Gastlichkeit im Hochmittelalter/Spätmittelalter

Groschi

Neues Mitglied
Hallo,
Allerorten kann man in Büchern über das Thema Gastlichkeit nur etwas über Klöster lesen. Die Gastwirtschaft an sich ist ebenso bereits behandelt.
Doch wie sieht es mit der Aufnahme von adeligen Gsten auf Burgen aus?
Je höher die Stellung, desto besser die Unterkunft, das ist klar.
Wo kam in einer Burg ein Ritter niederen Standes untr, wo ein hochadeier Mann?
Mein Wissen ist, daß hochadelige Menschen schon mal Anrecht auf ein Zimmer/eine Kammer hatten und ggf. dieses mit einem weiteren gast teilten, während der einfache ritter in einem Gemeinschaftsraum mit mehreren unterkommt.
Ist dem so? Was ist zur Gastlichkeit auf Burgen bekannt?
Vielen Dank im Voraus, Groschi
 
Allerorten kann man in Büchern über das Thema Gastlichkeit nur etwas über Klöster lesen.

Das liegt vermutlich an der Quellenlage. Für die Gastfreundschaft im Kloster kann man die Benediktsregel befragen (Regula Benedicti, Caput LIII: De hospitibus suscipiendis), die Grundlage für fast alle späteren Ordensregeln (auch Ritterorden - Timo, korrigiere mich) war. Zudem waren während des größten Teils des MAs nur Mönche des Schreibens und Lesens mächtig (Ausnahmen be...), was dazu führt, dass Nachrichten über Besuche und Unterkunft eher aus Klöstern denn woanders her erhalten sind.

Ich weiß, das ist nicht die Antwort auf Deine Frage, hilft Dir aber vielleicht zu verstehen, warum andere Nachrichten dünn gesät sind.
 
Eine weitere Quellengattung die mir einfällt, ist die Pilgerliteratur (ich benutze diesen Begriff, weil er weitergefasst ist, als Pilgerberichte). Darin hat man schon mal motivierte oder unmotivierte Informationen über das Unterkommen, besonders in Herbergen. Allerdings unterliegen solche Herbergen an Pilgerrouten wiederum einem eignen Regular, dass sich von Herbergen abseits unterschieden kann.
 
Ich erlaube mir dazu noch einige Anmerkungen...

Für die Gastfreundschaft im Kloster kann man die Benediktsregel befragen (Regula Benedicti, Caput LIII: De hospitibus suscipiendis), die Grundlage für fast alle späteren Ordensregeln (auch Ritterorden - Timo, korrigiere mich) war.


Daran habe ich nichts zu korrigieren; das ist mW so vollkommen richtig.

Eine weitere Quellengattung die mir einfällt, ist die Pilgerliteratur (ich benutze diesen Begriff, weil er weitergefasst ist, als Pilgerberichte). Darin hat man schon mal motivierte oder unmotivierte Informationen über das Unterkommen, besonders in Herbergen. Allerdings unterliegen solche Herbergen an Pilgerrouten wiederum einem eignen Regular, dass sich von Herbergen abseits unterschieden kann.

Das ist ebenfalls richtig, und in diesem Zusammenhang ist auf folgende Aspekte hochmittelalterlicher Herbergen hinzuweisen:
1. Pilgerherbergen - gelegen logischerweise an den Pilgerstraßen und Pilgerwegen - waren gewöhnlich mit o.g. Ordensgemeinschaften verbunden, insbesondere an Niederlassungen von Hospitalsorden (Johanniterorden, Deutscher Orden etc.).
2. Auch jenseits dessen gab es Herbergen in größeren Klosteranlagen - logischerweise außerhalb der Klausur (Wohn- und Lebensraum der Ordensmitglieder)-; hier ist zwischen dem Armenhaus (xenodochium) und dem Gästehaus zu unterscheiden. Während Erstgenanntes der Unterbringung der Armen diente (wie ja der Name auch schon sagt), diente Zweitgenanntes der Beherbergung angesehener Reisender (Adel, Klerus, später auch wohlhabende Bürger u.ä.).

Als zusätzliche Anmerkung erlaube ich mir noch den Verweis auf Marktplätze und Handelswege, wo sich ebenfalls Herbergen befanden. Hierbei ist wichtig, sich darüber bewußt zu sein, daß die Bereiche Essen/Trinken und Übernachten während des Mittelalters getrennt waren, die genannten Herbergen also von Tafernen und Gasthäusern zu unterscheiden, weil nicht mit diesen identisch sind, d.h., man bekam entweder Speisen und Getränke oder aber ein Bett bzw. einen Platz zum Übernachten, nie aber beides zugleich!
Hierbei ist ebenso noch der Fall interessant - wenn auch Handelsreisende betreffend -, daß Kaufleute ihresgleichen im eigenen Haus Logis gewährten...

... wie sieht es mit der Aufnahme von adeligen Gsten auf Burgen aus?
Je höher die Stellung, desto besser die Unterkunft, das ist klar.
Wo kam in einer Burg ein Ritter niederen Standes untr, wo ein hochadeier Mann?
Mein Wissen ist, daß hochadelige Menschen schon mal Anrecht auf ein Zimmer/eine Kammer hatten und ggf. dieses mit einem weiteren gast teilten, während der einfache ritter in einem Gemeinschaftsraum mit mehreren unterkommt.
Ist dem so? Was ist zur Gastlichkeit auf Burgen bekannt?

Zunächst einmal läßt sich diese Frage nicht allgemein und auch nicht bis ins Detail ganz sicher beantworten.
Ich versuche mich an einem Kurzabriß...

Lud im HRR ein König bzw. Kaiser aus einem bestimmten Anlaß (Hoftag, kirchliches Hochfest etc.) Gäste ein, so legte er dies zumeist in eine seiner Pfalzen. Dort war man auf die Unterbringung des reisenden Hofstaates ebenso eingerichtet wie auch auf diesen aufsuchende Adlige, Ritter und deren Gefolge incl. Knechte etc., denn genau zu diesem Zweck waren Königspfalzen geschaffen: sie waren genaugenommen Gutshöfe, die Verpflegung und Unterkunftsmöglichkeiten für den König und sein Gefolge mit Hunderten bis Tausenden von Personen sowie für weitere zahlreiche Gäste und ihre Pferde boten. Die Art bzw. Qualität der Unterbringung richtete sich dabei natürlich nach dem Stand, den der/die Betreffende inne hatte...
Eine weitere Möglichkeit boten aber auch hier Gästehäuser größerer Klöster in der Nachbarschaft, mit denen ein Adliger auf irgendeine Weise verbunden war (Stifter, Schenkungen u. dgl.) - auch wenn dieVerzahnung im Zuge der cluniaszensischen Reform seit Mitte des 11. Jh. weitestgehend eingeschränkt bzw. zurückgedrängt worden war.
Auf Burgen selbst ist zeitlich zu differenzieren: im Hochmittelalter diente höchstwahrscheinlich die in einem Obergeschoß befindliche saalartige, beheizbare Stube der Unterbringung von Gästen, welche mindestens dem ministerialen oder ritterlichen Stand angehörten. Gästen, welche von gleichem oder höherem Stand als der Burgherr waren, stellte dieser wohl eine seiner eigenen Schlafkammern zur Verfügung. Im Spätmittelalter wurde in landesfürstlichen Burgen häufig eine eigenständige Stube/Kammer mit gehobener Ausstattung unterhalten, welche die meiste Zeit unbenutzt war und nur für den gelegentlichen Aufenthalt der Herrschaft selbst oder hochstehender Gäste diente.

Alle Inhalte zusammengetragen u.a. auch aus folgender Literatur:
Peter Dinzelbacher: Europa im Hochmittelalter 1050-1250
Gerd Althoff/Hans-Werner Goetz/Ernst Schubert "Menschen im Schatten der Kathedrale - Neuigkeiten aus dem Mittelalter" - Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1998
Andreas Schlunk/Robert Giersch "Die Ritter. Geschichte - Kultur - Alltagsleben" - Konrad Theiss Verlag, Stuttgart 2003
 
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