Unfreie/freie Bauern, Leibeigene

Vali123

Neues Mitglied
Hey!

In Geschichte nehmen wir gerade unfreie,freie und Leibeigenen durch.
Als Hausaufgabe sollen wir den Unterschied aufschreiben.
Verstanden habe ich das aber nicht...
Kann mir jemand das bitte erklären??? Danke!!! ;-)

Liebe Grüße
Vali123
 
Freie Bauern...

Hey!

Müssen Freie Bauern auch Abgaben an die LehnsHerren bezahlen???
den Unterschied zwischen Unfreien und freien Bauern und Leibeigenen verstehe ich irgendwie nicht richtig.Kann mir jemand das bitte erklären??? Danke!!! ;-)
 
Ich versuchs mal .....

Leibeigene sind an den Lehnsherrn gebundene Menschen , deren sämtliche
Lebensumstände durch den Lehnsherrn bestimmt wurden -
also wo sie wohnten , was sie zu arbeiten hatten , wen sie heirateten usw.
Alle ihre Leistungen und Einnahmen gehörten dem Lehnsherrn und der entschied
auch , was sie zum Leben zur Verfügung hatten zB. ob sie Vieh zum Eigenbedarf
halten durften und wieviel , wieviel Getreide sie zum Leben bekamen ...
Im Prinzip waren Leibeigene völlig rechtlos , außer , das sie nicht willkürlich
getötet werden durften ( was aber durchaus geschah...)
Leib und Leben an den Grundherrn für immer gebunden ebenso alle Nachkommen ,
war ihre Lage beinahe die von Sklaven.
Da ihnen sämtliche Einnahmen fehlten , zahlte der Lehnsherr ihre Steuern
insofern es sowas wie Kopfsteuern gab .
Das galt auch für leibeigene Handwerker und Bedienstete.

Unfreie Bauern lebten in der Regel als Pächter von Grund und Boden des
Grundherren .
Sie hatten von ihren Erträgen Steuern und Abgaben an Kirche und Grundherrn
zu leisten , welche in der Regel jährlich fixiert waren , egal , wie Ernten und Tierbestand ausfielen
( Unwetter , Seuchen ).
Außerdem mussten sie Fron - und Spanndienste auf den grundherrlichen
Besitz leisten - zB. Pflügen , Baustofftransport , Erntehilfen usw.
Im Kriegsfall mussten sie dem Grundherrn als Soldaten zur Verfügung stehen
( verschiedene Regelungen )
Aber sie konnten den Grundherrn und seine Herrschaft straflos verlassen
und sich woanders ansiedeln.

Freie Bauern bewirtschafteten eigenen Grund und Boden und entrichteten
i.d. Regel den Zehnten an die Kirche .
Außerdem hatten sie Abgaben an den Territorialherren in verschiedener
Art zu entrichten - sei es eine Kopfsteuer oder Stellung von Soldaten
aus der Familie , wobei sie die Rüstungskosten meist zusätzlich selbst
tragen mussten.

Ich hoffe , dies sagt fürs Erste genug - wobei alle diese Umstände
in den Ländern und Herrschaften sehr verschiedenartig geregelt waren.
 
Man unterscheidet folgende Arten der Grundherrschaft:
Villikation(klassische Grundherrschaft; dominant im Frühmittelalter)
- Eigenwirtschaft des Herren (Gesinde und Sklaven)
- Frondienste der abhängigen Bauern
- Bauern bewirtschaften eigene Hufen
Rentengrundherrschaft(auch Zinsgrundherrschaft)
- keine Eigenwirtschaft des Herren
- Bauern leisten Abgaben von ihren Hufen
Gutsherrschaft (meist in dünn besiedelten Gebieten des Reiches)
- Eigenwirtschaft des Herren
- keine Bauernhufen; Bauern leisten Frondienste


[FONT=&quot]Treibsand hat die Unterschiede sehr ausführlich erklärt. Ansonsten hilft auch bestimmt eine kleine Recherche im Internet ;)
[/FONT]
 
Leibeigene im Spätmittelalter

Ich schreibe in Kürze eine Arbeit in Geschichte, unter anderem ist das Thema die Situation der Leibeigenen im Spätmittelalter als Grundlage für die zwölf Memminger Artikel. Darüber musste ich selbst recherchieren und das stellte sich alsschwer heraus, weil auf vielen Internetseiten zwar zahlreiche Informationen zu finden sind, aber oft unklar ist, wen oder welchen Zeitraum sie betreffen. Ich habe mir jetzt mal einiges zusammengereim und wollte fragen, ob das stimmt:

- Ein Leibeigener gehörte einem Adeligen, z.B einem Ritter oder einem Herzog, der in der Nähe des Dorfes des Bauern lebte.
- Er durfte ohne dessen Erlaubnis nicht das Dorf verlassen oder heiraten.
- Er besaß ein eigenes Haus, in dem er und seine Familie wohnten, aber keine eigene Ackerfläche.
- Die Felder eines Dorfes wurden unter den Leibeigenen aufgeteilt und diese konnten sie dann bewirtschaften.
- Ein Leibeigener musste Steuern wie Grund-, Pacht-, Erbschaftssteuer seinem Herren zahlen.
- Den Zehnt zahlte er an die Kriche, an den Pfarrer im Dorf. Dieser verkaufte aber den Zehnt häufig (2. Artikel ...)
- er durfte weder Jagen oder Fischen noch Holz schlagen. (dritter und vierter Artikel)
- er musste seinem Herren regelmäßig Frondienste leisten

Die Fragen, die mir noch gelieben sind:
- Wieviel Prozent seiner Erträge musste ein Bauer ungefähr weggeben?
- Wie oft waren Frondienste zu leisten?
- Was machte man als Frondienst?
- Hatte da jede Gemeinde ihren eigenen Pfarrer? Wer wählte diesen aus? (erster Artikel)
-
 
- Ein Leibeigener gehörte einem Adeligen, z.B einem Ritter oder einem Herzog, der in der Nähe des Dorfes des Bauern lebte.
Das ist nur bedingt richtig. Auch Institutionen, etwa Klöster hatten Hörige.
Das Land und die dieses Land bewirtschaftenden Unfreien - es gab land- und personen- bzw. institutionsgebundene Unfreie - mussten dabei nicht unbedingt immer in unmittelbarer Umgebung des Fürstensitzes oder Klosters liegen.
Gerade Klöster hatten - aufgrund von Schenkungen - einen Streubesitz. Aber auch mancher Adelige hatte, aufgrund Hochzeiten und Todesfälle manchmal Streubesitz. Konflikte gingen dann häufig um Landausbau und Zusammenführung dieses Streubesitzes.

- Wieviel Prozent seiner Erträge musste ein Bauer ungefähr weggeben?
Häufig waren die Abgaben festgelegt. Also nicht in Prozenten des Erwirtschafteten sondern in klaren Angaben. Je nach tatsächlichem Ernteertrag oder wie viel Ferkel, Lämmer, Kälber etc. geboren wurden und überlebten, konnte das also problematisch werden.
- Wie oft waren Frondienste zu leisten?
- Was machte man als Frondienst?
Frondienste waren zu leisten, wenn sie anfielen. Darunter fielen vor allem landwirtschaftliche Tätigkeiten, also dieselben Tätigkeiten, die man auf den "eigenen" Feldern zu erledigen hatte waren auch auf den Feldern der Grundherrn zu erledigen (und die Felder der Grundherren gingen vor!) oder Dienste im Ausbau oder der Reparatur der herrschaftlichen Burg. Manchmal auch Hilfsarbeiten auf dem Kriegszug. Etwa die Pflege von Reit- oder Lasttieren des Grundherren auf dem Kriegszug (ich bin mir für Dtld. da nicht ganz sicher, sicher belegen kann ich diesen Dienst - fonsato genannt, eigentlich die Pflege der Verteidigungsanlagen, von fossa, 'Graben', später wohl auf genannte Dienste ausgeweitet - nur für Spanien).
 
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