Oktroyierte Verfassung und Reichsverfassung

darchr

Mitglied
Hi,

hat sich die oktroyierte Verfassung aus 1849 eigentlich von der späteren preußischen Verfassung, also der Verfassung nach der Reichsgründung 1871 unterschieden?

Was galt im Deutschen Bund eigentlich für eine Verfassung (d.h. vor 1848, denn nach 1848 trat ja die oktroyierte in Kraft, wenn ich richtig informiert bin).
 
Ich vermute ziemlich stark, dass die oktroyierte Verfassung die Verfassung ist, die König Friedrich Wilhelm PREUßEN gab (1848 bzw. in revidierter Form 1850) - sie galt auch nur für Preußen und in den jeweiligen dt. Staaten galten unterschiedliche Verfassungen nach Maßgabe der dortigen Herrscher.


Als mit der Reichsgründung 1871 eine gesamtdeutsche Verfassung geschaffen wurde, behielten die EInzelstaaten dennoch ihre Verfassungen. Es gab Bereiche, da hatte das Reich die alleinige Zuständigkeit - die einzelnen Länderverfassungen hatten in diesen Bereichen dann keine Gültigkeit mehr. Andererseits gab es Bereiche, in denen das Reich nichts zu sagen hatte, so dass hier die Verfassungen der einzelnen Länder volle Gültigkeit behielten. Ein weiterer Bereich war so geregelt, dass die Ländergesetze und Länderverfassung gelten konnte - solange das Reich kein Gesetz erließ, dass damit im Widerspruch stand (konkurrierende Gesetzgebung).

Übrigens ist es heute sehr ähnlich ...

Preußen hatte ebenfalls noch immer eine eigene Verfassung, in der z.B. das Landesparlament durch Zensuswahlrecht gewählt wurde, während der Reichstag durch allgemeines, gleiches Wahlrecht gewählt wurde.
 
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