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Alt 06.09.2012, 20:30   #1
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Apvar ist ein sehr geschätzer MenschApvar ist ein sehr geschätzer Mensch
Organisation des Militärs im Kaiserreich

Wie war eigentlich das Militär im Kaiserreich organisiert?

Soweit ich weis hatte jeder Bundesstaat(?) seine eigenen Truppen. Und die standen dann unter dem Oberbefehl des Kaisers. Hatte auch jeder Staat einen eigenen Generalstab, oder wurde das gesamte Heer vom Preußischen Generalstab geführt? Oder gab es eine Generalstab des DR?

Und wie passt die Kaiserliche Marine in das Bild? War sie quasi eine Flotte des DR, also aller Staaten im Reich?

Zu den fragen kam ich weil ich mich an den Wehrpass meines Großonkels erinnert habe. Dort steht drin das er Sächsicher Staatsbürger war. Also gab es auch zu diesem Zeitpunkt keine deutsche Staatsbürgerschaft.

Apvar
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Alt 07.09.2012, 20:47   #2
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YoungArkas ist ein sehr geschätzer MenschYoungArkas ist ein sehr geschätzer Mensch
Es ist komplizierter: Die kaiserliche Armee bestand aus den Armeen Preußens, Sachsens, Bayerns und Württembergs. Alle anderen Armeen waren in der preußischen aufgegangen. Der Besitz einer eigenen Armee war keine Pflicht sondern ein Privileg für die Königreiche. Die preußische Marine hingegen war schon 1866 in der Marine des deutschen Bundes aufgegangen, also schon da eine Streitmacht des Bundesstaates. Dies blieb auch so.

Eine deutsche Staatsbürgerschaft gibt es erst seit 1934. Davor war Deutscher, wer die Staatsbürgerschaft eines deutschen Bundesstaates hatte.
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Alt 08.09.2012, 18:44   #3
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Zitat:
YoungArkas Beitrag anzeigen
Eine deutsche Staatsbürgerschaft gibt es erst seit 1934. Davor war Deutscher, wer die Staatsbürgerschaft eines deutschen Bundesstaates hatte.
MW gibt es die deutsche Staatsbürgerschaft seit 1913 ( RustaG) . Ansonsten ja, die Staatsbürgerschaft eines deutschen Bundesstaates gab es bereits lange vorher.
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Alt 08.09.2012, 19:56   #4
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thanepower ist jedem bekanntthanepower ist jedem bekanntthanepower ist jedem bekanntthanepower ist jedem bekanntthanepower ist jedem bekanntthanepower ist jedem bekannt
Als Verweis zur Beantwortung der Fragen auf folgende Links und Literatur.

Allgemein
Kategorie eutsche Militärgeschichte ? Wikipedia

Klassiker: Relevant vor allem Band 3 zur Armee und Band 5 zur Marinegeschichte
Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden: 1648-1939 - Hans Meier-Welcker - Google Books

Neuer und gut auch wegen des Quellenbuchs: Band 1 und 2
Grundzüge der deutschen Militärgeschichte: Arbeits- und Quellenbuch - Karl-Volker Neugebauer, Germany. Militärgeschichtliches Forschungsamt - Google Books

Klassiker: Besonders S. 83 bis 133: Das neunzehnte Jahrhundert
Die deutsche Armee: eine Analyse - Herbert Rosinski - Google Books

Klassiker: Speziell auf den Generalstab
Kleine Geschichte des deutschen Generalstabes - Walter Görlitz - Google Books

Vermutlich wird es für viele Detailprobleme deutlich bessere und aktuellere Darstellungen geben, wie beispielsweise von Epkenhans zur Marine etc.
__________________
"Nicht lachen, nicht trauern, nicht verachten, sondern verstehen." Spinoza
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Alt 08.09.2012, 22:01   #5
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YoungArkas ist ein sehr geschätzer MenschYoungArkas ist ein sehr geschätzer Mensch
Zitat:
Treibsand Beitrag anzeigen
MW gibt es die deutsche Staatsbürgerschaft seit 1913 ( RustaG) . Ansonsten ja, die Staatsbürgerschaft eines deutschen Bundesstaates gab es bereits lange vorher.
Das war missverständlich ausgedrückt. 1913 wurde auf Reichsebene festgelegt, dass die Staatsbürgerschaft eines Einzelstaats bedeutete, dass man deutscher Staatsbürger ist und, dass es eine unmittelbare Reichsangehörigkeit für die Schutzgebiete und andere Sonderfälle gab. Erst 1934 wurde die Staatsbürgerschaft "deutsch" für alle eingeführt und die Einzelstaatsbürgerschaften abgeschafft.
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Alt 09.09.2012, 16:41   #6
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silesia ist jedem bekanntsilesia ist jedem bekanntsilesia ist jedem bekanntsilesia ist jedem bekanntsilesia ist jedem bekanntsilesia ist jedem bekanntsilesia ist jedem bekanntsilesia ist jedem bekannt
Schau mal hier, unter anderem Artikel 53 und 63:

Verfassung des Deutschen Reiches
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Alt 09.09.2012, 19:18   #7
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Cliomara hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
Im Kaiserreich und in der Weimarer Republik gab es ein "zweistufiges Modell": Wer die Staatsangehörigkeit eines deutschen Landes besaß, wurde automatisch Reichsbürger. Der sächsische Landesbürger besaß damit die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches.
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