Regierung, Exekutive, Kanzler (Kaiserreich, Weimarer Republik, BRD)

adalara

Neues Mitglied
hi leute ich habe mal ne frage und zwar versteh ich das nicht ganz mit der Exekutive. nach meinen recherchen setzt diese sich aus der polizei etc zusammen, um die gesetze, welche von der legislativen (bsp reichstag/rat) erlassen werden. aber zur exekutiven gehört ja auch die regierung, also die minister und ihr vorsitzender, der bundeskanzler/reichskanzler.
was genau macht also der kanzler. für mich ist das abstrakt, ich kann man darunter nichts vorstellen wäre sehr nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. danke schonmal und grüße, Alex
 
hi leute ich habe mal ne frage und zwar versteh ich das nicht ganz mit der Exekutive. nach meinen recherchen setzt diese sich aus der polizei etc zusammen, um die gesetze, welche von der legislativen (bsp reichstag/rat) erlassen werden. aber zur exekutiven gehört ja auch die regierung, also die minister und ihr vorsitzender, der bundeskanzler/reichskanzler.
was genau macht also der kanzler. für mich ist das abstrakt, ich kann man darunter nichts vorstellen wäre sehr nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. danke schonmal und grüße, Alex

Das Ganze basiert auf dem Prinzip der Gewaltenteilung, und wurde im 18. Jahrhundert von den Aufklärern Montesquieu und Locke formuliert. Die Idee dahinter, ist das die Staatsgewalt aus drei Teilen besteht, die sich gegenseitig kontrollieren und begrenzen.

Die erste ist die Legislative (Gesetzgebende) von der die Gesetze gemacht werden, die das Zusammenleben regeln. Das wären der Bundestag und Bundesrat, die Landtage und Gemeinderäte.

Die zweite ist die Exekutive (Ausführende) die dafür zu sorgen hat, dass die Gesetze durchgeführt werden. Das ist die Regierung mit dem Bundeskanzler/Reichskanzler (und in anderen Ländern Präsidenten) an der Spitze, Minister, Staatssekretäre, etc, die Ministerpräsidenten der Länder, regierenden Bürgermeister, und auf tieferen bzw. spezifischen Bereichen die Polizei, Armee, Zoll und sonstige Behörden. In einem Dorf/ Stadt wäre es der Bürgermeister und sogar die Feuerwehr und der Schornsteinfeger.

Die Dritte Gewalt ist die Judikative (Richtende) die darüber zu urteilen hat, ob die Gesetze eingehalten werden oder nicht, wie sie auszulegen sind und was für Strafen ggfs. anfallen. Das sind die Richter und der ganze Gerichtsapparat.

Kurz erläutert: Der Bundestag bringt ein Gesetz heraus. Die Regierung unter dem Kanzler sorgt dafür, dass dieses durchgesetzt wird und wer sich nicht daran hält, kommt vor Gericht und bekommt von diesem eine Strafe. Oder auch nicht, wenn die Judikative z.B. zu dem Urteil kommt dass das Gesetz nicht Verfassungskonform ist oder von der Regierung nicht korrekt durchgesetzt wurde. Das wäre dann die Kontrollfunktion unter den Gewalten.

Das ist die Theorie, die Praxis ist komplexer, weil viele Funktionen sich überlappen.
 
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vielen dank für die antworten, was mir aber noch nicht klar ist: "Der Bundeskanzler besitzt nach dem Grundgesetz die Richtlinienkompetenz, bestimmt also die Grundzüge der Bundespolitik" und "Der Bundeskanzler gilt als eines der politischen Machtzentren der Bundesrepublik" ich versteh nicht ganz wie das gemeint ist. was bedeutet "Durchführung" von gesetzen? eigentlich bräuchte man ja dann keinen kanzler/minister, da die polizei ja eigentlich auch alleine die gesetze durchsetzen könnte.
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen gruß alex
 
Nein, dejure erlässt die Regierung Ausführungsbestimmungen zu Gesetzen, verwaltet die Behörden und erkennt den Bedarf für neue Regeln und schlägt solche vor. In unserem Regierungssystem ist der Kanzler und das Kabinett hingegen eines der Hauptzentren in denen Gesetze entstehen, wobei hier viele aus der Ministralbürokratie kommen. Deshalb spricht man auch von einer Gewaltenverschränkung, weil Exekutive und Legislative nicht klar getrennt sind.
 
Noch zu ergänzen ist der eigentliche Grund für die Machtfülle des Bundeskanzlers: Er ist der Führer der Regierungsmehrheit im Bundestag und kann daher den Großteil seiner Ideen mithilfe "seines" Parlaments durchsetzen (falls Kabinett, Fraktion und Bundesrat mitspielen). Der Bundeskanzler ist nicht nur der "Durchführer" der beschlossenen Bundestagsentscheidungen, sondern in den meisten Fällen auch ihr Urheber.
 
Der Hauptunterschied im Kaiserreich war, dass der Kanzler dem Parlament nicht verantwortlich war und auch nicht von diesem gewählt, sondern vom deutschen Kaiser eingesetzt wurde. Er konnte also relativ unabhängig vom Reichstag regieren, zumal im Falle eines Falles auch noch die Armee zur Unterdrückung der Legislative benutzt werden konnte. Hier haben wir es mit einer scheinbar demokratischen Verfassung zu tun, die aber nur bedingt auf der Herrschaft des Volkes basiert und zahlreiche Anleihen aus Monarchie, Aristokratie und Militärdiktatur in sich trägt.

In der Weimarer Republik war der Kanzler nun dem Reichstag verantwortlich und wurde durch sein Votum bestimmt. Da es keinen Kaiser mehr gab, wurde das Amt des Reichspräsidenten als Staatsoberhaupt geschaffen. Er erhielt weitreichende Befugnisse und konnte in Notzeiten quasi alleine regieren, während die Kanzler in der Regel weniger mächtig waren und ständig durch das chaotische Parlament aus dem Amt gehievt wurden. Der Reichstag beherbergte meistens Abgeordnete von zehn Parteien und mehr, was vor allem daran lag, dass es keine 5%-Hürde wie heute gab und dementsprechend kleinste Splittergruppen ins Parlament kamen. Folge war eine extrem schwierige Regierungsbildung, sodass meist Zentrum, Liberale und SPD in einer sehr wackligen Großen Koalition unter Tolerierung der gemäßigt Rechten und Konservativen regierten. Natürlich kamen kaum weitreichende politische Entscheidungen zustande, und so wurde die Weimarer Republik zu einer wirklich lahmen Demokratie. Viele Menschen waren mit Politik und Wirtschaft unzufrieden, und dies begründete den Aufstieg der Nationalsozialisten.
 
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vielen dank.

also könnte man allgemein formulieren, dass der kanzler (exekutive) gewisse probleme bearbeitet/ziele hat, der er dahingehend versucht anzugehen, indem er gesetze vorschlägt ? beispiel bismarcks innenpolitik : stabilisierung des reiches durch negative integration: kulturkampf und kampf gegen die sozialdemokratie? anhand dieses beisbiels lässt sich praktisch festmachen, was "regieren" /"politik machen" bedeutet: also versuchen etwas zu ändern, dazu versuchen im reichstag mehrheiten zu bekommen um gesetze durchzubringen, auf deren basis man mithilfe von polizei etc änderung bewirkt?

das ist die aufgabe des "kanzlers" habe ich das richtig verstanden? VG alex
 
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