Widerspruch 2-Bund und Rückversicherungsvertrag

Mimi.K

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
ich verstehe nicht ganz wo der Widerspruch zwischen 2Bund und Rückversicherungsvertrag sein soll. ?

Beim 2Bund (D und Ö)
Neutralität bei bei Angriff auf Russland
Beistand bei Angriff Russlands

Rückversicherungsvertrag: (D und R)
Neutralität bei Angriff Frankreichs oder Österreichs auf Deutschland oder Russland
außer bei Angriff D's auf Frankreichs oder R's auf Österreich
 
Nach den Formalien bestand hier weniger ein Widerspruch als zur von Bismarck geförderten Mittelmeerentente.

D. förderte mit dem Rückversicherungsvertrag den russischen Anspruch auf die Meerenge (Konstantinopel/Dardanellen), was wiederum aufgrund der Balkanlage konträr zu Österreichs Interessen liegen musste.
Mittelmeerentente ? Wikipedia

Die Frage ist bei Zuspitzung solcher Gegensätze eher ein rein praktische: waren damit die Zielsetzungen von Rückversicherungsvertrag und Zweibund überhaupt im Krisenfall (zB wegen des Balkans oder der Orientalischen Frage) noch vereinbar, oder taten sich hier unüberbrückbare Gegensätze in der Blockbildung auf?
 
Hey,
dankeschön schonmal :)
Das Problem ist halt nur, dass wir nur den Zweibund und den Rückversicherungsvertrag im Unterricht besprochen haben und dabei haben wir auch nur über das inhaltliche der beiden verträge geredet.
Also wenn da jemand eine Anwort zu hat, wäre ich sehr dankbar.
 
Also etwas detaillierter: Die Zweibund-Absprachen sind Dir sicher klar. Kompliziert wird es beim Rückversicherungsvertrag:

"Weiterhin erkannte das Deutsche Reich die historischen Rechte Russlands auf dem Balkan, insbesondere in Bulgarien, an. Im zweiten Teil, dem „Ganz Geheimen Zusatzprotokoll“, sicherte das Deutsche Reich Russland moralische und diplomatische Unterstützung für den Fall zu, dass Russland es für nötig erachte, seinen Zugang zum Mittelmeer durch die Meerengen zu verteidigen.

De facto erkannte Bismarck damit das russische Recht zum Vordringen an die Meerengen an. ... In diese Strategie passte es nicht, dass im Rückversicherungsvertrag das Deutsche Reich zwar nicht vor einem französischen Angriff geschützt war, Russland aber unter Verweis auf seine historischen Rechte auf dem Balkan de facto das Recht zugesprochen wurde, Österreich-Ungarn anzugreifen."
Rückversicherungsvertrag ? Wikipedia

Entscheidend ist also die Auslegung des "Ganz Geheimen Zusatzprotokolls". Danach - weil das Deutsche Reich die russischen Balkaninteressenin Bezug auf die Dardanellen anerkennt (und zu fördern beabsichtigt) - ergibt sich ein Widerspruch. Diese Zusicherung ist schwerlich übereinstimmend zum 2-Bund zu sehen, in dem das DR nun wieder Österreich Beistand gegen einen russischen Angriff zusichert.
 
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