Ich bearbeite gerade eine Akte eines Universitätsgerichts aus dem Jahr 1849.
Der Polizeidiener übermittelt dem Universitätsgericht die Aussage, dass er mehrere junge Männer bei der nächtlichen Ruhestörung erwischt habe und einer von diesen, mit einem Stock gegen die Läden eines Geschäftes schlagend "Vivat Republik - bald sind wir die Preuße quitt!" gerufen habe. Diesen habe er festhalten können, die anderen seien entwischt.
Da derjenige - nach einigen falschen Angaben zu seiner Person - bald als Theologiestudent ausgewiesen werden konnte, wurde der Fall an das Universitätsgericht überstellt und als "nächtliche Ruhestörung" verhandelt.
Das Urteil ergeht sich darin, dass der Beklagte drei Tage Karzer zu verbüßen und die Prozesskosten zu tragen habe.
So, nun bin ich rechtshistorisch nicht allzusehr bewandert, daher meine Frage: Der Polizeidiener hat ja gewissermaßen angegeben, dass es sich um politische Agitation gegen Preußen handelte und zwar zu Beginn der Restauration nach der Märzrevolution. Allerdings benennt auch der Polizeidiener in seiner Zeugenaussage nur die nächtliche Ruhestörung, nicht etwa das politische Moment.
Ist es möglich, dass man das unterschlagen hat, um dem jungen Mann eine härtere Bestrafung zu ersparen? Dass man ihn quasi nur wegen Ruhestörung dranbekommen wollte, nicht aber wegen politischer Umtriebe? Dass man ihm also bewusst keinen politischen Prozess gemacht hat, sei es aus Milde, sei es, um ein Wiedererstarken des revolutionären Impetus zu vermeiden?
Der Polizeidiener übermittelt dem Universitätsgericht die Aussage, dass er mehrere junge Männer bei der nächtlichen Ruhestörung erwischt habe und einer von diesen, mit einem Stock gegen die Läden eines Geschäftes schlagend "Vivat Republik - bald sind wir die Preuße quitt!" gerufen habe. Diesen habe er festhalten können, die anderen seien entwischt.
Da derjenige - nach einigen falschen Angaben zu seiner Person - bald als Theologiestudent ausgewiesen werden konnte, wurde der Fall an das Universitätsgericht überstellt und als "nächtliche Ruhestörung" verhandelt.
Das Urteil ergeht sich darin, dass der Beklagte drei Tage Karzer zu verbüßen und die Prozesskosten zu tragen habe.
So, nun bin ich rechtshistorisch nicht allzusehr bewandert, daher meine Frage: Der Polizeidiener hat ja gewissermaßen angegeben, dass es sich um politische Agitation gegen Preußen handelte und zwar zu Beginn der Restauration nach der Märzrevolution. Allerdings benennt auch der Polizeidiener in seiner Zeugenaussage nur die nächtliche Ruhestörung, nicht etwa das politische Moment.
Ist es möglich, dass man das unterschlagen hat, um dem jungen Mann eine härtere Bestrafung zu ersparen? Dass man ihn quasi nur wegen Ruhestörung dranbekommen wollte, nicht aber wegen politischer Umtriebe? Dass man ihm also bewusst keinen politischen Prozess gemacht hat, sei es aus Milde, sei es, um ein Wiedererstarken des revolutionären Impetus zu vermeiden?