Schweiz: Geheimvertrag mit Deutschland?

Gandolf

Aktives Mitglied
Zur Schweiz im 1. WK habe ich heute folgendes gefunden:

Moltke an Jagow​

(...)

Berlin, den 2. August 1914
(...)​

Dem Auswärtigen Amt beehre ich mich, anliegend einige Gesichtspunkte militärpolitischer Art zu überreichen, denen ich vom militärischem Standpunkt aus Wichtigkeit beimesse.

v. Moltke​



Schweiz​

Die Schweiz hat mobil gemacht. Nach hierher gelangter Mitteilung befürchtet sie schon jetzt Verletzung ihrer Neutralität durch Frankreich, begründet durch französische Truppensammlungen an ihrer Westgrenze. Es wird vorteilhaft sein, der Schweiz die Versicherung zu geben, dass Deutschland bereit ist, ihre Neutralität durch militärische Beihülfe zu sichern. Ein Bündnisvertrag mit der Schweiz ist von mir für diesen Fall bereits vorbereitet und befindet sich in je einem gleichlautenden Exemplar in meinen Händen und in den Händen des Chefs des schweizerischen Generalstabs. Dieser Vertrag der die gesamte schweizerische Heeresmacht der deutschen Heeresleitung unterstellt, braucht nur ratifiziert und ausgetauscht zu werden.​

Die Verabredungen sind strengstens zu sekretieren bis eine diplomatische Aussprache in obigem Sinne erfolgt ist, um den Chef des schweizerischen Generalstabes nicht durch vorzeitiges Bekanntwerden seiner Regierung gegenüber zu diskreditieren und ihn dem Vorwurf auszusetzen, eigenmächtige Politik getrieben zu haben.

(...)

Quelle: Imanuel Geiss (Hg.), Julikrise und Kriegsausbruch 1914, 2. Teil, 1964, Dok.-Nr. 1070.
Deutschfreundliche Kreise der Schweiz befürchteten wohl, dass Frankreich zu Beginn eines Krieges einen Handstreich gegen den Bahnhof von Basel ausführen würde.

Von dem "Geheimvertrag" ist nichts bekannt. Das Heeresarchiv ist verbrannt. Ein Exemplar des "Vertrags" könnte nur noch in Bern zu finden sein. Nach einer brieflichen Mitteilung von Edgar Bonjours vom 2.12.1963 handelte es sich um eine unverbindliche "Punktation", die offenbar nicht mehr existiere.

Da hat wohl jemand in Bern das Archiv geputzt oder ist der "Geheimvertrag" wieder aufgetaucht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Schweiz im 1. WK habe ich heute folgendes gefunden:


Deutschfreundliche Kreise der Schweiz befürchteten wohl, dass Frankreich zu Beginn eines Krieges einen Handstreich gegen den Bahnhof von Basel ausführen würde.

Dazu einen Auszug aus dem Bundesarchiv:

Obwohl die Schweiz an ihrer Neutralität festhielt, liebäugelten manche Politiker und Armeeführer mit einem Kriegseintritt, entweder auf deutscher oder auf französischer Seite. Das liess den Graben zwischen der deut-schen und der welschen Schweiz aufbrechen und führte zu grossen inneren Spannungen.

Es ist nicht aussergewöhnlich das die Schweiz solche Verträge schloss. Im zweiten Weltkrieg hat sie einen Vertrag mit Frankreich geschlossen.

Von dem "Geheimvertrag" ist nichts bekannt. Das Heeresarchiv ist verbrannt. Ein Exemplar des "Vertrags" könnte nur noch in Bern zu finden sein. Nach einer brieflichen Mitteilung von Edgar Bonjours vom 2.12.1963 handelte es sich um eine unverbindliche "Punktation", die offenbar nicht mehr existiere.

Da hat wohl jemand in Bern das Archiv geputzt oder ist der "Geheimvertrag" wieder aufgetaucht?

Woher hast du denn diese Angaben, dass dieser Geheimvertrag auf einmal wieder aufgetaucht sei?

Neutralität wird wohl auch in Deutschland nicht richtig interpretiert.

Die Schweiz betreibt die bewaffnete Neutralität.

Mit dem Bündnisverbot will die Schweiz klarstellen, dass sie keine sicherheitspolitische Bindungen oder Allianzen eingeht. Allerdings gilt dies nur im Frieden im Neutralitätsschutzfall, also bei Verletzung unserer Grenzen, nicht bei einem vollem Angriff auf unser Territorium und einer Bedrohung unserer staatlichen Existenz. In einem solchen Fall darf die Schweiz Allianzen eingehen. Der Bundesrat hat sich diese Option eines Bündnisses in letzter Stunde immer vorbehalten.

Viele Schweizer und scheinbar nicht nur die Schweizer glauben wortwörtlich an die immerwährende Natur der Neutralität aus ihrer Sicht sind wir auch im schlimmsten Fall neutral, und im Endeffekt gilt für sie das Motte "lieber neutral sterben als verbündet überleben."

Die Neutralität war und ist ein Mittel zum Zweck, alles andere ist ein Mythos.

Quelle: Sackgasse Neutralität von Jürg Martin Gabriel

Hier findest du den Link zum Bundesarchiv:

BAR - Aktuell

Und hier wo die Bündnisfragen archiviert sind:

E 27 (–) • Landesverteidigung
OS: 06.D.1 Konzeption der Landesverteidigung, Neutralitätsund
Bündnisfragen, Verschiedenes – Nr. 12732–12750 1850–1959
 
Zuletzt bearbeitet:
Digitalisiertes Bundesblatt vom 2. August 1914

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E2001, Archiv- Nr. 733
Le Ministre de Suisse à Berlin, A. de Claparède,
au Chef du Département politique, A. Hoffmann
L Berlin, 2. August 1914

Heute frühe besuchte mich der erste Adjutant des Generals von Moltke, Chef
des grossen Generalstabs, und in dessen Auftrag bat er mich, denselben zu besuchen.
Ich fuhr sofort in Begleitung des genannten Offiziers nach dem grossen Generalstab
und wurde von General von Moltke sofort empfangen; er erklärte mir,
dass er wünsche, die Absicht der deutsche Armeeleitung bekanntzugeben, welche
in dem gegenwärtigen Kriege die Neutralität der Schweiz ganz und voll respektieren
wolle. Nicht ein deutscher Soldat werde das Gebiet der Eidgenossenschaft
berühren und kein Zoll unseres Landes werde von deutschen Truppen besetzt
werden. Die deutsche Regierung und die Armee betrachte die Schweiz als ein befreundetes
Land und werden auch gerne in dieser schweren Zeit der Schweiz das
möglichste Entgegenkommen zuteil werden lassen, um derselben die Versorgung
von Lebensmitteln und sonstigen Bedarfs für die Armee zu erleichtern. Sodann
begann er darüber zu sprechen, dass die Schweiz von Seite der französischen
Kriegsleitung nicht so sicher sein könne. Man habe hier den Eindruck, und jüngst
aus Frankreich eingegangene Berichte bestätigen denselben, dass Frankreich beabsichtige,
bei Überschreitung unserer westlichen Grenze und Verletzung unserer
Neutralität, Deutschland über unser Gebiet anzugreifen. In solchen Fall würde
die deutsche Armee uns ganz zur Seite stehen und mit uns zusammengehen,
wenn die Schweiz durch Frankreich bedroht sein sollte. Ich dankte da dem Chef

3 AOÛT 1914 25
des Generalstabs und teilte ihm mit, dass ich zur Kenntnis des Schweizerischen
Bundesrates seine Mitteilung bringen würde, dass die deutsche Armee im Falle
eines französischen Angriffes uns zur Seite stehen würde, denn so lege ich seine
Äusserungen über eine allfällige Bedrohung aus. Herr von Moltke anerkannte die
Richtigkeit meiner Auffassung, jedoch mit dem Bemerken, dass die Ausdrücke
Bedrohung und Angriff, obgleich im Grund verschieden, sich mitunter je nach
der Lage der Verhältnisse ganz decken. Aber, fügte er hinzu, Ihre Offiziere wissen
es und werden in konkretem Falle zu entscheiden haben. Zum Schluss wiederholte
Herr von Moltke die Bereitwilligkeit der deutschen Armeeleitung, uns in allen
Fällen entgegenzukommen, wo es ihr möglich sein wird, der Schweiz von Nutzen
zu sein.
Diese Zeilen sollten abgeschrieben werden, als ich gegen l O1/: Uhr abends wieder
den Besuch des ersten Adjutanten des General- Obersten von Moltke erhielt,
von welchem ich Ihnen mit meinem chiffrierten Telegramm von heute nacht
Kenntniss gegeben habe.
Merkwürdig erscheint es, dass der Vorfall bei S. Ludwig gerade am selben Tag
sich ereignet hat, wo Herr von Moltke sich mit so bestimmten Worten über unsere
Neutralität ausgesprochen hat. Eine Verwandtschaft zwischen den beiden Besuchen
des Adjutanten des Générales von Moltke scheint schon deshalb nicht zu
bestehen, weil mein hiesiger niederländischer Kollege auch heute mittag von Herrn
von Moltke ersucht worden war, bei ihm zur selben Stunde zur Entgegennahme
einer ähnlichen Neutralitätserklärung zu erscheinen.
Meinem heutigen Telegramm kann ich nur noch hinzufügen, dass der Adjutant
des Generals von Moltke in der verbindlichsten Weise das aufrichtigste Bedauern
des Letztern darüber zum Ausdruck gebracht hat, dass diese Grenzverletzung
stattgefunden habe - und daher den Wunsch hegte, dass der hohe Bundesrat von
diesen seinen Gefühlen möglichst bald Kenntnis erhielt.
# ST# 14
E2001, Archiv- Nr. 719
Le Ministre de Suisse à Paris, Ch. Lardy,
au Chef du Département politique, A. Hoffmann
Copie
L Paris, 3 août, 23 h
C'est seulement à cette heure tardive que je puis prendre la plume après une
journée émouvante.
A neuf heure ce matin, le Temps me téléphonait la sommation allemande
adressée à la Belgique de laisser passer ses troupes; je recevais peu après de la
Direction Politique la confirmation de cette nouvelle. Un directeur du Ministère,
que je rencontrai en rentrant chez moi et auquel je fis part de l'événement, me fit

Quelle: BAR - Digitalisiertes Bundesblatt

Archives fédérales suisses - Publications officielles numérisées
 
Ursi: Vielen Dank für Deine Infos.

Woher hast du denn diese Angaben, dass dieser Geheimvertrag auf einmal wieder aufgetaucht sei?
Vorsicht: ich schrieb nicht, dass der "Vertrag" wieder aufgetaucht sei, sondern fragte, (ob jemand weiß,) ob dieser wieder auftauchte.
usri schrieb:
Neutralität wird wohl auch in Deutschland nicht richtig interpretiert.

Die Schweiz betreibt die bewaffnete Neutralität.

Mit dem Bündnisverbot will die Schweiz klarstellen, dass sie keine sicherheitspolitische Bindungen oder Allianzen eingeht. Allerdings gilt dies nur im Frieden im Neutralitätsschutzfall, also bei Verletzung unserer Grenzen, nicht bei einem vollem Angriff auf unser Territorium und einer Bedrohung unserer staatlichen Existenz. In einem solchen Fall darf die Schweiz Allianzen eingehen. Der Bundesrat hat sich diese Option eines Bündnisses in letzter Stunde immer vorbehalten.
Dem stimme ich zu. Neutralität bedeutet nicht, dass man sich alles gefallen lassen muss oder zu den Vorfällen in der Welt, keine eigene Meinung haben darf.

Allerdings verwundert mich bei dem "Geheimvertrag" zwischen Moltke und dem schweizerischen Generalstabschef, dass der Letztere diesen Vertrag ohne Wissen seiner Regierung ausformulierte. Auf diesen Umstand weist Moltke das Ausw. Amt ja gerade hin. Dass Moltke ohne Wissen seiner Regierung handelte, verwundert mich wiederum nicht. - Wie dicht war eigentlich damals in der Schweiz die parlamentarische Kontrolle über die eigenen Streitkräfte ausgestaltet? Gab es noch mehr Fälle des eigenmächtigen Handelns der schweizerischen Generäle bzw. Ministerialbeamten?
 
Ursi: Vielen Dank für Deine Infos.


Vorsicht: ich schrieb nicht, dass der "Vertrag" wieder aufgetaucht sei, sondern fragte, (ob jemand weiß,) ob dieser wieder auftauchte.

Da hab ich dich wohl Missverstanden. Ich kann es nicht sagen, wenn er in der Schweiz auf einmal aufgetaucht wäre, hätte das evt. Schlagzeilen gegeben. Da dies nicht der Fall ist, kann ich nur annehmen, dass man hier davon wusste (ich wusste es) und das er im Archiv ist. Dazu müsste man aber ins Bundesarchiv, da nur das Bundesblatt digitalisiert ist.

Dem stimme ich zu. Neutralität bedeutet nicht, dass man sich alles gefallen lassen muss oder zu den Vorfällen in der Welt, keine eigene Meinung haben darf.

Allerdings verwundert mich bei dem "Geheimvertrag" zwischen Moltke und dem schweizerischen Generalstabschef, dass der Letztere diesen Vertrag ohne Wissen seiner Regierung ausformulierte. Auf diesen Umstand weist Moltke das Ausw. Amt ja gerade hin. Dass Moltke ohne Wissen seiner Regierung handelte, verwundert mich wiederum nicht. - Wie dicht war eigentlich damals in der Schweiz die parlamentarische Kontrolle über die eigenen Streitkräfte ausgestaltet? Gab es noch mehr Fälle des eigenmächtigen Handelns der schweizerischen Generäle bzw. Ministerialbeamten?

Ob das stimmt, kann man mal in Frage stellen. Ohne dieses Dokument, kann man nicht sagen ob und wie Bundesrat und Parlament orientiert waren.
Wenn man das Bundesblatt liest, waren sie es meiner Ansicht nach. Vielleicht sollte ich noch erklären, was das Bundesblatt genau ist

Admin.ch schrieb:
Im BBl werden seit 1849 veröffentlicht:

die Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung, die so genannten Botschaften, die die Gesetzes- und Beschlussesentwürfe mit den dazu gehörenden Erläuterungen enthalten;
die Beschlüsse und Gesetze, die vom Parlament verabschiedet worden sind und dem fakultativen oder dem obligatorischen Referendum unterstehen;
die Bundesbeschlüsse;
die Verfügungen der Bundeskanzlei über die Vorprüfung, das Zustandekommen oder das Scheitern von Volksinitiativen oder Referenden;
die Beschlüsse des Bundesrates über die Ergebnisse der Volksabstimmungen (mit allen Resultaten je Kanton);
die Berichte des Bundesrates an den Nationalrat über die Nationalratswahlen (mit allen Resultaten je Kanton).
Weitere Informationen sind zu finden in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR), Publikationsgesetz (SR 170.512) und in der Publikationsverordnung PublV (SR 170.512.1)

Das BBl erscheint jede Woche in den drei Amtssprachen. Es wird vom Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen (KAV) der Bundeskanzlei herausgegeben.

Da ich keine Literatur zum ersten Weltkrieg und der Schweiz habe kann ich nur auf das Historische Lexikon der Schweiz zurückgreifen. Hier ein paar Auszüge, die Links zu den ganzen Texten stelle ich unten rein.

Historisches Lexikon der Schweiz schrieb:
Die Bündnisfrage im Verteidigungsfall wurde in den polit. und militär. Führungskreisen diskutiert. In der Tradition seiner Vorgänger erarbeitete der Chef der Generalstabsabteilung Theophil Sprecher von Bernegg in Absprache mit dem Bundesrat einseitig sog. Punktationen, eine Art Check-list für eine Eventualallianz mit einem mögl. Bündnispartner im Angriffsfall. Sowohl der dt. als auch der österr.-ungar. Generalstabschef liessen ab 1907 zu versch. Malen anfragen, wie sich die Schweiz im Kriegsfalle verhalten werde. Sprecher sicherte uneingeschränkte Neutralität zu und die Mobilisierung aller Kräfte gegen jeden Angreifer. Da die franz. Seite mit keinen vergleichbaren Anliegen an den schweiz. Generalstabschef herantrat, entstand bereits vor Kriegsausbruch eine neutralitätspolitisch heikle Einseitigkeit der Kontakte.

Historisches Lexikon schrieb:
1.3 - Militärische Gefährdung der Schweiz
Als der dt. Generalstab in den Jahren vor 1914 den sog. Schlieffen-Moltkeplan ausarbeitete, der eine Umfassung der franz. Armee vorsah, wurde in Erwägung gezogen, anstatt durch das neutrale Belgien durch die Schweiz zu marschieren. Er verwarf diesen Plan jedoch aus militärgeograf., operativen und polit.-kulturellen Gründen. Im Winter 1915-16 löste das franz. Oberkommando den Plan "H" (Hélvetie) nicht aus. Dieser hätte anstelle des Abnützungskampfes an der erstarrten Front gegen Deutschland die Südumfassung durch die Schweiz vorgesehen. Die gleichzeitige innenpolit. Krise durch die Obersten-Affäre hatte die Versuchung bei einzelnen Planern der Entente verstärkt. Der dt. Angriff auf Verdun 1916 und Joseph Joffres Entscheid zur Sommeroffensive an der Somme verdrängten diese Angriffsoption. Das franz. Oberkommando suchte nun zu mehreren Malen Kontakt zu von Sprecher, um im Eventualfall eines dt. Angriffs durch die Schweiz besser vorbereitet zu sein.

Weder von Seiten Italiens, noch von Seiten Deutschlands oder Österreich-Ungarns sind bisher vergleichbare Planungen gefunden worden. Die amerikan. Drohungen zur militär. Intervention im Falle eines kommunist. Umsturzes im Nov. 1918 erübrigten sich nach dem raschen Ende des Landesstreiks und der Abwendung der polit. Destabilisierung der Schweiz.

Der General im ersten Weltkrieg hiess Ulrich Wille, der General wird von der vereinigten Bundesversammlung gewählt.

Historisches Lexikon schrieb:
Der General
Im Kriegszustand verfügt dieser zur Erfüllung seines Auftrags und unter Berücksichtigung des Völkerrechts über alle notwendigen Mittel, die nicht durch Gesetz oder den Bundesrat ausgenommen werden oder den zivilen Bereichen der Gesamtverteidigung zugewiesen sind. Bietet der Bund Truppen zum A. auf, ist jedermann verpflichtet, für die Erfüllung der militär. Aufträge sein bewegl., unbewegl. und geistiges Eigentum den Militärbehörden und der Truppe zur Verfügung zu stellen und im Kriegsfall auch die Unbrauchbarmachung von Sachwerten zu dulden. Im A. kann der Bundesrat den militär. Betrieb der mit öffentl. Aufgaben betrauten privaten Unternehmen, mit Ausnahme der vom Bund konzessionierten Transportunternehmen, anordnen. Im Landesverteidigungsdienst kann der Bundesrat unter Rücksichtnahme auf die andern Bedürfnisse der Gesamtverteidigung das Alter der Stellungspflicht herabsetzen und die Entlassung aus der Militärdienstpflicht verschieben. Im Kriegszustand sind alle Schweizer verpflichtet, ihre Person zur Verfügung des Landes zu stellen und nach Kräften zur Verteidigung des Landes beizutragen.

General

Erster Weltkrieg
 
Ich hab was gefunden:

Die tagespolitischen Ereignisse in den folgenden Kriegsjahren waren jedoch für die Annäherung der beiden Landesteile nicht unbedingt förderlich. 1915 tat Wille die Meinung kund, dass er mit einem Sieg Deutschlands rechne und ein Kriegseintritt der Schweiz auf dessen Seite von Vorteil wäre. Schon etliche Jahre vor dem Krieg hatte es geheime Unterredungen zwischen hohen Militärpersonen der beiden Länder bezüglich einer militärischen Zusammenarbeit im Falle einer französischen Invasion in die Schweiz gegeben. Ein Vertrag war bereits vorgefasst und hätte nur noch unterschrieben werden müssen, um einen Kriegseintritt der Schweiz auf Seiten Deutschlands zu bewirken. Vom Bundesrat war nur Hoffmann, der sich schon besonders stark für die Wahl Willes eingesetzt hatte, über die Abmachungen informiert.

Quelle: Die Schweiz während dem ersten Weltkrieg: «Le fossé» als innere Zerreissprobe

Somit war ein Bundesrat informiert, die andern sechs nicht.

Arthur Hoffmann
 
Sehr interessant, Ursi.
Der andere Blickwinkel ist doch immer interessant.

Aber, was ist dies:
Die gleichzeitige innenpolit. Krise durch die Obersten-Affäre hatte die Versuchung bei einzelnen Planern der Entente verstärkt.

Davon habe ich doch noch nie gehört.
 
Sehr interessant, Ursi.
Der andere Blickwinkel ist doch immer interessant.

Aber, was ist dies:


Davon habe ich doch noch nie gehört.


Zwei Obersten der Schweizer Armee wurden der Weiterleitung vertraulicher Informationen an die Militär attachés der Mittelmächte überführt und dafür
– erst nach dem Bekanntwerden der Sache – «nur» mit 20 Tagen Arrest bestraft und von ihren Ämtern suspendiert. Die Milde Behandlung der vermeintlichen Verräter leitete in der Schweizer Bevölkerung eine tiefgehende Vertrauenskrise in den Bundesrat ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zwei Obersten der Schweizer Armee wurden der Weiterleitung vertraulicher Informationen an die Militär attachés der Mittelmächte überführt und dafür
– erst nach dem Bekanntwerden der Sache – «nur» mit 20 Tagen Arrest bestraft und von ihren Ämtern suspendiert. Die Milde Behandlung der vermeintlichen Verräter leitete in der Schweizer Bevölkerung eine tiefgehende Vertrauenskrise in den Bundesrat ein.

Ach so, doch das kenne ich.
Dachte allerdings es hätte sich um höhere Dienstgrade gehandelt.
 
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