Allerheiligen 1923 im Deutschen Reich...

Hanno1

Neues Mitglied
Guten Morgen Allerseits,
nachdem keiner meine Frage beantworten konnte, möchte ich sie hier stellen:
In welchen Ländern im Deutschen Reich 1923 war Allerheiligen ein Feiertag?
Für mich ungemein wichtig.
Wer kann helfen?
Gruß Hanno1
 
Laut Tante Wiki (Allerheiligen ? Wikipedia) ist Allerheiligen in folgenden Ländern gesetzlicher Feiertag: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Theoretisch müsste also in diesen Ländern 1923 Allerheiligen ein Feiertag gewesen sein. Sicher lässt sich das aber natürlich nicht sagen...

Und nur aus Neugier... warum gerade 1923?

Dieser Kalender (http://www.feiertage-newsletter.de/deutschland/uebersicht-1970.html) geht leider nur bis 1969 zurück... schade, da würds drin stehen...
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Weimarer Verfassung steht folgendes:

Artikel 139
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.

Dokument: Verfassung: Deutsches Reich, 11.8.1919

Ich interpretiere das so, dass die Feiertage des Kaisereichs bestehen blieben, finde jetzt aber auf Anhieb keine Quelle, die eben diese auflisten würde.

Aber vielleicht hilft´s trotzdem ein Stück..
 
Danke Allen für die Antworten, ging ja blitzschnell!! :)
Warum habe ich das bei Tante Wiki nicht selbst gefunden...:weinen:

Warum 1923 ? - weil ich Philatelist bin und Belege Inflation 1923 sammle. Es ist für mich wichtig, ob der Tag in den jeweiligen Ländern Feiertag war, denn dann wären die Postämter ja geschlossen gewesen.
Das Stempeldatum ist für mich ungemein wichtig, weil u. a. Stempelfälscher:mad: den Feiertag nicht berücksichtigen.
Gruß Jürgen
 
Zwar elf Jahre später, da war allerdings Allerheiligen nicht dabei:
documentArchiv.de - Gesetz über die Feiertage (27.02.1934)

Zum Artikel 139 WRV: irgendwo habe ich mal aufgeschnappt, dass der eben mit aufgenommen wurde damit a) ein arbeitsfreier Tag pro Woche und b) der Sonntag verfassungsmäßig geschützt wird, damit die unterschiedlichen Interessensgruppen "Ruhe geben". Groß im Fokus stand dieser Artikel zur damaligen zeit aber nicht.
 
Laut Tante Wiki (Allerheiligen ? Wikipedia) ist Allerheiligen in folgenden Ländern gesetzlicher Feiertag: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Theoretisch müsste also in diesen Ländern 1923 Allerheiligen ein Feiertag gewesen sein. Sicher lässt sich das aber natürlich nicht sagen...

Ja, theoretisch. Diese Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland haben 1923 meines Wissens noch nicht in der Form bestanden (ok, Bayern vielleicht schon...).

Die Feiertage des Jahres 1923 kann man z. B. hier sehen (ich habe die Richtigkeit nicht nachgeprüft): Feiertage Kalender 1923

Leider löst das nicht das Problem, in welchen Ländern 1923 Allerheiligen Feiertag war. Dazu habe ich bisher noch nichts gefunden.

Jedenfalls dürfte Allerheiligen kein reichsweiter Feiertag gewesen sein, vgl. hier:

http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/1121/str/str2p/kap1_1/para2_93.html

Dort wird explizit darauf hingewiesen, dass Allerheiligen in Bayern ein Feiertag und somit als Tag zum Verhandeln ungeeignet sei.

Viele Grüße

Bernd
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum habe ich das bei Tante Wiki nicht selbst gefunden...:weinen:
Weils da schlicht nicht drinsteht.
Warum 1923 ? - weil ich Philatelist bin und Belege Inflation 1923 sammle. Es ist für mich wichtig, ob der Tag in den jeweiligen Ländern Feiertag war, denn dann wären die Postämter ja geschlossen gewesen.
Das waren sie teilweise auch. Frag mal den Adenauer, der kannte sich in Rheinpreußen aus. =)
 
Mein Dank an Alle, die sich jetzt mit Allerheiligen beschäftigen. Hätte nie gedacht, dass dieser Feiertag so unklar geregelt war, da ja auch die heutigen Länder so nicht bestanden.
Super (Unmöglich?) wäre, könnte man ein Ortsverzeichnis erstellen mit den Orten, wo Allerheiligen 1923 auch tatsächlich galt.
Gruß Hanno1
 
Grundsätzlich dürfte Allerheiligen in kath. Gegenden als Feiertag gegolten haben. Es ist heute noch in Bayern so, dass er in Gemeinden(!) mit überwiegender evang. Bevölkerung kein Feiertag ist. Führt dazu, dass im Lkrs Miltenberg eine kleine evang. Enklave auf den Feiertag verzichten muss.
Wenn du es exakt nachprüfen willst, müsstest du angeben, welche Gegend zu untersuchen wäre.
 
Ich habe mal ein bißchen rumgeschaut.
Erstmals in der Weimarer Verfassung ist überhaupt die Rede von Feiertagen, aber lediglich pauschal in einem Satz.

In BW war es noch in den 50ern wie in Bayern, je nach örtlichem Bekenntnis. Später, bis kurz vor Ende meiner Schulzeit (70oder71) waren ein paar kath. Feiertage, Josefstag + Peter+Paul sind mir in Erinnerung, schulfrei, ohne Feiertage zu sein.

Aus anderer Quelle ist mir bekannt, dass sich die bayerische Landbevölkerung Ende des 19. Jahrhunderts weigerte, an "abgeschafften" Feiertagen zu arbeiten. (sich ihren altgewohnten Festrausch aufluden) Demnach sind schon damals etliche "abgeschafft" worden.

Eigentlich kein uninteressantes Thema in unserem Bundesstaat.
 
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