Auflösung der Weimarer Republik: Brüning der Reichskanzler

Lahistoria

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Hallo, liebe Geschichtsfreunde,

ich bin gerade dabei mein Geschichtsreferat für Dienstag fertig zu stellen und an einem Punkt komm ich nicht weiter.

Es war doch so, dass nach dem Bruch der Großen Koaltion der Brüning Reichskanzler wurde. Der Reichspräsident Hindenburg hat die das Recht einen Reichskanzler zu ernennen, da er ihm vertraut. Ich glaube das war Artikel 52 oder 53. Muss ich mal nachschauen.

Mein Problem ist nun, dass ich auch oft lese, dass Brüning Reichskanzler wurde auf Grund Art. 48 der Weimarer Verfassung. Das ist der Artikel zur Notverordnung. Der Reichskanzler hat in Ausnahmezustände die komplette Macht und kann ohne das Parlament Entscheidungen treffen.

Welche Alternative ist nun richtig? Ist Brüning durch Hilfe des Erlassungsrecht Kanzler geworden oder eher durch die Art. 48 der Weimarer Verfassung.

Ich danke im voraus;)
 
Hi Lahistoria,

soweit wie ich weiß wurde Brünning legitim von Hindenburg nach Artikel 52/53 ernannt. Der Artikel 48 der WV kam nur zum Zuge, wenn der Reichstag ein Gesetz ablehnte.
Dieser Artikel ermöglichte es, wie du es schon sagst, dass der Reichspräsident GG vorübergehend oder ganz außer Kraft setzt.
 
Mein Problem ist nun, dass ich auch oft lese, dass Brüning Reichskanzler wurde auf Grund Art. 48 der Weimarer Verfassung. Das ist der Artikel zur Notverordnung. Der Reichskanzler hat in Ausnahmezustände die komplette Macht und kann ohne das Parlament Entscheidungen treffen.
Brüning wurde nach Art. 53 (Ernennungsrecht) zum Reichskanzler ernannt.
Vielleicht meinst Du die Notverordnungen gem. Art. 48, auf die er während seiner Regierungszeit immer mehr zurückgriff angesichts eines zersplitterten Reichstages, der von antidemokratischen Parteien dominiert wurde?
 
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