stein-um-stein
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Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe: Es geht um die Präsidialkabinette bzw. um das Präsidialkabinett unter von Brüning.
Nach Wikipedia zitiert, besagt der Art. 48 der Reichsverfassung:
Ist es nicht so, dass diese Notverordnungen dem Reichspräsidenten ermöglicht werden? Wie kam es dann zu den Notverordnungen des Reichskanzlers von Brüning bzgl. der Deflationspolitik oder überhaupt zu den Gesetzen der Präsidialkabinette?
Konnte der Reichspräsident dieses Recht denn auf den Reichskanzler übertragen?
Kann man das als Verfassungsbruch von Brünings sehen, steht ihm dieses Recht nach der Verfassung nicht zu?
Inwiefern war die Reichsregierung denn vor den Präsidialkabinetten an der Legislative beteiligt?
Nach Wikipedia zitiert, besagt der Art. 48 der Reichsverfassung:
1) Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten.
(2) Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reich die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.
(3) Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstages außer Kraft zu setzen.
(4) Bei Gefahr im Verzuge kann die Landesregierung für ihr Gebiet einstweilige Maßnahmen der in Abs. 2 bezeichneten Art treffen. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichspräsidenten oder des Reichstages außer Kraft zu setzen.
(5) Das Nähere bestimmt ein Reichsgesetz.
Ist es nicht so, dass diese Notverordnungen dem Reichspräsidenten ermöglicht werden? Wie kam es dann zu den Notverordnungen des Reichskanzlers von Brüning bzgl. der Deflationspolitik oder überhaupt zu den Gesetzen der Präsidialkabinette?
Konnte der Reichspräsident dieses Recht denn auf den Reichskanzler übertragen?
Kann man das als Verfassungsbruch von Brünings sehen, steht ihm dieses Recht nach der Verfassung nicht zu?
Inwiefern war die Reichsregierung denn vor den Präsidialkabinetten an der Legislative beteiligt?