Die Reparationsfrage/Schuldklausel in der Weimarer Republik

silesia

Moderator
Teammitglied
Ich habe das einmal wegen der Übersichtlichkeit abgetrennt:


ad 5:
Hinsichtlich des Dritten Reiches ergibt sich die Kausalität m.E. nicht so sehr aus den wirtschaftlichen Aspekten. Wichtiger sind die politischen Zusammenhänge, die Wirkungen, welche sich besonders im deutschen innenpolitischen Leben als Folgen dieses Vertrages offenbarten.

Das ist nachvollziehbar und die Logik vieler historischer Untersuchungen, die die Perzeption der ökonomischen Lasten des Versailler Vertrages in der Politik/Bevölkerung gleichsetzen mit den ökonomischen Fakten bzw. Zusammenhängen, sofern sie sie überhaupt beachten.

Die Gleichung hat aber mE einen beachtlichen Sprung: sie impliziert, dass die Wahrnehmung zutreffend ist bzw. die gezogenen politischen Folgen sich auf Grundlage der realen Sachverhalte ergeben. Ergibt sich aber eine Differenz zwischen gefühlter und realer Lage, ist die Frage, welche Folge dieses für die Darstellung der Abläufe haben muss.

Dazu Keynes 1919:
"Lenin soll erklärt haben, dass der beste Weg zur Vernichtung des kapitalistischen Systems die Vernichtung der Währung sei. Es gibt kein feineres und kein sicheres Mittel, die bestehenden Grundlagen der Gesellschaft umzustürzen, als die Vernichtung der Währung. Dieser Vorgang stellt alle geheimen Kräfte der Wirtschaftsgesetze in den Dienst der Zerstörung, und zwar in einer Weise, die nicht einer unter Millionen richtig zu erkennen imstande ist." [Anm.: gemeint ist die Bevölkerung und Politik]

Dazu das erste Problem:
Die ökonomische Wurzel der Inflation 1923 und ihre Perzeption als Folge der Versailler Kriegslasten.

Fünf Hinweise:
a) die Aufhebung der Golddeckung am 31.7.1914
b) die kumulierten Kriegsanleihen von pimaldaumen 100 Milliarden Reichsmark sowie die Gläubigerstruktur
c) die Drittelung des Wechselkurses der Reichsmark in 1918 und ihre Wirkung auf Export und Auslands-Verschuldung.
d) die durchschnittliche Haushaltsdeckung 1914-1918 in Höhe von ca. 1/8 der Ausgaben
e) die Ursachen des strukturellen Importüberschusses für das Deutsche Reich 1900-1929 und seine "Beseitigung" 1926 und 1930 ff.


Robbins zieht den Schluss: "Hitler is the foster-child of the inflation" und Bullock assistiert: "The real revolution in Germany was the inflation".
 
Kurze Zwischenfrage:

Möchtest Du erst noch weitere Probleme aufzählen oder benannte vertiefen? Dann warte ich Deine nächsten Ausführungen noch ab, bevor ich Stellung zu den aufgeworfenen Fragen beziehe.
 
Hallo elysian,

ich würde gerne noch etwas Material beisteuern;
Insbesondere zum Verschuldungsstand, zu den Kapitalbilanzen und den Auswirkungen auf die Empfängerländer.
 
Vorkriegsstand der Volkswirtschaft des Deutschen Reiches:

Einer der letzten Vorkriegshaushalte 1912 umfaßte - als Maßstab für Einnahmen und Ausgaben:2,886 Milliarden Mark.
Davon Reichsheer: 688,4 Mio.
Davon Kaiserliche Marine : 181,1 Mio.

Dem Haushaltsvolumen steht ein Warenhandel im Import von 9,706 Mrd. und im Export von 8,106 Mrd. gegenüber (Stand 1911). Das Defizit (1,6 Mrd. Mark) im Außenhandel ist nachhaltig aufgetreten (1907-1910 schwankend zwischen 1,2-1,9 Mrd. Mark).

Geldprägung 1911: rund 185 Mio. in Münzen, Bestand in Noten rd. 2, 403 Mrd. Mark. Nach der Bilanz der Reichsbank war der Bestand zu rd. der Hälfte durch Metalle (davon 2/3 in Reichsgold, Barren und Sorten), ansonsten iw durch Wechsel gedeckt. Wechselzinsen lagen 1907-1911 zwischen 3,925 (1909) und 6,033 (1907) %. Wechselzinsen 1911: 4,397 % im Durchschnitt.

Wechselkurse 1911: zum Pfund 20,4:1, zum US-Dollar 4,20:1, zum Franc 0,81:1. 1911 wurden rund 2,734 MRd deutsche und 1,208 Mrd. ausländische Anleihen zugelassen, in der Masse deutsche öffentliche Anleihen 1,75 Mrd. Mark - Staat, Länder und Kommunen).

_____________________________________
Relation zu den Kriegsschulden:
Reichsschulden: Schuldverschreibungen, Prämienanleihen, Schatzanweisungen, Reichskassenscheine:

Ende 1870: 0,396 Mrd. Mark
Ende 1875: 0,120 Mrd. Mark

1900: 2,419 Mrd. Mark
1910: 5,014 Mrd. Mark
1914: 5,158 Mrd. Mark
1915: 16,955 Mrd. Mark
1916: 39,856 Mrd. Mark
1917: 69,211 Mrd. Mark
1918: 105,304 Mrd. Mark
1919: 156,452 Mrd. Mark
1920: 182,944 Mrd. Mark

Die Entwicklung 1919/20: bedingt durch Preisanstieg, Einnahmenverfall des Staates. Ausgabenexplosion.
Haushalt 1919 Volumen Einnahmen/Ausgaben: 63,043 Mrd. Mark - das 20-fache des Vorkriegsniveaus.
Neuverschuldung des Haushaltes durch Anleihen zur Ausgabendeckung:
1915: 20,5 Mrd. Mark
1916: 19,8 Mrd. Mark
1917: 23,9 Mrd. Mark
1918: 40,6 Mrd. Mark
1919: 46,3 Mrd. Mark

Zur Struktur der Ausgaben 1919 laut Planstellung: 13 Mrd. Mark zur Demobilmachung, 17 Mrd. Mark Leistungen aus dem Friedensvertrag. Zinslasten 2,8 Mrd. Mark, also Höhe des Vorkriegshaushaltes.

Zur Tilgbarkeit: Die Steuereinnahmen betragen 1919 rd. 14,245 Mrd. Mark inkl. Kriegsabgaben.




1919 Bestand in Banknoten im Umlauf 35,955 Mrd. Mark, Anstieg gegenüber dem Vorkrieg damit rd. 33 Mrd. Mark. Die Entwicklung im Notenumlauf:
1915: 7,060 Mrd. Mark
1916: 8,212 Mrd. Mark
1917: 11,630 Mrd. Mark
1918: 22,474 Mrd. Mark
1919: 35,955 Mrd. Mark
Metalldeckung der Mark: Aktiva von 1,579 Mrd. in Gold etc. (5,4% Deckung im Jahresdurchschnitt), nunmehr rd. 30,070 Mrd. in Wechsel und Schecks, also iW Forderungen an Banken und Unternehmen.
Der Wechselzins wurde während des Krieges und für 1919 auf 5% festgeschrieben.

Wechselkurse gegenüber Pfund, US-Dollar und Franc wurden für 1915-1919 nicht angegeben, jedoch läßt sich der stabile Währungsverlauf 1910-1914 wie folgt über den Schweizer Franken für den Krieg fortschreiben (Jahresdurchschnitt):
1915: 1,23:1 (?)
1916: 0,929:1
1917: 0,727:1
1918: 0,746:1
1919: 0,344:1

Die Währung wurde also durch den Kriegsverlust und die nicht überschaubaren weiteren Wirkungen bereits geviertelt. Der Jahresschnitt ist dabei nicht repräsentativ, dann:
Dezember 1919: 0,09875:1 als Tiefststand (Januar: 0,6080:1).

Importe 1919-1922 sind nicht ermittelbar, sondern weitgehend zusammengebrochen. Fiktiv ließe sich bereits 1920 bei gleichbleibenden Mengen eine Verzehnfachung des Wertes des Vorkriegsimportes errechnen, aufgrund des Währungsverfalls. Diese Werte sind nicht bezahlbar.

Die Zahlen belegen den vollständigen ökonomischen Zusammenbruch bis 1918 durch die Kriegsfolgen, noch ohne Auswirkungen des Versailler Vertrages. Nebenbei: ein Kriegsende 1917 hätte gleiches bewirkt, der völlige ökonomische Zusammenbruch des Deutschen Reiches wäre nur verhinderbar gewesen im Fall eines Siegfriedens, der die weitgehende und beliebige finanzielle Ausplünderung der Kriegsgegner erlaubt hätte.
Diese Analyse wurde ex ante übrigens von Keynes bereits 1915 weitgehend mit gleichen Resultaten vorgestellt, als er gutachterlich die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der deutschen Kriegsfinanzierung bewertete.

(Keynes, The Economics of War in Germany, EJ Sept. 1915)
 
Eine Korrektur zu der Reichsbankpolitik 1914-1918:

Mit Kriegsbeginn wurde die Deckung nicht aufgehoben, sondern zunächst eine Dritteldeckung des Notenumlaufes in Metall eingeführt. Diese Dritteldeckung wurde aber dadurch aufgeweicht, dass die Anrechnung der Darlehenskassenscheine möglich sein sollte. Faktisch wurde damit die Metalldeckung aufgegeben.

Dennoch schaffte es die Reichsbank noch bis 1916, die Dritteldeckung des Notenumlaufes durch Gold etc. darzustellen. Mit dem weiteren Notendruck, explosionsartig 1918 und 1919, war das Deckungssystem dann nicht mehr zu halten, was eine weiteren Vertrauensentzug in die Reichmark im Inland (Preise) und Ausland (Wechselkurse) bewirkte.
 
Kennt jemand im Intenet eine detaillierte Zusammenstellung der tatsächlichen Sach- und Geldleistungen des Deutschen Reiches 1919-1923,

oder muss man sich das mühsam zusammensuchen?
 
... im Intenet eine detaillierte Zusammenstellung der tatsächlichen Sach- und Geldleistungen des Deutschen Reiches 1919-1923...
Würde mich sehr überraschen, wenn es das gäbe. Dazu ist die Materie zu unübersichtlich.

Details bieten wohl nur die Berichte der "Reparationskommission" (RK) bzw. der von ihr eingesetzten Gutachter (1924); vielleicht auch Lujo Brentano (Was Deutschland gezahlt hat, Berlin: de Gruyter 1923).

Das Dilemma ist schon bei den aggregierten Zahlen deutlich: Im Zeitraum 11.11.1918 bis 31.08.1921 beispielsweise "zählte" die RK Leistungen von 9,7 Mrd. Goldmark, während die Reichsregierung 42, 1 Mrd. geleistet haben wollte. (Genaueres bei Etienne Montoux, The Carthagenian Peace, New York: Scribners 1952, der z. B. mitteilt, dass in der deutschen Zahl auch ein Betrag von 8,5 Mrd. für die in Scapa Flow versenkte deutsche Flotte enthalten war...)
 
Würde mich sehr überraschen, wenn es das gäbe. Dazu ist die Materie zu unübersichtlich.
... dass in der deutschen Zahl auch ein Betrag von 8,5 Mrd. für die in Scapa Flow versenkte deutsche Flotte enthalten war...)

Ganz wichtig ist der Unterschied zwischen:

Reparationen (Geldleistungen und Sachlieferungen)
Restitutionen bzw. Substitutionen
Ab-/Auslieferungen.

Ansonsten gibt es Chaos in den Zählungen, s.o.,
zB Schempp, Frankreich und die deutschen Sachlieferungen, Beitrag zum Empfangsproblem der Reparationen, Dissertation 1932.
 
Ganz wichtig ist der Unterschied zwischen:
Reparationen (Geldleistungen und Sachlieferungen)
Restitutionen bzw. Substitutionen
Ab-/Auslieferungen.

Wobei um die Zurechnung zu den Kategorien sicher auch gestritten wurde! Und spätestens bei den Sachlieferungen begann dann der Streit um die Bewertung. Das Spektrum der Waren reichte ja von Kohlen und Lokomotiven bis zum Groß- und Kleinvieh.
In einer "kritischen Studie", die der MdR Reichert gegen "Rathenaus Reparationspolitik" schrieb (Berlin: Scherl 1922), wurden dazu Unmengen von Daten genannt: bis 4.4.1921 gelieferte Ziegen: 9.204, Rückstand: 25.951 und weiteres in dieser Art.
Was wohl die 40.000 Bienenvölker "in Strohkörben" wert waren, die laut Wiesbadener Protokoll vom 6.10.1921 an Frankreich zu liefern waren?
 
Ganz wichtig ist der Unterschied zwischen:

Reparationen (Geldleistungen und Sachlieferungen)
Restitutionen bzw. Substitutionen
Ab-/Auslieferungen.

Richtig silesia,
vor allem die Hochseeflotte ist gesondert zu betrachten, denn hierbei spielte der Geldwert gewiss eine kleinere Rolle, wie der militärische und moralische Wert der Schiffe.
Siehe das Beispiel der SMS Baden, die vor der Versenkung gerettet werden konnte und von den Briten regelrecht zerpflückt wurde, um die Bauqualität und Bauverfahren sowie die Konstruktion zu analysieren und mit britischen Schiffen zu vergleichen.

Interessant wäre hier der Aspekt, was denn mit der Flotte geschehen wäre, wenn sie nicht versenkt worden wäre.

Die nach der Versenkung der Hochseeflotte zu liefernden Schiffe und Technik kann nun schon mehr auch als Geldgegenwert betrachtet werden, da nun auch nicht nur Schiffe ausgeliefert wurden, sondern auch Technik wie z. B. das 40.000t Schwimmdock, das sicherlich mehr den Charakter einer wirtschaftlichen Abgabe hat, so rein vom Nutzenfaktor betrachtet.
 
Die Fristen des Friedensvertrages.
Mit Unterzeichnung des Friedensvertrages wurden die folgenden Fristen und Termine fällig:

Teil 1


Sofort nach Inkraftsetzung:
  • Ausgabe von 20 Milliarden Mark Gold in Schuldverschreibungen, die bis spätestens 1.Mai 1921 ohne Zinsen zu zahlen sind oder gegen neue getauscht werden müssen.
  • Gleichzeitige Ausgabe einer zweiten Art von Schuldscheinen, 40 Millarden Mark umfassend, welche zwischen 1921 und 1925 2,5 %, von da ab 5% Zinsen mit 1% Zuschlag bis zur Tilgung der Gesamtsumme tragen
  • Ausgabe einer schriftlichen Erklärung, die zur Ausgabe von Schuldverschreibungen für weitere 40 Millarden Mark mit 5% Zinsen verpflichtet und fällig ist, sobald die Wiedergutmachungskommision entsprechende Weisung gibt.
  • Übergabe der Kohlengruben im Saarrevier an Frankreich
  • Abtretung Memels an die Allierten
  • Ernennung der oberschlesischen Regierung und der Regierung des Saarreviers, die jährlich erneuert werden muß
  • Abbau alle unvollendeten deutschen Kriegsschiffe
10 Tage nach der Inkraftsetzung:
  • Räumung der ersten und zweiten schleswigschen Abstimmungszone
14 Tage nach der Inkraftsetzung:
  • Räumung der Abstimmungsgebiete in Ostpreußen und Oberschlesien
  • Zusammentritt der Grenzkommissionen für Eupen, Malmedy, das Saarrevier, Deutsch-Polen und Deutsch-Tschecho-Slowakei
  • Zusammentritt der Verwaltungskommission für das ostpreußische Abstimmungsgebiet und der einstweiligen Danziger Regierung
3 Wochen nach der Inkraftsetzung:
  • Beginn der Einheitsorganisation für die Häfen von Starßburg und Kehl. Diese Einheitsorganisation gilt für die Dauer von sieben Jahren, wenn sie nicht nach sechs Jahren vom Obersten Rat verlängert wird
1 Monat nach der Inkraftsetzung:
  • Aufruf zur Abstimmung in der ersten schleswigschen Zone
  • sämtliche U-Boote und alle die im Friedensvertrag angegebenen Mengen überschreitende Munition sind an die Entente zu übergeben
  • alle Goldsicherungen, die von der österreichisch-ungarischen Regierung Deutschland für gewährte Anleihen als Pfand ggeben wurden, sind auf die Allieierten zu übertragen
  • die türkische Goldkaution, die Deutschland für die Ausgabe von Papiergeld übergeben wurde, ist an die Allieierten zu übertragen
2 Monate nach der Inkraftsetzung:
  • die Abstimmung in der zweiten schleswigschen Zone
  • sämtliche deutschen Handelschiffe über 1600 Tonnen, die Hälfte aller Handelschiffe zwischen 1600 und 1000 Tonnen und ein viertel aller deutschen Fischdampfer und Fischereifahrzeuge sind an die Alliierten zu übergeben
  • die deutschen Kriegschiffe sind an die Alliierten zu übergeben (bei Scapa Flow versenkt)
  • Verringerung der Marine auf 15000 Mann und Übergabe der Listen über Tiere, Maschinen, Fabrikeinrichtung usw., die Deutschland infolge Kriegshandlungen beschlagnahmt oder zerstört worden sind und der Listen über Material für den Wiederaufbau durch die alliierten Regierungen an die Wiedergutmschungskommission
3 Monate nach der Inkraftsetzung:
  • Änderung der deutschen Verfassung in allen Punkten, die den künftigen Befugnissen der Entente-Kontrollkommissionen widersprechen
  • Ende der Entente-Zensur über den deutschen Funkspruchverkehr. Lieferung einer Anzahl von Tieren an Belgien und Frankreich (Hengste, Fohlen, Stuten, Stiere, Milchkühe, Widder, Futterschweine) als Abschlagszahlung für die Wiedergutmachungsansprüche
  • Mitteilung des in den zwei der Ratifikation folgenden Jahren für die Entente aufzulegenden Schiffsraums durch die Wiedergutmachungskommission an die deutsche Regierung. Errichtung der Verwaltungskommission für Elbe, Oder, Njemen und Donau
  • Übergabe von Schleppern und Schiffen auf der Elbe, Oder, Njemen, Donau und Rhein
  • Errichtung gemischter Schiedgerichte zur Schlichtung geschäftlicher Streitigkeiten Privater
  • Übergabe sämtlicher Archive usw., die sich auf die Verwaltung Kiautschous beziehen, an Japan
4 Monate nach der Inkraftsetzung:
  • Ablauf der Frist zur Überreichung deutscher Vorschläge für die Organisation des Wiederaufbaus Nordfrankreichs
  • Errichtung von Ausgleichsämtern zur Regelung der Kriegsschulden Privater
6 Monate nach der Inkraftsetzung:
  • Übertragung aller Besitztitel Deutscher auf Werte innerhalb der Gebiete der Alliierten an die Wiedergutmachungskommission
  • Errichtung der Zentral-Rheinlandskommission
  • Schließung der bis dahin auszulegenden Abstimmungslisten in Eupen und Malmedy
  • Rückgabe der 1871 eroberten französischen Kriegstrophäen (von Soldaten Unter den Linden verbrannt) sowie der damals nach Deutschland geführten Archive usw.
  • Rückgabe des Original-Korans an den König der Hedschas
  • Beginn der 18 Monate dauernden Frist der Volksabstimmung in Oberschlesien
 
Teil 2

1 Jahr nach der Inkraftsetzung:
  • Zusammenkunft der Donaukonferenz, an der Deutschland teilnehmen kann und die eine neue Verwaltungsordnung festsetzen soll
  • Ablauf der Frist, innerhalb der ein deutsch-polnischen Abkommen über die Erleichterungen für den Eisenbahn-, Telephon- und Telegraphenverkehr zwischen Deutschland und Ostpreußen geschlossen werden soll
  • Ablauf der Frist, binnen der Deutschland alle an die Wiedergutmachungskommission übertragenen Rechte Deutscher an Werten der Alliierten zu erwerben hat
2 Jahre nach der Inkraftsetzung:
  • Mitteilung der Mengen des Schiffsraums, den Deutschland in den folgenden drei Jahren für die Alliierten zu bauen hat
  • Ablauf des Optionsrechts der Bevölkerungen in Eupen, Malmedy, im Saarrevier, Elsaß-Lothringen, Oberschlesien, Danzig, Memel, Schleswig wie in den ostpreußischen Abstimmungsgebieten
3 Jahre nach der Inkraftsetzung:
  • Ablauf des polnischen Rechts auf zollfreie Einfuhr von Rohstoffen und Fabrikaten aus den an Polen abgetretenen Gebieten; Beendigung der deutschen Lieferung von 35000 Tonnen Benzol, 50000 Tonnen Kohlenteer und 30000 Tonnen Ammoniak an Frankreich
5 Jahre nach der Inkraftsetzung:
  • Ablauf des französischen Rechts auf zollfreie Einfuhr von Produkten aus dem Saarrevier und aus Elsaß-Lothringen. Von der Menge der beabsichtigten Einfuhr ist jährlich Mitteilung zu machen
  • Räumen der ersten rheinischen Besatzungszone; Ablauf der Frist des Rechts der Schiffe von Alliierten auf Meistbegünstigung in der Seefischerei, Küstenschiffahrt und Schleppschiffahrt
  • Ablauf der deutschen Verpflichtung zum Anschluß an ein neu zu schaffendes internationales Eisenbahnbeförderungsabkommen
  • Ablauf der Verpflichtung Deutschlands auf etwaige Neuregelungen des Eisenbahn-Durchgangsverkehrs
10 Jahre nach der Inkraftsetzung:
  • Räumung der zweiten rheinischen Besatzungszone
15 Jahre nach der Inkraftsetzung:
  • Volksabstimmung im Saargebiet über die Fragen: Aufrechterhaltung der durch den Friedensvertrag errichteten Verwaltungsordnung, Vereinigung mit Frankreich, Vereinigung mit Deutschland
  • Ablauf der polnisschen Verpflichtung, zollfreie Ausfuhr der oberschlesischen Bergwerksprodukte nach Deutschland zuzulassen
25 Jahre nach der Inkraftsetzung:
  • Ablauf des belgischen Rechts, deutsches Gebiet beim Bau eines großen Schiffahrtskanals Rhein-Monts zu benutzen
99 Jahre nach der Inkraftsetzung:
  • Ablauf des tschecho-slowakischen Rechts auf Freizone in den Häfen von Hamburg und Stettin
Außer diesen Fristen sind im Friedensvertrag folgende Daten genannt:

31.März 1920
Verminderung des deutschen Heeres auf 100.000 Mann und Verminderung der Munitions- und Waffenvorräte auf die im Vertrag angegebenen Mengen

1.Mai 1921
Auszahlung der ersten Kategorie deutscher Schuldverschreibungen in Höhe von 29 Mrd. Gold. Nennung der Gesamthöhe der von Deutschland zu zahlenden Wiedergutmachungskommission. Ablauf des Entente-Rechts, die deutsche Goldausfuhr zu bestimmen

1. Januar 1925
Ablauf der deutschen Verpflichtung, 25% der deutschen Erzeugnisse chemischer Stoffe an die Alliierten zu liefern
Kleine Fristen sind genannt für den Zeitpunkt der Erklärung Danzig als Freistaat, der Zerstörung der Helgoländer Hafen- und Schiffsanlagen und die Festsetzung der Anteile aller abgetretenen Gebiete an der deutschen Staatsschuld


Quelle: Die Linienschiffe der Bayern-Klasse, Auszug einer Veröffentlichung in einer deutschen Tageszeitung vom 14. Januar 1920
 
Teil 3

In derselben Zeitung folgte mit Datum vom 20.Mai 1921 eine Auflistung deutscher Verfalltage:

15.Mai 1921
Beendigung aller im Artikel 202 des Versailler Vertrages vorgesehenen Ablieferungen von Luftfahrtmaterial

18.Mai 1921
Bekanntgabe derjenigen Maßnahmen, die ergriffen worden sind, um die Durchführung der Bestimmunegn zu sichern, die in den Entscheidungen des Luftfahrtwesens enthalten sind

20.Mai 1921
Uneingeschränkte Anerkennun der von er interalliierten Kommission genehmigten Zuweisung zur Ausrüstung der Küstenbefestigungen, zugleich Mitteiling der Befehle, die für die Ablieferung des überschüssigen Küstenbefestigungsmaterials gegeben worden ist.
Mitteilung der Befehle über Abrüstung der Landbefestigungen.
Mitteilung an die interalliierten Kontrollkommission, daß die Liste der Fabriken, die Kriegsmaterial herstellen dürfen, anerkannt wird.
Mitteilung der Anweisung, die zur Sicherstellung der Kontrolle durch die interalliierten Kommission betr. Ein- und Ausfuhr von Kriegsmaterial getroffen worden sind.
Anerkennung der von der Kommission festgesetzten Höchstzuweisung von Heeresmaterial in den Depots, Betriben usw.

23.Mai 1921
Mitteilung der Befehle, die gegen Beföderung von Waffen und Kriegsmaterial erlassen worden sind.

31.Mai 1921
Ablieferung von nicht genehmigten Kanonen, Waffen und Kriegsgerät der Landbefestigungen.
Ablieferung der nicht genehmigten Waffen und Munition, die sich noch in Händen der Polizei befinden.
Mitteilung der Liste der aufzulösenden Selbstschutzorganisation.
1 Milliarde Goldmark, zum Teil in deutschen Schatzanweisungen mit 3 Monaten Laufzeit. Hiedurch sind beiden ersten Vierteljahresraten der jährlichen 2 Milliarden Goldmark gedeckt.

10.Juni 1921
Vollständige Beendigung der Waffen- und Munitionsablieferung.
Vollständige Beendigung der Ablieferung von Waffen, die von der Bevölkerung herrühren.
Vollständige Beendigung der Ablieferung von Kanonen, Waffen und Kriegsmaterial der Küstenbefestigungen.
Vollständige Ablieferung allen überschüssigen Materials, Ersatz- und abmontierte Teile.

15.Juni 1921
Mittelung der Gesetztexte, durch die gewisse Lücken in dem Gesetz vom 23. März über das Hunderttausenmannheer ausgefüllt werden sollen.
Vollendung des Ineinklangbringens der Organisation des Heeres mit den Bestimmungen des Versailler Vertrages.
Mitteilung der Anweisung über Umbildung der Polizei.

30.Juni 1921
Auflösung aller Selbstschutzorganisationen.
Ablieferung des noch übrigen abzuliefernden Kriegsgerätes.
Ablieferung des Restes an Waffen und Munition der Selbstschutzorganisationen.
Mitteilung eines Gesetzentwurfes, der dem in den Artikeln 170 und 192 des Friedensvertrages festgesetzten Ein- und Ausfuhrverbotes für Kriegsmaterial Wirksamkeit verleiht.

1. Juli 1921
Aushändigung der Schuldverschreibungen über 12 Milliarden Goldmark mit Zinsscheinen.

15.Juli 1921
Durchführung der Umbildung der Polizei hinsichtlich der Organisation und der Stärke.
Falls etwa der 15. Januar und der 15. April 1921 schon als erste gültige Zahlungsfristen gerechnet werden sollten und nicht erst der 15. Juli und der 15. Oktober - vergleiche 31. Mai 1921: 0,5 Milliarden Goldmark als Vierteljahresrate der jährlichen 2 Milliarden Goldmark.

31. August 1921
Einlösung der Schatzanweisung vom 31. Mai.

15.Oktober 1921
Wie 15. Juli: 0,5 Milliarden Goldmark

1. November 1921
Aushändigung der Schuldverschreibungen über 38 Milliarden Goldmark mit Zinsscheinen, desgleichen über 82 Milliarden ohne Zinsscheine.

15. November 1921
26% der Ausfuhr von April bis Juni 1921

15. Januar 1922
0,5 Milliarden Goldmark als erste, oder - vergleiche 15. Juli und 15. Oktober - als dritte Rate der 2 Milliarden Goldmark

15. Februar 1922
26% der Ausfuhr von Juli bis September 1921

15. April 1922
0,5 Milliarden Goldmark

15. Mai 1922
26% der Ausfuhr Oktober bis Dezember 1921

15.Juli 1922
0,5 Milliarden Goldmark

Gemäß den Waffenstillstandsbedingungen mußten als erstes abgeliefert werden:

Etwa 6 Mio. Handfeuerwaffen,
1,07 Mio. Maschinengewehre,
23300 Geschütze und Minenwerfer,
38,75 Mio. Granaten aller Kaliber,
165 Mio. Handgranaten,
473 Mio. Stück Handwaffenmunition,
37600 t Pulver,
14014 Flugzeuge,
27757 Flugzeugmotoren,
26 Großkampfschiffe,
4 Panzerschiffe,
19 kleine Kreuzer,
21 Schul- und Spezialfahrzeuge,
83 Torpedoboote,
315 Untersseboote

weiter ausgeliefert an:

Großbritannien 1.477.939 t Schiffsraum
Frankreich 166.924 t Schiffsraum
Italien 124.902 t Schiffsraum
Japan 28.678 t Schiffsraum
Belgien 15.831 t Schiffsraum

Insgesamt 2.019.655 BRT Dampschiffe; 9.750 BRT Schlepper; 25.329 BRT Segelschiffe

Aufgrund der Versenkung der Flotte in Scapa Flow, mußten als zusätzliche Entschädigung ausgeliefert werden rund 300.000 t Schiffsraum, dazu Hafenmaterial wie Kräne, Docks, Bagger u.a.m.
Hinzu kamen noch 8 Linienschiffe, 13 kleine Kreuzer und 24 Torpedoboote
 
Für die ersten Jahre sehr bedeutend, ansonsten vorrangig bei den Sachleistungen sind die Kohle- und Kokslieferungen.

Um den Hintergrund darzustellen, zunächst die alliierte Seite:

I. Frankreich hatte Zerstörungen der Kohlengruben im Pas de Calais (1913: 6,8 Mio. to., 1919: 0,03 Mio. to.) sowie im Department du Nord (1913: 11,8 Mio. to., 1919. 0,5 Mio. to) hinzunehmen. Nach dem VV waren zunächst einmal gen au diese Fördermindermengen auszugleichen. Diese betragen - Istzahlen:
1920: 16,0 Mio. to.
1921: 13,0 Mio. to.
1922: 10,7 Mio. to.
1923: 6,7 Mio. to.
1924: 2,9 Mio. to.
1925: 0,3 Mio. to. (ab 1926 wurde das Niveau vo 1913 wieder erreicht)

II. Dazu kam ein ständiger Anspruch Frankreichs auf Kohlenlieferungen von 7 Mio. to (bzw. etwa 5 Mio. to. Koks im Umtauschverhältnis 4:3). Dieses läßt sich wie folgt erklären: Mit der Lieferung konnte die u.a. Kokseinfuhr Elsaß-Lothringens gedeckt werden (Vorkriegsstand: rd. 4,5 Mio. to. Koks). Die Saarkohle, die Frankreich nun ebenfalls zur Verfügung stand, eignete sich nämlich weniger zur Verkokung.

III. Weitere dauerhafte Ansprüche (=Höchstmengen) bestanden zB für Luxemburg (3,9 Mio. to.), Belgien (8,0 Mio. to.) und Italien (6,0-7,5-8,0-8,5 Mio. to. für 1920-1923 sowie 8,5 Mio. to. danach).

IV. Summe der nach VV geforderten Höchstmengen Steinkohle (inkl. Koks im umrechnungsverhältnis 4:3) nach VV:
1920: 40,9 Mio. to.
1921: 39,4 Mio. to.
1922: 37,6 Mio. to.
etc., ab 1925 nachhaltig 27,4 Mio. to.


V. Tatsächlich wurden vom Deutschen Reich bis 1930 geliefert (Steinkohle - Koks, in Mio. Tonnen):

1919: 1,204 - 0,850 für September-Dezember
1920: 8,693 - 4,001
1921: 12,093 - 4,100
1922: 9,451 - 6,204
1923: 4,322 - 2,541
1924: 11,419 - 3,707
1925: 9,722 - 3,800
1926: 9,288 - 3,913
1927: 9,366 - 2,873
1928: 10,263 - 3,925
1929: 9,275 - 3,126
1930: 4,081 - 0,699


Ergebnis 1: für die ersten Jahre 1919-1923 sind Frankreich durch die deutschen Lieferungen nicht einmal die Ausfälle ersetzt worden, die im eigenen Land durch die Kriegszerstörungen angefallen sind. Der frz. Vorkriegsverbrauch an Steinkohle (1913: 40,3 Mio. to. Förderung plus 23,9 Mio. to. Einfuhr minus 1,8 Mio. to. Ausfuhr) stieg bis 1929 auf 67 Mio. Tonnen. In den Zwanziger Jahren exportierte Frankreich dabei sogar zwischen 5-6 Mio. Tonnen pro Jahr.

Ergebnis 2: die deutsche Ausfuhr ohne Berücksichtigung der Reparationslieferungen (Vorkrieg 1913: 34,6 Mio. to. plus 6,5 Mio. to. Koks) sank zunächst drastisch ab (1922: 5,2 Mio. to. Steinkohle plus 0,9 Mio. to. Koks), stieg ab 1926 aufgrund des englischen Bergarbeiterstreiks wieder auf 28,6 Mio. to. Steinkohle plus 6,6 Mio. to. Koks. Die deutschen verminderten Volumina sind durch die abgegebenen Fördergebiete (Oberschlesien, Elsaß-Lothringen, Saarland) sowie durch die Marktabnahme verursacht (siehe Höchststand 1926 durch Streiks in England).

Ergebnis 3: die deutsche Kohleeinfuhr als Mehrbedarf (Vorkrieg 1913: 9,4 Mio. to. Steinkohle und 0,7 Mio. to. Koks) stieg bis 1922 auf 13,6 Mio. to. Steinkohle und 0,3 Mio. to. Koks, flachte dann aber ab 1925 - bei Berücksichtigung des Bedarfs der Reparationslieferungen! - unter das Vorkriegsniveau ab.
 
Da ich zwar irgendwo auch Auflistungen zu den Reparationszahlungen habe, aber zu blöd bin die zu finden, kann ich noch was zur Kriegsfinanzierung beisteuern, um damit später den Bogen zur Hyperinflation zu schlagen, die ja ihrerseits einen engen Bezug zu den Reparationen hat.

70% der Kriegsfinanzierung wurde durch Anleihen und die sogenannte fundierte Schuld (also dem Entzug von Kaufkraft) erbracht. Die Kriegsanleihen nahmen bis 1916 den wichtigsten Part ein. Die Rückzahlung sollte mit den Reparationen nach dem Sieg erfolgen (siehe Deutsch-Französischer Krieg 1870/71. Weitere 15% deckten die Machthaber durch Steuererhöhungen. Dabei sind vor allem Luxus- und Verbrauchssteuern zu nennen (siehe auch Finanzierung der Hochseeflotte durch die Sektsteuer) und solche Kuriositäten wie der Kriegsgewinnsteuer. Der restliche Finanzierung sollte dann durch Geldschöpfung erfolgen (Vermehrung des Geldumlaufes und Abschaffung der Goldeinlösepflicht). Durch den Ankauf von Staatswechseln erhöhte sich die Geldmenge um ca. das 13fache. Hier liegt dann auch das Grundproblem der folgenden Hyperinflation.

Bleibt das Problem der Reparationen. Bekanntlich musste man ja jetzt was bezahlen und bekam nix. Bloß wie sollte man die nötigen Mittel aufbringen. Die Anleihen vielen aus (auch die Umwandlung der kurzfristigen Kriegsanleihen in langfristige Staatsanleihen gelang nicht), die hatten die Bürger schon im Überfluss und dafür auch ihre Ersparnisse weitestgehend aufgebraucht. Steuererhöhungen sind nur in einer properierenden Wirtschaft möglich, also bestand auch hier kein Finanzierungspotential. Außerdem hätten Steuererhöhungen in dieser Phase zu Massenarbeitslosigkeit geführt, indem Bürger und Betriebe über Gebühr belastet worden wären. Blieb als letzter Ausweg die Staatsverschuldung, die dann letztlich auch die Hyperinflation auslösen sollte.

Es gibt nun 2 Theorien wie die Reparationen die Inflation befördern konnte. Die Zahlungsbilanztheorie geht davon aus, die hohen Reparationsforderungen und damit die negative Zahlungsbilanz diese gefördert haben.
Die Quantitätstheorie wiederum besagt, dass die überreichliche heimische Geldversorgung (wir erinnern uns an die Geldschöpfung zur Kriegsfinanzierung) einem immer geringeren Gütervolumen gegenüberstand, da ja sehr viele Güter ins Ausland abgeführt wurden (ohne einen Gegenwert zu erhalten) und entsprechend im Inland nicht für den Konsum zur Verfügung standen. Diese Realtion ergibt sich aus der Fisherschen Verkehrsgleichung, wobei die Geldmenge x Umlaufgeschwindigkeit = Preisniveau x reales Sozialprodukt ist. Die Geldmenge war also erhöht, während das Sozialprodukt sank und die Umlaufgeschwindigkeit mehr oder weniger unverändert blieb. Damit mussten die Preise steigen. Dies geschah anfangs etwa um den Faktor 10.
Wenn jemand Interesse hat, dann suche ich die Preissteigerungen von 1914 bis Ende 1923 raus, inkl. Wechselkurs in den Dollar.
 
Beurteilung Versailler Vertrag: Schuldklausel und Reparationen

Hallo. Mich interessiert wie ihr den Vertrag von Versailles bewertet.

Ich finde beim Versailler Vertrag haben die "Siegermächte" einfach zu stark übertrieben. Sicherlich steuerte die "Erbangst" der Franzosen und die Sorge der Engländer vor ein erneutes starkes Deutschland bei der Gestaltung des Versialler Vertrages. Vor allem für die junge Weimarer Republik waren die Reparationszahlungen nicht zu tragen. Auch wurden die politischen Vertreter der Weimarer Republik unwürdig behandelt und zur Unterschirft mehr oder weniger politisch gezwungen. Ich denke schon, dass der Vertrag mit dazu beigetragen hat, dass die Weimarer Republik schon gescheitert war, bevor sie richtig angefangen hat.

Und wie lautet eure Beurteilung?
 
Etwas wissenschaftlich fundierter und entsprechend begründet, kannst du zu dem Thema auch zeitgenössisch u.a. bei John Maynard Keynes nachlesen: "The economic consequences of the peace".

Was letztlich die Anpassungen der (zunächst auch nicht quantifizierten) Reparationsfrage vorweg nahm, sofern man nur die "Erwartungen" auf alliierter Seite zugrunde legt.

Die tatsächlichen ökonomischen Auswirkungen der Reparationsfrage 1919/32 waren marginal, und traten weit hinter Entwicklungen wie der kriegsschuldenbedingten Hyperinflation und der Weltwirtschaftskrise zurück.
 
Hallo ich bins wieder.

Eins würd ich gern wissen: Warum wurde Deutschland als Hauptschuldige angesehen? Österreich hatte Serbien den Krieg erklärt. Deutschland half Österreich. Welches Detail übersehe ich?
 
Dass es auch einen Vertrag für Österreich und einen für Ungarn gab, in dem auch diesen Ländern die volle Kriegsschuld zuerkannt wurde. Die Friedensverträge nennen sich Pariser Vorortverträge, weil sie alle in Pariser Vororten/Städten im Pariser Umland entstanden sind (Deutschland: Versailles; Österreich: Saint-Germain Bulgarien: Neuilly-sur-Seine; Ungarn: Trianon, Osmanisches Reich: Sévres). Die volle Kriegsschuld erhielten hierbei Österreich-Ungarn und das Deutsche Kaiserreich. Wie es beim Osmanischen reich und Bulgarien aussah kann ich auf die schnelle nicht sagen, aber da spielte diese Frage wohl eine geringere Rolle.
 
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