Die Verdrängung der Frau aus dem Arbeitsalltag nach der Weltwirtschaftskrise

Friedrich II.

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Guuden!

Ich bräuchte bitte Informationen über die Frau als "Mutter der Nation" nach der WWK in den dreißiger Jahren. Also, warum die Frau in dieser zeit immer mehr aus dem Berufsleben zurückgedrängt wurde.

Danke schon mal im Voraus !:yes:
 
Guuden!

Ich bräuchte bitte Informationen über die Frau als "Mutter der Nation" nach der WWK in den dreißiger Jahren. Also, warum die Frau in dieser zeit immer mehr aus dem Berufsleben zurückgedrängt wurde.

Danke schon mal im Voraus !:yes:

Nach dem Ende des ersten Weltkrieges lag der Frauenanteil in der deutschen Bevölkerung bei 54 Prozent. Sie waren in den Arbeitsprozess eingebunden und hatten seit 1919 das aktive und passive Wahlrecht. 1925 lag der Anteil der arbeitenden weiblichen Angestellten bei 51,5 Prozent, dieser sank dann infolge der Wirtschaftskrise auf 49,3 Prozent.

Die Nationalsozialisten sahen in einem weiblichen Wesen nicht die Frau, sondern die Mutter, die sich um Mann, Familie, Kinder und Haushalt kümmern muss, um so dem Volkswohl zu dienen. Die Mutterschaft wurde überbetont, um so zu verdeutlichen, dass das weibliche Geschlecht für verantwortliche Positionen in Beruf und Gesellschaft nicht taugte. Sie verloren das passive Wahlrecht, wurden aus dem öffentlichen Dienst herausgedrängt, und der Zugang zu den Universitäten wurde auf 10 Prozent für Neuimmatrikulationen beschränkt. Zahlreiche Berufe waren für die Frauen nicht mehr zugänglich. Dazu gehörten juristische Berufe und leitende Stellungen im Gesundheitswesen. Mit diesen Massnahmen versuchten die Nationalsozialisten, das Familienleben zu politisieren. In der Propaganda wurde die Mutter als der Inbegriff des Frauseins dargestellt, und viele Frauen fanden es reizvoll, propagandistisch umworben zu werden und passten sich den nationalsozialistischen Normen an. Nach dem Beginn des zweiten Weltkrieges, im September 1939, änderten sich diese Einschränkungen. Jetzt mussten die Frauen dort einspringen, wo die Männer, die eingezogen worden waren, fehlten. Sie wurden zu militärischen Hilfeleistungen verpflichtet, und ab 1940/41 kamen Ausbildungen als Telefonistinnen, Fernschreiberinnen und Funkerinnen dazu.
 
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Ab 1939 wurde der Reichsarbeitsdienst zum Beispiel wieder auf Frauen ausgeweitet. Seit 1938 schon mussten sie im Alter zwischen 14 und 25 Jahren ein land- oder hauswirtschaftliches Pflichtjahr absolvieren, auf das der Arbeitsdienst angerechnet werde konnte. Im 2. Weltkrieg (1941) kam ein halbjähriger „Kriegshilfsdienst” hinzu.... Und gegen Ende des Krieges wurden auch Frauen bewaffnet...
 
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Ab 1933 wurde der Reichsarbeitsdienst zum Beispiel wieder auf Frauen ausgeweitet... Und gegen Ende des Krieges wurden auch Frauen bewaffnet...


Der Arbeitsdienst wurde ab dem 26.6.1935 für männliche Jugendliche von 18 bis 25 Jahren zur Pflicht. Weibliche Jugendliche sollten zunächst auf verpflichtet werden, aber aus finanziellen und organisatorischen Gründen konnte der weibliche Arbeitsdienst bis 1939 nur auf freiwilliger Basis durchgeführt werden.

Zuvor war war der Dienst für beide Geschlechter freiwillig. 1934 waren es 7347 weibliche Jugendliche die am Arbeitsdienst teilnahmen.

Quelle: Wolfgang Benz, Enzyklopädie des Nationalsozialismus


Noch ein interessanter Text:
http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1968_4.pdf
 
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Der Arbeitsdienst wurde ab dem 26.6.1935 für männliche Jugendliche von 18 bis 25 Jahren zur Pflicht. Weibliche Jugendliche sollten zunächst auf verpflichtet werden..
Das RAD-Gesetz sah die Arbeitspflicht auch für das weibliche Geschlecht verbindlich vor, was auch durch die Durchführungsverordnung vom 18.8.1936 bestätigt wurde. Aber realisiert wurde sie nur ansatzweise.

Das war sozusagen die "bulgarische Lösung": Dort war auch - als erstem Land Europas? - mit Gesetz vom 5.6.1920 der Arbeitsdienst für Männer und Frauen eingeführt worden, aber die Frauen wurden dann doch nicht herangezogen...

... aber aus finanziellen und organisatorischen Gründen konnte der weibliche Arbeitsdienst bis 1939 nur auf freiwilliger Basis durchgeführt werden
Weißt Du etwas Näheres über diese Gründe?

Sicher ist jedenfalls, dass auch hier die schon erwähnte "ideologische" Komponente mitschwang, insbesondere die Furcht vor bestimmten "indirekten Emanzipationseffekten". Wehler (Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 4, S. 718):
"Es ist nicht zu bestreiten, daß das Selbstbewußtsein und die Selbständigkeit, die Selbstsicherheit und Improvisationsfähigkeit von Hundertausenden von Mädchen und jungen Frauen im BDM, im RAD, in den Parteiverbänden ungeachtet des Umstands, daß sie formal in ein System von Befehl und Gehorsam eingebunden blieben, nachhaltig gefördert worden ist."
Man kann darüber streiten, ob die Tätigkeit in dern verschiedenen Verbänden und Organisationen "ein Rollenangebot (war), das junge Frauen als durchaus modern empfinden und bereitwillig akzeptieren konnten" (S. 719); jedenfalls war doch schon "weit entfernt von den älteren Klischees permanenter weiblicher Unterordnung".
 
Das RAD-Gesetz sah die Arbeitspflicht auch für das weibliche Geschlecht verbindlich vor, was auch durch die Durchführungsverordnung vom 18.8.1936 bestätigt wurde. Aber realisiert wurde sie nur ansatzweise.

Hier kann man das Gesetz nachlesen:

http://www.verfassungen.de/de/de33-45/reichsarbeitsdienst35.htm



Weißt Du etwas Näheres über diese Gründe?

Im Moment nicht, kann versuchen dies herauszufinden. Gibt mir etwas Zeit.
 
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Absolon, Die Wehrmacht im Dritten Reich, I und IV enthält dazu einiges. Die "Arbeitsdienst"pflicht gab es ab Juni 1933 für bestimmte Gruppen, zB Abiturienten, die studieren wollten, Studenten etc. Am 1.8.33 rückte zB das gesamte 4. Semester ein.

Die Vorschriften des RAD-Gesetzes von 1935 blieben für die weibliche Jugend einer besonderen gesetzlichen Regelung vorbehalten, hier wurde aus "organisatorischen und finanziellen Gründen" die Freiwilligkeit beibehalten.

freiwillige weibliche RAD-Mitglieder
im Sommer 1935: 12.500
Winter 35/36: rd. 10.500
Die finanziellen Gründe werden vermutlich den Ausschlag gegeben haben.

RGBl. 1936 I, S. 747 ergab dann den Erlaß über die Dauer ... und des Arbeitsdienst für die weibliche Jugend:
Freiwilligkeit ist demnach "planmäßig weiter zu entwickeln", zur Vorbereitung einer allgemeinen Reichsarbeitsdienstpflicht. Die Stärke des weiblichen RAD ist nach dem Erlaß für April 1937- März 1938 auf 25.000 zu erhöhen.

Am 12.1.1937 wird der RAD für weibliche Abiturientinnen, die studieren wollen, zur Pflicht. Für Untaugliche gab es Sonderdienst in der NS-Volkswohlfahrt. In den Städten durften keine weiblichen RAD-Lager mehr errichtet werden, die Erhöhung der Zahlen führte trotzdem zu mehr Lagern. Dienstzeit 1937 in der Woche 74 Stunden, 13 pro Tag, Samstags 9 Stunden. Davon Arbeitszeit 41 Stunden, Frühsport, "Staatskunde"unterricht, Bettruhe, innerer Dienst etc der Rest zu 74 Stunden. "Maiden und Führerinnen" erhielten generell eine Ausbildung zum Sanitäter bzw. Sanitötshelferinnen.

Erlaß Hitlers vom 24.11.1937 erhöhte die Anzahl auf 30.000 bis zum 1.4.1939, am 7.9.1938 wurde Erhöhung auf 50.000 "Arbeitsmaiden" angeordnet, in 760 Lagern, geplant waren rd. 1.000.

Der Vierjahresplan mit Erlaß Görings brachte außerdem die Einführung des weiblichen Pflichtjahres.
 
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