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2) was für Sozialversicherungen gab es in der Weimarer Republik (wenns welche gab)
ALV (verfügt über keinen Vermögensstock, sondern ausschließlich beitragsfinanziert)
Arbeitslosenversicherung bewirkt Unterstützung idR für 26 Wochen. Verpflichtung zur Annahme von Arbeitsangeboten; Altersmäßig abgestuft (Stand per 1925) Zahlung von 0,54 bis 1,45 Reichmark pro Tag, idR sollen das 40% der letzten Lohnstufe des Arbeitslosen ausmachen, ansteigend bis auf 65% mit Familienzuschlägen. Zzgl. Unterstützung im Krankheitsfall.
(Staatslexikon: Band I, Arbeitslosenversicherung)
In dem Zusammenhang wurde mE
a) in den Deckungsstock anderer SV hinein gegriffen
b) die Unterstützung gekürzt, um den Staatszuschuss zu verringern.
Im Februar (!) 1929 bereits war die Zahl der Arbeitslosen vorübergehend auf über 3 Mio gestiegen, was dazu führte, dass der Reichsanstalt die Insolvenz drohte.
Asche auf mein Haupt:
Ich hab es ungeprüft übernommen. Wird nicht wieder vorkommen feif: Dabei hätte es so schön gepasst...
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