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Alt 24.08.2012, 11:29   #1
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Sozialhilfe in der Kritik zur Weimarer Zeit

Hallo ich wollte wissen ob jemand weiß ob die Sozialhilfe oder die Arbeitslosenhilfe in der Zeit der Weimarer Republik stark kritisiert worden ist?

Danke für eure Antworten!
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Alt 24.08.2012, 14:09   #2
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Beiträge: 45
Moltke d. Ä. ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Ohne eine Antwort geben zu können, wollte ich erwähnen, dass diese Frage sehr interessant ist.
Es kommen mir aber weitere Fragen auf. Weshalb sollte die Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe negativ kritisiert worden sein?
Bei staatlicher Unterstützung ruft doch bekanntermaßen jeder "hier".
Aus der Kaiserzeit weiß ich zumindest, dass diese Unterstützungen zu niedrig gehalten wurden und von daher viele Beschwerden seitens des Volkes aufkamen.
Meinst du das vielleicht? Das es zu wenig Zuwendung gab?
Mich würde ja auch interessieren, wie es mit der staatlichen Unterstützung während der Weltwirtschaftskrise aussah.
Moltke d. Ä. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2012, 15:22   #3
Radio12
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Sozialhilfe/Arbeitslosenhilfe

Hi nein nicht nur die Höhe interessiert mich sondern auch wie diese betrachtet worden wurde es gesellschaftlich als notwenig gesehen und wie sahen, dass Bürgerlichen Kreise vor allem die liberalen,konservativen Kreise? Mir ist da ein Zitat eines erzkonservativen Soziologen aus dieser Zeit bekannt aber leider nur noch dem Sinn nach: Arbeitslosenhilfe die Bereitschaft zur Arbeit hemmt. Hnd das zu Zeiten der Wirtschaftskrise!!

Hoffe es ist klarer geworden was ich wissen will....
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Alt 24.08.2012, 15:48   #4
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michaell sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
Eine Arbeitslosenversicherung wurde erst 1927 eingeführt. Grundlage dieser Gesetzgebung war § 163 der Weimarer Verfassung, in dem es hieß:

"Jedem Deutschen soll die Möglichkeit gegeben werden, durch wirtschaftliche Arbeit seinen Unterhalt zu erwerben. Soweit ihm angemessene Arbeitsgelegenheit nicht nachgewiesen werden kann, wird für seinen notwendigen Unterhalt gesorgt."

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hing m.W. von der Dauer des vorherigen Beschäftigungsverhältnisses ab. Lief der Anspruch aus, war der Arbeitslose auf die kommunale Wohlfahrt angewiesen.

Widerstand gegen die Arbeitslosenversicherung kam erwartbarerweise von Arbeitgeberseite. Einerseits wurde unterstellt, die Zahlung von Arbeitslosengeld nehme dem Arbeitslosen die Motivation, sich um eine neue Stelle zu bemühen und sei de facto öffentlich alimentierte Faulheit, andererseits verteuerte der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung natürlich die Lohnkosten.
__________________
"That's the spirit! If nothing else, a total and utter pig-headed unwillingness to look facts in the face will see us through!"

General Melchett
michaell ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2012, 16:51   #5
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Beiträge: 2.619
Melchior ist ein LichtblickMelchior ist ein LichtblickMelchior ist ein LichtblickMelchior ist ein LichtblickMelchior ist ein LichtblickMelchior ist ein Lichtblick
Zu diesem Thema eine schon etwas ältere Veröffentlichung.

Absatz 2.2. zur Leistungserbring/Leistungsrecht könnte interessant sein, inkl. die Literatur- und Quellenverweise.

http://doku.iab.de/mittab/1982/1982_...my_Steffen.pdf

M.
__________________
Hic Rhodus, hic salta!
Melchior ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2012, 17:57   #6
Moderator
 
Mitgliederbild von silesia
 
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Blog-Einträge: 5
silesia ist jedem bekanntsilesia ist jedem bekanntsilesia ist jedem bekanntsilesia ist jedem bekanntsilesia ist jedem bekanntsilesia ist jedem bekanntsilesia ist jedem bekanntsilesia ist jedem bekannt
Siehe auch:
Gewinner der Wirtschaftskrise 1929-1933/ Sozialversicherung in der Weimarer Republik
silesia ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 28.08.2012, 19:34   #7
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Danke für eure Antworten- weiß noch jemand Zitate zum THema Sozialversicherung?
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Antwort

Stichworte
sozial, weimarer republik

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