Weimarer Republik: Politische Gegenbewegung

steffenteddy

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Politische Gegenbewegung

Weis das jemand ? ich habe schon an sehr vielen Stellen geguckt! NICHT gefundenund hoffe hier auf Hilfe!

----WElche politische Gegenbewegung bedrohte die Regierung unter Reichskanzler
Friedrich Ebert, ab 11. Februar 1919 Reichspräsident?

Ich hoffe ihr konnt mir das sagen!
 
Du Armer, wieviel Geschichtshausaufgaben hast du denn?

Außer "lesen sie die Seiten von ... bis ... " gabs bei uns gar keine Hausaufgaben in Geschichte.... Wie sich die Zeiten ändern [ich hääte gerne einen Smiley der den Kopf schüttelt, hätt ich jetzt schon öfter mal brauchen können]

Die Regierung unter Ebert wurde eigentlich von zwei Gegenbewegungen bedroht. Einmal von Links und einmal von rechts. Zu Links (vgl. die Sachen die ich dir zur Räteregierung und der 1918/19-Revolution schon gepostet habe) und zu rechts (müsste eigentlich auch was in den Links drinstehen) noch mal kurz zusammengafasst:
Linke und Rechte Kräfte lieferten sich Straßenkämpfe, weshalb sogar die Regierung gezwungen war nach Weimar "auszuwandern" (-> daher Weimarer Republik) und versuchten beiderseits den politischen Umsturz zu erreichen. Die Linken haben es mit den Räteregierungen zeitweise geschafft, die Rechten ab 33 sogar verfassungskonform.

Dann noch viel Spaß bei den Hausaufgaben!
 
Lili schrieb:
Du Armer, wieviel Geschichtshausaufgaben hast du denn?

Außer "lesen sie die Seiten von ... bis ... " gabs bei uns gar keine Hausaufgaben in Geschichte.... Wie sich die Zeiten ändern [ich hääte gerne einen Smiley der den Kopf schüttelt, hätt ich jetzt schon öfter mal brauchen können]

Die Regierung unter Ebert wurde eigentlich von zwei Gegenbewegungen bedroht. Einmal von Links und einmal von rechts. Zu Links (vgl. die Sachen die ich dir zur Räteregierung und der 1918/19-Revolution schon gepostet habe) und zu rechts (müsste eigentlich auch was in den Links drinstehen) noch mal kurz zusammengafasst:
Linke und Rechte Kräfte lieferten sich Straßenkämpfe, weshalb sogar die Regierung gezwungen war nach Weimar "auszuwandern" (-> daher Weimarer Republik) und versuchten beiderseits den politischen Umsturz zu erreichen. Die Linken haben es mit den Räteregierungen zeitweise geschafft, die Rechten ab 33 sogar verfassungskonform.

Dann noch viel Spaß bei den Hausaufgaben!
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Als Schlagwörter würde ich mal Dolchstoßlegende und Kapp-Putsch zusätzlich nennen.
Zu Beiden müßte eigentlich genug nachzulesen sein.
viel Erfolg
 
Die sogenannte "Machtergreifung" Hitlers war vollkommen legal und stand in keinerlei Widerspruch zur Verfassung der Weimarar Republik.
 
Lili schrieb:
Die sogenannte "Machtergreifung" Hitlers war vollkommen legal und stand in keinerlei Widerspruch zur Verfassung der Weimarar Republik.
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Hier müßte man aber einschränkend anmerken, daß sich offenbar keine Kräfte freigemacht haben, die Hitler vor der Machtergreifung auf seine Verfassungstreue überprüft haben.
Das klingt zwar lächerlich, aber wie ist es möglich,daß ein Demagoge wie Hitler jahrelang
die Abschaffung der Verfassung betreibt und dann den "verfassungskonformen "Regierungsauftrag erhält !
Ist das staatsrechtlich wirklich auch aus damaliger Sicht legitim gewesen ?
Reicht da schon die Tatsache ,daß Hitler die stärkste Partei hinter sich hatte ?
Gab es nicht einen Untersuchungsausschuß gegen Hitler im Osthilfeskandal ,
der von Hindenburgh hintertrieben wurde.
Mein Eindruck ist, daß sehr viele Entscheidungsträger beide Augen zugedrückt haben aus heutiger Sicht und Hitler eine legale Brücke gebaut haben.
 
Geb ich dir recht, nachdem ich dem guten steffenteddy heute schon mal eben die Hausaufgaben gemacht habe :yes: , hatte ich keine Lust mehr noch groß rum zu erklären und habe mich eben auf die Legalitätsaussage reduziert. Ob es ligitim war, ist natürlich berechtigterweise in Frage zu stellen.
 
Es war nicht so wie in der Bundesrepublik, dass jemand auf seine verfasungsmäßige Treue untersucht wird. Das passiert bei uns auch nur mit den Staatsdienern und nicht mit den Politikern. Wußerdem wurde Hitler meines Wissens erst kurz vor der "Machtübernahme" deutscher Staatsbürger, indem er in den braunschweigischen Staatsdienst aufgenommen wurde. :thx:
 
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