Weimarer Republik- Verfassung

J

julikaa

Gast
Hallo ihr Lieben,

Ich habe zwei, für mich Abiturrelevante, Fragen an euch, bei deren Antworten ich mir nicht so sicher bin und mich eure Meinung sehr interessieren würde!

1. War die Weimarer Reichsverfassung eher eine Vorläuferin des modernen Grundgesetzes, oder eine Wegbereiterin des Nationalsozialismus?

2. Welchen Einfluss hatte die Revolution (1918 von links) auf die Reichsverfassung?
Sind Inhalte/Tratitionslinien der Bismarckverfassung in ihr zu erkennen?

Danke schonmal für's lesen der Fragen! :)
 
Hallo ihr Lieben,

Ich habe zwei, für mich Abiturrelevante, Fragen an euch, bei deren Antworten ich mir nicht so sicher bin und mich eure Meinung sehr interessieren würde!

1. War die Weimarer Reichsverfassung eher eine Vorläuferin des modernen Grundgesetzes, oder eine Wegbereiterin des Nationalsozialismus?

2. Welchen Einfluss hatte die Revolution (1918 von links) auf die Reichsverfassung?
Sind Inhalte/Tratitionslinien der Bismarckverfassung in ihr zu erkennen?

Danke schonmal für's lesen der Fragen! :)

Was hast du denn schon selber herausgefunden? :winke:
 
Versuch

Ich denke, das unser heutiges System immer noch auf dem Grundlagen der Weimarer Verfassung basiert.
Allerdings war die Verfassung durch ihre (zu) große Freiheit (Macht RP- Art. 25,48,56) sehr leicht zu stürzen und hat es den Nationalsozialisten leicht gemacht, an die Macht zu kommen.
Man darf aber auch die derzeitige Krise und dementsprechende Stimmung im Lang nicht vergessen. Fraglich ist, ob Hitler auch gelungen wäre, eine andere Staatsform zu stürzen...

Dieser Antwortversuch erscheint mir aber leider ein bisschen dürftig und "schwammig"...
 
Ich denke, das unser heutiges System immer noch auf dem Grundlagen der Weimarer Verfassung basiert.
Allerdings war die Verfassung durch ihre (zu) große Freiheit (Macht RP- Art. 25,48,56) sehr leicht zu stürzen und hat es den Nationalsozialisten leicht gemacht, an die Macht zu kommen.
Man darf aber auch die derzeitige Krise und dementsprechende Stimmung im Lang nicht vergessen. Fraglich ist, ob Hitler auch gelungen wäre, eine andere Staatsform zu stürzen...

Dieser Antwortversuch erscheint mir aber leider ein bisschen dürftig und "schwammig"...

Kann mir denn Niemand helfen??
 
Hallo ihr Lieben,

Ich habe zwei, für mich Abiturrelevante, Fragen an euch, bei deren Antworten ich mir nicht so sicher bin und mich eure Meinung sehr interessieren würde!

1. War die Weimarer Reichsverfassung eher eine Vorläuferin des modernen Grundgesetzes, oder eine Wegbereiterin des Nationalsozialismus?

2. Welchen Einfluss hatte die Revolution (1918 von links) auf die Reichsverfassung?
Sind Inhalte/Tratitionslinien der Bismarckverfassung in ihr zu erkennen?

Danke schonmal für's lesen der Fragen! :)


ad1:
Eine Interpretation der Weimarer Verfassung als Wegbereiterin des Nationalsozialismus finde ich etwas kühn, beachte den Zeitpunkt der Verabschiedung. Die Verfassung vom 11. August 1919 ist übrigens in Teilen Bestandteil des Grundgesetzes (Art. 140).

Infos zur Weimarer Verfassung sind u, a, bei der bpb zu finden. Die vom GG abweichenden Datumsangaben bitte ich Dich selber zu klären.

ad2:
Eine Folge der Revolutionswirren in 1919 war die Verlegung der verfassungsgebenden Versammlung nach Weimar.

Und jetzt heißt es suchen und auswerten - es ist DEIN Abi!
Viel Erfolg!:winke:
 
1. War die Weimarer Reichsverfassung eher eine Vorläuferin des modernen Grundgesetzes, oder eine Wegbereiterin des Nationalsozialismus?

(...)
Dieser Antwortversuch erscheint mir aber leider ein bisschen dürftig und "schwammig"...

Vielleicht wird das konkreter, wenn man einzelne Punkte herausgreift und vergleicht. Die Verfassung der WR galt grundsätzlich ja auch 1933-45, nur wurde sie halt in eigentlich allen Teilen außer Kraft gesetzt oder ignoriert. Man könnte schon sagen, dass die reine Möglichkeit, grundlegendste Rechte außer Kraft zu setzen (Ermächtigungsgesetz) oder am Parlament vorbei zu regieren (Notstandsverordnungen), eine Voraussetzung für die Machtergreifung der Nazis war.

Auf der anderen Seite orientiert sich das Grundgesetz natürlich in vielen Punkten am Inhalt der Weimarer Verfassung, wie Du ja auch sagst.

2. Welchen Einfluss hatte die Revolution (1918 von links) auf die Reichsverfassung?
Sind Inhalte/Tratitionslinien der Bismarckverfassung in ihr zu erkennen?

Meinst Du mit "links" die revolutionären Teile der Arbeiterbewegung, die eigentlich gar keine parlamentarische Demokratie wünschten, sondern eher ein Rätesystem? Dann würde ich dies nennen:

Betriebsrätegesetz ? Wikipedia

Als "Traditionslinie" zum Kaiserreich könnte man die starke Stellung des Reichspräsidenten interpretieren, der mit Notstandsverordnungen am Parlament vorbei regieren konnte, wie weiland der Kaiser. Gerade Hindenburg hatte für viele (gerade Menschen, die noch immer an der Monarchie hingen), geradezu die Position eines "Ersatzkaisers".
 
Die Weimarer Verfassung als Wegbereiterin des Nationalsozialismus zu bezeichnen, ist schon etwas gewagt.

Das Problem der Weimarer Verfassung war, dass sie nicht - wie das Grundgesetz in Artikel 79 Absatz 3 - bestimmte Grundentscheidungen einer Verfassungsänderung entzog. So konnte formal legal mit einem "Ermächtigungsgesetz" die Demokratie im März 1933 abgeschafft werden. Deshalb hat die Verfassung noch lange nicht dem Nationalsozialismus Vorschub geleistet.

Ein erster Verfassungsentwurf wurde von dem Linksliberalen Hugo Preuß im November 1918 erarbeitet. In den Beratungen der Weimarer Nationalversammlung konnten dann die Sozialdemokraten, teilweise unterstützt vom linken Flügel des Zentrums und vom linken Flügel der DDP im fünften Abschnitt Regelungen durchsetzen, die die Überführung von Unternehmen in Gemeineigentum und die Beteiligung der Arbeitnehmer in Form von Betriebsräten vorsahen.

Insofern hat die Revolution von 1918 schon die Verfassung beeinflusst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke! :)

Ist das Ebert-Groener-Bündnis, welches akut durch die Bedrohung von links zustande kam und somit auch zB. art. 48, auch mit zu den Einflüssen der Revolution auf die Verfassung zu zählen? Es ist ja nicht direkter Einfluss, sondern eher eine Reaktion... Was meint ihr?
 
Artikel 48 der Weimarer Verfassung ist keine, auch keine indirekte Revolutionsfolge.

Sowohl die dort geregelte "Reichsexekution" als auch die Notstandsklausel stammen aus der alten Verfassung des Kaiserreiches, dort Art. 19 und 68.

Siehe Anschütz, Kommentar zur Weimarer Verfassung.
 
Zurück
Oben