Ariernachweis und Reisepass

Arslonga

Neues Mitglied
Welche Bedeutung hatte 1941 ein vollständig erbrachter Ariernachweis für die Ausstellung eines neuen Reisepasses? Wie muss ich mir das Prozedere bei der Reisepassausstellung vorstellen?
Welche Bedinungen (Devisen) musste ich überdies für einen Kurzaufenthalt in der Schweiz erfüllen? Arslonga
 
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Wenn dir das bekannt war, dann verstehe ich deine Frage nicht wirklich.

Du weisst schon was ein Ariernachweis war und das 1941 die Reisetätigkeit eingeschränkt war oder?

Edit: Na jetzt hast du noch schnell was angehängt.

Dir geht es also um die Einreise in die Schweiz, sehe ich das richtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Protagonist war definitiv nicht jüdischen Glaubens. Er hat gleichwohl die Erbringung des vollständigen Arieriernachweises als eine Form des Protests gegen das diskriminierende Selektionsverfahren hinausgezögert. Erst im Laufe des Jahres 1941, kurz vor der für ihne offenbar notwendig gewordenen Neuausstellung eines Reisepasses, hat er die noch fehlenden Urkunden für den vollständigen Ariernachweis eingereicht. Im Dezember 1941 überquert er mit dem neuen Reisepass die Schweizer Grenze, wo sein vor der GESTAPO geflüchteter Bruder mit Devisen versorgt werden musste.
Ich will nun in meinem Aufsatz auf der Basis gesicherter Erkenntnisse und spekulationsfrei darauf hinweisen, dass mein Protagonist den Ariernachweis als Voraussetzung für den Reisepass erbringen musste, damit er weiterhin seinen Bruder mit Devisen versorgen konnte. Ohne Devisen hätte dem Bruder nämlich die 'Ausschaffung' und damit der sichere Tod gedroht.
Mit aufrichtigem Dank für Ihre Bemühungen verbleibt
Arslonga
19066 Beiträge - das ist ja der Wahnsinn
 
Den Reisepass musste er ja im Deutschen Reich beantragen und da brauchte er natürlich einen Ariernachweis. Für die Schweiz brauchte er aber noch ein Visum.

Es gibt Aufzeichnungen, dass ein Antragsteller eine Bestätigung seiner arischen Abstammung belegen musste.

Nun noch einmal zu meiner Frage, was für einen Status hatte der Bruder?

Denn in der Schweiz wurden die Flüchtlinge in verschiedene rechtliche Kategorien eingestuft. Dies aufgrund der völkerrechtlichen Vereinbarungen. Somit wurde zwischen Militär- und Zivilflüchtlingen unterschieden. Da zivile Flüchtlinge erst nach dem zweiten Weltkrieg völkerrechtlich Schutz erhielten, wurde 1933 - 1945 in der Schweiz die nationale Gesetzgebung eingehalten.

Und zwar mit dem Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vom 26. März 1931. Zu dieser Zeit gab es auch noch kein Asylgesetz. Das Bundesgesetz sah drei Aufenthaltsformen vor:

1. die Niederlassung, die einen unbefristeten Aufenthalt begründeten, den Ausländern im Rahmen der bilateralen Niederlassungsverträge weitgehend Rechte einräumte und die Existenz gültiger Ausweispapiere des Heimatstaates voraussetzte.

2. der befristete Aufenthalt (zwei bis drei Jahre)

3. die Toleranzbewilligung, die war auf drei bis sechs Monate befristet und man musste eine Kaution leisten.

Gemäss Art. 21 konnte der Bundesrat politisch Verfolgten Ausländern Asyl gewähren. Die Asylgewährung wurde als Recht des Staates verstanden, sich dem Auslieferungsbegehren des Verfolgerstaates zu widersetzen.

Als politischer Flüchtling galt, wer wegen seiner politischen Tätigkeit persönlich gefährdet war. Bei der Anerkennung politischer Flüchtlinge übten die Bundesbehörden grösste Zurückhaltung aus. Die Schweiz anerkannte von 1933bis 1945 nur 644 politische Flüchtlinge an.

Die Verfolgung der Juden wurde 1933 explizit nicht als politische Verfolgung definiert.

Die nächste Kategorie waren die Emigranten. Das waren Menschen die vor dem Krieg in die Schweiz kamen und nach Ausbruch nicht mehr ausreisen konnten.

Dann kamen ab 1941 noch die internierten Flüchtlinge dazu.

Dann müsste man noch wissen in welchem Kanton dein Protagonist war, denn auch hier gibt es unterschiede, was zum Beispiel die Kaution betrifft. Auch ob er mittelos war, dann konnte man diese in Raten bezahlen etc.

Aus:
Unabhängige Expertenkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg
Band 17
Die Schweiz udn die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus
Chronosverlag
2001.488 Seiten
 
Werte Familienmanagerin, vielen herzlichen Dank für Deine epischen Erläuterungen, die mich ein gutes Stück weiterbringen. Du nennst Aufzeichnungen aus denen hervorgeht, dass Reisepassbeantrager einen Ariernachweis vorlegen mussten. Welches ist für diese Info die exakte Quelle. Das wäre nämlich genau mein missing link.
Zum Bruder weiß ich nur so viel: Er wurde als Linker und Freund von Goldhammer und Sperling zeitweise von der ROten Hilfe unterstützt. Auch war er zeitweise in Malvaglia interniert und mittellos. ER schlug sich zeitweise illegal als Koch durch und hat im Exil seine künftige Lebensgefährtin (eine St. Gallenerin) kennengelernt mit der er dann nach 45 nach Ostberlin gegangen ist. Der Zufall wollte es wohl, dass seine Tochter heute in St. Gallen wohnt.
Dass ich in diesem Forum zufällig auf eine Schweizer Historikerin gestoßen bin, ist wohl ein Glücksfall.
Jedenfalls danke ich Dir ganz herzlich
Mein Protagonist ist übrigens der Münchener Komponist Karl Amadeus Hartmann, dessen Bruder Richard in die Schweiz flüchtete. Bei Teubner findest Du dazu auch Biographisches. Best wishes und nochmals herzlichen Dank
Ulrich
 
Ich suche dir das morgen raus. Den Hinweis habe ich von der Expertenkommission. Werde mich noch schlauer machen und vielleicht kann ich dir ja einen Link angeben.

Sonst musst du mal im Schweizerischen Bundesarchiv suchen. Oder im Staatsarchiv St. Gallen.
 
Du nennst Aufzeichnungen aus denen hervorgeht, dass Reisepassbeantrager einen Ariernachweis vorlegen mussten.

Ich glaube du verwechselst hier etwas. Den Reisepass musste er nicht in der Schweiz beantragen. Der Pass wird ihm wohl im Deutschen Reich ausgestellt worden sein. Damit er in die Schweiz einreisen durfte, brauchte er neben einem gültigen Reisepass des Deutschen Reiches zusätzlich ein Visum für die Schweiz. Dieses Visum wurde in den Botschaften und Konsulaten der Schweiz im Ausland ausgestellt.

Um was geht es dir nun genau um den Reisepass oder das Visum. Das sind zwei paar verschiedene Schuhe.

Welches ist für diese Info die exakte Quelle. Das wäre nämlich genau mein missing link.

Du wirst im Netz keine Dokumente finden, diese sind alle im Schweizerischen Bundesarchiv und wenn du die einsehen möchtest, musst du nach Bern reisen.

Hier ein paar Dossier:

Signatur:
E6351F#1000/1044#25199*
Titel: Einführung der Visumspflicht für alle Ausländer
Entstehungszeitraum 1939
https://www.swiss-archives.ch/detail.aspx?ID=2960906

Signatur:
E4300B#1969/78#3*
Titel: Deutschland, Visumspflicht und Visumsaufhebung (101-531)
Entstehungszeitraum: 1940 - 1946
https://www.swiss-archives.ch/detail.aspx?ID=3206840

Signatur:
E4300B#E.011.01
Titel: Jüdische Flüchtlinge, "Nicht-Arier" aus Deutschland
Entstehungszeitraum: 1933 - 1939
https://www.swiss-archives.ch/detail.aspx?ID=3885222

Dann hier noch ein Bericht des Bundesrates (ich hoffe du kannst Französisch) aus dem Jahr 1939 sicher Sicherung des Landes. (den kannst du online lesen).

Archives fédérales suisses - Publications officielles numérisées - Erreur de l'application


Zum Bruder weiß ich nur so viel: Er wurde als Linker und Freund von Goldhammer und Sperling zeitweise von der ROten Hilfe unterstützt.

Wenn er von der Roten Hilfe unterstützt wurde, dann war er entweder in der kommunistischen Partei Deutschlands oder der Schweiz Mitglied. Denn die Rote Hifle unterstützte nur eingeschriebene Mitglieder. Die Rote Hilfe in der Schweiz gewährleistete die vom Bund geforderten umfassende Betreuung der Flüchtlinge und versorgte sie mit Unterkunft, Lebensmittel, Kleidung und einem kleinen Taschengeld.

Die Kommunsiten wurden aber in aller Regeln nichtz als politische Flüchtlinge anerkannt, ihnen wurde von der Bundesanwaltschaft eine Frist zur Ausreise gesetzt. 1936 wurden die Hilfswerke in der Schweiz zentralisiert und die Rote Hilfe wurde da nicht als Mitglied zugelassen unter anderm weil sie illegale Flüchtlinge betreute.

Am 22. November 1940 wurde die Rote Hilfe verboten.




Auch war er zeitweise in Malvaglia interniert und mittellos.

Das Sonderlager Malavglia im Tessin war ein Lager wo man "sog. Politische" internierte. Goldhammer war auch in diesem Lager interniert.

ER schlug sich zeitweise illegal als Koch durch und hat im Exil seine künftige Lebensgefährtin (eine St. Gallenerin) kennengelernt mit der er dann nach 45 nach Ostberlin gegangen ist. Der Zufall wollte es wohl, dass seine Tochter heute in St. Gallen wohnt.

Ich weiss jetzt nicht ob es "dein" Richard Hartmann ist, da die Dokumente nicht digitalisiert sind, es gibt folgende Dossier im Bundesarchiv in Bern:


Signatur:
E4264#1988/2#7714*
Titel: HARTMANN, RICHARD PHILIPP, 04.01.1904
Entstehungszeitraum: 1936 - 1945
https://www.swiss-archives.ch/detail.aspx?ID=5361269

Signatur:
E4320B#1991/243#538*
Titel: Hartmann Richard, 1904
Entstehungszeitraum: 1934 - 1955
https://www.swiss-archives.ch/detail.aspx?ID=3578657


Dann könnte dies noch von Interesse sein:


Signatur:
E4320B#C.13
Titel: Aufenthaltsfragen, Politische Flüchtlinge
Entstehungszeitraum: 1905 - 1980
https://www.swiss-archives.ch/detail.aspx?ID=3881761


Hier noch die Links zum selber weitersuchen:

Schweizerisches Bundesarchiv Archivgut

Online Recherche

Staatsarchiv St. Gallen

Dann musst du wohl vor allem in den Archiven des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) suchen. Auch das ist im Bundesarchiv Bern. Und evt. auch im Eidgenössischen Politischen Departement (EPD).

Je nach dem in welchem Kanton er zuerst war, musst du auch dort suchen.
 
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Werte Ursi, Du bietest mir ja wirklich einen umwerfenden Service. Habe ich mit meiner Anfrage zufällig Dein Spezialgebiet angesprochen?
Es geht mir in erster Linie um den Reisepass, der selbstverständlich unter weiterhin noch zu klärenden Voraussetzungen (Ariernachweis) in Deutschland ausgestellt wurde. Eine Kopie des am 18. Dezember 1941 im Polizeipräsidium München ausgestellten Dokuments liegt mir vor. Darin sind mehrere Schweizer Visa eingestempelt. Ungeklärt darin ist auch folgender gestempelte "Passeintrag für Auszahlung Schweizer Franken. Auf Grund der Genehmigung der Devisenstelle München vom 18.12.1941 sind sfr 690,- zur Auszahlung durch Schweiz. Bankges. Zürich an den Paßinhaber telegrafisch überwiesen worden." Mich würde bspw. interessieren, welche Kaufkraft 690,- Sfr. damals besaß. Mir kommt die Summe nämlich ziemlich hoch vor.
Hartmanns Bruder Richard (Jg. 1904) darf mich nur periphär interessieren. Ansonsten würde meine Forschung ausufern. Gleichwohl sind Deine Links sehr interessant. Ich werde seine Tochter mal darauf aufmerksam machen. Wenn Dich dessen Exilgeschichte interessieren sollte, kann ich Dir einen langen Ausschnitt aus seinem Lebenslauf
zusenden. Er war jedenfalls zeitweise inhaftiert und häufig wechselnd in verschiedenen Internierungslagern.
Mit den besten Wünschen ins Eidgenössische und nochmals recht herzlichem Dank verbleibt
Arslonga
 
Hatten Personen die deutsche Vorfahren hatten auch die Möglichkeiten einen Ariernachweis zu bekommen.

Mein Großvater dessen Großvater (mein Ururgroßvater) war ein Donauschwabe der sich in Zentralserbien niederließ. Mein Großvater war groß, blond und blauäugig+deutscher Abstammung hätte dieser einen Ariernachweis bekommen können?????
 
Werte Ursi, Du bietest mir ja wirklich einen umwerfenden Service.

Mach ich doch gerne.

Habe ich mit meiner Anfrage zufällig Dein Spezialgebiet angesprochen?

Nicht ganz mein Spezialgebiet, das ist beim Widerstand.

Es geht mir in erster Linie um den Reisepass, der selbstverständlich unter weiterhin noch zu klärenden Voraussetzungen (Ariernachweis) in Deutschland ausgestellt wurde. Eine Kopie des am 18. Dezember 1941 im Polizeipräsidium München ausgestellten Dokuments liegt mir vor.

Dann müsstest du den Nachweis in München finden, sofern sie ein Akte von ihm haben.

Darin sind mehrere Schweizer Visa eingestempelt. Ungeklärt darin ist auch folgender gestempelte "Passeintrag für Auszahlung Schweizer Franken. Auf Grund der Genehmigung der Devisenstelle München vom 18.12.1941 sind sfr 690,- zur Auszahlung durch Schweiz. Bankges. Zürich an den Paßinhaber telegrafisch überwiesen worden." Mich würde bspw. interessieren, welche Kaufkraft 690,- Sfr. damals besaß. Mir kommt die Summe nämlich ziemlich hoch vor.

Das müsste sich wohl um die Kaution handeln, werde da aber noch mal nachlesen.

Über die Kaufkarft kann ich dir leider nichts sagen, da kenn ich mich nun wirklich nicht aus. Hab aber dies gefunden, vielleicht steht da was drin.

http://www.bis.org/publ/arpdf/archive/ar1941_de.pdf

Hartmanns Bruder Richard (Jg. 1904) darf mich nur periphär interessieren. Ansonsten würde meine Forschung ausufern. Gleichwohl sind Deine Links sehr interessant. Ich werde seine Tochter mal darauf aufmerksam machen. Wenn Dich dessen Exilgeschichte interessieren sollte, kann ich Dir einen langen Ausschnitt aus seinem Lebenslauf
zusenden. Er war jedenfalls zeitweise inhaftiert und häufig wechselnd in verschiedenen Internierungslagern.
Mit den besten Wünschen ins Eidgenössische und nochmals recht herzlichem Dank verbleibt
Arslonga

Vielleicht gibt es auch eine Akte zu Karl Amadeus Hartmann in der Schweiz.

Der Lebenslauf würde mich sehr interssieren.
 
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Hatten Personen die deutsche Vorfahren hatten auch die Möglichkeiten einen Ariernachweis zu bekommen.

Mein Großvater dessen Großvater (mein Ururgroßvater) war ein Donauschwabe der sich in Zentralserbien niederließ. Mein Großvater war groß, blond und blauäugig+deutscher Abstammung hätte dieser einen Ariernachweis bekommen können?????

Bei dem Ariernachweis ging es nicht um gross, blond und blauäugig. Sondern wichtig war das er nachweisen konnte keine jüdischen Vorfahren zu haben. Denn wenn der Antragsteller gross blond und blauäugig war aber jüdischer Herkunft, dann bekam er auch keinen Nachweis.

Der Abstammungsnachweis (Ariernachweis) war der Nachweis einer deutschen oder artverwandten Abstammung bzw. des Grades eines fremden Bluteinschlages durch Vorlage einer urkundlich beglaubigten Ahnentafel, oder auch in Form eines Ahnenpasses.

Der sog. grosse Abstammungsnachweis ging zurück bis auf das Jahr 1800 und wurde in der NSDAP und ihren Gliederungen verlangt. Sonst genügte der kleine Abstammungsnachweis bis zu den Grosseltern.

Wenn die Familienverhältnisse nicht klar waren entschied die Reichsstelle für Sippenforschung beim Reichsministerium des Innern, oft aufgrund von erb- und rassenbiologischen Gutachten ob ein Ariernachweis ausgestellt wird oder nicht.

Verordnung über den Nachweis deutschblütiger Abstammung (1940)

Hier kannst du solche Dokumente ansehen:

http://www.zum.de/Faecher/G/BW/neuzeit/zwanz/ns/arier.htm
 
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Ariernachweis

Werte Ursi, nochmals herzlichen Dank! Ich würde Dir ja gerne meinen Beitrag zur Festschrift Hanns Werner Heisters zusenden, der die Ergebnisse meiner Forschung über Karl Amadeus Hartmann zusammenfasst. Ich komme darin zu dem Ergebnis, dass der Kalte Krieg die ästhetischen Konstituierungsprozesse der westlichen Hemisphäre maßgeblich beauflusst hat. Ich stelle mich damit gegen die etablierte Vorstellung, dass nur die Künste des Ostens unfrei waren. Wie aber kann ich Dir den Text zusenden? Er ist nicht im Netz abrufbar. Wenn Du mir eine Historikerplattform nennen könntest, auf die man Texte hochladen kann, wäre mir das eine große Hilfe. Auch kann ich Dir den TExt an eine andere Mailadresse senden.
Es muss ja nicht bei dieser Anonymität bleiben. Von meiner seite her jedenfalls nicht.



Dann müsstest du den Nachweis in München finden, sofern sie ein Akte von ihm haben.

Wer meinst Du sind sie??????????????????????????
Ich habe München schon drei mal nach Material umgegraben. Aber die Akten einer Reisedokumente ausstellenden Behöre habe ich mir noch nicht zur Brust genommen. Würde mich aber in Vertiefung des Falls sehr interessieren. Die gegenwärtigen Recherchen mache ich im Kontext einer Streitschrift gegen einen Historiker, der meinem Protagonisten übelst in einem Porträt nachredet. Ich weise ihm in seinem zwanzigseitigen Text über hundert Erfindungen von Quellen, Quellenfälschungen und vorsätzlich falsche Paraphrasierungen nach.

Lass wieder von Dir
hören
Arslonga alias Ulrich J. Blomann, der sich das erste Mal und dies - dank Ursi - mit großem Gewinn auf dieser Plattform bewegt hat.


Das müsste sich wohl um die Kaution handeln, werde da aber noch mal nachlesen.
sehr interessant

Vielleicht gibt es auch eine Akte zu Karl Amadeus Hartmann in der Schweiz. Wooooooooooooooooooooo?????????????????
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Werte Ursi, nochmals herzlichen Dank! Ich würde Dir ja gerne meinen Beitrag zur Festschrift Hanns Werner Heisters zusenden, der die Ergebnisse meiner Forschung über Karl Amadeus Hartmann zusammenfasst. Ich komme darin zu dem Ergebnis, dass der Kalte Krieg die ästhetischen Konstituierungsprozesse der westlichen Hemisphäre maßgeblich beauflusst hat. Ich stelle mich damit gegen die etablierte Vorstellung, dass nur die Künste des Ostens unfrei waren. Wie aber kann ich Dir den Text zusenden? Er ist nicht im Netz abrufbar. Wenn Du mir eine Historikerplattform nennen könntest, auf die man Texte hochladen kann, wäre mir das eine große Hilfe. Auch kann ich Dir den TExt an eine andere Mailadresse senden.

Eine solche Plattform kenn ich nicht.


Es muss ja nicht bei dieser Anonymität bleiben. Von meiner seite her jedenfalls nicht.

Ich schreibe dich an. Deine Mailadresse habe ich hier aber gelöscht. Das aus Sicherheitsgründen.


Dann müsstest du den Nachweis in München finden, sofern sie ein Akte von ihm haben.

Wer meinst Du sind sie??????????????????????????

Ich meinte in einem Archiv. Vielleicht musst du da aber auch ins Bundesarchiv nach Berlin oder die mal anfragen ob sie was haben. Das muss aber nicht sein. Es kann auch sein, dass nichts mehr vorhanden ist oder das der Nachweis bei der Familie ist. Alles wurde leider nicht archiviert und ist vernichtet worden. Aber vielleicht hast du ja Glück

Ich habe München schon drei mal nach Material umgegraben. Aber die Akten einer Reisedokumente ausstellenden Behöre habe ich mir noch nicht zur Brust genommen. Würde mich aber in Vertiefung des Falls sehr interessieren. Die gegenwärtigen Recherchen mache ich im Kontext einer Streitschrift gegen einen Historiker, der meinem Protagonisten übelst in einem Porträt nachredet. Ich weise ihm in seinem zwanzigseitigen Text über hundert Erfindungen von Quellen, Quellenfälschungen und vorsätzlich falsche Paraphrasierungen nach

Interessant.

Lass wieder von Dir
hören
Arslonga alias Ulrich J. Blomann, der sich das erste Mal und dies - dank Ursi - mit großem Gewinn auf dieser Plattform bewegt hat.

Schön das ich dir einwenig helfen konnte.

Das müsste sich wohl um die Kaution handeln, werde da aber noch mal nachlesen.
sehr interessant

Vielleicht gibt es auch eine Akte zu Karl Amadeus Hartmann in der Schweiz. Wooooooooooooooooooooo?????????????????

Such doch mal im Bundesarchiv Bern, den Link habe ich dir angegeben.
 
Wenn die Familienverhältnisse nicht klar waren entschied die Reichsstelle für Sippenforschung beim Reichsministerium des Innern, oft aufgrund von erb- und rassenbiologischen Gutachten ob ein Ariernachweis ausgestellt wird oder nicht.

Das scheint sehr häufig der Fall gewesen zu sein, wenn nicht die Regel. Es gibt dazu einen Aufsatz in den VfZ, der sich mit dem Zutritt zur SS beschäftigte, bei dem der Nachweis ebenfalls gefordert wurde.

Die praktische Untersuchung ließ den Schluss, dass oftmals Eigenauskunft reichte, bei einigen Fällen und in Stichproben nachgeforscht wurde.
 
Vielen Dank für das feedback zum letzten Hinweis :winke:

Dazu die Quellenangabe ("Eigenauskunft", Stichproben, Sonderfälle etc.) nachgereicht: Institut für Zeitgeschichte: 2/2011
Bastian Hein: Himmlers Orden. Das Auslese- und Beitrittsverfahren der Allgemeinen SS, VfZ 2011, S. 263-280.
 
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