Hallo,
ich sitze gerade vor einer Urteils-Akte aus dem Februar 1938, Landgericht Dessau. Der Angeklagte (Von den Nazis als „Volljude“ betrachtet) wurde aufgrund des Vorwurfs der „Rassenschande“ zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Zusätzlich wurden ihm die „bürgerlichen Ehrenrechte“ für die Dauer von sechs Jahren aberkannt. Ich würde gerne wissen, was das nach den Nürnberger Gesetzen noch für „bürgerliche Ehrenrechte“ für einen „Volljuden“ sein könnten? Weiß das jemand?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
ich sitze gerade vor einer Urteils-Akte aus dem Februar 1938, Landgericht Dessau. Der Angeklagte (Von den Nazis als „Volljude“ betrachtet) wurde aufgrund des Vorwurfs der „Rassenschande“ zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Zusätzlich wurden ihm die „bürgerlichen Ehrenrechte“ für die Dauer von sechs Jahren aberkannt. Ich würde gerne wissen, was das nach den Nürnberger Gesetzen noch für „bürgerliche Ehrenrechte“ für einen „Volljuden“ sein könnten? Weiß das jemand?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!