Grundlagen des NS-Staates

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Christina B.

Gast
Hallo, ich hab eine Frage; lerne für meine Abiturprüfung & komme hier nicht weiter:

Welche beiden Gesetze bilden die Grundlagen des NS-Staates & was sagten sie aus?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe ;)
LG
 
Also ich würde sagen: Ermächtigungsgesetz. Es erlaubte Hitlers Regierung ohne Parlamentszustimmung Gesetze zu erlassen. Damit eingentlich die Gewaltentrennung aufgehoben, die Regierung entzieht sich der Kontrolle, der Weg zu Diktatur frei. Wie es Goebbels gesagt haben soll: "Abgestimmt wird nicht mehr, der Führer bestimmt, das geht alles viel schneller so." Das Ermächtigungsgesetz war absolut elementar, also alle andere Gesetze nebensächlich. Deshalb ist die Frage nach zwei Gesetzen für mich so schon fragwurdig. Denn das Ermächtigungsgesetz war grundlegend.

Aber wahrscheinlich will derjenige, der die Frage formuliert hat, hören:(zum ermächtigungsgesetz) noch das Rassengesetz, oder damals glaube ich formuliert als das Gesetz zum "Schutze des deutschen Blutes" U.a. waren Ehen unter "Ariern" und Juden Verboten.

Aber wie erwähnt, hat man einmal das Ermächtigungsersetz abgesegnet, all der andere Wahnsinn hatte dann "freie Fahrt".

Deshalb ich schlage vor, dem Fragenden zu antorten: Falsche Frage. Es waren nicht zwei Gesetze, aber nur eines: Das Ermächtigungsgesetz. Aber das ist vielleicht frech.
 
Wikipedia sagt:

Das weitaus bekannteste Ermächtigungsgesetz ist das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933.[1] Es diente nicht dazu, die Republik handlungsfähig zu machen, sondern sie abzuschaffen. Zusammen mit der Reichstagsbrandverordnung gilt es als rechtliche Hauptgrundlage der nationalsozialistischen Diktatur, weil damit das die elementare Grundlage des Verfassungsstaats bildende Prinzip der Gewaltenteilung durchbrochen wurde.

Ermächtigungsgesetz ? Wikipedia
 
Danke schonmal :)
Habe auch gleich noch eine Frage und wäre froh wenn ihr mir hierbei auch helfen könntet ;)

Wie wurde die NS-Außenpolitik zwischen 1933 und 1939 im Ausland gesehen?

Ich finde im Internet nichts was mir weiter helfen könnte :/
Danke im Vorraus
LG
 
Der Begriff Ausland ist reichlich heterogen. Ja selbst für einen Staat, nehmen wir z.B. Großbritannien kann man keine einhellige Sichtweise auf die Außenpolitik des NS-Staates festlegen. Recherchiere mal zu Karikaturen mit den Stichworten Hitler und Frieden, wobei diese meist auf die Friedensrede rekurrieren, recherchiere zur nationalsozialistischen Bündnispolitik (Italien, Japan[, Spanien]), zu Nichtangriffspakten (Polen 1934) oder zur Haltung der Briten und Franzosen (Sudentenkrise, Anschluss Österreichs, Besetzung der "Resttschechei", Appeasement)

Was die Ursprungsfrage angeht, so würde ich auch das Ermächtigungsgesetz nennen, das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums und die Übernahme des Reichspräsidentenamtes durch Hitler, was - edit aufgrund einer Korrektur des vorher geschriebenen durch den Kollegen Melchior - im Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs gesetzlich scheinlegalisiert wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist ja sehr schön, daß ihr auf diese Frage so heterogen antworten könnt, allein das bringt uns einer befriedigenden Antwort nicht näher! Es gibt keine Grundlage, die sich für das "Ermächtigungsgesetz" festlegen ließe! Ihr vergesst Blomberg, Röhm und die Reichswehr im Allgemeinem! Es war auch keine Ermächtigung sondern eher eine Überlassung von Hindenburgs Gnaden!

Ohne die Reichswehr kein Hitler und ohne Hitler keine SA!
 
Es ist ja sehr schön, daß ihr auf diese Frage so heterogen antworten könnt, allein das bringt uns einer befriedigenden Antwort nicht näher!

Na da wollen wir doch mal einen "Fachmann" zu diesem Thema zu Wort kommen lassen und Dir eine "qualifizierte Antwort" auf Deine "Einlassung geben.

Man kann ganze Bibliotheken mit Literatur über diese Zeit füllen, da lassen sich inhaltliche Überschneidungen nicht ganz ausschließen.

Jaja....wenn der Tach lang ist....:confused:

Ohne die Reichswehr kein Hitler und ohne Hitler keine SA!

Gibt es eigentlich eine Quelle in den ganzen Bibliotheken, in der man dieses offensichtliche "petronius`sche Gesetz" historischer Kausalität noch ausführlicher studieren kann?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist ja sehr schön, daß ihr auf diese Frage so heterogen antworten könnt, allein das bringt uns einer befriedigenden Antwort nicht näher! Es gibt keine Grundlage, die sich für das "Ermächtigungsgesetz" festlegen ließe! Ihr vergesst Blomberg, Röhm und die Reichswehr im Allgemeinem! Es war auch keine Ermächtigung sondern eher eine Überlassung von Hindenburgs Gnaden!

Ohne die Reichswehr kein Hitler und ohne Hitler keine SA!

Ob es sich zu respondieren lohnt? Sei es drum. Heterogenität von Antworten ist per se nicht von Übel, der gemeine Mitdiskutant übt und gefällt sich hierin. Die Moderation dieses bescheidenen Forums enthält sich, warum auch immer, hartnäckig Gleichschaltungstendenzen. Ob das zum Nachteil der Community erfolgt oder nur Gleichgültigkeit ist, ich weiß es nicht.

Nun zum Inhalt Deines Postings, den Terminus "Einlassung" würde ich dann doch eher Juristen überlassen.

Das Herr von Hindenburg Herrn Hitler zum Reichskanzler ernannte, nun ja, die Ernennung von Reichskanzlern war sein Job, warum er ausgerechnet Herrn Hitler auswählte, dazu ist die Literatur Legion.

Du mahnst die Grundlagen des Ermächtigungsgesetzes an, der Reichstag hat es beschlossen, der Reichsrat zugestimmt, daß der Reichspräsident das Gesetz durch Kontrasignatur ausfertigte, war sein Job. Der Staatsgerichtshof hat wohl aus Gründen von Faulpelzigkeit, oder waren es andere Gründe, schau mal in die Literatur, seine Tätigkeit eingestellt.

§ 5 beinhaltete eine Chance, nur niemand nahm sie wahr, warum? Schau Dir den Ablauf der Geschichte an, an Literatur und Quellen mangelt es nicht.

Dann kommen wir zu einem rechtsphilosophischem Problem, das Ermächtigungsgesetz war positiv gesetzes Recht, verstieß aber wie wir nicht nur ex post wissen, gegen überpositives Recht, ein Dilemma, was erst am 8. Mai 1945 beendet wurde, im übrigen mit nicht juristischen Mitteln.

"...Ohne die Reichswehr kein Hitler und ohne Hitler keine SA!"

Ein sinnentleertes Credo.

Insgesamt, Dein Posting ist so überflüssig, wie meine Antwort darauf.


M.
 
Ich lese gerade das Buch "Die Machtergreifung", wobei ich mir hier einen Pdf Link nicht verkneifen kann. Da dort alles gesagt wird, was es zu diesem Thema zu sagen gibt, erlaubt sich ein Blick in die Inhaltsangabe! Es ist interessant, einmal hinter die Kulissen zu schauen, sprich, einmal zu wissen, wie das "Ermächtigungsgesetz" überhaupt zustande kam.

Und da ist es in der Tat von Vorteil, alle Umstände zu beleuchten. Es ist Fakt, daß die Reichswehr Hitler tatkräftig unterstützt hat und er durch seine ständigen Gespräche mit Blomberg und Oskar von Hindenburg erst in die Lage versetzt wurde, dieses Gesetz im Reichstag durchzupeitschen. Die beiden genannten Personen spielten auch eine zentrale Rolle beim Röhm Putsch, denn die Ausrüstung, die am 30.Juni 1934 Hitler und seiner Entourage zur Verfügung stand, stammt ausnahmslos von der Reichswehr.

Sepp Dietrich, Kommandeur der "SS-Leibstandarte Hitler" in Berlin, der mit seinen Männern die Aktion durchführen sollte, bat am 27. Juni im Heeresgeneralstab um logistische Unterstützung, Waffen, Transportmöglichkeiten usw. Die Reichswehr hat zwar nicht selbst geschossen, aber sie hat die SS ausgerüstet.

Erst nach dem Röhm Putsch war Hitlers Machtergreifung komplett, denn bis dahin stellten Röhm und seine SA eine Bedrohung für Hitlers Alleinherrschaft dar. Ich weiß natürlich, daß das wenig mit der Eingangsfrage zu tun hat, in der es um die Gesetze geht. Ich hoffe, man möge mir meine Abschweifungen verzeihen!

Soviel zum sinnentleerten Credo.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du verdrehst Ursache und Wirkung, insofern wird der Sinn der Aussagen zur Reichswehr durchaus "entleert".

Selbstredend war die Reichswehr mittels militärischer Mittel die einzig vorstellbare Kraft im Reich, die Hitler als Reichskanzler absetzen konnte. Dazu hätte sie putschen müssen. Ob sie das tatsächlich hätte tun können, ist Gedankenspielerei.

Genau diese Passivität der Reichswehr ist im Kontext, und vor dem Hintergrund der "Angebote" Hitlers zu sehen (wobei ein Putsch der Reichswehr gegen den Oberbefehlshaber und ihr Idol Hindenburg nicht vorstellbar war). Es geht nicht um Aktivitäten der Reichswehr in Sachen Machtübernahme, sondern um deren Passivität, die im Kontext der übrigen Entwicklungen wie Bürgerkriegsszenarien etc. steht.

Siehe auch hier:
http://www.geschichtsforum.de/f66/reichswehr-und-machtergreifung-1933-a-19752/

Das führt allerdings vom Thema Ermächtigungsgesetz etc. als Grundlage der NS-Machtübernahme weg, worauf bereits Melchior hingewiesen hat. Von daher sollte man hier beim Thema bleiben.
 
Welche beiden Gesetze bilden die Grundlagen des NS-Staates & was sagten sie aus?

Als erstes Gesetz würde ich wie einige Vorredner auch, das :rechts: "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" vom 24. März 1933, gemeinhin als "Ermächtigungsgesetz" bezeichnet, nennen.
• Dieses erlaubte der Reichsregierung eigenständig Gesetze zu erlassen, ohne diese der Legislative vorlegen zu müssen bzw. von dieser bestätigen zu lassen.
• Die eigentliche Gesetzgebungskompetenz der Legislative bleibt aber weiterhin bestehen.
• Ursprünglich sollte es nur vier Jahr gelten, wurde aber um weitere vier Jahre verlängert.

Das zweite Gesetz, das in seinem Umfang weitreichender war, ist das :rechts: "Gesetz über den Neuaufbau des Reichs" vom 30. Januar 1934, gemeinhin auch als "Gleichschaltung der Länder bezeichnet".
• Es beseitigt alle Ländervertretungen, womit die Länder aus der Gesetzgebung ausscheiden.
• Die Rechte der Länder gehen auf das Reich über.
• Es unterstellt die Länderregierungen zentral der Reichsregierung.
• In den Ländern werden, statt dem Ministerpräsidenten, dem Reichsinnenminister unterstellte Reichsstatthalter eingesetzt.
• Die Reichsregierung "kann neues Verfassungsrecht setzen". Damit ist es der Reichsregierung praktisch möglich, ohne daß es der Zustimmung des Reichstags oder der (nun nicht mehr vorhandenen) Länder bedarf, die Verfassung zu ändern.
 
Ich lese gerade das Buch "Die Machtergreifung", wobei ich mir hier einen Pdf Link nicht verkneifen kann. Da dort alles gesagt wird, was es zu diesem Thema zu sagen gibt...

Soviel zum sinnentleerten Credo.

Dass Guido Knopp viel erzählt, ist mir durchaus bekannt. Dass er einmal "alles gesagt" hätte, was es zu einem Thema zu sagen gibt, eher nicht.

Das hier diskutierte Thema hat durchaus mehr Facetten, als eine populärwissenschaftliche Darstellung zeigen kann. Und um das zu erhellen schreiben wir hier.

So viel zum Credo.
 
Meiner Meinung nach hat sich Hitler am 28. Februar 1933 nach dem Reichstagsbrand mit der von ihm selbst verfassten Notverordnung "Zum Schutz von Volk und Staat", freigegeben durch Hindenburg, die Grundlage für sein Regime geschaffen!

Dieser allgemeinhin als "Reichstagsbrandverordnung" bekannt gewordene Freibrief blieb bis 1945 in Kraft und setzte die Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft. Vor allen Dingen konnten hier erstmals Menschen unter "Schutzhaft" gestellt und ohne Gerichtsverfahren beliebig lange festgehalten werden!
 
Meiner Meinung nach hat sich Hitler am 28. Februar 1933 nach dem Reichstagsbrand mit der von ihm selbst verfassten Notverordnung "Zum Schutz von Volk und Staat", freigegeben durch Hindenburg, die Grundlage für sein Regime geschaffen!

Dieser allgemeinhin als "Reichstagsbrandverordnung" bekannt gewordene Freibrief blieb bis 1945 in Kraft und setzte die Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft. Vor allen Dingen konnten hier erstmals Menschen unter "Schutzhaft" gestellt und ohne Gerichtsverfahren beliebig lange festgehalten werden!

Meines Wissen nach war die Reichstagsbrandverordnung, quasi die Verfassungsurkunde des Dritten Reiches (Fraenkel), das Werk des Innenmnisteriums von Frick. Noch in der Nacht vom 27.02 auf dem 28.02. präsentierte Ministerialrat Grauert aus dem preußischen Innenministerium erste Vorschläge.
 
... das Werk des Innenmnisteriums von Frick. Noch in der Nacht vom 27.02 auf dem 28.02. präsentierte Ministerialrat Grauert aus dem preußischen Innenministerium erste Vorschläge.

Die Ideen und Entwürfe dazu müssten eigentlich mit wochen- oder gar monatelangem Vorlauf auf den Tischen der Ministeriellen gelegen haben.:grübel:

Gehen die in der Vorbereitung gar auf das Jahr 1932 zurück?
 
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