Machtantritt Hitlers legal?

florian17160

unvergessen
Hitler und seine Minister leisteten vor dem Reichspräsidenten diesen Eid:
Ich schwöre: Ich werde meine Kraft für das Wohl des deutschen Volkes einsetzen, die Verfassung und die Gesetze des Reiches wahren, die mir obligenden Pflichten gewissenhaft erfüllen und meine Geschäfte unparteiisch und gerecht gegen jedermann führen.

War Hitlers Machtantritt legal oder von vornherin ungesezlich? Kein Zweifel, die vorgeschriebenen Formen wurden gewahrt. Aber was bedeutete es, wenn der Mann, der hundertfach erklärt hatte, daß er alle Grundsätze der Verfassung und des geltenden Rechtes leugne und abschaffen werde, der durch seine späteren Taten bewies, daß dies kein leeres Gerede war, einen Eid darauf ablegte-" die Verfassung und die Gesetze des Reiches zu wahren"-
Nicht nur diesen Teil, jedes Wort seines Eides hat Hitler gebrochen. Er kam nach den Vorschriften der Verfassung zur Macht, mit dem erklärten Ziel, die Verfassung abzuschaffen.- Legal- kann dieser Vorgang nur in einem sehr äusserlichen Sinne genannt werden.
Trotzdem sprachen die Nationalsozialisten von der legalen Revolution. Obwohl ein Wiederspruch in sich selbst, verband diese Parole geschickt das tief eingewurzelte Bedürfnis nach Ordnung, Recht und Sicherheit mit der Ankündigung entscheidener Veränderungen in Staat, Geselschaft und Wirtschaft. Die legale Revolution bot, wie so oft in der ns Propaganda, eine Wunschwelt an,in der Unvereinbares miteinander versöhnt zu sein schien.

Was sagt ihr zu diesen Absatz, den ich aus einem Buch , das Eberhard Aleff herausgegeben hat und unter Edition Zeitgeschehen( Das dritte Reich ) erschienen ist?
 
Rein rechtlich war denke ich alles legal, moralisch nicht, aber das ist keine juristische Kategorie.

Und wenn man Gesetze aendert, ist das kein Widerspruch dazu, dass man schwoert die Verfasung und Gesetze zu wahren. GEsetze sind ja nichts auf Ewig festgelegtes. Ungesetzlich wird es erst, wenn man Gesetze schafft, die den bestehenden widersprechen.
 
Trotzdem sprachen die Nationalsozialisten von der legalen Revolution
Also der Terminus Machtergreifung, den die Nationalsozialisten weit häufiger verwendeten, trifft es genauer! Wenn man von diesem selbstreflektierenden Begriff ausgeht, kann man die Frage vielleicht vielschichtiger beantworten.
Man muss sich fragen wie waren die Nationalsozialisten intendiert? Sie wollten die uneingeschränkte Macht, die Frage nachdem Weg dahin hat sich ihnen gar nicht gestellt. Ob das Ziel nun durch Putsch, wie 1923 oder auf demokratischen Weg, wie 1933, erreicht wurde, war ihnen völlig egal.

So und nun können wir uns streiten ob jedes Gesetz, welches die Machthaber nachdem 30.Januar 1933 erlassen haben formal juristisch korrekt war und mit demverfassungsrechtlichen Grundkontext konform gingen....Aber ethisch und moralisch waren sie, maganite schon sagte, natürlich nicht legal!

Gruß,
Brecht

P.S.*freu mein erster Beitrag im Zeitgeschichtsforum*
 
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Brecht schrieb:
So und nun können wir uns streiten ob jedes Gesetz, welches die Machthaber nachdem 30.Januar 1933 erlassen haben formal juristisch korrekt war und mit demverfassungsrechtlichen Grundkontext konform gingen....Aber ethisch und moralisch waren sie, maganite schon sagte, natürlich nicht legal!

Gruß,
Brecht

P.S.*freu mein erster Beitrag im Zeitgeschichtsforum*
Ich will mich auf keinen Fall streiten. Nur diesen Absatz zur Diskusion stellen.
PS. Glückwunsch, das du in der Neuzeit angekommen bist
 
Brecht schrieb:
Also der Terminus Machtergreifung, den die Nationalsozialisten weit häufiger verwendeten, trifft es genauer! Wenn man von diesem selbstreflektierenden Begriff ausgeht, kann man die Frage vielleicht vielschichtiger beantworten.
Man muss sich fragen wie waren die Nationalsozialisten intendiert? Sie wollten die uneingeschränkte Macht, die Frage nachdem Weg dahin hat sich ihnen gar nicht gestellt. Ob das Ziel nun durch Putsch, wie 1923 oder auf demokratischen Weg, wie 1933, erreicht wurde, war ihnen völlig egal.

Ich finde, der Begriff "Machtergreifung" verdreht die gegebene Situation. Denn Hitler und die NSDAP kamen nicht durch eigene Machtvollkommenheit zur Macht - wie der Begriff nahelegte, sondern durch der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler durch Hindenburg. Vielmehr stellt sich die Frage, ob der Ermächtigungsgesetz legal zustande kam. Denn die (Schutz-)Verhaftung der kommunistischen Abgeordneten und der Saalschutz durch mit mindergefährlichen Waffen bestückte SA-Leute während der Abstimmung waren dezidiert illegale Akte, die diesem Gesetz eine Mehrheit verschafften. Und natürlich war der Reichstagsbrand, der Anlaß des Ermächtigungsgesetz war, ein illegaler Akt, somit überhaupt die ganze Aktion sammt Gesetz.
Also wenn ein illegaler Akt auf dem Weg zur uneingeschränkten Macht der NSDAP und Hitlers gefragt ist, so würde ich darauf verweisen.

Brecht schrieb:
Aber ethisch und moralisch waren sie, maganite schon sagte, natürlich nicht legal!

In der Ethik ist "Legalität" keine Kathegorie, denn diese gehört (lex) eindeutig und ausschließlich in den Bereich des formalen Rechtes. "Gut und böse" (manchmal auch "gut und schlecht") sind die Kathegorien der Ethik. Insofern war das Streben der NSDAP und Hitlers, sowie ihre Intenzionen, was sie machen wollten, zutiefst verwerflich.
 
Ich wollte hierfür eigentlich einen eigenen Thread aufmachen, hatte aber bis heute keine Schreibrechte. Also hier. Hmpf. ;)

Bis heute hört man den Begriff der "Machtergreifung" häufig als Beschreibung der Ereignisse vom 30. Januar 1933. Der ZDF-Historiker Guido Knopp hingegen spricht stets von einer "Machterschleichung". In der Allgemeinbildung vieler Menschen wiederum scheint sich die Auffassung festgesetzt zu haben, Hitler habe ganz einfach einen Wahlsieg errungen und sei daraufhin zum Reichskanzler ernannt worden. Welcher dieser unterschiedlichen Begriffe ist der Passendste? Markiert der 30. Januar 1933 das Ergebnis der umstürzlerischen Kräfte der NSDAP? Einen Regierungswechsel, der geschickt und hinterrücks "erschlichen" wurde? Oder doch nur einen üblichen Vorgang, so wie in jedem anderen parlamentarischen System?

1) "Machtergreifung"

Diese Bezeichnung der Ereignisse lässt sich relativ leicht ausschließen. Ähnlich wie "Drittes Reich" u.a. ist der Begriff ein originäres Produkt nationalsozialistischer Selbstverherrlichung. "Ergriffen" oder gar gewaltsam errungen wurde am 30. Januar gar nichts. Es wurden auch keine öffentlichen Gebäude oder Bahnhöfe besetzt und auch die Pogrome blieben vorerst aus. Von Umsturz und Revolution also keine Spur. Im Gegenteil, Hitler wurde ganz formal und "unspektakulär" vom Reichspräsidenten Hindenburg zum Reichskanzler ernannt, wie zahlreiche Vorgänger ebenfalls. Und auch an der Verfasstheit des Staates änderte sich am 30. Januar noch nichts.

2) Hitlers Wahlsieg

Am 30. Januar 1933 stellte die NSDAP nach den Novemberwahlen 1932 mit 33,1% die größte Fraktion im Reichstag. Also heißt das, die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler war die zwangsläufige Folge der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse? Nein. Denn die NSDAP hatte seit den Wahlen im Juli 1932 bereits Stimmen eingebüßt, nämlich ganze 4,2%. Demzufolge hätte Hitler schon im vorherigen Sommer zum Reichskanzler ernannt werden müssen und nicht erst im Januar 1933. Die Gründe, wieso die Fraktionsgröße weder im Juli 1932 noch im Januar 1933 entscheidend war, lassen sich schnell finden: Erstens hatte Hitler zwar die größte Fraktion, nicht jedoch eine parlamentarische Mehrheit hinter sich. Zweitens waren die parlamentarischen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Wahlsiege der NSDAP längst nicht mehr entscheidend. Denn seit dem Scheitern der großen Koalition des Kabinetts Müller II im März 1930 war der Weimarer Parlamentarismus praktisch ausgeschaltet. Die nachfolgenden Regierungen Brüning, Papen und Schleicher waren Präsidialkabinnete, d.h sie waren nicht durch die parlamentarischen Verhältnisse legitimiert, sondern ausschließlich abhängig vom Vertrauen des Reichspräsidenten. Seine Vollmachten, besonders Artikel 48 WRV, ermöglichten das Regieren ohne Parlament. Und der vierte Reichskanzler eines dieser Präsidialkabinette hieß schließlich Adolf Hitler. War das legal? Da kann man wohl drüber streiten.

3) "Machterschleichung"

Dieser Begriff impliziert, dass Hitler durch List und Tücke das Vertrauen Hindenburgs erlangt habe und von diesem in guter Absicht zum Kanzler ernannt worden sei. Der 30. Januar sei demnach das Ergebnis einer ausgeklügelten Strategie der böswilligen Täuschung. Nun, auch dieser Begriff ist unpassend. Die Kamarilla um Hindenburg war sich vollkommen im Klaren darüber, wem sie hier zur Macht verholfen. Hindenburg wurde auch von ihnen nicht getäuscht, sondern schlichtweg davon überzeugt, dass sich die Nationalsozialisten in einem Reichskabinett "einrahmen" bzw. kontrollieren ließen. Die Hauptakteure hierbei waren Franz von Papen (früherer Reichskanzler und nach dem 30. Januar Vizekanzler unter Hitler; Zitat: "wir drücken ihn [Hitler] an die Wand bis er quietscht!") und Oskar von Hindenburg (Sohn des Reichspräsidenten). Beide waren sich über den Charakter der Hitlerpartei bewusst. Doch sie waren der Meinung, nach den mehr oder minder erfolglosen Regierungen Papen und Schleicher benötigte es nun ein "Hindenburg-Kabinett" mit plebiszitärer (nicht parlamentarischer!) Legitimation um den angestrebten autoritären Staat zu errichten. Unterstützt wurden sie dabei von Teilen der "alten Eliten", besonders der Großagrarier. Hitler sollte in dieser Strategie nie mehr als ein Mittel zum Zweck darstellen.

Welcher Begriff kann also am besten dazu dienen um die Ereignisse vom 30. Januar 1933 zu beschreiben? Nun, am passendsten erscheint mir (und einigen nahmhaften Historikern) der Begriff der "Machtübertragung". Die Kräfte hinter dieser Machtübertragung an Hitler waren dabei nicht etwa in der NSDAP zu finden, sondern im elitären Kreis um den Reichspräsidenten Hindenburg. Ihr blauäugiges Vorgehen hob einen Mann ins wichtigste Regierungsamt, der nur darauf wartete seine zerstörerische Ideologie in die Tat umzusetzen. Dennoch wird der 30. Januar m.M.n. überbewertet: wichtigere Zäsuren sind die "Reichstagsbrandverordnung" (28. Februar 1933), das Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 und das vielleicht wichtigste Ereignis zur Etablierung der Hitler-Diktatur: der Tod Hindenburgs am 2. August 1934.
 
Es steht ja hier nicht die Debatte, wie Hitler an die Macht gekommen ist, sondern das.

Jeder wusste doch, was er vor hatte. Das stand schliesslich alles detailiert in seinem Buch drin.
Am 30. Januar standen hitler und Hindenburg auch noch am Fenster um die Fackelzüge zu besichtigen. Zu seinem Glück ist Hindenburg bald darauf gestorben. Wenn der gewusst hätte ( oder hat er es gewusst? )
Und was bedeutet dieser Satz auf einem Aufruf.
So wird es die nationale Regierung als ihre oberste und erste Aufgabe ansehen, die geistige und willensmässige Einheit unseres Volkes wieder herzustellen.
Ich will damit sagen, jeder Dussel im Volk hätte doch spätenstens am Tag nach der Wahl erkennen müssen, das sie einen geisteskranken gewählt haben.

ps. Keine Angst Manganite, ich halte mich keinesfals raus. Ich will nur hoffen, das ich damit keinen Rechtsextremisten hier im Forum Frischfleich gegeben habe. Aber solche Sachen gehören auch in einem Gechichtsforum.
 
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florian17160 schrieb:
Es steht ja hier nicht die Debatte, wie Hitler an die Macht gekommen ist, sondern das.

Jeder wusste doch, was er vor hatte. Das stand schliesslich alles detailiert in seinem Buch drin.
Am 30. Januar standen hitler und Hindenburg auch noch am Fenster um die Fackelzüge zu besichtigen. Zu seinem Glück ist Hindenburg bald darauf gestorben. Wenn der gewusst hätte ( oder hat er es gewusst? )
Und was bedeutet dieser Satz auf einem Aufruf.
So wird es die nationale Regierung als ihre oberste und erste Aufgabe ansehen, die geistige und willensmässige Einheit unseres Volkes wieder herzustellen.
Ich will damit sagen, jeder Dussel im Volk hätte doch spätenstens am Tag nach der Wahl erkennen müssen, das sie einen geisteskranken gewählt haben.

ps. Keine Angst Manganite, ich halte mich keinesfals raus. Ich will nur hoffen, das ich damit keinen Rechtsextremisten hier im Forum Frischfleich gegeben habe. Aber solche Sachen gehören auch in einem Gechichtsforum.

Glaubst Du wirklich das alle Mein Kampf gelesen haben? Ich nicht.

Das Volk war vielleicht blauäugig und naiv, aber auch von Pappen war sehr naiv. Er meinte ja man könne diesen Hitler schon noch zurechtbiegen und er solle nur das Regierungsamt übernehmen.

Ich finde auch Machterschleichung das richtige Wort ist. Denn er kam legal nach der Weimarer Verfassung an die Macht. Erst mit dem Ermächtigungsgesetz machte er alles klar.
 
Cutter schrieb:
Doch sie waren der Meinung, nach den mehr oder minder erfolglosen Regierungen Papen und Schleicher benötigte es nun ein "Hindenburg-Kabinett" mit plebiszitärer (nicht parlamentarischer!) Legitimation um den angestrebten autoritären Staat zu errichten. Unterstützt wurden sie dabei von Teilen der "alten Eliten", besonders der Großagrarier. Hitler sollte in dieser Strategie nie mehr als ein Mittel zum Zweck darstellen.

Ich stimme diesem vollinhaltlich zu, will nur gurz ergänzen, daß eine weitere Motivation für die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler für den Kreis Papen gerade die Wahlniederlage der NSDAP war. 1. war die Partei finanziell am Zerbrechen (und hätte das auch getan, wenn nicht die Industrie sehr großzügig gespendet hätte). Und 2. schienen sich die wirtschaftlichen Verhältnisse zu konsolidieren, was eine möglich Konsolidierung der politischen Verhältnisse zur Folge haben konnte (und die 2. Reichsratswahlen 1932 mit -4,2% für die NSDAP schienen dies zu bestätigen). Wenn also die Altkonservativen mit Hilfe der NSDAP dauerhaft zur Macht kommen wollten (und darum wurde gestritten), dann schien Ende 32, Anfang 33 die letzte Möglichkeit zu sein, bevor die NSDAP wieder unbedeutend hätte werden können. Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler war daher sowas für den Wunsch der Altkoservativen um Hindenburg ihree diktatorische Macht in Deutschland dauerhaft zu etablieren wie: jetzt oder nie.
 
ursi schrieb:
Glaubst Du wirklich das alle Mein Kampf gelesen haben? Ich nicht.

Das Volk war vielleicht blauäugig und naiv, aber auch von Pappen war sehr naiv. Er meinte ja man könne diesen Hitler schon noch zurechtbiegen und er solle nur das Regierungsamt übernehmen.

Ich finde auch Machterschleichung das richtige Wort ist. Denn er kam legal nach der Weimarer Verfassung an die Macht. Erst mit dem Ermächtigungsgesetz machte er alles klar.
Nein, jeder hatte andere Sorgen, als sich dieses Buch zu kaufen.
Machterschleichung empfinde ich eben nicht als richtiges Wort. Es war doch eine legale Wahl, oder?#
Und darum geht es mir doch. Wer hat wo seine schützende Hand aufgelegt. In der Hand war sicherlich Geld.
Würde diese Wahl heute angefochten werden?
 
Tja, ich denke, jetzt müsste man einen Juristen in der Runde haben, der sich mit der Materie mal befasst hat. Ist zufällig einer hier?


Interessant finde ich, dass verschiedenste Gruppen offenbar der festen Überzeugung waren, dass Hitler nach der Macht(ergreifung, übertragung ...) mit tötlicher Sicherheit scheitern würde. Ich glaube, selbst Stalin hat sich in einem Schreiben an die deutschen Kommunisten sich ähnlich geäußert. Man muss also damals schon, rein fachlich, nicht besonders viel von ihm gehalten haben.
 
florian17160 schrieb:
Nein, jeder hatte andere Sorgen, als sich dieses Buch zu kaufen.
Machterschleichung empfinde ich eben nicht als richtiges Wort. Es war doch eine legale Wahl, oder?#
Und darum geht es mir doch. Wer hat wo seine schützende Hand aufgelegt. In der Hand war sicherlich Geld.
Würde diese Wahl heute angefochten werden?


Ob es Machtergreifung, Machtübertragung etc.. zu nennen ist – eine „ gründliche Vorbereitung“ hat diesen Vorgang jedenfalls erst ermöglicht.
In diesem Zusammenhang lohnt ein Blick auf den 20.7.1932, den sog. Preußenschlag .
Bedingt u.a. durch die dualistische Weimarer Verfassung hielt sich die Weimarer Koalition im Freistaat Preußen länger als auf Reichsebene.
Nach den Landtagswahlen in Preußen vom April 1932 gerieten auch hier die Demokraten in die Minderheit.
Das Kabinett Hindenburg-Papen hat dann am 20.7.32 mit notdürftig legalisiertem Gewaltakt das preuß. Parlament den antidemokratischen Entwicklungen im Reich gleichgeschaltet. Vorwand war hier, wie der Reichstagsbrand, ein Vorgang der als
„Altonaer Blutsonntag“ bekannt ist ;
„In der aufgeheizten Atmosphäre des Reichstagswahlkampfes unternahm die NSDAP am Sonntag, dem 17. Juli 1932, einen provokativen Marsch der SA durch die rote Altstadt des preußischen Altona. Dabei wurde, wahrscheinlich durch eine kommunistische Schützengruppe, ein Feuerüberfall auf den Altonaer SA-Sturm 2/31 verübt, bei dem zwei Braunhemden starben. Altonaer und Hamburger Polizisten setzten Schusswaffen ein, so dass der Sonntag 18 Tote und zahlreiche Verletzte forderte. Reichskanzler von Papen nahm das Ereignis zum Anlass, am 20. Juli gegen die geschäftsführende preußische Staatsregierung unter Otto Braun (SPD) zu putschen.“
Das letze verhasste Bollwerk von Sozialdemokraten im Reich war gefallen.
Warum die Vorgänge um die Aushebelung des demokr. gewählten preuß. Parlaments
keine oder nur laue Gegenwehr fand –und ob dies noch möglich war - ist mal ein Thema für sich.
Tatsache ist jedenfalls, dass der Zeitpunkt der sog. „Machtübernahme“ 1933
seit 1918 gepflastert war von Scheinlegalität, offener und verdeckter Gewalt und
antidemokratischen Machenschaften der Hintermänner aus Industrie ,Kapital,
Großagrarier und anderen Revisionisten des Versailler Vertrags.
 
Begrifflichkeiten sind was Schönes. Der mittlerweile sehr geläufige Begriff "Machtergreifung" ist eigentlich eine Nazi-Propagandavokabel und soll vorspiegeln, die NDSAP habe aus eigener Kraft und Macht heraus die Macht ergriffen. Dass dem nicht so war, kann man leicht nachlesen - Hitler wurde die Macht gegeben, eigentlich befanden er und die NSDAP zu diesem Zeitpunkt schon fast auf dem absteigenden Ast.
Deshalb wird nicht nur von Knopp öfters der Begriff "Machterschleichung" benutzt.
Die ersten entscheidenden "Gesetze" kamen nicht von Hitler oder von einem von der NSDAP dominierten Reichstag, sondern waren Notverordnungen des Reichspräsidenten (und das war gemäß der Verfassung möglich).

Zur Legalität: Hier wird auch oft der Begriff "Scheinlegalität" oder "formelle" Legalität verwendet. Sicher, wenn man die Verfolgung und Verhaftung der Kommunisten und den aufbebauten Druck durch SA bei der Abstimmung zum Ermächtigungsgesetz außer Acht lässt, kam es auf legalem Weg zustande - formell also legal.

Allerdings: Spätestens mit der Gleichschaltung der Länder verlässt Hitler den Boden auch der formellen Legalität, denn im Ermächtigungsgesetz war den Ländern noch zugesagt worden, dass von Hitlers Gesetzgebungskompetenz ihre Recht nicht betroffen werden würden.
 
Waaa - wer Tippfehler findet darf sie behalten. Es muss natürlich NSDAP heißen und "aufgebauten Druck". etc.
 
Ich finde, der Begriff "Machtergreifung" verdreht die gegebene Situation.

Genau! Und wenn du dich ausgiebig mit dem Thema beschäftigt hättest und meinem Post mal genau gelesen hättest, würdestdu auch feststellen, dass dieser Terminus, dass Selbstbildnisder Nazi-Machthaber verdeutlich....Aus diesem Grund werde ich auf die folgende Argumentation nicht eingehen können, weil du von falschen Prämissen ausgegangen bist...
 
Hitler wurde vom Reichpräsidenten von Hindenburg zum Reichkanzler ernannt. Insoweit ist es keine machtergreifung sondern eine legale Übergabe der Regierung an Hitler gewesen. In seinem ersten kabinett waren auch nur drei Nazis in der Regierung. Neben Hitler, noch Goebbels und Göring. :rolleyes:
 
Liest denn keiner meine Beiträge? Ich habe schon im ersten Beitrag geschrieben, dass der Terminus "Machtergreifung" von den Nazis selbst geprägt wurde, und somit ein Selbstverständnis von denen Symbolisiert...das was ihr geschrieben habt ist mir auch klar! Ich kenne auch den Streit um die Bez. ob nun Machtübernahme, legale Revolution usw. Meine Argumentation verfolgte ein anderes Ziel, da sich für mich eine andere Frage stellte...
 
Lieber Brecht, welche Frage stellt sich denn bei Dir? :confused: Dass viele Gesetze der Nazis nicht ethisch und unmoralisch waren ist doch völlig klar. Wenn man aber fragt, ob der Machtantritt Hitlers legal war, so muß man leider zu dem Schluß kommen, dass er aufgrund der Weimarer Verfassung von Hindenburg als Reichskanzler ernannt wurde.
 
Lieber Heinz, mir stellt sih die Frage über die Legalität des Machtantritts aus der Sicht, den die NS-MAchthaber hatten. Ich versuchte, die Frage am historischen Horizont zu spiegeln, um auf das Selbstbildnis, der Nazis einzugehen.

Das heißt, ich habe hinterfragt, warum gingen die Nazis von einer Art "Revolution" aus, obwohl es ein quasidemokratisches Vorgehen war? Das war die Frage die sich für mich stellte und die ich sehr spannend fand/finde. Ich vermute, dafür Gründe wie das scheitern des Kapp-Putsches und vieles mehr.

Aus diesem Grund, habe ich als methodische Grundlage versucht den Terminus "Machtergreifung" mit einzubeziehen, weil er ja genau dieses Selbstbildnis beinhaltet...Das war aber weder eine Feststellung, dass ich Hitlers Machtantritt als Machtergreifung werte, noch das ich mich inhaltlich in die andere Diskussion eingemischt hätte. Alle Aussagen in diesem Thread von mir, gehen nur von meinem ersten Post aus..

Gruß,
Brecht
 
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