Quellenanalyse zu der Brandverordnung 1933

BrettvormKopf

Neues Mitglied
Hallo ihr lieben, leider bin ich noch nicht berechtigt ein neues Thema in der Untergliederung Zwischen den Weltkriegen rein zu setzten, weshalb ich es hier versuche.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich soll eine Quellenanalyse zu den Paragraphen der Brandverordnung erstellen. Meine Lehrerin ist sehr penibel bei ihren Bewertungen, weshalb ich euch bitten wollte meine Quellenanalyse durchzulesen und mir Tipps zu geben.

Die Quelle enthält die Paragraphen 1 - 6 der Brandverordnung, wobei der 4te Paragraph fehlt.

Danke im Borraus für eure Hilfe .

[FONT=&quot]Quellenarbeit zur Brandverordnung:[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]1. [/FONT][FONT=&quot]Nennen Sie die Rechte, die in der Reichstagsbrandverordnung außer Kraft gesetzt werden.[/FONT]
[FONT=&quot]Wo stehen diese im Grundgesetz?[/FONT]
[FONT=&quot]2. [/FONT][FONT=&quot]Welche Möglichkeiten hat nun der Staat?[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Die mir vorliegende Quelle M1 beinhaltet die Notverordnung zum „Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933 und wurde vom damaligen Reichspräsidenten Paul Hindenburg nach Artikel 48 Absatz 2 (Notstand) der Weimarer Reichsverfassung in Berlin erlassen. [/FONT]
[FONT=&quot]Sie dient, laut dem Einleitungssatz, „zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“. [/FONT]
[FONT=&quot]Die Quelle stammt aus dem Reichsgesetzblatt von 1933 Teil I. Nr. 17, S. 83.[/FONT]
[FONT=&quot]Die sogenannte „Brandverordnung“ vom 28.Februar 1933 galt bis 1945 für das gesamte deutsche Volk.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Anlass für die „Brandverordnung“ war der Berliner Reichstagsbrand in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933. Da Hindenburg am 1. Februar 1933 das Parlament aufgelöst hatte und die Neuwahlen für den 5. März angesetzt waren, kam den Nationalsozialisten dieses Ereignis entgegen. Somit konnten sie durch die Notverordnungen ihre politischen Gegner vernichten und die Diktatur durchsetzen.[/FONT]
[FONT=&quot]Der Reichspräsident Hindenburg benutzte seine Vollmacht eine Notverordnung zu erlassen schon am darauf folgenden Tag. [/FONT]
[FONT=&quot]Die Nationalsozialisten sahen diese Tat als eine kommunistische Verschwörung an und rechtfertigten somit den Ausnahmezustand. Wobei die Gegner der Nationalsozialisten der Überzeugung waren, dass ein geheimes Kommando der Nationalsozialisten den Brand selbst gelegt hatte um daraus politischen Gewinn für den Wahlkampf zu erzielen. Bis heute ist die Frage der Täterschaft noch nicht genau geklärt, jedoch geht man nach intensiven Recherchen von der Alleintäterschaft Lubbes aus (Quelle: Information zur Politischen Bildung 2003, Nationalsozialismus 1).[/FONT]
[FONT=&quot]Noch in der Nacht vom 27. bis zum 28. Februar werden die Verfolgungen der Kommunisten und die Unterdrückung der Sozialdemokraten beschlossen. [/FONT]
[FONT=&quot]Schon am 4. Februar 1933 wurde die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes“ erlassen, die die Versammlungs- und Pressefreiheit erheblich einschränkte.[/FONT]
[FONT=&quot]Am 28. Februar 1933 wird mit der Unterschrift des Reichspräsidenten Paul Hindenburg die „Verordnung zum Schutz für Volk und Staat“ wirksam. Sie setzt wichtige Grundrechte außer Kraft, wie die Freiheit der Person, Meinungs-, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit, das Post-, Brief-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung (§1 Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153). [/FONT]
[FONT=&quot]Weiterhin steht in den § 2, 3, 5 und 6 das nun auch bei Hochverrat und Brandstiftung die Todesstrafe verhängt werden kann. [/FONT]
[FONT=&quot]Heutzutage stehen die Grundrechte des Menschen im Bürgerlichen Gesetzbuch an erster Stelle (1. Abschnitt, Artikel 1 bis 19. Diese sind subjektive öffentliche Rechte mit Verfassungsrang, die alle Staatsgewalten binden.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot](In §2, §3, §5 und §6 der Notverordnung steht, dass zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nun die Reichsregierung die Befugnisse der obersten Landesbehörde vorrübergehend wahrnehmen kann. In §3 steht das alle Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit Folge zu leisten haben. In §5, dass für Hochverrat, Giftbeibringung, Brandstiftung, Explosion, Überschwemmung, Beschädigung von Eisenbahnanlagen und gemeingefährliche Vergiftung nun auch die Todesstrafe verhängt werden kann.)[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Der Staat hatte nun alle verfassungsmäßigen Grundrechte außer Kraft gesetzt. Die Entscheidungen über den Ausnahmezustand lagen nun in den Händen des Reichskanzlers Adolf Hitler und des Reichsinnenministers Wilhelm Frick. [/FONT]
[FONT=&quot]Verdächtige Personen konnten nun ohne Anklage, ohne Beweise und Rechtsbeihilfen willkürlich verhaftet und festgehalten werden. Der §2 der Verordnung ermächtigte den Reichsinnenminister in die Souveränität der Länder einzugreifen, wenn diese „die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen“ nicht ergreifen würden. [/FONT]
[FONT=&quot]Somit stand auch der Gleichschaltung der Länder, die noch nicht unter nationalsozialistischer Kontrolle standen, nichts mehr im Weg.[/FONT]
[FONT=&quot]Da die Notverordnung keine konkreten Ausführungsbestimmungen enthielt, konnte es auch willkürlich Ausgelegt werden. Somit wurde eine scheinlegale Grundlage für die Ausführung der nationalsozialistischer Diktatur gelegt, die durch den permanenten Ausnahmezustand gekennzeichnet war. [/FONT]
[FONT=&quot]Der Staat war nun berechtigt in die Privatsphäre der Personen einzugreifen und jeden zu verhaften, bzw. in „Schutzhaft“ zu nehmen, der Verdächtig war. [/FONT]
[FONT=&quot]Um gegen Kritiker und Feinde des Nationalsozialismus vorzugehen benutzte man nun Terror und Willkür, Misshandlung, Freiheitsberaubung und Todschlag. [/FONT]
[FONT=&quot]Alle verfassungsmäßigen Kontrollinstanzen der Regierung konnten nun außer Funktion gesetzt werden. Alle Maßnahmen wurden mit der Brandverordnung scheinbar legalisiert, zunächst einmal der Kampf gegen die Kommunisten. Da es aber keinerlei Beschränkung auf Kommunisten erwähnt worden war, verlor damit auch das gesamte deutsche Volk seine Grundrechte.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]


lg BrettvormKopf
 
[FONT=&quot]Heutzutage stehen die Grundrechte des Menschen im Bürgerlichen Gesetzbuch an erster Stelle (1. Abschnitt, Artikel 1 bis 19. Diese sind subjektive öffentliche Rechte mit Verfassungsrang, die alle Staatsgewalten binden[/FONT]
Im Grundgesetz stehen sie.

In Bezug auf Frage 2. kommt eigentlich nur das vor:
...Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit,..
Aber das?
des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.
Dass du die Vorgeschichte kennst, ist sicher gut. Aber die eigentliche Themenstellung kommt mir im Verhältnis dazu zu kurz.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Brettvormkopf

Deine Interpretation ist schon recht gut. Wie mein Mitduskutant Liborius schon in #2 anmerkte, kommt die eigentliche Themenstellung etwas kurz im Verhältnis zum Gesamtumfang.

"1. [FONT=&quot]Nennen Sie die Rechte, die in der Reichstagsbrandverordnung außer Kraft gesetzt werden.[/FONT]
[FONT=&quot]Wo stehen diese im Grundgesetz?"[/FONT]

Entweder es ist ein Tipfehler, ein Aufgabenfehler oder Deine Lehrerin will Euch foppen.

"Grundgesetz", so heißt die Verfassung der Bundesrepublik seit 1949. Damit hätte Deine Aufgabe einen ganz anderen Charakter. Überprüf das einfach nochmal.

Zum methodischen Vorgehen. Erweitere Deine Quellenbasis um die Verfassung der Weimarer Republik und des Stafgesetzbuches des Deutschen Reiches:

Dokument: Verfassung: Deutsches Reich, 11.8.1919

http://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetzbuch_f%C3%BCr_das_Deutsche_Reich_(1871)

Auf die Schnelle habe ich keine juristisch exakte nachgepflegte Fassung gefunden, aber das StGb von 1871 war in Kraft, es waren zwar einige §§ gegenstandlos geworden, wie der wegen Majestätsbeleidigung, aber ansonsten kannst Du das verwenden.

Weimarer Verfassung ? Wikipedia <= zu Deiner Info


Wenn ich juristische Texte zu vergleichen bzw. zu interpretieren hatte, bin ich immer vom Hauptdokument ausgegangen, in Deinem Fall der Verfassung der Weimarer Republik und des Strafgesetzbuches, sodann zum nachgeordneten Dokument, in Deinem Fall der Notverordnung, vorgegangen.

Nur als Rat. Ich würde die betreffenden Artikel aus der Verfassung rauskopieren (einfach copy and paste), dann den § der Notverordnung darunter einkopieren (eventuell farblich abgesetzt) und dann meine Interpretation der Einschränkung der Grundrechte.

Dito mit dem Strafgesetzbuch.

Sicher hast Du schon bemerkt, daß die Notverordnung mehrere Rechtskreise berührt:

1. Außerkraftsetzung von Grundrechten der Bürger, Notverordnung <=> Verfasssung
2. Strafverschärfungen, Notverordnung <=> Strafgesetzbuch
3. Staatsrechtliche Eingriffe, Notverordnung <=> Verfassung Deutsches Reich

Dann eine historische Würdigung und Einordnung, das meiste haste Du ja schon geschrieben.

Noch ein Tip:

"Heutzutage stehen die Grundrechte des Menschen im Bürgerlichen Gesetzbuch an erster Stelle (1. Abschnitt, Artikel 1 bis 19. Diese sind subjektive öffentliche Rechte mit Verfassungsrang, die alle Staatsgewalten binden."

Nein, nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern im Grundgesetz der Bundesrepublik.

Good luck!

M.

P.S.: Sollte das mit dem "Grundgesetz" wirklich so stimmen, dann würde ich ebenfalls die entsprechenden Artikel des Grundgesetzes an der jeweilig passenden Stelle einkopieren, eventuell farblich abgesetzt.

http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html

Wenn das stimmt, dann vergl. auch hier "Ewigkeitsklausel"

http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube nicht, dass die Lehrerin von BrettvormKopf ihn und seine Mitschüler "foppen" will. Ich glaube, hier sollen eher die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von WV und GG (und natürlich nicht BGB!) herausgearbeitet werden.
 
Ich glaube nicht, dass die Lehrerin von BrettvormKopf ihn und seine Mitschüler "foppen" will. Ich glaube, hier sollen eher die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von WV und GG (und natürlich nicht BGB!) herausgearbeitet werden.

Das glaube ich auch. Vermutlich zielt das auf die Frage, welche Rechte der Weimarer Verfassung eingeschränkt wurden, und wie diese dann im Grundgesetz "positioniert" wurden. Dazu:

Grundrechte (Deutschland) ? Wikipedia

sowie Hinweis auf Art. 19 GG
Wesensgehaltsgarantie ? Wikipedia

und Art. 79 GG
Ewigkeitsklausel ? Wikipedia
 
Ich danke euch allen erst einmal, werd mir das alles noch mal in Ruhe durchlesen und eure Tipps anwenden.

Und ja, die Aufgabe heißt wirklich "Wo stehen diese im Grundgesetz?".

Vielen lieben Danke erst einmal

lg BrettvormKopf
 
So, nun habe ich alles noch ein bisschen überarbeitet und eure Tipps mit versucht einzuarbeiten. Leider bin ich mir bei einem Satz noch gar nicht so sicher (rot gekennzeichnet).


[FONT=&quot]Quellenarbeit zur Brandverordnung:[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]1. [/FONT][FONT=&quot]Nennen Sie die Rechte, die in der Reichstagsbrandverordnung außer Kraft gesetzt werden.[/FONT]
[FONT=&quot]Wo stehen diese im Grundgesetz?[/FONT]
[FONT=&quot]2. [/FONT][FONT=&quot]Welche Möglichkeiten hat nun der Staat?[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Die mir vorliegende Quelle M1 beinhaltet die Notverordnung zum „Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933 und wurde vom damaligen Reichspräsidenten Paul Hindenburg nach Artikel 48 Absatz 2 (Notstand) der Weimarer Reichsverfassung in Berlin erlassen. [/FONT]
[FONT=&quot]Sie dient, laut dem Einleitungssatz, „zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“. [/FONT]
[FONT=&quot]Die Quelle stammt aus dem Reichsgesetzblatt von 1933 Teil I. Nr. 17, S. 83.[/FONT]
[FONT=&quot]Die sogenannte „Brandverordnung“ vom 28.Februar 1933 galt bis 1945 für das gesamte deutsche Volk.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Anlass für die „Brandverordnung“ war der Berliner Reichstagsbrand in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933. Da Hindenburg am 1. Februar 1933 das Parlament aufgelöst hatte und die Neuwahlen für den 5. März angesetzt waren, kam den Nationalsozialisten dieses Ereignis entgegen. Somit konnten sie durch die Notverordnungen ihre politischen Gegner vernichten und die Diktatur durchsetzen.[/FONT]
[FONT=&quot]Der Reichspräsident Hindenburg benutzte seine Vollmacht eine Notverordnung zu erlassen schon am darauf folgenden Tag. [/FONT]
[FONT=&quot]Die Nationalsozialisten sahen diese Tat als eine kommunistische Verschwörung an und rechtfertigten somit den Ausnahmezustand. Wobei die Gegner der Nationalsozialisten der Überzeugung waren, dass ein geheimes Kommando der Nationalsozialisten den Brand selbst gelegt hatte um daraus politischen Gewinn für den Wahlkampf zu erzielen. Bis heute ist die Frage der Täterschaft noch nicht genau geklärt, jedoch geht man nach intensiven Recherchen von der Alleintäterschaft Lubbes aus (Quelle: Information zur Politischen Bildung 2003, Nationalsozialismus 1).[/FONT]
[FONT=&quot]Noch in der Nacht vom 27. bis zum 28. Februar werden die Verfolgungen der Kommunisten und die Unterdrückung der Sozialdemokraten beschlossen. [/FONT]
[FONT=&quot]Schon am 4. Februar 1933 wurde die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes“ erlassen, die die Versammlungs- und Pressefreiheit erheblich einschränkte.[/FONT]
[FONT=&quot]Am 28. Februar 1933 wird mit der Unterschrift des Reichspräsidenten Paul Hindenburg die „Verordnung zum Schutz für Volk und Staat“ wirksam. [/FONT]
[FONT=&quot]Sie setzt wichtige Grundrechte außer Kraft, wie die Freiheit der Person (Verfassung des Deutschen Reiches (VdDR) Artikel 114), Meinungs-, Presse- (VdDR Artikel 118),Vereins- (VdDR Artikel 124) und Versammlungsfreiheit (VdDR Artikel 123), das Post-, Brief-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis (VdDR Artikel 117) sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung (VdDR Artikel 115) und die Beschlagnahmung sowie Beschränkung des Eigentums (VdDR Artikel 153).[/FONT]
[FONT=&quot]Die Notverordnung berührte mehrere Rechtskreise, wie zum Beispiel die Verfassung durch die Außerkraftsetzung von Grundrechten der Bürger durch oben genannte Artikel sowie das Strafgesetzbuch durch die Strafverschärfungen (siehe hierzu §5 der Notverordnung) und Staatsrechtliche Eingriffe (§2 und §3 der Notverordnung).[/FONT]
[FONT=&quot]Zahlreiche Artikel der Weimarer Verfassung, welche durch die Notverordnung außer Kraft gesetzt wurden, finden sich heute im Grundgesetz der Bundesrepublik wieder (1. Abschnitt, Artikel 1 bis 19). Sie stehen hier an erster Stelle und werden durch die so genannte „Ewigkeitsklausel“ (Artikel 79 Abs. 3 GG) und durch die Wesensgarantie (Art. 19 Abs. 2 GG) geschützt.[/FONT]
[FONT=&quot]Diese sind subjektive öffentliche Rechte mit Verfassungsrang, die alle Staatsgewalten binden.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Diese Notverordnung wirkte sich wie folgt auf Volk und Staat aus:[/FONT]
[FONT=&quot]Der Staat hatte nun alle verfassungsmäßigen Grundrechte außer Kraft gesetzt. Die Entscheidungen über den Ausnahmezustand lagen nun in den Händen des Reichskanzlers Adolf Hitler und des Reichsinnenministers Wilhelm Frick. [/FONT]
[FONT=&quot]Verdächtige Personen konnten nun ohne Anklage, ohne Beweise und Rechtsbeihilfen willkürlich verhaftet und festgehalten werden.[/FONT][FONT=&quot] Der §2 der Verordnung ermächtigte den Reichsinnenminister in die Souveränität der Länder einzugreifen, wenn diese „die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen“ nicht ergreifen würden. [/FONT]
[FONT=&quot]Somit stand auch der Gleichschaltung der Länder, die noch nicht unter nationalsozialistischer Kontrolle standen, nichts mehr im Weg.[/FONT]
[FONT=&quot]Da die Notverordnung keine konkreten Ausführungsbestimmungen enthielt, konnte es auch willkürlich Ausgelegt werden. Somit wurde eine scheinlegale Grundlage für die Ausführung der nationalsozialistischer Diktatur gelegt, die durch den permanenten Ausnahmezustand gekennzeichnet war. [/FONT]
[FONT=&quot]Der Staat war nun berechtigt in die Privatsphäre der Personen einzugreifen und jeden zu verhaften, bzw. in „Schutzhaft“ zu nehmen, der Verdächtig war. [/FONT]
[FONT=&quot]Um gegen Kritiker und Feinde des Nationalsozialismus vorzugehen benutzte man nun Terror und Willkür, Misshandlung, Freiheitsberaubung und Todschlag. [/FONT]
[FONT=&quot]Alle verfassungsmäßigen Kontrollinstanzen der Regierung konnten nun außer Funktion gesetzt werden. Alle Maßnahmen wurden mit der Brandverordnung scheinbar legalisiert, zunächst einmal der Kampf gegen die Kommunisten. Da es aber keinerlei Beschränkung auf Kommunisten erwähnt worden war, verlor damit auch das gesamte deutsche Volk seine Grundrechte.[/FONT]



Danke euch
Liebe Grüße
BrettvormKopf
 
@BrettvormKopf

Deine Arbeit ist schon ziemlich o.k. Sie bezieht sich auf Deine Quelle M1 (Brandverordnung) und Du bennenst die tw. bzw. vollständig außerkraft gesetzten Artikel der Weimarer Verfassung (bei Dir zitierweise: VdDR), sowie die Strafverschärfungen im StGB und die staatsrechtlichen Implikationen.

Der von Dir nachgefragte "rote Satz", den kannst Du so stehen lassen.

Vergl.:

"Reichstagsbrandverordnung"

Du hast also einen Quellenbezug zur "Reichstagsbrandverordnung" und der Verfassung der Weimarer Republik.

Offen bleibt aber immer noch der Bezug auf das "Grundgesetz", das hast Du nicht einmal erwähnt. Wenn die didaktische Zielrichtung Deiner Lehrerin aber darauf abzielt, also was haben die "Väter des Grundgesetzes" bei der Abfassung des Grundgesetzes daraus gelernt, Verlinkung auf (siehe obere Postings):

- Wesensgehaltsgarantie
- Ewigkeitsklausel

fehlt Dir ein Teil, und zwar der Hinweis auf diese Bestimmungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik und formuliere vllt. noch einen Satz, wie z.B. diesen:

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert aus dieser historischen Erfahrung, grundlegende Bürgerrechte, staatsrechtliche Bestimmungen der Gewaltenteilung, den föderalen Status und insbesondere auch die Abschaffung der Todesstrafe ("Unverletzlichkeit der Person")....oder so ähnlich; dann bist Du dort exculpiert.

Mach was draus.


M.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben