Regierung Dönitz

silesia

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Hallo,

ich hätte eine rechtshistorische Frage, die die Legitimation der Regierung Dönitz betrifft: Auf welcher rechtlichen Grundlage des Dritten Reiches setzte Hitler die Regierung Dönitz ein?

Danach: http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Republik#_ref-6
"Die Diskussion, ob die Weimarer Republik bis zum 30. Januar 1933, bis zum Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933, bis zum Tod Hindenburgs am 2. August 1934, zur Volksabstimmung am 19. August 1934, oder – aufgrund der Tatsache, dass die Weimarer Verfassung nie aufgehoben, sondern nur per Notstandsgesetz außer Kraft gesetzt war – sogar de jure bis 1945 bestand, wird oftmals stark polemisch geführt, und führt im Allgemeinen ins Leere. Ob die Reichstagswahlen am 5. März 1933 und die Volksabstimmung am 19. August 1934 demokratischen Maßstäben genügen, ist umstritten."

wäre die Weimarer Verfassung nur außer Kraft gesetzt worden.

Reichte dafür die Volksabstimmung aus?
http://www.bpb.de/publikationen/077...266_Beseitigung_des_Rechtsstaates_170402.html

und der Text der Abstimmung:
http://www.documentarchiv.de/ns/1934/staatsoberhaupt-volksabstimmung_vo.html
sowie das Gesetz:
http://www.documentarchiv.de/ns/stobrhpt.html

Ich bin hier etwas ratlos. Wenn die Kompetenzen des Reichspräsidentenamtes hierfür ausreichten, stellt sich doch die Frage der Legitimität anhand des Zeitablaufes.

Oder mache ich da einen Denkfehler?

Grüße
Thomas
 
zum einen, seit wann braucht ein diktator eine rechtsgrundlage für irgendeine seiner handlungen und entscheidungen?

zum anderen, wer hätte wo dagegen rechtlich vorgehen können am 1. mai 45?
 
Hallo collo,

natürlich ist das von den Fakten her richtig angemerkt. Ein Ergebnis kann auch sein, dass es keine Grundlage dafür gibt.

Es ist eine trocken rechtshistorische Frage, ob eine Kontinuität des juristischen Anscheins im Dritten Reich bis zum Ende aufrecht erhalten wurde. Dazu möchte ich nochmal auf die Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes in 1943 hinweisen, offensichtlich hielt man das für angebracht.

Insofern ist es eine "pathologische" Frage: Gab es (natürlich in dem nationalsozialistischen Bruch der Weimarer Verfassung) eine Kontinuität bis hin zur Ernennung der Regierung Dönitz (die für das Deutsche Reich kapituliert hat - daher kommt das juristische Interesse ;) ) oder gab es die nicht, im Machtverständnis der Diktatur Hitlers.

Grüße
Thomas

P.S. Wenn jetzt der Hintergrund der Frage klar geworden ist: es geht nicht um die faktische Anfechtbarkeit der Ernennung der Regierung Dönitz.
 
Liegt da nicht einer der Gründe, dass die Alliierten auf der Kapitulation durch die Militärs bestanden haben?
 
Hallo,

ich hätte eine rechtshistorische Frage, die die Legitimation der Regierung Dönitz betrifft: Auf welcher rechtlichen Grundlage des Dritten Reiches setzte Hitler die Regierung Dönitz ein?
Das Dritte Reich war kein Rechtsstaat sondern ein Machtstaat. Nicht das Recht bestimmte das Handeln und die Funktionsweise dieses Staates sondern Hitlers Wille. Dönitz Ernennung beruhte auf Hitlers Willen und nicht auf einer Rechtsgrundlage.

Die Weimarer Verfassung (WRV) ging mit dem Ermächtigungsgesetz unter. Das Ermächtigungsgesetz war zwar formal als Änderungsgesetz aufgebaut. Auch bemühte sich das Regime darum, den Anschein der Fortgeltung des bisherigen Staatsrechts zu wahren. So erschien trotz aller "Führerbefehle" weiterhin das Reichsgesetzblatt und das befristete Ermächtigungsgesetz wurde 1937 und 1941 zweimal verlängert. Inhaltlich aber wurde die WRV durch das Ermächtigungsgesetz komplett ausgehöhlt und abgeschafft.

Ganz glücklich waren die damaligen Staatsrechtler mit ihrer neuen Lage nicht, da ihr Fach mangels einer neuen Verfassung an Bedeutung verlor. Anfänglich versuchte man in dem Ermächtigungsgesetz eine vorläufige Verfassung zusehen. Nachdem sich die Hoffnung zerschlug, Hitler könne eine geschlossene Verfassung erlassen, kürten die Staatsrechtler die "politische Grundordnung des Reiches" zur Verfassung und wichtige Gesetze wie z.B. das Wehrgesetz wurden zu "Grundgesetzen" erhoben, als Beleg für ein dahinterstehendes Gesamtsystem.

Doch von einem System konnte keine Rede sein! Der unbedingte Vorrang der politischen Führung ließ kein System entstehen. Hitler hatte schlicht und ergreifend kein Interesse daran, sich seine Handlungsfreiheit durch ein "System" oder "Juristen" einschränken zu lassen. Und je mehr sich alle Entscheidungen auf ihn konzentrierten, desto weniger war der Staat "verfasst".

Infolgedessen war es dann auch ganz logisch, dass der Diktator frei von irgendwelchen rechtlichen Bindungen über seine Nachfolge entschied.
 
Infolgedessen war es dann auch ganz logisch, dass der Diktator frei von irgendwelchen rechtlichen Bindungen über seine Nachfolge entschied.

Hallo Gandolf,

vielen Dank für die Antwort,

damit kann ich dann meine Suche nach einer "juristischen Kette" im Dritten Reich, die den Anschein der Rechtstaatlichkeit wie bei Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes wahren sollte, ergbnislos einstellen. Es gibt sie nicht einmal "dem Anschein nach". Ich dachte, ich hätte etwas übersehen.

Danke auch an Repo wegen des Hinweises auf die militärische Kapitulation, das ergibt dann Sinn.

Grüße
Thomas
 
Noch ein Nachsatz, inzwischen gefunden in Bracher/Funke/Jacobsen, Deutschland 1933-1945, Artikel von Funke, Führerabsolutismus und polykratisches Herrschaftsgefüge:

"Nun mag es für den Staatsrechtler durchaus von Interesse sein, ob die Konstitution von Weimar trotz alledem formal in Kraft geblieben ist ...

Für die historisch-politische Einordnung des nationalsozialistischen Staates ist jedoch nicht die formale, sondern seine materielle Verfaßtheit das ausschlaggebende Kriterium. Denn das bekannte Diktum Lassalles, dass zu unterscheiden ist zwischen der wirklichen und der nur geschriebenen Verfassung oder dem Blatt Papier und dass die wirkliche Verfassung eines Landes immer nur in den realen, tatsächlichen Machtverhältnissen besteht, trifft auch und gerade auf den "Staat Hitlers" zu.

rechtshistorische Ausführungen, z.B. bei:
Fraenkel beschreibt insoweit einen Doppelstaat von politischem Sektor und einem fortgeltenden Bereich des Zivilrechts.

Neumann bestritt ab 1942, dass es in Deutschland "so etwas wie ein Reich von Recht und Gesetz gäbe", dem nationalsozialistischen Herrschaftsgefüge ist die konstitutive Eigenschaft eines modernen Staates abzustreiten. Vielmehr gäbe es als Ergebnis einen fortwährenden destruktiven Dualismus von staatlichen Institutionen und bürokratisierter Partei (dem "Unstaat"), das zu einem Chaos, zur Herrschaft von Gesetzlosigkeit und Anarchie geführt hat.
 
Eines möchte ich dem noch hinzufügen, das ich noch für sehr wichtig halte:

Wirklich alles war auf den Krieg ausgerichtet - der gesamte Staatsapparat, die Wirtschaft, die Medien, das Leben der Menschen (hab ich noch was vergessen?), naja das Militär sowieso. Was für den Krieg taugte, oder noch besser, ihm diente, war gut, was nicht für den Krieg taugte, mußte weg. Es war ein völlig inhumanes Regieme, das allerdings auch auf einer inhumanen Ideologie fußte, wobei es daraus aber auch nie einen Hehl gemacht hat - von Anfang an nicht.
 
Noch ein Nachsatz, inzwischen gefunden in Bracher/Funke/Jacobsen, Deutschland 1933-1945, Artikel von Funke, Führerabsolutismus und polykratisches Herrschaftsgefüge:

"Nun mag es für den Staatsrechtler durchaus von Interesse sein, ob die Konstitution von Weimar trotz alledem formal in Kraft geblieben ist ...
@Silesia: Wenn Du Dich für die Diskussion der damaligen Staatsrechtler über die Verfassungsfrage interessierst, empfehle ich Dir als Lektüre Michael Stolleis, "Geschichte des öffentlichen Rechts", Band 3 (1919-1945). Dort findest Du dann auch weiterführende Quellen- und Literaturhinweise - z.B. einen Hinweis auf den NS-Starjuristen Carl Schmitt. Der bescheinigte 1934 in seinem Buch "Staat, Bewegung, Volk" jenen Juristen, die versuchten die Weimarer Reichsverfassung sozusagen als ausgehöhlten Rahmen fortleben zu lassen, das neue, nationalsozialistische Recht nicht verstanden zu haben. Diese Versuche seien juristisch falsch und "politische Sabotage". Und was auf Sabotage stand, war 1934 jedem klar.
 
Noch ein Detail zur Einsetzung der "Regierung Dönitz", gefunden bei Hansen, Das Ende des Dritten Reiches, Kieler Historische Studien Band 2:

Hitler ordnete hierin die Trennung der Ämter von Reichspräsident und Reichskanzler an: ersteres Amt für Dönitz (zugleich auch Kriegsminister), letzteres für Goebbels.
http://www.ns-archiv.de/personen/hitler/testament/politisches-testament.php

Goebbels und Bormann ließen Dönitz über den vollen Umfang der Verfügung im Verlauf des 30.4. bis 1.5.1945 im Unklaren. Statt dessen richtete Goebbels als Reichskanzler ein Kapitulationsangebot über Tschuikow an Shukow, der dieses an Stalin weitergab. Stalin lehnte ab, da u.a. die Kapitulation gegenüber den drei Allierten gemäß der getroffenen Absprachen erfolgen sollte.

Erst nach Goebbels Selbstmord leitete Bormann laut Hansen die Vorgaben weiter, allerdings wohl wiederum nicht im vollen Wortlaut. Vielmehr wurde angekündigt, dass Bormann zu Dönitz stoßen würde. Dazu kam es nicht. In der Rundfunkrede sprach Dönitz von der übernommenen "Führung".
 
Und man sollte bedenken, dann Dönitz einige der Minister, die im
Testament stehen gar nicht übernommen oder veingesetzt hat.
Reichskultusminister Dr. Scheel, (weis ggar nicht wer das war9
 
Soweit ich das in Erinnerung habe, hat Dönitz das übermittelte Testament - unsicher, ob es authentisch war - lediglich zu den Akten nehmen lassen und "frei" entschieden.

Müßte ich aber nochmal nachschlagen.
 
Zu den Funksprüchen, die Dönitz bezüglich der Nachfolge Hitlers erreichten:

30.4.1945, einige Stunden nach Hitlers Tod, durch Bormann:
"Anstelle des bisherigen Reichsmarschalls Göring setzte der Führer Sie, Herr Großadmiral, als seinen Nachfolger ein. Schriftliche Vollmacht unterwegs. Ab sofort sollen Sie sämtliche Maßnahmen verfügen, die sich aus der gegenwärtigen Lage ergeben. Bormann."
Ein Hinweis auf den Tod Hitlers wurde hier nicht gegeben. Der Antwort-Funkspruch von Dönitz beginnt mit "Mein Führer," und ist somit an Hitler gerichtet. (1.5., 1.22 Uhr).

Nach dem Scheitern von Goebbels Waffenstillstandangebot an Stalin wurde ein weiterer Funkspruch abgegeben:
"Testament in Kraft. Ich werde so rasch als möglich zu Ihnen kommen. Bis dahin, meines Erachtens, Veröffentlichung zurückstellen. Bormann."
Diese Nachricht dürfte Dönitz am 1.5. nach dem Vormittag erreicht haben. Einzelheiten des Testaments wurden somit nicht übermittelt.

Goebbels müßte diesen zweiten Funkspruch mißbilligt habe, denn er sandte einen dritten am 1.5. nachmittags ab und wurde konkret:
"Führer gestern 15.30 verschieden. Testament vom 29.4. überträgt Ihnen das amt des Reichspräsidenten, Reichsminister Dr. Goebbels das Amt des Reichskanzlers, Reichsleiter Bormann das Amt des Parteiministers, ... Das Testament wurde auf Anordnung des Führers an Sie, an Feldmarschall Schörner und zur Sicherstellung für die Öffentlichkeit aus Berlin herausgebracht. Reichsleiter Bormann versucht noch heute zu Ihnen zu kommen, um Sie über die Lage aufzuklären. Form und Zeitpunkt der Bekanntgabe an Öffentlichkeit und Truppe bleibt Ihnen überlassen. Eingang bestätigen. Goebbels."

Abends gab Dönitz die Ereignisse der Öffentlichkeit bekannt. Die Identität des dritten Funkspruchs mit dem politischen Testament bezweifelte er und ließ ihn in Verwahrung nehmen.

Hansen, Das Ende des Dritten Reiches, S. 93-100, mit Verweisen.
 
Es ist eine trocken rechtshistorische Frage, ob eine Kontinuität des juristischen Anscheins im Dritten Reich bis zum Ende aufrecht erhalten wurde. Dazu möchte ich nochmal auf die Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes in 1943 hinweisen, offensichtlich hielt man das für angebracht.

Insofern ist es eine "pathologische" Frage: Gab es (natürlich in dem nationalsozialistischen Bruch der Weimarer Verfassung) eine Kontinuität bis hin zur Ernennung der Regierung Dönitz (die für das Deutsche Reich kapituliert hat - daher kommt das juristische Interesse ;) ) oder gab es die nicht, im Machtverständnis der Diktatur Hitlers.

Grüße
Thomas

P.S. Wenn jetzt der Hintergrund der Frage klar geworden ist: es geht nicht um die faktische Anfechtbarkeit der Ernennung der Regierung Dönitz.

Sorry, es kommt etwas spät, aber ich interessiere mich auch sehr für das Thema der Flensburger Regierung und bin bei meiner letzten Lektüre auf Aspekte gestoßen.
Wie schon erwähnt, war das 3. Reich ein Machtstaat, weshalb rechtsstaatliche Aspekte den Herren wohl egal waren, trotzdem teilte Hitler ja auf: Dönitz als Reichspräsident, Goebbels als Kanzler.
Der Titel "Führer" wurde nicht weitergeführt.

Wie auch schon erwähnt war alles auf Krieg ausgelegt - und großteils noch auf Hitler ausgerichtet, auch wenn dieser tot war.
Das lässt sich beispielsweise an folgender Anekdote vom 1.Mai '45 erkennen, das ganze soll sich in der Reichskanzlei abgespielt haben: "Um 6.00 Uhr abends beforderte Burgdorf Mohnke und Günsche zu sich in den Bunker der Neuen Reichskanzlei. Bei ihm waren bereits Weidling und Dufving. Als Mohnke und Günsche eintraten, zog Wiedling gerade einen Zettel aus seiner Jackentasche und sagte zu Dufving: "Damit ich es nicht vergesse: Der Führer hat Sie zum Oberst befördert. Ich gratuliere Ihnen."

(Das Buch Hitler - S. 452)

Was ich aber besonders interessant finde, ist die Tatsache, dass die Regierung wie bereits erwähnt fast nur aus Militärs bestand.
Die wenigen noch in Hitlers Gnade gebliebenen Nazigrößen (Göring, Himmler und co. waren zudieser Zeit ja in Ungnade gefallen) bekamen eigentlich keine der wirklich wichtigen Rollen zugesprochen (von Goebbels als RK mal abgesehen).
Die Frage ist ob sich Hitler hierbei dachte, die Militärs würden einen "vernünftigeren" Frieden schließen bzw. wären geschickter dabei die Kapitulationsverhandlungen zu führen, während die Nazigrößen ja vllt. doch bis zur kompletten Zerstörung weitergekämpft hätten.
Dies ist insofern interessant, dass es Hitlers Einstellung eigentlich komplett widersprechen würde, da dieser bis zu seinem Tod am Weiterkämpfen festhielt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frage ist ob sich Hitler hierbei dachte, die Militärs würden einen "vernünftigeren" Frieden schließen bzw. wären geschickter dabei die Kapitulationsverhandlungen zu führen, während die Nazigrößen ja vllt. doch bis zur kompletten Zerstörung weitergekämpft hätten.
Dies ist insofern interessant, dass es Hitlers Einstellung eigentlich komplett widersprechen würde, da dieser bis zu seinem Tod am Weiterkämpfen festhielt.

Ganz gewiss nicht. Dönitz wurde ausgewählt, weil er genau nacht Hitlers "Geschmack und auf dessen Wellenlänge" lag. Er hat dochbeispielsweise in das untergehende berlin noch sinnlos Marineeinheiten zu "Verheizen" geschickt und damit bei Hitler entsprechend Eindruck geschindet. Hitler ging es darum, das alles im seinem Sinne weitergeht.

Übrigens war in Flensburg ein bedeutender Zivilist dabei: Albert Speer.
 
Was ich aber besonders interessant finde, ist die Tatsache, dass die Regierung wie bereits erwähnt fast nur aus Militärs bestand. Die wenigen noch in Hitlers Gnade gebliebenen Nazigrößen (Göring, Himmler und co. waren zudieser Zeit ja in Ungnade gefallen) bekamen eigentlich keine der wirklich wichtigen Rollen zugesprochen (von Goebbels als RK mal abgesehen).

Die Regierung Dönitz bestand doch nicht nur aus Militärs:

Politisches Testament Adolf Hitlers – Wikipedia
Regierung Dönitz – Wikipedia

Dönitz wich von Hitlers testamentarischen Vorgaben ab und bildete eine so bezeichnete "unpolitische Regierung". Zwischen dem 3. und 4.5.1945 ergab sich das reine Fachkabinett.

Speer wurde Reichswirtschafts- und Produktionsminister, in Hitlers Testament war Walther Funk als Wirtschaftsminister vorgesehen.
Reichsinnen- und Kultusminister: Dr. Stuckart
Reichsaußen- und Reichsfinanzminister: Graf Schwerin von Krosigk
Reichsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Backe
Reichsarbeit- und Sozialminister: Dr. Seldte
Reichsverkehrs- und Reichspostminister: Dr. Dorpmüller.

Reichsjustizminister Dr. Thierack wurde von Dönitz am 7.5.1945 entlassen, die Geschäfte übernahm Staatsminister Herbert Klemm.


U.a. Lüdde-Neurath, Regierung Dönitz - Die letzten Tage des Dritten Reiches.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, es kommt etwas spät, aber ich interessiere mich auch sehr für das Thema der Flensburger Regierung und bin bei meiner letzten Lektüre auf Aspekte gestoßen.
Wie schon erwähnt, war das 3. Reich ein Machtstaat, weshalb rechtsstaatliche Aspekte den Herren wohl egal waren, trotzdem teilte Hitler ja auf: Dönitz als Reichspräsident, Goebbels als Kanzler.
Der Titel "Führer" wurde nicht weitergeführt.

Wie auch schon erwähnt war alles auf Krieg ausgelegt - und großteils noch auf Hitler ausgerichtet, auch wenn dieser tot war.
Das lässt sich beispielsweise an folgender Anekdote vom 1.Mai '45 erkennen, das ganze soll sich in der Reichskanzlei abgespielt haben: "Um 6.00 Uhr abends beforderte Burgdorf Mohnke und Günsche zu sich in den Bunker der Neuen Reichskanzlei. Bei ihm waren bereits Weidling und Dufving. Als Mohnke und Günsche eintraten, zog Wiedling gerade einen Zettel aus seiner Jackentasche und sagte zu Dufving: "Damit ich es nicht vergesse: Der Führer hat Sie zum Oberst befördert. Ich gratuliere Ihnen."

(Das Buch Hitler - S. 452)

Was ich aber besonders interessant finde, ist die Tatsache, dass die Regierung wie bereits erwähnt fast nur aus Militärs bestand.
Die wenigen noch in Hitlers Gnade gebliebenen Nazigrößen (Göring, Himmler und co. waren zudieser Zeit ja in Ungnade gefallen) bekamen eigentlich keine der wirklich wichtigen Rollen zugesprochen (von Goebbels als RK mal abgesehen).
Die Frage ist ob sich Hitler hierbei dachte, die Militärs würden einen "vernünftigeren" Frieden schließen bzw. wären geschickter dabei die Kapitulationsverhandlungen zu führen, während die Nazigrößen ja vllt. doch bis zur kompletten Zerstörung weitergekämpft hätten.
Dies ist insofern interessant, dass es Hitlers Einstellung eigentlich komplett widersprechen würde, da dieser bis zu seinem Tod am Weiterkämpfen festhielt.

Das halte ich für ausgeschlossen, denn Hitler hat doch ausgeführt, dass deutsche Volk habe "seine Lebensgrundlage" eingebüßte, da es sich "dem slawischen Volk gegenüber als schwächer" erwiesen habe. Nerobefehle usw. unterstützen dies.
 
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