Schwulenverfolgung 1933 -1945

Dernburg

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Chronik der Homosexuellenverfolgung 1919 bis 1933 In der Weimarer Republik erstarkt die bereits im Kaiserreich gegründete Bürgerrechtsbewegung der Schwulen und Lesben. 1929 empfiehlt der Rechtsausschuss des Reichstages eine Aufhebung der Strafbarkeit homosexueller Handlungen unter Erwachsenen. Die Stimmengewinne der Nazis und die Krise der Weimarer Republik verhindern eine Umsetzung dieses Beschlusses.

30. Januar 1933 Machtantritt der Nationalsozialisten

23. Februar 1933 Der Preußische Innenminister ordnet an, die Gaststätten zu schließen, »die den Kreisen, die der widernatürlichen Unzucht huldigen, als Verkehrslokale dienen«. Schwulen- und Lesbenlokale werden geschlossen.

Februar/März 1933 Die ersten homosexuellen Männer werden in Konzentrationslager eingewiesen. Die Nationalsozialisten verbieten die Organisationen der Schwulen und Lesben oder zwingen sie zur Selbstauflösung. Zeitschriften und Bücher werden verboten, Verlage geschlossen.

6. Mai 1933 Das von Magnus Hirschfeld gegründete Institut für Sexualwissenschaft in Berlin wird von NS-Studenten gestürmt und verwüstet. SA-Uniformierte transportieren auf Lastwagen die Institutsbibliothek ab. Am 10. Mai 1933 werden die Bücher auf dem Berliner Opernplatz zusammen mit den Werken »undeutscher« Schriftsteller wie Bert Brecht, Thomas und Heinrich Mann, Franz Kafka verbrannt.

24. Oktober 1934 Heinrich Himmler weist alle deutschen Polizeidienststellen an, eine »namentliche Liste sämtlicher Personen, die sich irgendwie homosexuell betätigt haben«, anzufertigen. Die fertigen Listen der erfassten Männer sollen beim Geheimen Staatspolizeiamt Berlin eingereicht werden. Dort wird Ende Oktober ein Sonderdezernat Homosexualität eingerichtet.

26. Juni 1935 In einer Änderung des »Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« wird auch die »kriminalpolitisch indizierte Kastration« homosexueller Männer ermöglicht. Um Strafhaft und KZ zu entgehen, sehen sich viele verurteilte Homosexuelle gezwungen, die »freiwillige« Kastration zu wählen. Ab 1942 werden in den Konzentrationslagern auch Zwangskastrationen »legalisiert«.

28. Juni 1935 § 175 des Reichsstrafgesetzbuches wird verschärft. Jede Form von »Unzucht« unter Männern wird unter drakonische Strafe gestellt. Damit wird eine totale Kriminalisierung männlicher Homosexualität verordnet. Die Verurteilungsziffern gehen steil nach oben. Insgesamt werden in der NS-Zeit etwa 50.000 Urteile wegen »Unzucht« unter Männern gefällt.

10. Oktober 1936 Heinrich Himmler richtet die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung ein. Ihre Aufgaben sind die »zentrale Erfassung« und »wirksame Bekämpfung« der beiden »Volksseuchen«.

12. Juli 1940 Himmler ordnet an: Alle nach § 175 verurteilten Homosexuellen, »die mehr als einen Partner verführt haben«, sind »nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in polizeiliche Vorbeugehaft zu nehmen«. Das heißt, sie werden in Konzentrationslager verschleppt. Wegen Homosexualität eingewiesene Männer müssen als Kennzeichen zumeist den »Rosa Winkel« tragen.

Nur eine Minderheit überlebt den Terror der Lager.
Rosa-Winkel-Häftlinge sind nachgewiesen in Auschwitz, Bergen-Belsen, Berlin/Columbiahaus, Buchenwald, Dachau, Emslandlager, Flossenbürg, Groß Rosen, Lichtenburg, Majdanek, Mauthausen, Mittelbau-Dora, Natzweiler, Neuengamme, Ravensbrück (Männer-Lager), Sachsenhausen, Stutthof.


15. November 1941 Im »Erlass des Führers zur Reinhaltung von SS und Polizei« ordnet Hitler die Todesstrafe für homosexuelle Betätigung durch Angehörige von SS und Polizei an.

19. Mai 1943 Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, General Keitel, erlässt »Richtlinien für die Behandlung von Strafsachen wegen widernatürlicher Unzucht«. In »besonders schweren Fällen« soll die Todesstrafe verhängt werden.

1944 Der dänische SS-Arzt Carl Vaernet führt im Konzentrationslager Buchenwald medizinische Experimente an Homosexuellen durch. Mit der Implantation künstlicher Hormondrüsen in der Leistengegend will er Homosexualität »heilen«.

8. Mai 1945 Kriegsende. Befreiung der Konzentrationslager. Anders als andere Nazigesetze heben die Alliierten die Verschärfung des § 175 nicht auf. Befreite Homosexuelle werden mitunter zur Verbüßung ihrer Reststrafe in den normalen Vollzug überstellt. Der § 175 bleibt in der Bundesrepublik in der Nazifassung bis 1969 in Kraft. Die DDR kehrt 1950 zur »milderen« Vor-Nazi-Fassung zurück.

29. Juni 1956 Das Bundesentschädigungsgesetz für Opfer des Nationalsozialismus wird verkündet. Verfolgung aufgrund der Homosexualität wird nicht als typisches NS-Unrecht anerkannt.

10. Mai 1957 Das Bundesverfassungsgericht stuft den § 175 in der Fassung von 1935 als »ordnungsgemäß zustandegekommen« ein. Er sei nicht »in dem Maße nationalsozialistisch geprägtes Recht«, dass ihm »in einem freiheitlich demokratischen Staate die Geltung versagt werden müsse«. Die Verfassungsrichter urteilen: »Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz.«

1. September 1969 In der Bundesrepublik tritt die erste Reform des § 175 StGB in Kraft. Homosexualität unter Erwachsenen wird straffrei. Endgültig aufgehoben wird der § 175 erst 1994.

1984 In Mauthausen wird erstmals in einer KZ-Gedenkstätte ein Gedenkstein zur Erinnerung an die Rosa-Winkel-Häftlinge aufgestellt. Es folgen Gedenksteine in Neuengamme, Dachau,
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Sachsenhausen.

1987 In Amsterdam entsteht das Homomonument, eine große Bodenskulptur, als nationales Denkmal gegen Unterdrückung und für die gesellschaftliche Anerkennung von Schwulen und Lesben.

1989 Am
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Berliner Nollendorfplatz erinnert erstmals ein Gedenkstein im öffentlichen Raum an die homosexuellen NS-Opfer aus Berlin. Weitere regionale Denkmale entstehen in
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Frankfurt am Main (1994) und
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Köln (1995).



Die Schaffung eines nationalen Gedenkortes
für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus steht noch

aus.
(Quelle LSVD)
 
Wenn ich grade einmal so auf die Rubrik schaue in dem dieser Thread eröffnet wurde frage ich mich:
Fehlt in deinem Beitrag nicht ein Frage? :grübel:
 
M.A. Hau-Schild schrieb:
Wenn ich grade einmal so auf die Rubrik schaue in dem dieser Thread eröffnet wurde frage ich mich:
Fehlt in deinem Beitrag nicht ein Frage? :grübel:

Fehlt im Beitrag "Gestapo-Müller" auch...:fs:
 
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