Staatsform des Dritten Reichs?

Dr. Mondrian

Neues Mitglied
Liebe Geschichts-Interessierte!

Als Neumitglied möchte ich folgende Frage stellen, die mich schon seit jahren interessiert:

WENN MAN EINEN DEUTSCHEN BEAMTEN, MINISTER ODER STAATSRECHTLER ZWISCHEN 1933-45 GEFRAGT HÄTTE, WELCHE STAATSFORM DAS DRITTE REICH DARSTELLT, IN DEM ER LEBT, WAS HÄTTE ER KORREKTERWEISE GEANTWORTET?

Die Antwort "Monarchie" scheidet wohl ebenso aus wie die Antwort "Republik" oder "Demokratie" (da die Nationalsozialisten eine Kontinuität zur Rechtsform der Weimarer Republik sicherlich verneint hätten)?

Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, daß man eine Antwort wie "Diktatur" oder "Führerstaat" erhalten hätte, denn dies sind pejorative Begriffe, die wohl erst retrospektiv in der Nachkriegszeit Verwendung fanden...

Mich würde interessieren, ob mir in diesem Forum irgendein Exeprte mitteilen kann, welche Antwort die korrekte gewesen wäre?!?

Vielen Dank im voraus!

Dr. Mondrian
 
Liebe Geschichts-Interessierte!

Als Neumitglied möchte ich folgende Frage stellen, die mich schon seit jahren interessiert:

WENN MAN EINEN DEUTSCHEN BEAMTEN, MINISTER ODER STAATSRECHTLER ZWISCHEN 1933-45 GEFRAGT HÄTTE, WELCHE STAATSFORM DAS DRITTE REICH DARSTELLT, IN DEM ER LEBT, WAS HÄTTE ER KORREKTERWEISE GEANTWORTET?

Die Antwort "Monarchie" scheidet wohl ebenso aus wie die Antwort "Republik" oder "Demokratie" (da die Nationalsozialisten eine Kontinuität zur Rechtsform der Weimarer Republik sicherlich verneint hätten)?

Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, daß man eine Antwort wie "Diktatur" oder "Führerstaat" erhalten hätte, denn dies sind pejorative Begriffe, die wohl erst retrospektiv in der Nachkriegszeit Verwendung fanden...

Mich würde interessieren, ob mir in diesem Forum irgendein Exeprte mitteilen kann, welche Antwort die korrekte gewesen wäre?!?

Vielen Dank im voraus!

Dr. Mondrian


Das ist gleich eine sehr interessante Frage.
Rein formalrechtlich war ja eine Kontinuität zur Weimarer Republik gegeben - Institutionen wie Reichskanzler, Reichspräsident, Kabinett, Reichstag wurden auch im Dritten Reich am Leben gehalten, zum Teil aber eher halbherzig.
Natürlich kritisierten und schmähten die Nationalsozialisten den Parlamentarismus vor 1933 heftig. Jedem war klar, dass nun eine Diktatur herrschte, auch wenn der Begriff vielleicht eher nicht benutzt wurde.
Zeitgenössische Begriffe aber wären etwa "Drittes Reich" oder - um es mehr auf die Staatsform zuzuspitzen "Führerstaat".
 
Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, daß man eine Antwort wie ... "Führerstaat" erhalten hätte, denn dies sind pejorative Begriffe, die wohl erst retrospektiv in der Nachkriegszeit Verwendung fanden...

Würde ich nicht annehmen.

Die offzielle Antwort ist zB bei Lammers 1934 bzgl. des "Führerstaates" nachzulesen (natürlich als propagandistische Umschreibung für die Diktatur):
http://www.geschichtsforum.de/432704-post40.html

"Führerstaat" ist demnach keine ex post-Bezeichnung.


Um das zeitlich einzugrenzen: vom Führerstaat ist mindestens ab dem Tode Hindenburgs offen gesprochen worden. Bei Hitlers selbst (in Reden und Proklamationen) finden sich allerdings auch die Termini wie "Führung durch die NSDAP", "Regierungsantritt" der NSDAP, "nationalsozialistische Staatsführung" etc.. also mehr bezogen auf die Partei.
Andere eher "völkische" Variante zum 23.11.1937 nach Hitlers Rede: ("Heute hat die deutsche Nation endlich das bekommen, was ihr jahrhundertelang fehlte, nämlich eine Organisation der Volksführung")
 
Zuletzt bearbeitet:
Würde ich nicht annehmen.

Die offzielle Antwort ist zB bei Lammers 1934 bzgl. des "Führerstaates" nachzulesen (natürlich als propagandistische Umschreibung für die Diktatur):
http://www.geschichtsforum.de/432704-post40.html

"Führerstaat" ist demnach keine ex post-Bezeichnung.

Ashigaru meint also offenbar, ein Beamter des 3. Reichs hätte geantwortet, er lebe in einer "Republik"??

Da habe ich meine Zweifel, denn "Demokratie" und "Republik" sind Begriffe, die von den Nationalsozialisten verwendet wurden, wenn sie sich verächtlich gegenüber Ländern wie Großbritannien oder den USA abgrenzen wollten...

Und Silesia vermutet, ein Beamter des Deutschen Reichs hätte damals geantwortet: "Ich lebe in einem Führerstaat"? Kann ich nicht recht glauben...
Zudem fanden doch Wahlen statt!
Hitler war sicher der Meinung, daß seine Macht im Gegensatz zu Diktaturen auf einem Plebiszit gründet...

Gibt es in diesem Forum vielleicht einen Staatsrechtler, der meine Frage beantworten kann?

Vielen Dank und viele Grüße

Dr. Mondrian
 
Zuletzt bearbeitet:
P.S. zum 3. reich - Staatsform

P.S.: Ergänzen möchte ich noch: das Zeitalter, auf den der Begriff "*Drittes* Reich" angewendet wurde, beginnt laut nationalsozialistischer Definition exakt am 30.01.1933, also mit dem *Ende* der (Weimarer) "Republik"!!!
Deswegen kann ich mir nicht vorstellen, daß ein "Post-1933er" Beamter des deutschen Reichs behauptet hätte, er lebe in einer "Republik"...

Dr. Mondrian
 
WELCHE STAATSFORM DAS DRITTE REICH DARSTELLT
Zu den verschiedenen Varianten von "Staatsform" siehe http://www.geschichtsforum.de/373005-post14.html

... Zeitalter, auf den der Begriff "*Drittes* Reich" angewendet wurde, beginnt laut nationalsozialistischer Definition exakt am 30.01.1933 ...
Wo kann man diese Definition nachlesen?


Das "Dritte Reich" beseitigte die Weimarer Reichsverfassung nicht vollständig und schon gar nicht auf einen Schlag. Auch deren Artikel 1 wurde meines Wissens formal nicht aufgehoben: "Das Deutsche Reich ist eine Republik."

Tatsächlich wurde der Republikbegriff fortan vermieden. Im "Nazi-Meyer" (Bd. 2, Sp. 1276 ff.) heisst es dazu:
"Das Dritte Reich läßt sich nicht in die überkommenen staatsrechtl. Begriffe einordnen. Es ist weder eine Republik noch eine Monarchie noch eine Diktatur. Es ist staatsrechtlich etwas Neues. Überhaupt läßt es sich nicht durch einen einzelnen Begriff auch nur annähernd kennzeichnen. Doch können an Hand einer Reihe von Begriffen die Hauptwesenszüge des Dritten Reiches aufgezeigt werden:
1. Das D. ist ein Einheitsstaat. [...]
2. Das D. wird [sic] nach dem Führergrundsatz aufgebaut. [...]
3. Der Zentralbegriff allen nat.-soz. Denkens ist die Volksgemeinschaft [...]" usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe Geschichts-Interessierte!

Als Neumitglied möchte ich folgende Frage stellen, die mich schon seit jahren interessiert:

WENN MAN EINEN DEUTSCHEN BEAMTEN, MINISTER ODER STAATSRECHTLER ZWISCHEN 1933-45 GEFRAGT HÄTTE, WELCHE STAATSFORM DAS DRITTE REICH DARSTELLT, IN DEM ER LEBT, WAS HÄTTE ER KORREKTERWEISE GEANTWORTET?

Mein Opa hätte mit : 'Regierungsform Bundesrepublik' geantwortet. Das hätte er so aus seinem Lexikon rausgelesen (Wissen der Welt 1938). Aber mein Opa war kein Beamter, Minister oder Staatsrechtler. Von daher ein bissl OT.
 
Mein Opa hätte mit : 'Regierungsform Bundesrepublik' geantwortet. Das hätte er so aus seinem Lexikon rausgelesen (Wissen der Welt 1938). Aber mein Opa war kein Beamter, Minister oder Staatsrechtler. Von daher ein bissl OT.

Dein Großvater hätte das Dritte Reich in seiner Staatsform als Bundesrepublik bezeichnet? :nono:
Ich versteh den Beitrag nicht.


Ich denke, dass sich kein passender offizieller Begriff finden wird, der die Staatsform des Dritten Reichs charakterisiert.
Anscheinend tat man sich schon damals schwer damit. Der Volksbrockhaus von 1941 (9. Auflage) verweißt unter "Deutsches Reich" bei Staatsform auf --> Reichsverfassung.
Unter diesem Begriff findet sich folgendes (S. 568):


"Reichsverfassung

Die Weimarer Verfassung ist als Gesamtwerk durch die nationalsoz. Revolution beseitigt worden. Nur einzelne Bestimmungen, die mit dem Neuaufbau der politischen Ordnung vereinbar sind, gelten fort. Auf dem Boden des Parteirogramms und der nationalsoz. Weltanschauung ist seit 1933 eine neue Verfassung entwickelt worden, die in einer Reihe grundlegender Verfassungsgesetze ausgeprägt ist. In seiner Rede vom 30.1.1937 hat der Führer kundgegeben, daß diese Entwicklung künftig durch eine neue Verfassungsurkunde abgeschlossen werden soll. Die nationalsoz. Verfassung ist gekennzeichnet

  1. durch den völkischen Gedanken [...]
  2. durch die allumfassende politische Gewalt des Führers,
  3. durch die Stellung der NSDAP [...]
  4. durch die Reichseinheit [...]
  5. durch die Wehrhoheit [...]"
Es folgen die "Grundgesetze", wie z.B. das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich", die "Gesetze zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich", das "Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich" usw.

Danach folgt:

"Staatsoberhaupt des Reiches ist der
Führer und Reichskanzler

Adolf Hitler. Er bestimmt die Richtung und Planung der Politik. Er [ist der] oberste[r] Gerichtsherr des Volkes. [...]"


Es erfolgt eindeutig der Bruch zur Weimarer Republik, an die Stelle ihrer Verfassung tritt die nationalsozialitsiche Weltanschauung.
Ich halte es daher am wahrscheinlichsten, dass ein Beamter auf die obige Frage mit "Nationalsozialistischer Staat" geantwortet hätte, ein Staat, der der nationalsozialistischen Ideologie folgt, ohne dass er in einen existierenden Staatsbegriff einzuordnen wäre.


 
Um die Ausgangsfrage zu klären, wäre es vielleicht hilfreich, zunächst zu definieren, was genau eine "Republik" ist (und was dem Republik-Gedanken widerspricht), und dann im zweiten Schritt zu klären, ob bzw. welche Kriterien einer "Republik" auf die Staatsform des Dritten Reichs zutreffen bzw. welche nicht.

Leider ist die "Republik"-Definition der "WIKIPEDIA" diesbezüglich nicht besonders hilfreich: Republik ? Wikipedia

Danach ist eine Republik eigentlich kaum mehr als das Gegenteil einer Monarchie. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß sich viele Staaten "Republik" nennen, obwohl sie in Wirklichkeit eine Diktatur seien (denn abgesehen von der "Diktatur des Proletariats" in der UdSSR wird wohl kaum ein Staatsführer der Geschichte den Staat, dem er vorsteht, selber eine "Diktatur" genannt haben...).
Unter Aussparung des uns interessierenden Dritten Reichs heißt es ferner, daß das Grundgesetz der BRD den Republik-Gedanken der Weimarer Republik übernommen und weitergeführt habe.
Ich verstehe diesen Kontinuitätssprung so, als ob hiermit impliziert wird, daß die dazwischenliegende Zeitspanne von 1933-45 eben *KEINE* Republik gewesen sei...

Eine Beantwortung meiner Ausgangsfrage scheint mir folgenden zwei Wegen möglich zu sein:

a) Indem jemand, der sich auskennt, die Definition des Begriffs "Republik" auf die Staatsform des Dritten Reichs anwendet und dadurch verifiziert oder falsifiziert, daß es sich um eine "Republik" gehandelt habe,

ODER

b) Indem jemand ein Zitat eines der führenden Repräsentanten oder Staatsrechtler des Dritten Reichs beibringt, in dem jener den Staat, in dem er lebt, als "Republik" bezeichnet.

Viele Grüße,

Dr. Mondrian
 
Die Vermeidung des Begriffs der Republik im nationalsozialistischen Staatsrecht ist signifikant. Das Ersatzvokabular "Staat" oder noch lieber "Reich" weist eine deutliche Abgrenzung und Einzigartigstellung gegenüber den herkömmlichen Regierungsformen aus, wie sie auch in der ästhetisierenden und romantisierenden Ideologie postuliert wurde.

Es macht keinen Sinn, der Diktatur im Hinterher eine "Republik" unterzuschieben wie das z. B. von Sadaam Hussein zu Lebzeiten betrieben wurde. Interessant wäre, inwieweit sich das Reich zu dieser Zeit als "Demokratie" (oder "wahre Demokratie") feiern ließ – wahrscheinlich intensiv, wegen der angeblich engen Verbindung von Volk, Partei, Führer, und überhaupt.
 
Es macht keinen Sinn, der Diktatur im Hinterher eine "Republik" unterzuschieben wie das z. B. von Sadaam Hussein zu Lebzeiten betrieben wurde. Interessant wäre, inwieweit sich das Reich zu dieser Zeit als "Demokratie" (oder "wahre Demokratie") feiern ließ – wahrscheinlich intensiv, wegen der angeblich engen Verbindung von Volk, Partei, Führer, und überhaupt.


Mir geistert ein Tondokument im Kopf herum, in welchem Hitler oder Goebbels eben darauf eingehen.
Bisher fand ich es nicht, hoffe aber, es zu finden.

Über die Probleme der theoretischen Grundlagen des NS-Staates schreibt Wolfgang Benz in "Geschichte des Dritten Reiches", Lizenzausgabe für die bpb, S.81:

"5. Der Staat Hitlers

[...]Staatsrechtler, arrivierte Prominente wie opportunistische Vertreter des Fachs, beeilten sich, den zur Macht gekommenen Nationalsozialismus mit neuen Definitionen theoretisch zu unterfüttern und ihm zu einem Staatsbegriff zu verhelfen, der dem ideologischen Anspruch aus der Bewegungsphase ebenso wie der Situation nach der Machtübernahme entsprechen sollte. Carl Schmitt, Professor für Staats- und Völkerrecht in Berlin und seit dem 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP, war einer der ersten, der den ganzen Normenkatalog der liberal-demokratischen Weimarer Verfassung hinwegfegte und eine Dreigliederung von "Staat, Bewegung, Volk" [...] als Elemente des neuen Staatsgefüges, als Ordnungsreihe einer politischen Einheit postulierte.
[...] Die "statt- und volktragende" NSDAP, als Elite, Orden, aber auch, da Mißverständnisse nicht mehr zu befürchten seien, weiterhin als Partei bezeichnende Bewegung, sollte den Staat und das Volk durchdringen und führen. Dieses schließlich wurde definiert als eine der Selbstverwaltung überlassene Sphäre [...].
Das Schmittsche Modell der "Dreigliederung des politischen Einheit" ist zwar eindeutig in seiner frohlockenden Verdammung des liberal-demokratischen Systems, setzt an seine Stelle aber nur schwammige Nomenklaturen [...].
 
ich glaube, der Titel Reich währe am passendsten, A.H. hat ja vom tausendjährigen Reich gesprochen. Ein Reich ist eine Diktatur, aber die Reichsanhänger werden wohl kaum von einer Diktatur sprechen. Ein imposantes, "gerechtes" und glamouröses Reich, eben das Tausendjährige (hoffen kann man immer, der Irrtum betrug ja nur 988 Jahre). Also so in etwa 'Deutsches Reich, tausendjähriges Reich' oder so.
Als Staatsform müsste man hier in diesem Falle die Tyrannis nennen, die Gewaltherrschaft. Traf ja (leider) auch in vollem Umfange zu.
 
In seiner Rede vom 30.1.1937 hat der Führer kundgegeben, daß diese Entwicklung künftig durch eine neue Verfassungsurkunde abgeschlossen werden soll.
Ja, der Führer hat es verkündet und der Brockhaus hat es notiert, aber was ist daraus geworden?
Zu einer neuen Nazi-Verfassung ist es nie gekommen. Die Weimarer Verfassung galt die ganze Nazi-Zeit hindurch, wurde hier und da natürlich verändert (Bsp. Ermächtigungsgesetz) oder auch nicht eingehalten.

Ich finde die Beschreibung durch Carl Schmitt sehr passend. In der Nazi-Diktatur übernahm die Partei immer mehr hoheitliche Rechte. Die SS, eigentlich eine Organisation der Partei, konkurrierte mit alt hergebrachter Polizei und Armee. Gleichermaßen konkurrierten Institutionen der NSDAP wie die Gaue mit den althergebrachten Ländern, die nie ganz aufgelöst wurden, sondern nur gleichgeschaltet wurden. (Zu allem Überfluss gab es schon vor 1933 eine SS, Gauleiter, Parteitage und so weiter, nur übernahmen sie bis dahin keine hoheitlichen Aufgaben!)
Quasi ein "Doppelstaat" wie es der Politologe Ernst Fraenkel ausdrückte, indem die alte Staatsordnung nie aufgelöst wurde und sondern einfache eine neue hinzugefügt wurde. Das Chaos ist natürlich perfekt.:pfeif:
Interessant wird es dann, wenn Bormann, den Nationalsozialismus als den Willen des Führers definiert. Wenn der Führer will, wird der Rechtsstaat auf dem Kopf gestellt, wenn nicht bleibt es sogar beim alten Rechtsstaat. Also Willkür nur dann , wenn es Führerwille ist. ;)

Zum Thema Republik und Reich:
Die offizielle Bezeichnung der 1. deutschen Republik war schlicht und einfach Deutsches Reich. Dies war der Name jenes Staates seit 1872 und er blieb es bis 1943, ab dann Großdeutsches Reiches. Ein "Deutsches Reich" muss keine Diktatur sein, das zeigte ja "Weimarer Republik". Auch als das Deutsche Reich noch Kaiser hatte, waren die demokratische Elemente, insbesondere die Freiheit des Einzelnen weit ausgeprägter als in der Nazi-Zeit.
Die Republik-Definition bei Wikipedia halte ich für äußerst treffend. Eine Republik ist ein Staat ohne König oder sonstigen Monarch. So wurde Republik schon immer definiert. Eine freiheitliche Gesellschaft und die Republik gehören nicht zwangsläufig zusammen. Das verdeutlicht ja parlamentarische Monarchie (Das neuzeitliche Groß-Britannien ist beispielsweise auch keine Republik, eigentliche auch keine Demokratie im eigentlichen Sinne.) und die zahlreichen totalitären Republiken.
Das die Nazis das Wort Republik nicht mochten, ändert daran nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
b) Indem jemand ein Zitat eines der führenden Repräsentanten oder Staatsrechtler des Dritten Reichs beibringt, in dem jener den Staat, in dem er lebt, als "Republik" bezeichnet.

Das Gegenteil ist der Fall, Hitler am 21.5.1935 (Domarus II), die Beschreibung des Führerstaates (Diktatur) unter dem Mantel des Verantwortungsgefühls:

"Ich höre aus angelsächsischen Ländern das Bedauern ausgesprochen, dass Deutschland sich gerade von jenen Grundsätzen demokratischer Staatsauffassung entfernt hätte, die diesen Ländern besonders heilig seien. Dieser Meinung liegt ein schwerer Irrtum zugrunde. Auch Deutschland hatte eine demokratische Verfassung. Die heutige Regierung des nationalsozialistischen Staates ist ebenfalls vom Volke berufen ...
Das deutsche Volk hat mit 38 Millionen Stimmen einen einzigen Abgeordneten aks seinen Vertreter gewählt. Dies ist vielleicht einer der wesentlichsten Unterschiede gegenüber den Verhältnissen in anderen Ländern. Es bedeutet aber, dass ich mich genauso dem deutschen Volke gegenüber verantwortlich fühle wie irgendein Parlament."
 
Ashigaru meint also offenbar, ein Beamter des 3. Reichs hätte geantwortet, er lebe in einer "Republik"??

Da habe ich meine Zweifel, denn "Demokratie" und "Republik" sind Begriffe, die von den Nationalsozialisten verwendet wurden, wenn sie sich verächtlich gegenüber Ländern wie Großbritannien oder den USA abgrenzen wollten...

Nun, nicht ganz. H. beschrieb z.B. in seinem während der Haft diktierten Buch das, was er als Germanische Demokratie sich zu bezeichnen erlaubte. Dieser Begriff deckt sich weitgehend mit dem, was Silesia vom Mai '35 zitiert:
H. im Mai 1935 schrieb:
"Das deutsche Volk hat mit 38 Millionen Stimmen einen einzigen Abgeordneten als seinen Vertreter gewählt. Dies ist vielleicht einer der wesentlichsten Unterschiede gegenüber den Verhältnissen in anderen Ländern. Es bedeutet aber, dass ich mich genauso dem deutschen Volke gegenüber verantwortlich fühle wie irgendein Parlament."

Mein Kampf schrieb:
Dem steht gegenüber die wahrhaftige germanische Demokratie der freien Wahl des Führers mit dessen Verpflichtung zur vollen Übernahme aller Verantwortung für sein Tun und Lassen. In ihr gibt es keine Abstimmung einer Majorität zu einzelnen Fragen, sondern nur die Bestimmung eines einzigen, der dann mit Vermögen und Leben für seien Entscheidung einzutreten hat.
Wenn man mit dem Einwand kommen wird, dass unter solchen Voraussetzungen sich schwerlich jemand bereit finden dürfte, seine Person einer so riskanten Aufgabe zu widmen, so muss darauf nur eines geantwortet werden:
Gott sei gedankt, darin liegt ja eben der Sinn einer germanischen Demokratie, dass nicht der nächstbeste unwürdige Streber und moralische Drückeberger auf Umwegen zur Regierung seiner Volksgenossen kommt, sondern dass schon durch die Größe der zu übernehmenden Verantwortung Nichtskönner und Schwächlinge zurückgeschreckt werden.
Danach folgt Pathos.

Um die Ausgangsfrage zu klären, wäre es vielleicht hilfreich, zunächst zu definieren, was genau eine "Republik" ist (und was dem Republik-Gedanken widerspricht), und dann im zweiten Schritt zu klären, ob bzw. welche Kriterien einer "Republik" auf die Staatsform des Dritten Reichs zutreffen bzw. welche nicht.

Leider ist die "Republik"-Definition der "WIKIPEDIA" diesbezüglich nicht besonders hilfreich: Republik ? Wikipedia

Danach ist eine Republik eigentlich kaum mehr als das Gegenteil einer Monarchie. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß sich viele Staaten "Republik" nennen, obwohl sie in Wirklichkeit eine Diktatur seien (denn abgesehen von der "Diktatur des Proletariats" in der UdSSR wird wohl kaum ein Staatsführer der Geschichte den Staat, dem er vorsteht, selber eine "Diktatur" genannt haben...).

Auch wenn unser Sprachgebrauch im Begriff der Republik erst einmal den demokratisch verfassten Staat sehen will, so ist die res publica doch erstmal nichts anderes, als die 'öffentliche Sache'. D.h. der Staat gehört nicht, wie in einer Monarchie dem Herrschenden, sondern der Öffentlichkeit. Dies besagt aber nichts über das Mitsprachrecht der Öffentlichkeit. Schon die Römer kannten in ihrer res publica den mit allen imperativen Vollmachten ausgestatteten dictator - nur das diese eben zeitlich beschränkt waren und nur im Krisenfall ausgegeben werden sollten.


"Reichsverfassung

Die Weimarer Verfassung ist als Gesamtwerk durch die nationalsoz. Revolution beseitigt worden.​


Das ist die Auffassung eines Konversationslexikons. Als solche interessant und mit hoher Wahrscheinlichkeit wohl auch vorherrschende Meinung unter zeitgenössischen Staatsrechtlern.
 
Ohne mich jetzt im Detail auf die vorhergegangenen Antworten beziehen zu wollen:
Mich wundert es etwas, dass bisher nirgends das Wort "Faschismus" gefallen ist. Das ist jetzt reine Vermutung, aber wäre dies nicht ein Begriff, den damals jeder dt. Beamte mit bestem gewissen hätte gebrauchen können?

Oder war man dabei, in Abgrenzung zu Mussolini, vorsichtig bzw. betrachtete den Faschismus als Bewegung und nicht als Staatsform?
 
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