Verhielt sich die Schweiz im 2. Weltkrieg wirklich neutral?

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Gast

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Was wisst Ihr über KZ´s in der Schweiz, dass Nazigold, die Juden in der Schweiz und die Verhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland?
Warum wurde die Schweiz nicht angegriffen?

Vielen Dank im Voraus,
Euer Franz
 
Was wisst Ihr über KZ´s in der Schweiz, dass Nazigold, die Juden in der Schweiz und die Verhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland?
Warum wurde die Schweiz nicht angegriffen?

Vielen Dank im Voraus,
Euer Franz

In der Schweiz gab es keine KZ's.

Dann empfehle ich diese Diskussionen durchzulesen:

http://www.geschichtsforum.de/f73/ch-banken-verl-ngerung-2-wk-schuld-24096/

http://www.geschichtsforum.de/f73/warum-schweiz-nicht-1-und-2-weltkrieg-verwickelt-22085/

Wenn du von Juden in der Schweiz sprichst, welche meinst du? Die Schweizerstaatsangehörige oder die welche in die Schweiz flüchten wollten?

Welche Verhandlungen meinst du denn? Klar gab es solche, vor allem wirtschaftliche Verhandlungen.

Dazu empfehle ich folgende Bücher:

http://www.uek.ch/de/index.htm

Und diese Seite:

http://www.bar.admin.ch/archivgut/00591/00623/index.html?lang=de

Zur Neutralität ist folgendes zu sagen:

Es gibt nicht die Neutralität, sondern diese wurde immer wieder der politischen Situation angepasst.

http://www.geschichtsforum.de/f68/die-neutralit-t-der-schweiz-14587/

http://www.geschichtsforum.de/f62/schweiz-geheimvertrag-mit-deutschland-18213/
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Neutraliät der Schweiz.
Es gibt verschiedene Formen der Neutralität. Es gibt die integrale, die wohlwollende, die super-integrale und die differentielle Neutralität. Dazu unten mehr.

Die Neutralität hat nie in einem Vakuum existiert, für den Erfolg war immer das Umfeld von Bedeutung.

Die Neutralität war das Kind der konkurrierenden europäischen Nationalstaaten, genauer des klassischen europäischen Gleichgewichts.

Die Schweiz hat ihre Neutralität seit der Niederlage von Marigniano 1515, vor allem aber seit dem Dreissigjährigen Krieg in der Mitte des 17. Jahrhunderts, als anpassungsfähiges Mittel ihrer Sicherheitspolitik aufgefasst und angewandt. Bei der Gründung des Bundesstaates wurde darauf verzichtet die Neutralität als rechtliche Verpflichtung in die Verfassung aufzunehmen. Die Neutralität ist ein Mittel, aber kein Zweck, deshalb erscheint sie in der Verfassung als Mittel und nicht als Staatszweck.

Die schweizerische Konzeption wird als Kern und Schale dargestellt: Der Kern ist völkerrechtlicher Natur und basiert auf den Haager Konventionen von 1907, die Schale dagegen ist politisch und umfasst die von der Schweiz eigenständig definierten Vorwirkungen des völkerrechtlichen Kerns.

Im V. und XIII. Haager Abkommen werden dem neutralen Staat bestimmte Rechte eingeräumt und Pflichten auferlegt.

So ist den Kriegsführenden jeder Angriff auf das neutrale Staatsgebiet verboten. Sie dürfen keine Truppen, Munitions- oder Verpflegungstransporte durch das Gebiet einer neutralen Macht führen.
Ferner steht dem Neutralen das Recht auf freien Wirtschaftsverkehr und auf unbehinderten privaten Handel zu Land und zu See mit allen Staaten, auch den Kriegsführenden zu.

Folgende Punkte sind zur Schweizer Neutralität zu erwähnen:

Rüstungsgebot
Mit dem Rüstungsgebot will die Schweiz nicht nur Neutraliätsverletzungen im Krieg verhindern, wie dies das Recht verlangt, sie will damit bereits im Frieden zum Ausdruck bringen, dass sie im Fall eines Angriffes bereit ist, ihre Souveränität und Unabhängigkeit zu verteidigen. Die Schweiz hat eine bewaffnete Neutralität.

Bündnisverbot
Die Schweiz geht keine sicherheitspolitischen Bindungen oder Allianzen ein. Allerdings gilt dies nur im Frieden, bei Verletzungen der Schweizer Grenze gilt dies nicht mehr.

Während der Völkerbundszeit praktizierte die Schweiz die differentielle Neutralität. Sie schränkte die integrale Neutralität ein. Einerseits anerkannte der Völkerbund die Neutralität der Schweiz, andererseits verlangte er die Teilnahme an Wirtschaftssanktionen. Doch diese Politik war vorübergehend. 1938 kehrte die Schweiz zur integralen Neutralitätskonzeption zurück.

Die Schweiz durfte im 2 WK. mit Deutschland wirtschaftlich verhandeln und Güter austauschen. Das war keine Verletzung der Neutralität.

Im zweiten Weltkrieg gab es zwischen General Guisan und dem französischen Oberkommando konkrete Abmachungen über eine militärische Zusammenarbeit im Falle eines deutschen Angriffs im Raume Basel. Hier wurde die Neutralität gegenüber den Alliierten eingeschränkt.

Die Schweiz änderte ihre Neutralitätskonzeption im laufe der Geschichte mehrfach, manchmal freiwillig, manchmal unter Druck. Die Neutralität ist ein flexibles Instrument, der Inhalt der Neutralitätspolitik war niemals klar bestimmt. Dem Bürgern und auch dem nicht Schweizer ist diese Flexibilität der Neutralität nicht bewusst, vieles ist ein Mythos und hat nichts mit der Realität zu tun.


Und ja meiner Ansicht nach verhielt sie sich nach ihren Möglichkeiten Neutral. Auch klar ist, dass Fehler gemacht wurden, wie zum Beispiel in der Flüchtlingspolitik.

Die Aufarbeitung geschah sehr spät, ist aber jetzt abgeschlossen und die UEK hat zu verschieden Themen wie die Devisen Berichte verfasst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es stellt sich auch die Frage, ob es so etwas wie eine Neutralität überhaupt gibt: die Aufrechterhaltung des Courant-Normal (normale, bisher übliche Wirtschaftsbeziehungen) sehen die Einen als Komplizität, die anderen als Gegenverschwörung an.

Meiner Meinung gab es keine wirkliche Neutralität der Schweiz (insbesondere, wenn man an die Waffenlieferungen an Deutschland denkt). Es stellt sich aber die Gegenfrage: welche wirkliche, realistische Gegenalternative hat die Schweiz damals gehabt? Ein Angriff auf Deutschland vor oder kurz nach Beginn des 2. WK's wäre wohl mehr ein freiwilliger Selbstmord gewesen.
 
Es klingt ein bißchen sarkastisch, aber ich habe über die schweizer Neutralität mal gelesen das sie nur existisch weil die Schweizer sich in den letzten Jahrhunderten nie über einer gemeinsame Aussenpolitik einigen konnte. (GEO Spezial Schweiz).
Wenn man aus der Geschichte der deutschen Landen in den frühen Neuzeit betrachtet, könnte man annehmen das die Schweizer die Neutralität deshalb brauchten weil sie fleissig jeden Kriegherren mit Landknechten versorgten, Parteilichkeit wäre Geschäftsschädigend gewesen.
 
Ist die Schweizer Neutralität nicht in Wien 1814/15 auch im "Außenverhältnis" festgelegtes Konstrukt, das die umliegenden Anrainer zu achten hatten?
Genau genommen die einzige Bestimmung des Wiener Kongresses, die bis heute gilt.
Oder habe ich da etwas falsch im
Hinterkopf?
 
Ist die Schweizer Neutralität nicht in Wien 1814/15 auch im "Außenverhältnis" festgelegtes Konstrukt, das die umliegenden Anrainer zu achten hatten?
Genau genommen die einzige Bestimmung des Wiener Kongresses, die bis heute gilt.
Oder habe ich da etwas falsch im
Hinterkopf?

Am Wiener Kongress und in den Pariser Akten von 1815 erreichte die Schweiz ihre völkerrechtliche Anerkennung als neutraler und, erstmals auch, als dauernd neutraler Staat.

In den Pariser Akten heisst es ausdrücklich, die dauernde Neutralität der Schweiz werde anerkannt, weil sei "in dem wahren Interesse der Politik ganz Europas" liege. Anlässlich des Beitritts zum Völkerbund führte der Bundesrat in seiner Botschaft aus, die dauernde Neutralität der Schweiz sei "par les intérêts de la paix géneérale" gerechtfertigt.

Die Tagsatzung welche die Verfassung 1847 ausarbeitete, nahm die Neutralität nicht in die Verfassung der Schweiz auf. Begründet wurde dies mit "die Neutralität sei ein Mittel zum Zwecke, sie sei eien dermalen angemessen erscheindene Massregel, um die Unabhängigkeit der Schweiz zu sichern." Man könne aber nicht wissen, ob die Neutralität "einmal im Interesse der eigenen Selbständigkeit verlassen werden müsse".

Kannst du hier noch genauer nachlesen:

http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D16572-1-2.php

askan schrieb:
Es klingt ein bißchen sarkastisch, aber ich habe über die schweizer Neutralität mal gelesen das sie nur existisch weil die Schweizer sich in den letzten Jahrhunderten nie über einer gemeinsame Aussenpolitik einigen konnte.

Bitte die Seitenzahl angeben, ich habe das Heft zu Hause, möchte doch den ganzen Artikel lesen. So aus dem Zusammenhang gerissen klingt das sehr unwissenschaftlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es stellt sich auch die Frage, ob es so etwas wie eine Neutralität überhaupt gibt: die Aufrechterhaltung des Courant-Normal (normale, bisher übliche Wirtschaftsbeziehungen) sehen die Einen als Komplizität, die anderen als Gegenverschwörung an.

Meiner Meinung gab es keine wirkliche Neutralität der Schweiz (insbesondere, wenn man an die Waffenlieferungen an Deutschland denkt). Es stellt sich aber die Gegenfrage: welche wirkliche, realistische Gegenalternative hat die Schweiz damals gehabt? Ein Angriff auf Deutschland vor oder kurz nach Beginn des 2. WK's wäre wohl mehr ein freiwilliger Selbstmord gewesen.


Die Neutralität der Schweiz ist mit vielen Myhten und auch vielen nicht Wissen behaftet.

Das die Neutralität im allgemeinen sehr viele verschiedene Formen hat, habe ich ja schon aufgezeigt. Hier müssen wir aber sehr aufpassen, dass wir nicht in die Tagespolitik abscheifen.

Über Waffenlieferungen kann man sich im Abschlussbericht der UEK schlau machen:

Seite 205 bis 224

Und hier aus dem Historischen Lexikon der Schweiz zur Neutralität im zweiten Weltkrieg:

Im Zweiten Weltkrieg war die Schweiz existentiell bedroht, da sie mit einem militär. Angriff der Achsenmächte rechnen musste. Der Zusammenhalt der Sprachregionen stand indessen nie zur Diskussion. Die wirtschaftl. Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern aus dem Ausland verlangte zwingend nach Gegenleistungen. Das Haager Neutralitätsrecht garantierte, mit einigen Ausnahmen, die Freiheit des staatl. und privaten Wirtschaftsverkehrs mit Kriegführenden. Die Ausnahmeregeln freilich verletzte die Schweiz mehrfach, indem sie für Kriegsmateriallieferungen Staatskredite an Deutschland und Italien gewährte, Kriegsmaterial aus bundeseigenen Produktionsstätten exportierte, behördl. Ungleichbehandlungen des privaten Kriegsmaterialexports tolerierte und den Transitverkehr zwischen Deutschland und Italien ungenügend kontrollierte. Eine weitere Verletzung der N. stellte die Duldung der amerikan. Nachrichtenzentrale in Bern dar. Hingegen bedeuteten die in La Charité-sur-Loire von den Deutschen beschlagnahmten Eventualabsprachen zwischen dem schweiz. und franz. Generalstab für den Fall eines dt. Angriffs auf die Schweiz keine Missachtung des Neutralitätsrechts, weil ein neutraler Staat, der völkerrechtswidrig einer Aggression zum Opfer fällt, frei ist, ein Bündnis einzugehen.

Die Kriegsparteien hielten sich ebenfalls nicht immer an das Neutralitätsrecht. Deutschland forderte unter Berufung auf "strikte N." die Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit. Die USA erzwangen gegen Kriegsende den weitgehenden Abbruch des Wirtschaftsverkehrs mit Deutschland. Beide Kriegsparteien missachteten mehrfach den schweiz. Luftraum.
 
Desweiteren existierte der Gotthard-Vertrag: beim Bau des Gotthard-Eisenbahntunnels haben sich sowohl Deutschland auch Italien finanziell beteiligt. Dafür haben sich diese beiden Länder ausbedungen, dass sie im Gegenzug ungehindertes Transitrecht haben. An einen Aggressionskrieg der beiden Achsenmächte Deutschland und Italien wird damals (1869/1871) wohl niemand gedacht haben. Hätte die Schweiz den Vertrag gebrochen (sprich Kriegsmaterialtransporte verhindert), dann wären die Konsequenzen wohl absehbar gewesen.

Auch Raubgold gelangte in die Schweiz, das wusste man schon damals während des Zweiten Weltkriegs. Frei nach Vespasian: non olet (Geld stinkt nicht).
 
Desweiteren existierte der Gotthard-Vertrag: beim Bau des Gotthard-Eisenbahntunnels haben sich sowohl Deutschland auch Italien finanziell beteiligt. Dafür haben sich diese beiden Länder ausbedungen, dass sie im Gegenzug ungehindertes Transitrecht haben. An einen Aggressionskrieg der beiden Achsenmächte Deutschland und Italien wird damals (1869/1871) wohl niemand gedacht haben. Hätte die Schweiz den Vertrag gebrochen (sprich Kriegsmaterialtransporte verhindert), dann wären die Konsequenzen wohl absehbar gewesen.

Das wichtigste Transitgut war Kohle, die zwischen Deutschland und Italien transportiert wurde.


UEK S 230 bis 234 schrieb:
Die Mengen variierten nur wenig, zwischen 10 und 12 Mio. t jährlich von den Vorkriegsjahren bis 1942; anschliessend nahmen sie stark ab. Die Kohlen machten 90% des Nord–Süd-Verkehrs der Jahre 1938 bis 1940 aus, später waren es etwa 75%. Die restlichen Güter bestanden aus Metallen, Maschinen und Brotgetreide. Während in den Vorkriegsjahren der grösste Teil der Kohlen aus Deutschland kam, wurde das «Dritte Reich» in den riegsjahren zum fast alleinigen Lieferanten. Zudem trat eine wichtigeVeränderung im Transportwesen ein: Nachdem bis Sommer 1940 drei Viertel der Lieferungen auf dem Seeweg nach Italien gelangt waren, zwang die britische Blockade zu einer völligen Umstellung auf den Landweg. Die Schweiz übernahm einen grossen Teil davon, wobei in den letzten Kriegsjahren die absoluten Mengen zurückgingen, deren Anteil an den noch stärker zurückgehenden Gesamtmengen jedoch zunahm.
(...)

Die Kohle wurde von den Schweizer Behörden nie als «Kriegsmaterial» eingestuft, auch dann nicht, als 1943 eine gewisse Zurückhaltung gegenüber Gütern des «doppelten Gebrauchs» (zivil wie militärisch nutzbar) aufkam. (...)

Auch Raubgold gelangte in die Schweiz, das wusste man schon damals während des Zweiten Weltkriegs. Frei nach Vespasian: non olet (Geld stinkt nicht).[/QUOTE]


UEK S. 234 bis 236 schrieb:
Waffentransporte (Nord–Süd)
Wurden während des Kriegs, was sich als Gerücht bis heute hält, unter Kohlen oder in plombierten Wagen auch heimlich versteckte Waffen durch die Schweiz transportiert? Jedenfalls hat man keine derartigen Lieferungen aufgespürt und zur Sprache gebracht. Waffen- und Munitionslieferungen sowie Transporte jeglicher Art von Kriegsgerät an Kriegführende durften über neutrales Territorium erfolgen, solange sie von Privaten betrieben wurden. Die Haager Konvention von 1907 überliess es dem neutralen Staat, selber zu entscheiden, ob er diesen zunächst als nur kommerziell verstandenen Handel unterbinden wollte oder nicht. Die Schweiz entschied sich zunächst dafür, von den Deutschen keine Einholung einer vorgängigen Bewilligung zu verlangen, obwohl seit dem Februar 1941 ein deutsches Afrikakorps unter Rommels Befehl mit den italienischen Verbündeten in Libyen Krieg führte und der Transit nach dem Süden darum eine neue Bedeutung erlangte. Man zog es vor, über das Problem hinwegzusehen. Noch 1942 konnte ein Beamter des Politischen Departements bemerken, es käme «sehr selten» zu militärisch relevanten Transporten durch die Schweiz, weil die Deutschen die Brennerlinie vorzögen.5 Trotzdem dachte man schon im Sommer 1941 an eine Bewilligungspflicht. Diese wurde im Oktober 1941 eingeführt; die Bewilligungen waren aber leicht erhältlich. Der Bund wollte sich noch im Sommer 1942 nicht auf eine Doktrin festlegen: «Wir haben die Ehre, Sie zu informieren, dass wir es vorziehen, uns nicht grundsätzlich und theoretisch zur aufgeworfenen Frage zu äussern.»6 Dies erklärte Pierre Bonna, Leiter der Abteilung für Auswärtige Angelegenheiten, somit höchster Beamter der schweizerischen Diplomatie, auf die Frage, ob ein Transit von Katapulten zur Starthilfe auf Flugzeuträgern genehmigt werden sollte. Seit dem Sommer 1942 wurden die Beamten jedoch vorsichtiger; es wurde immer schwieriger, Bewilligungen zu erhalten. Mit dem Sturz Mussolinis und der Besetzung Italiens durch die Wehrmacht wuchs die Liste der bewilligungspflichtigen Güter und umfasste nun auch solche zum «doppelten Gebrauch », zum Beispiel Radios oder Lastwagenmotoren. Die Möglichkeit geheimer Waffentransporte beunruhigte die Alliierten und beschäftigte auch das Schweizer Armeekommando. Nur ernsthafte Kontrollen hätten die Zweifel beseitigen und gegebenenfalls dem Missbrauch der Transitfreiheit ein Ende bereiten können. Es bot wenig Gewissheit, wenn man die Kohlenwagen von einem Übergang aus von oben kontrollierte oder die Begleitzertifikate von plombierten Wagen prüfte. Freilich wäre es unmöglich gewesen – und dies wurde als Entschuldigung gebraucht –, jeden Wagen gründlich zu durchsuchen. Der Verkehr wäre im Rückstau zu erliegen gekommen, und die Zollbeamten wären selbst mit einer Verstärkung durch die Armee überfordert gewesen. Regelmässig durchgeführte Stichproben hätten dagegen den allfälligen Transit aufdecken und die Deutschen abschrecken können. Nur eine systematische Kontrolle wurde – nach einer diesbezüglichen Beschwerde Grossbritanniens – im Juli 1941 in Muttenz durchgeführt. Sie brachte nichts zutage;das negative Ergebnis sagte aber auch nichts aus. Der heutige Stand der Forschung kann zu diesem Punkt ebenfalls keine neuen Erkenntnisse bieten. Feststellen lässt sich aber, dass die Nachlässigkeit in der Kontrolle nicht der Sorgfaltspflicht entsprach, die das Neutralitätsrecht den neutralen Staaten auferlegt.
 
Desweiteren existierte der Gotthard-Vertrag: beim Bau des Gotthard-Eisenbahntunnels haben sich sowohl Deutschland auch Italien finanziell beteiligt. Dafür haben sich diese beiden Länder ausbedungen, dass sie im Gegenzug ungehindertes Transitrecht haben. An einen Aggressionskrieg der beiden Achsenmächte Deutschland und Italien wird damals (1869/1871) wohl niemand gedacht haben. Hätte die Schweiz den Vertrag gebrochen (sprich Kriegsmaterialtransporte verhindert), dann wären die Konsequenzen wohl absehbar gewesen.



Wer hat sich genau von der Nordseite her beteiligt?
Zollverein? Württemberg? Baden? norddeutscher Bund?
 
Wer hat sich genau von der Nordseite her beteiligt?
Zollverein? Württemberg? Baden? norddeutscher Bund?

Aus dem Historischen Lexikon der Schweiz zum Gotthardvertrag:

Gotthardvertrag


Anlass zum G. vom 13.10.1909 gab der Rückkauf der schweiz. Eisenbahnen durch die Eidgenossenschaft. Aus wirtschaftl. und polit. Sicht erschien der Erwerb der Gotthardbahn zwingend; nach Auffassung der Bundesbehörden entsprach er einem souveränen Recht, das nicht der Einwilligung der Subventionsstaaten Deutschland und Italien unterlag. Obwohl diese ab 1904 vom Entscheid unterrichtet waren, erteilten sie erst am 11.2.1909 eine gemeinsame Antwort, worin sie erklärten, dass das Rückkaufsrecht von ihrer vorherigen Zustimmung abhängig sei. Eine Konferenz von Vertretern der drei Regierungen (24. März bis 20. April) endete mit der Unterzeichnung des Vertrags. Als Ausgleich für den Verzicht auf eine Kapital- und Betriebsgewinnbeteiligung erhielten Berlin und Rom Tarifvergünstigungen, die der Gewährung der Meistbegünstigungsklausel auf dem Transitverkehr dienenden nationalen Eisenbahnnetz gleichkamen.

Die Vertragsunterzeichnung, die als Einschränkung der nationalen Souveränität betrachtet wurde, hatte eine breite Protestbewegung zur Folge. Eine von 116'000 Bürgern unterzeichnete Petition wurde der Bundesversammlung überreicht. Nachdem der Nationalrat und anschliessend der Ständerat den Vertrag im April 1913 ratifiziert hatten, lancierte das Waadtländer Komitee gegen den G. eine Initiative zur Einführung des fakultativen Referendums für Staatsverträge, die auf unbestimmte Zeit oder für mehr als 15 Jahre abgeschlossen werden. Zur Initiative, die infolge des Weltkriegs zurückgestellt wurde, nahm der Bundesrat, der in der Zwischenzeit seine Haltung geändert hatte, in zwei Berichten Stellung. Mit grossem Mehr nahm das Schweizer Volk 1921 den neuen Verfassungsartikel (nBV Art. 141 Abs. 1d und 2) an.

Im 2. Weltkrieg stützte sich die offizielle Politik der Schweiz im Transitbereich auf Art. 3 des G.s, der es erlaubte, den Transit bestimmter Waren zu beschränken oder zu verbieten, und auf Art. 7 des Haager Vertrags von 1907. Der G. ist noch immer in Kraft.

Der Vertrag den Megatrend meint war ein Staatsvertrag vom 15. Okt. 1869 zwischen der Eidgenossenschaft und dem Königreich Italien. Das Deutsche Reich trat diesem Vertrag am 28. Okt. 1871 bei.

Die 1871 in Luzern gegr. Gotthardbahngesellschaft realisierte bis 1882 die Nord-Süd-Verbindung durch die Alpen und damit den 15 km langen Gotthardtunnel. Das Projekt der G. tauchte Mitte des 19. Jh. erstmals auf. Die von 15 Kantonen und zwei Bahngesellschaften 1863 gegr. Gotthardvereinigung, die von Alfred Escher präsidiert wurde, setzte sich nach langwierigen Auseinandersetzungen zwischen den Regionen um versch. Alpenbahnvarianten durch, womit v.a. Zürich und die Schweizerische Nordostbahn (NOB) einen Sieg errungen hatten. Dank Eschers Vertrags- und Finanzierungspolitik schlossen die Schweiz, Deutschland und Italien einen Staatsvertrag über den Bau und Betrieb der Bahn ab. 1871 übertrug die Gotthardvereinigung ihre Rechte auf die von ihr gegr. Gotthardbahngesellschaft mit Sitz in Luzern. Nach der Ausschreibung erhielt der Genfer Ingenieur Louis Favre den Zuschlag für den Bau des Tunnels.
(...) 1909 wurde sie von den Schweiz. Bundesbahnen (SBB) übernommen (Gotthardvertrag). Der durchgehende Ausbau auf Doppelspur sollte noch bis 1965 dauern.

Hier kann man den Staatsvertrag von 1909 nachlesen:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/i7/0.742.140.11.de.pdf
 
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Keine KZ´s????

Zitat von Ursi: In der Schweiz gab es keine KZ's.

Meines Erachtens wurden die KZ´s einfach nur als Gefangenenlager umfunktioniert. Es herrschten dort doch schreckliche, fast menschenunwürdige Bedingungen. Zwangsarbeit und Erschießungen waren an der Tagesordnung. Ein Beispiel ist das KZ Büren an der Aare von 1940 bis 1945- ein Internierungslager mit Stacheldraht, Baracken und Wachtturm.
Vorbild für dieses Lager waren die KZ´s in Deutschland, so im Sachbuch "Concentrationslager Büren an der Aare" von den Historikern Jürg Stadelmann und Selina Krause. Die Zivilisten wurden von Soldaten mit Schäferhunden und aufgepflanzten Bajonetten bewacht.

Zitat: Die martialische Umgebung wirkte angesichts der bereits erlebten Schrecken besonders beängstigend. Nebst Kälte und miserablen hygienischen Bedingungen machte den Männern, Frauen und Kindern auch Hunger zu schaffen, obwohl trotz Rationierung genügend Lebensmittel vorhanden waren.

Ich möchte nicht´s dramatisieren, aber die unsensible Auseinandersetzung der Schweiz mit diesem dunklen und unrühmlichen Kapitel stört mich zutiefst. Von den wahren Helden steht in der Schweiz bis heute kein Denkmal und in den Geschichtsbüchern ist kein Kapitel über die Schweiz und den Nationalsozialismus zu finden.

Könnt Ihr mir helfen, dieses dunkle Kapitel weiter aufzudecken?
Was wisst Ihr über diese KZ´s die als Flüchtlings- oder Auffangslager getarnt waren?
Wie waren die Bedingungen und wieviele Insassen wurden interniert?

Schon im Voraus einen herzlichen Dank, für eure Bemühungen.
Euer Franz
 
Zitat von Ursi: In der Schweiz gab es keine KZ's.

Meines Erachtens wurden die KZ´s einfach nur als Gefangenenlager umfunktioniert. Es herrschten dort doch schreckliche, fast menschenunwürdige Bedingungen. Zwangsarbeit und Erschießungen waren an der Tagesordnung. Ein Beispiel ist das KZ Büren an der Aare von 1940 bis 1945- ein Internierungslager mit Stacheldraht, Baracken und Wachtturm.
Vorbild für dieses Lager waren die KZ´s in Deutschland, so im Sachbuch "Concentrationslager Büren an der Aare" von den Historikern Jürg Stadelmann und Selina Krause. Die Zivilisten wurden von Soldaten mit Schäferhunden und aufgepflanzten Bajonetten bewacht.

Gibt mir bitte die Zahlen der täglichen Erschiessungen in dem Lager.

Es war kein KZ auch wenn man das gerne so sehen würde.

Zitat: Die martialische Umgebung wirkte angesichts der bereits erlebten Schrecken besonders beängstigend. Nebst Kälte und miserablen hygienischen Bedingungen machte den Männern, Frauen und Kindern auch Hunger zu schaffen, obwohl trotz Rationierung genügend Lebensmittel vorhanden waren.

Siehe unten die neuste Forschung.

Ich möchte nicht´s dramatisieren, aber die unsensible Auseinandersetzung der Schweiz mit diesem dunklen und unrühmlichen Kapitel stört mich zutiefst. Von den wahren Helden steht in der Schweiz bis heute kein Denkmal und in den Geschichtsbüchern ist kein Kapitel über die Schweiz und den Nationalsozialismus zu finden.

Da bist du aber nicht auf dem neusten Stand. Lies die 25 Bänder des UEK, siehe unten.

Dann gibt es das Buch:
Hinschauen und Nachfragen
"Die Schweiz und die Zeit des Nationalsozialismus ..."
Lehrmittelverlag des Kantons Zürich
2006

In Zürich und an vielen andern Orten gibt es für die polnischen Arbeiter Dankestafel (die gab es schon zu meiner Schulzeit).

Könnt Ihr mir helfen, dieses dunkle Kapitel weiter aufzudecken?
Was wisst Ihr über diese KZ´s die als Flüchtlings- oder Auffangslager getarnt waren?
Wie waren die Bedingungen und wieviele Insassen wurden interniert?

Steht alles im Band 17 über Flüchtlinge. Man muss nur die richtigen Geschichtsbücher suchen.


Ich habe das Buch gefunden, welches du ansprichst. Werde es in einer Bibliothek bestellen und mal nachlesen was darin steht. Du kannst deine Quelle ruhig angeben.

Schweiz im Zweiten Weltkrieg: KZ Bren an der Aare 1940-1945: "Brs" -- "Auf die gleiche Art wie in Deutschland"

Hast du schon einmal von den Studien der UEK gehört? Wenn nein, dann solltest du dringend diese 25 Bände anschauen. Denn da wird das Thema Schweiz-Nationalsozialismus genau behandelt.

Im Band 17 geht es um die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus. Erschienen ist der Band im Chronos-Verlag im Jahr 2001. Also nach dem Buch welches du zitiert hast.

Darin werden auch die Lager beschrieben. Darin werden zwei Lager unterschieden, die Zivilen und die Militärischen. Die militärischen Lager waren Auffanglager welche die Armee seit 1942 errichtete. Diese Lager unterstanden der militärischen Leitung.

Die zivilen Massenlager, waren wie es der Name schon sagt Massenlager. Da gab es wenig Raum. Es ging bei diesen Lagern darum die Flüchtlinge kostengünstig zu versorgen. Man organisierte Arbeitseinsätze, da es auch in der Schweiz mangels an Arbeitskräften gab, durch den Krieg.

Die ZLA hatte 1944 96 Lager und Heime in Betrieb. In den Massenunterkünften lebten in der Regel zwischen 100 und 200 Personen. In einigen Heimen bis zu 500 Flüchtlinge unterschiedlicher Herkunft.

Es gab Heime und Lager, in denen nur Flüchtlinge aus demselben Staat wohnten, andere für rituell lebende Juden oder für Jugendliche.


Ab dem Sommer 1940 kamen die Flüchtlinge unmittelbar nach dem Grenzübertritt mit der Armee in Berührung. Die erste Nacht verbrachten viele in den Gefängnissen. Dies war ein Schock, da sie nicht wussten ob sie wieder zurück geschickt werden oder nicht. Dann kam die Befragung durch die Heerespolizei. Danach kamen sie in ein militärisches Auffanglager. Zur Tagesordnung in den Lagern gehörten Inspektionen und Appelle.
Mitte November 1942 lebten mehr als 4500 Flüchtlinge in militärisch geleiteten Lagern. Für viele dauerte der Aufenthalt mehrere Monate, manchmal auch ein halbes Jahr. Zu Beginn des Jahres 1943 waren 26 Auffanglager in Betrieb. Als Lokalitäten dienten häufig alte Fabrikgebäude, die kaum heizbar waren.

Da die Armee die Auffangzentren in grosser Eile aufgebaut hatte, traten zahlreiche Mängel auf. Vor allem die Zustände in Büren gab Anlass zur Kritik.

Und nun kommen wir zu dem von dir erwähnten Lager.

Dieses Lager war ursprünglich für polnische Militärinternierte erbaut worden. Es war ein Barackenlager und wurde im Spätherbst 1942 in ein Auffanglager umfunktioniert und beherbergte zeitweise 600 - 700 Flüchtlinge. Die Einrichtungen waren völlig ungenügend und der Massenbetrieb stiess an organisatorische Grenzen. Der Lagerkommandant und ein Teil des Lagerpersonals galten als notorische Antisemiten. Ein Hauptproblem bildete die Verpflegung. Es gab kein frisches Obst und laut Flüchtlingsbericht nur fettlose Kost. Die Menschen hatten Hunger. Ausserhalb des Lagers kursierte das Gerücht, in Büren würden die Flüchtlinge nachts auf die Felder schleichen und Kartoffeln ausgraben, um den Hunger zu stillen.

Als zu Beginn des Jahrs 1943 eine Untersuchung stattfand, kam ans Licht, dass in Auffanglagern lange kleinere Rationen als die zivilen Rationen für die Verpflegung verwendet wurden. Die militärischen Behörden berücksichtigten kaum, dass viele Flüchtlinge seit langem an Unterernährung gelitten hatten, und hielten sich schlicht für unersättlich.

Viele Mängel der Auffanglager waren darauf zurückzuführen, dass die Armee Mühe hatte, geeignetes Personal zu finden.

Das unangemessene Beharren auf Ordnung und Disziplin war mit ein Grund, weshalb nicht nur die Flüchtlinge die Auffanglager mit den französischen Internierungslagern verglichen.

Zur Beschäftigung der Flüchtlinge

Seit dem Frühling 1940 galt für alle in den Lagern eingewiesenen Emigranten die Arbeitspflicht. Von der Beschäftigung der Flüchtlinge versprach sich der Bundesrat nicht nur einen Nutzen für die Kriegswirtschaft und die Landesverteidigung, sondern er war auch der Überzeugung, dass die Erfahrungen in manuellen Tätigkeiten die Emigrationschancen erhöhen würden. Die Leistungen der Männer kamen hauptsächlich den Bauvorhaben der Armee und der Landwirtschaft zugute. Die Frauen verrichteten Hausarbeiten und nähten, flickten und strickten für die männlichen Flüchtlinge in den Lagern und teils auch für die Armee.

Der Sold in den Arbeitslagern lag anfänglich bei einem Franken pro Tag, für Flüchtlinge die schon längere Zeit in Lagern gelebt hatten, wurde er 1942 auf 1.80 Franken erhöht. In den Heime, lag die Entschädigung mit 20 Rappen beträchtlich tiefer.

Flüchtlinge die von der Schweiz nach New York reisten, berichteten 1940 einem Journalisten über die Lebensbedingungen in den Lagern. Einer sagte, er und seine Kameraden hätten Bauarbeiten verrichtet, einschliesslich Steinhauarbeiten für den schweizerischen Strassenbau. Wir waren nicht Gefangene aber solche Arbeit waren wir nicht gewohnt. Wir erhielten gute Nahrung und eine Unterkunft.

Diese Aussagen widerspiegeln die gemischten Gefühle, mit denen die Flüchtlinge auf die Arbeitspflicht reagierten. Mancher war froh, eine Beschäftigung zu haben und andere waren der Arbeit nicht gewachsen, da viele der Flüchtlinge keine körperliche Arbeit gewohnt waren.

Die Berufstruktur der Flüchtlinge setzte sich aus akademischen und freien Berufen zusammen. In den Lagern waren vorwiegend Ärzte, Juristen, Journalisten, Kaufleute, Coiffeure, Schneider, Optiker und Musiker vertreten.

Im Verlaufe der Kriegsjahre gewann die Beschäftigung in der Landwirtschaft immer grössere Bedeutung. Die Flüchtlinge mussten bei der Ernte mithelfen.
Ab 1943 wurden Männer und Frauen, anfänglich gegen ihren Willen, im Einzeleinsatz zu Bauern geschickt.
Im Herbst 1943 arbeiteten 1100 männliche Flüchtlinge bei Bauern, 1944 waren es 1780 und im August 1945 5000.

1944 waren es 630 weibliche Flüchtlinge die in Haushaltungen arbeiteten.

Quelle:
Unabhängige Expertenkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg
Die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus
Chronos-Verlag 2001
Band 17

Die Aufarbeitung der Schweiz mit ihrer Geschichte und Rolle im Zweiten Weltkrieg hat meiner Ansicht nach zu spät begonnen. Ist jetzt aber soweit abgeschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann noch ein Zitat von Jürg Stadelmann, dem Autor des von dir genannten Buches:

Kein einziges von all diesen Schweizer Lagern – auch nicht das 1940 zur „Concentration“ der Polen in Büren a.d.
Aare geschaffene Grosslager – ist mit einem ‚KZ’, einem Vernichtungs- und Versklavungslager zu vergleichen.

Kannst du hier nachlesen:

http://www.geschichte-luzern.ch/use...df?PHPSESSID=fbffe374b1aea9830b3fb8fc6d84d7e5

Auf Seite 11 findest du eine Abbildung von Findlingen die an das Lager und deren Insassen erinnert.
 
Zitat von Ursi: In der Schweiz gab es keine KZ's.

Meines Erachtens wurden die KZ´s einfach nur als Gefangenenlager umfunktioniert. Es herrschten dort doch schreckliche, fast menschenunwürdige Bedingungen. Zwangsarbeit und Erschießungen waren an der Tagesordnung. Ein Beispiel ist das KZ Büren an der Aare von 1940 bis 1945- ein Internierungslager mit Stacheldraht, Baracken und Wachtturm.
Vorbild für dieses Lager waren die KZ´s in Deutschland, so im Sachbuch "Concentrationslager Büren an der Aare" von den Historikern Jürg Stadelmann und Selina Krause. Die Zivilisten wurden von Soldaten mit Schäferhunden und aufgepflanzten Bajonetten bewacht.

Zitat: Die martialische Umgebung wirkte angesichts der bereits erlebten Schrecken besonders beängstigend. Nebst Kälte und miserablen hygienischen Bedingungen machte den Männern, Frauen und Kindern auch Hunger zu schaffen, obwohl trotz Rationierung genügend Lebensmittel vorhanden waren.

Ich möchte nicht´s dramatisieren, aber die unsensible Auseinandersetzung der Schweiz mit diesem dunklen und unrühmlichen Kapitel stört mich zutiefst. Von den wahren Helden steht in der Schweiz bis heute kein Denkmal und in den Geschichtsbüchern ist kein Kapitel über die Schweiz und den Nationalsozialismus zu finden.

Könnt Ihr mir helfen, dieses dunkle Kapitel weiter aufzudecken?
Was wisst Ihr über diese KZ´s die als Flüchtlings- oder Auffangslager getarnt waren?
Wie waren die Bedingungen und wieviele Insassen wurden interniert?

Schon im Voraus einen herzlichen Dank, für eure Bemühungen.
Euer Franz


Willst Du provozieren?
Oder bist Du nur etwas "verwirrt"?
 
Vielen Dank für deine Aufklärung, deine guten Tips und deine ausführliche Beschreibung. In diesem Thema gibt es viele mangelhafte Bücher und verzerrte Darstellungen, die einen leicht auf den Holzweg bringen können. Meiner Meinung nach ist der Schlussbericht der Bergier-Kommission zu differenziert. 551 Seiten sind auf einmal einfach zuviel. Es fehlt eine mit vernünftigem Aufwand lesbare Kurzform des Berichts.

Den damaligen Behörden der Schweiz kann man dennoch ein Versagen vorwerfen. Im UEK Schlussbericht, S. 121 steht geschrieben:

Die hier erörterte Kritik zur Statistik der anonymen Wegweisungen liesse sich aber auch in gegenteiliger Richtung verwenden: Der Fall einer registrierten anonymen Rückweisung würde dann mehrere Personen, zum Beispiel ein Ehepaar oder eine mehrköpfige Familie, umfassen. Solcherart müsste die Zahl der 120 weggewiesenen Personen die Anzahl registrierter Rückweisungen übertreffen. Doch auch dies ist eine Annahme, die Vermutung bleibt und nicht empirischer Gewissheit entspricht.
Mangels Quellen sind exakte Angaben über die Zahl der Flüchtlinge, denen die Schweiz während des Zweiten Weltkriegs die Aufnahme verweigert hat, also unmöglich. Dasselbe gilt auch für die Fluchtgründe, den Glauben, die politische Anschauung, das Alter und das Geschlecht der Zurückgewiesenen. Irrtümlich war da und dort die Rede davon, die Schweiz habe 30 000 jüdische Flüchtlinge zurückgewiesen. Sicher ist, dass es sich bei den bis im Frühling 1944 weggewiesenen Flüchtlingen zu einem grossen Teil um Juden handelte. In den letzten Kriegsmonaten wurden indessen auch etliche Personen zurückgewiesen, die sich mit zweifelhaften Motiven aus dem NS-Machtbereich in die Schweiz retten wollten. Weit wichtiger als die – oftmals in politisch belastender oder entlastender Absicht geführte – Diskussion über die genaue Zahl der zurückgewiesenen Flüchtlinge scheinen uns die Fragen, was die Behörden von den Geschehnissen im Osten Europas wussten, als sie im Sommer 1942
beschlossen, «Flüchtlinge nur aus Rassegründen» seien grundsätzlich wegzuweisen, und warum sie so entschieden.

1. Warum haben Sie die 20000-25000 Flüchtlinge, die bis zur Schweizer Grenze gelangten in den praktisch sicheren Tod geschickt?
Es hätte die Zahl der Flüchtlinge lediglich um 10%, die der gesamten Bevölkerung auf 0,6% erhöht! Kann man angesicht´s dieser Tatsache nicht von einem Versagen sprechen?

2. Warum erteilte die Schweiz am 05. Oktober 1938 an Hitlerdeutschland den Vorschlag, die Juden mit dem roten "J"-Stempel zu kennzeichnen?

3. Warum hat die Schweiz den Warentransit durch die Alpen zwischen Deutschland und Italien nicht lahmgelegt? Es stand doch eh schon fest, dass Hitler die Schweiz auf dem "Heimweg" übernehmen wollte.

Zu den Opfern in den Lagern gibt es leider keine offiziellen Zahlen. Die Opfer wurden geheimgehalten und niemand wird je darüber etwas erfahren, auch nicht die UEK.

Vielen Dank für die großartige Mitarbeit,
Euer Franz
 
Vielen Dank für deine Aufklärung, deine guten Tips und deine ausführliche Beschreibung. In diesem Thema gibt es viele mangelhafte Bücher und verzerrte Darstellungen, die einen leicht auf den Holzweg bringen können. Meiner Meinung nach ist der Schlussbericht der Bergier-Kommission zu differenziert. 551 Seiten sind auf einmal einfach zuviel. Es fehlt eine mit vernünftigem Aufwand lesbare Kurzform des Berichts.

Das kommt sicher noch, die Aufarbeitung hat ja auch sehr spät begonnen.

Das Buch vom Lehrmittelverlag ist mal ein Anfang.

Aber wenn man sich historisch ein richtiges Bild machen möchte, dann muss man eben auch mal 551 Seiten durchlesen.

Den damaligen Behörden der Schweiz kann man dennoch ein Versagen vorwerfen. Im UEK Schlussbericht, S. 121 steht geschrieben:

Das wird ja auch nicht bestritten.


1. Warum haben Sie die 20000-25000 Flüchtlinge, die bis zur Schweizer Grenze gelangten in den praktisch sicheren Tod geschickt?
Es hätte die Zahl der Flüchtlinge lediglich um 10%, die der gesamten Bevölkerung auf 0,6% erhöht! Kann man angesicht´s dieser Tatsache nicht von einem Versagen sprechen?

Gute Frage, die niemand Schlüssig beantworten kann. Nur soviel, viele hatten auch in der Schweiz angst, dies zeigt sich in den Berichten der Grenzwächter.



2. Warum erteilte die Schweiz am 05. Oktober 1938 an Hitlerdeutschland den Vorschlag, die Juden mit dem roten "J"-Stempel zu kennzeichnen?

Zum J-Stempel:

Die Jahre 1938 und 1942
Für die schweizerische Flüchtlingspolitik waren zwei Jahre von zentraler Bedeutung: 1938 war die Schweiz an der Kennzeichnung der Pässe deutscher Juden durch den «J»-Stempel beteiligt, und im August 1942 schloss sie die Grenze für Flüchtlinge «nur aus Rassegründen».

Angesichts der Massenflucht, die nach dem «Anschluss» Österreichs im Frühjahr 1938 einsetzte, suchte die Schweiz nach Wegen, um die Flüchtlinge fernzuhalten. Als die ehemaligen österreichischen Staatsangehörigen deutsche Pässe erhielten, erwog sie die Einführung einer allgemeinen Visumpflicht für alle Deutschen. Dagegen sprachen aus Schweizer Sicht allerdings wirtschaftliche und politische Überlegungen. Schliesslich traten die deutschen Behörden auf den von Schweizer Seite vorgebrachten Vorschlag ein, eine diskriminierende, auf deutsche «Nichtarier» beschränkte Kennzeichnung der Pässe vorzunehmen. Die Bestimmung des Kennzeichens – ein Stempel mit Text, rot unterstrichene Namen oder ein «J» – war nach der grundsätzlichen Einigung nur noch eine Frage technischer Details. Obwohl der Chef der Eidgenössischen Polizeiabteilung, Heinrich Rothmund, auf die rechtliche und ethische Fragwürdigkeit der Kennzeichnung hinwies, hiess der Bundesrat sie einstimmig gut. Damit legte die Schweiz ihrer Einreisepraxis die in den deutschen Gesetzen begründeten rassistischen Kriterien über die Bestimmung von «Ariern» und «Nichtariern» zugrunde, und sie stimmte einer Vereinbarung zu, die auch die Kennzeichnung der Pässe von Schweizer Juden prinzipiell ermöglichte. Für deutsche Juden hatte das «J» zur Folge, dass ihre Ausreise auch in andere Länder erschwert oder verunmöglicht wurde (Kapitel 3.1).

Hier die Zusammenfassung:

http://www.geschichtsforum.de/269987-post5.html

3. Warum hat die Schweiz den Warentransit durch die Alpen zwischen Deutschland und Italien nicht lahmgelegt? Es stand doch eh schon fest, dass Hitler die Schweiz auf dem "Heimweg" übernehmen wollte.

Hast du schon einmal überlegt, dass man versuchte genau dies zu verhindern.
Man versuchte möglichst ohne Schaden durch den Krieg zu kommen, schliesslich musste man auch an die Schweizer Bevölkerung denken.

Wenn die Deutsche Armee die Schweiz angegriffen hätte, diese Pläne bestanden, dann wären die Tunnels gesprengt worden. Die Sprengladungen waren in den Transittunnels vorhanden.

Zu den Opfern in den Lagern gibt es leider keine offiziellen Zahlen. Die Opfer wurden geheimgehalten und niemand wird je darüber etwas erfahren, auch nicht die UEK.

Ach ja woher hast du diese Weisheit? Sehr polemisch deine Aussage. Gibt doch deine Quelle für diese Unterstellung an.
 
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