Der Kriegsächtungspakt - Briand-Kellogg-Pakt (1928)

Gandolf

Aktives Mitglied
1.

Am 27.08.1928 unterzeichnete Deutschland neben 10 weiteren Nationen den Kriegsächtungspakt, der auch Briand-Kellogg-Pakt genannt wird. Ihm traten bis Ende 1929 weitere 44 Staaten, darunter auch Polen, bei. Im Wesentlichen regelt er folgendes:
  • die Verurteilung und den Verzicht auf den Krieg als Werkzeug der Politik (Artikel I);

    [*]
    die Pflicht, Streitfälle niemals anders als friedlich zu lösen (Artikel II) und
    [*]
    den Verlust der Vorteile des Paktes für denjenigen Staat, der zum Angriffskrieg schreitet (Präambel).
Den vollständigen Wortlaut des Paktes findet man hier: http://www.lsg.musin.de/geschichte/wr/Quellen/Kellog_Pakt.htm


2.

Bei dem Kriegsächtungspakt handelt es sich um einen rechtsverbindlichen völkerrechtlichen Vertrag. Er wurde für unbestimmte Zeit abgeschlossen, ist unkündbar und gilt infolgedessen auch heute noch. Aufgrund des in der UN-Charta enthaltenen umfassenderen Gewaltverbotes hat er jedoch heutzutage an Bedeutung verloren (vgl. Art 2 Nr. 4 UN-Charta).

Rechtsgeschichtlich stellte der Pakt eine Revolution dar. Seit jeher waren die Staaten berechtigt zur Genugtuung oder zur Durchsetzung völkerrechtlicher Ansprüche einen Angriffskrieg zu führen. Mit der Unterzeichnung dieses Paktes gaben sie dieses Recht zu Gunsten friedlicher Koexistenz auf.

Mit dem Pakt wurde lediglich der Angriffskrieg verboten. Dies ergibt sich eindeutig aus der Entstehungsgeschichte – insb. der amerikanischen Note vom 23.06.1928 - und dem Sinn und Zweck des Paktes. Der Notwehrkrieg, zu dem auch der Nothilfekrieg gehört, blieb erlaubt.

Der Pakt enthält keine Vorschriften über die friedliche Streitbeilegung oder über Sanktionen bei Verstoß gegen die Vertragsvorschriften. Mit der Generalakte für die friedliche Regelung internationaler Streitigkeiten vom 26.9.1928 wurden ergänzende Regelungen verabschiedet. Bei einem verbotenen Angriff bestand die rechtliche Funktion des Paktes darin, dass sich künftig jeder Angreifer ins Unrecht setzte und somit die Staatengemeinschaft künftig jedem Angriffsopfer Nothilfe leisten durfte.


3.

Benannt wurde der Kriegsächtungspakt nach dem französischen Außenminister Aristide Briand und dem amerikanischen Außenminister Frank Kellogg. Doch dass dieser zustande kam, war vor allem ein großer Erfolg für Deutschlands Außenministers Gustav Stresemann:

Am 20.06.1927 schlug Briand den USA den Abschluss eines zweiseitigen Vertrages vor, mit dem zwischen den Vertragspartnern (also nur Frankreich und den USA) auf das Mittel des Krieges für alle Zeiten verzichtet werden sollte. Briand griff mit diesem Vorschlag die Initiative amerikanischer Pazifisten auf und versuchte die USA durch diesen fest an Frankreich zu binden. So sollte die Festigung des mit dem Versailler Vertrag erreichten Besitzstandes und die Geneigtheit Amerikas für die in Europa anstehenden Fragen der Abrüstung, der Reparationen und der interalliierten Schuldenregelung, etc. erreicht sowie demonstriert werden, dass die Franzosen über bessere Beziehungen zu den USA verfügen als die sich allmählich von den Belastungen des Versailler Vertrages erholenden Deutschen.

Briands Vorschlag war in der pazifistisch orientierten amerikanischen Öffentlichkeit populär. Doch für die US-Regierung war er nicht akzeptabel. Er hätte die Spielräume der amerikanischen Europapolitik zu stark zu Gunsten Frankreichs eingeschränkt. Kellogg legte deshalb am 28.12.1927 einen Gegenentwurf vor, in dem er die von den Franzosen angestrebte Bilateralität ins Globale erweiterte: alle Staaten der Welt sollten den Pakt, mit dem der Krieg geächtet werden sollte, unterzeichnen können - auch Deutschland.

Kelloggs Entwurf bedeutete für Frankreich ein Problem. So würden sich die von Paris angestrebten bevorzugten Sonderbeziehungen mit den USA nicht erreichen lassen. Zudem würde das Kriegsverbot Frankreichs Spielraum gegenüber Deutschland einengen. Das bisherige Völkerrecht erlaubte es ja zur Durchsetzung völkerrechtlicher Ansprüche notfalls auch Krieg zu führen. ABER die französische Regierung konnte den Vorschlag von Kellogg nicht einfach ablehnen. Notgedrungen begannen die Franzosen auf Zeit zu spielen in der Hoffnung, dass sie die von ihnen gerufenen Geister allmählich wieder loswerden.

Es war Stresemann, der dafür sorgte, dass Frankreich diese Geister nicht mehr los wurde. Die Verpflichtung, auf den Krieg als Mittel der Konfliktregelung zu verzichten und Streit friedlich auszutragen, kam Deutschland entgegen: Sie schränkte Frankreichs politische Bewegungsfreiheit ein, relativierte die Macht seines ostmitteleuropäischen Allianzsystems und untersagte Frankreich an sein überlegenes Waffenarsenal zu appellieren. Wenn sich die Franzosen ohne die Drohung mit der ultima ratio (Krieg) mit den Deutschen über Reparationen und andere Versailler Folgen einigen mussten, war das nur bei Ausgleich der Gegensätze möglich. Davon konnte das Deutsche Reich, dessen Gebiete teilweise noch bis 1930 von Frankreich besetzt waren, nur profitieren.

Also schaltete sich das Deutsche Reich in die zwischen Frankreich und den USA hin- und hergehende Debatte ein. Es bemühte sich zu vermitteln und erhob das amerikanische Anliegen weitgehend zur eigenen Sache. So eng waren die deutsch-amerikanischen Beziehungen damals noch nie und sollten sie bis 1945 auch nicht mehr werden. Letztlich musste sich Frankreich dem amerikanischen Willen fügen. Kellogg konnte im Angesicht französischer Ausflüchte, Verzögerungen und Behinderungen immer wieder auf die tatkräftige Hilfe der Deutschen zählen. Frankreich drohte weit mehr als nur das angestrebte Ziel zu verlieren. Acht Monate nach dem Kelloggschen Gegenentwurf wurde der Vertrag zur Ächtung des Krieges am 27.08.1928 unterschrieben. Am 24.07.1929 trat er in Kraft.



Literatur: Klaus Hildebrand, Das vergangene Reich – Deutsche Außenpolitik von Bismarck bis Hitler, 1999, S. 572 ff.



4.

In der Folgezeit wurde der Kriegsächtungspakt häufig gebrochen. Der Angriffskrieg war zwar verboten, aber er verschwand nicht. Das Verbot allein konnte ihn nicht aus der Welt schaffen. Die bloße Existenz von Rechtsregeln führt eben noch nicht zu deren Befolgung. Entscheidend ist vielmehr das Rechtsbewusstsein der Handelnden.

Auf das Rechtsbewusstsein der Regierungen hatte der Pakt durchaus seinen Einfluss. Künftig galten Angreifer als Rechtsbrecher und trugen unbezweifelbar die volle Schuld für den Ausbruch ihres Krieges. Glaubt man den offiziellen Verlautbarungen, werden seitdem nur noch Notwehrkriege geführt. So soll es sich z.B. beim italienischen Angriff auf Äthiopien (1935) - Roms Angaben zufolge - um einen Akt der Notwehr gehandelt haben. Selbst Hitler versuchte der internationalen Öffentlichkeit und seinem Volk den deutschen Angriff auf Polen als Akt der Selbstverteidigung zu verkaufen ("seit 5.45 Uhr wird zurückgeschossen!"). Doch gerade diese Maskierungsversuche belegen, dass den Paktbrechern durchaus klar war, wie ihre „Notwehrakte“ nach dem Pakt zu beurteilen waren.

Der Pakt enthielt keine Sanktionen für den Fall eines Paktbruches. Man verzichtete bewusst darauf, eine PFLICHT der Unterzeichnerstaaten zu konstruieren, zu Gunsten des angegriffenen Staates in einen verbotenen Krieg eintreten zu müssen. Eine solche Verpflichtung wäre in der Praxis ohnehin nicht durchsetzbar gewesen. Wie sollte man einen Staat zwingen, seine Existenz durch einen Krieg zu gefährden, um sich für die Existenz eines anderen angegriffenen Staates einzusetzen? Auch wäre das Ziel des Paktes, den Krieg zu ächten, in die Ferne gerückt, wenn künftig die Unterzeichnerstaaten erst einmal an jedem Krieg mitwirken müssten. Doch auch wenn der Pakt keine Sanktionen enthielt, war mit ihm eine wichtige Konsequenz verknüpft. Er setzte den Angreifer ins Unrecht. Alle Unterzeichnerstaaten hatten im Rahmen ihres Nothilferechtes, welches der Pakt nicht beschnitt, das RECHT, dem Unrechtsopfer Beistand zu leisten (Nothilfekrieg). „Von nun an wird der Staat, der es wagen würde, die Verurteilung aller Paktunterzeichner herauszufordern, sich der sicheren Gefahr aussetzen, dass sich allmählich und freiwillig eine Art von allgemeiner Solidarität gegen ihn bildet, deren furchtbare Folgen er bald zu spüren bekäme. Und welcher Staatsmann, dessen Land den Pakt unterzeichnet hat, würde die Verantwortung auf sich nehmen, es einer solchen Gefahr auszusetzen? Das neue Gesetz der gegenseitigen Abhängigkeit der Völker zwingt jeden Staatsmann, das denkwürdige Wort des Präsidenten Coolidge auf sich zu beziehen: »Krieg, auf welchem Punkt der Erde er auch geführt werden mag, ist eine Handlung, die die Interessen meines Landes schädigt.«“ (Aristide Briand am 27.08.1928 zur Unterzeichnung des Paktes - zitiert aus dem Buch „Reden die die Welt bewegten“, Emil Vollmer Verlag, 9. Auflage, S. 336, 338).


5.

Hitler schenkte Briands Mahnung keine Beachtung. In seinen von der Vorherrschaft der überlegenen germanischen Rasse beherrschten Vorstellungen war letztlich kein Platz für friedliche Koexistenz mit den - aus seiner Sicht - unterlegenen Ostvölkern. Mit dem Angriff auf Polen vom 1.9.1939 schritt er zur Umsetzung seines Konzeptes vom „Lebensraum im Osten“. England und Frankreich traten in den Krieg zu Gunsten des angegriffenen Polens ein und führten gegen Hitler einen Nothilfekrieg. Wie von Briand vorhergesagt, formierte sich gegen den Paktbrecher allmählich und freiwillig (man kann auch sagen notgedrungen) die Große Koalition der meisten Paktunterzeichnerstaaten.

Nach dem Zusammenbruch Deutschlands im Mai 1945 unterzeichneten die Siegermächte am 8.8.1945 das Statut des Internationalen Militärtribunals, der in Nürnberg den Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher durchführte. Auf der Basis dieses Statutes lautete einer der Anklagepunkte: „Planung, Entfesselung und Durchführung eines Angriffskrieges“. Dieses Verbrechen wurde aus der Verletzung des Kriegsächtungspaktes abgeleitet.

Die Verteidigung wendete gegen die Anklage vor allem zwei Gesichtspunkte ein:
  • Das Statut sei erst nach dem Krieg geschaffen worden. Es schaffe mit dem „Verbrechen gegen den Frieden“ Straftatbestände, die es vorher nicht gegeben habe und verstoße hierdurch gegen den Grundsatz „nulla poena sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz). Folglich seien die Tatbestände des Statuts auf die bis zum Kriegsschluss begangenen Handlungen – unbeschadet ihrer Verwerflichkeit – nicht anzuwenden.
  • Das Verbrechen gegen den Frieden sei hinsichtlich seiner völkerrechtlichen Ableitung zweifelhaft. Gegen den Kriegsächtungspakt sei schon vor 1939 mehrfach verstoßen worden, ohne dass daraus eine strafrechtliche Verantwortung der handelnden Personen abgeleitet wurde. Der Kriegsächtungspakt verpflichte allein die Staaten, nicht die Politiker und belege ihr Verhalten nicht mit Strafen. Zum Verbrechen gegen den Frieden gelange man nur aufgrund eines unzulässigen Doppelsprungs vom Staatenunrecht zum individuellen Unrecht und von diesem zum strafbaren Unrecht voraus.
Beide Einwände waren freilich wenig überzeugend:
  • Der Grundsatz, dass Straftatbestände vor Begehung der Tat gesetzlich festgeschrieben sein müssen („nulla poena sine lege“), ist kein universell geltendes Prinzip. Er galt damals weder in den angelsächsischen Rechtsordnungen, die auf dem Gewohnheitsrecht basierten, noch im Strafgesetzbuch des NS-Staates. Schließlich setzt dieser Grundsatz denknotwendigerweise eine abschließende Kodifikation des Strafrechts voraus. Das vor 1945 überwiegend auf Gewohnheitsrecht beruhende Völkerrecht erfüllte diese Bedingung aber nicht und darf angesichts seiner 1939 gerade erreichten durchaus lückenhaften Entwicklungsstufe nicht an den strengen Prinzipien entwickelter Strafrechtsordnungen gemessen werden.
  • Das Handeln des Staates ist nur eine Fiktion. Er kann nur durch seine Organe handeln, die von Einzelpersonen gebildet werden. Auch die Vorbereitung und Führung eines Angriffskrieges unter Bruch des Kriegsächtungspaktes ist letztlich auf das Handeln von Einzelpersonen zurückzuführen. Für deren Handeln muss der Staat zwar nach Außen haften (Schadenersatz, Reparationen, Wiedergutmachungsleistungen, etc.). Aber die Einzelpersonen tragen auch eine eigene Verantwortung für den Rechtsbruch des Staates. Da der Staat nach dem Grundsatz der Staatenverantwortlichkeit für die Wiedergutmachung des Rechtsbruches haftet, kann die Folge des Rechtsbruchs für die Einzelpersonen nur deren Bestrafung sein.
Literatur zu den Hauptkriegsverbrecherprozessen und deren rechtlichen Bewertung:
1. http://www.topographie.de/imt/index.html
2. http://www.shoa.de/content/view/341/184/
3. Eberhard Menzel/Knut Ipsen/Volker Epping, Völkerrecht, 2004
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich das beurteilen kann, eine sehr gründliche Ausarbeitung - hast dir viel Mühe gemacht.
Du schreibst, da der Pakt unkündbar ist, gilt er heute noch. Ist das eher prinzipiell zu verstehen oder gehört er tatsächlich heute noch "zum Handwerkszeug" überstaatlicher Institutionen, wie z.B. dem UN-Sicherheitsrat? Wurden da nicht Nachfolgeregelungen geschaffen, zum Beispiel im Rahmen der UN, die auch Staaten unterzeichnet haben, die es damals noch gar nicht gab?
(Ich hoffe, das führt nun nicht zu einem staatsrechtlichen Exkurs größeren Umfangs);)
 
Arne schrieb:
Soweit ich das beurteilen kann, eine sehr gründliche Ausarbeitung - hast dir viel Mühe gemacht.
Du schreibst, da der Pakt unkündbar ist, gilt er heute noch. Ist das eher prinzipiell zu verstehen oder gehört er tatsächlich heute noch "zum Handwerkszeug" überstaatlicher Institutionen, wie z.B. dem UN-Sicherheitsrat? Wurden da nicht Nachfolgeregelungen geschaffen, zum Beispiel im Rahmen der UN, die auch Staaten unterzeichnet haben, die es damals noch gar nicht gab?
(Ich hoffe, das führt nun nicht zu einem staatsrechtlichen Exkurs größeren Umfangs);)
Da brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Die Sache ist einfach zu erklären:
  • Für die Unterzeichnerstaaten des Paktes gilt dieser auch heute noch.
  • Die UN-Charta enthält ein "Gewaltverbot". Dieses Verbot reicht weiter als das im Pakt geregelte "Kriegsverbot".
  • Da jeder Verstoß gegen das Kriegsverbot auch einen Verstoß gegen das Gewaltverbot darstellt und die UN-Charta von nahezu allen Staaten unterschrieben wurde, beschäftigt man sich heutzutage eigentlich nur noch mit dem Gewaltverbot der UN-Charta. Manchmal wird in einer Randbemerkung erwähnt, dass ein Staat nicht nur gegen das Gewaltverbot sondern auch gegen das Kriegsverbot des Briand-Kellogg-Pakts verstossen hat .
 
Gandolf schrieb:
Da brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Die Sache ist einfach zu erklären:
  • Für die Unterzeichnerstaaten des Paktes gilt dieser auch heute noch.
  • Die UN-Charta enthält ein "Gewaltverbot". Dieses Verbot reicht weiter als das im Pakt geregelte "Kriegsverbot".
  • Da jeder Verstoß gegen das Kriegsverbot auch einen Verstoß gegen das Gewaltverbot darstellt und die UN-Charta von nahezu allen Staaten unterschrieben wurde, beschäftigt man sich heutzutage eigentlich nur noch mit dem Gewaltverbot der UN-Charta. Manchmal wird in einer Randbemerkung erwähnt, dass ein Staat nicht nur gegen das Gewaltverbot sondern auch gegen das Kriegsverbot des Briand-Kellogg-Pakts verstossen hat .

Es gibt eine Simplicissimus Sartire aus dem Jahr 1919 in der US-Präsident Wilson von einem höheren Wesen gefragt wird:

Wo sind deine 14 Punkte, Woodrow??

Wilson, sichtllich verlegen antwortet:

Oh Lord, deine 10 Gebote haben wir ja auch nicht gehalten!

Mit anderen Worten, wenn sich die Menschheit an die 10 Gebote halten würde, bräuchte man weder Kellog-Pakt noch UN-Charta.
An die man sich genausowenig hält.

Grüße Repo
 
Repo schrieb:
Es gibt eine Simplicissimus Sartire aus dem Jahr 1919 in der US-Präsident Wilson von einem höheren Wesen gefragt wird:

Wo sind deine 14 Punkte, Woodrow??

Wilson, sichtllich verlegen antwortet:

Oh Lord, deine 10 Gebote haben wir ja auch nicht gehalten!

Mit anderen Worten, wenn sich die Menschheit an die 10 Gebote halten würde, bräuchte man weder Kellog-Pakt noch UN-Charta.
An die man sich genausowenig hält.

Grüße Repo


Wenn ich mich an die KSZE-Vereinbarungen erinnere... Die durften Staaten unterzeichnen, die die Menschenrechte mit Füßen getreten, bespuckt und darüber uriniert haben.
Will mir jemand widersprechen?
 
repo schrieb:
Es gibt eine Simplicissimus Sartire aus dem Jahr 1919 in der US-Präsident Wilson von einem höheren Wesen gefragt wird:
Wo sind deine 14 Punkte, Woodrow??
Wilson, sichtllich verlegen antwortet:
Oh Lord, deine 10 Gebote haben wir ja auch nicht gehalten!
Über Wilsons 14 Punkte können wir gerne in einem anderen Strang diskutieren;).
repo schrieb:
Mit anderen Worten, wenn sich die Menschheit an die 10 Gebote halten würde, bräuchte man weder Kellog-Pakt noch UN-Charta.
An die man sich genausowenig hält.
Zustimmung. Doch welche Schlüsse ziehst Du daraus?:confused: Sollen die zehn Gebote etwa überflüssig sein, weil gegen diese immer wieder verstossen wird?:grübel:
repo schrieb:
Wenn ich mich an die KSZE-Vereinbarungen erinnere... Die durften Staaten unterzeichnen, die die Menschenrechte mit Füßen getreten, bespuckt und darüber uriniert haben.
Was den Ostblock angeht, bekannte sich die sowjetische Führung 1990 nicht nur zu den in der KSZE-Schlussakte genannten Prinzipien der Souveränität und der freien Auswahl der eigenen Bündnissysteme sondern Osteuropa wurde friedlich aus dem Warschauer Pakt (entgegen der früher vertretenen Breshnew-Doktrin) entlassen.;)

Und nur mal so am Rande: natürlich hat sich die Nazi-Führungsclique 1928-194X über den Kriegsächtungspakt lustig gemacht und ihre Häme über dieses Regelwerk ausgebreitet. Aber als dann jene von ihnen, die sich nicht selbst umgebracht haben, in Nürnberg vor das Internationale Militärtribunal gestellt wurden, war schluss mit lustig. Auch diese Seite gehört zur Missachtung des Rechts, für Regierungsmitglieder nicht immer, aber seit 1945 immer öfters (siehe Ruanda, Milosevic, etc.) - und das ist auch gut so!:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Gandolf schrieb:
Zustimmung. Doch welche Schlüsse ziehst Du daraus?:confused:

Was den Ostblock angeht, bekannte sich die sowjetische Führung 1990 nicht nur zu den in der KSZE-Schlussakte genannten Prinzipien der Souveränität und der freien Auswahl der eigenen Bündnissysteme sondern Osteuropa wurde friedlich aus dem Warschauer Pakt (entgegen der früher vertretenen Breshnew-Doktrin) entlassen.;)

Und nur mal so am Rande: natürlich hat sich die Nazi-Führungsclique 1928-194X über den Kriegsächtungspakt lustig gemacht und ihre Häme über dieses Regelwerk ausgebreitet. Aber als dann jene von ihnen, die sich nicht selbst umgebracht haben, in Nürnberg vor das Internationale Militärtribunal gestellt wurden, war schluss mit lustig. Auch diese Seite gehört zur Missachtung des Rechts, für Regierungsmitglieder nicht immer, aber seit 1945 immer öfters (siehe Ruanda, Milosevic, etc.) - und das ist auch gut so!:D

Ich stelle einfach mal die These auf, dass sich der Ostblock auch ohne KSZE aufgelöst hätte. Was natürlich auch in einen anderen Thread gehört.

In Nürnberg standen die Verlierer vor Gericht. Die Gewinner haben selten oder nie juristische Probleme.

In den knapp 80 Jahren seit Abschluss des Kellogg-Paktes hat es vermutlich mehr kriegerische Auseinandersetzungen gegeben, als in den 80 Jahren zuvor.

Solche weitgefassten Menschenbeglückende Vertragswerke sind, insbesondere wenn man sie aus politischen Gründen von Staaten mitunterzeichnen lässt, denen die beschworenen Grundsätze absolut fremd sind, (vordergründig mindestens) nutzlos.

Vielleicht wird der moralische Standard der Menscheit dadurch mittel- bis langfristig positiv beeinflusst. Aber mehr nicht.

Ein allgemeiner erneuerter Schwur auf die 10 Gebote und die entsprechenden Gegenstücke in den anderen Religionen würde es auch tun.

Grüße Repo
 
Repo schrieb:
Ich stelle einfach mal die These auf, dass sich der Ostblock auch ohne KSZE aufgelöst hätte. Was natürlich auch in einen anderen Thread gehört.
Für Oppositionelle wie Vaclav Havel war die Schlussakte von Helsinki durchaus wichtig. Sie haben sich gegenüber ihren Regierungen auf die dort genannten Grundsätze berufen und z.B. in der "Charta 77" die Widersprüche zwischen diesen Grundsätzen und dem Leben im Ostblock dargestellt (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Charta_77). Das gehört natürlich auch in einen anderen Strang.
Repo schrieb:
In Nürnberg standen die Verlierer vor Gericht. Die Gewinner haben selten oder nie juristische Probleme.
Es trifft zu, dass der NS-Staat zuerst militärisch besiegt werden musste, bevor man seine Führer für ihre Verbrechen bestrafen konnte. Aber erstens hatten sie das auch verdient und zweitens hat man in Nürnberg immerhin damit angefangen, Kriegsverbrecher vor ein Internationales Gericht zustellen.
Repo schrieb:
In den knapp 80 Jahren seit Abschluss des Kellogg-Paktes hat es vermutlich mehr kriegerische Auseinandersetzungen gegeben, als in den 80 Jahren zuvor.
Das stimmt vermutlich sogar und in allen Kriegen haben sich die Kriegsparteien auf das Recht zur Selbstverteidigung berufen, um nicht nach dem Pakt als Angreifer oder nach der UN-Charta als Friedensstörer zu gelten. ABER der Pakt kann nun mal nichts dafür, dass sich die Regierungen nicht immer an Rechtsvorschriften halten und Lügen, um ihre Rechtsbrüche zu verschleiern. Dennoch ist es wichtig, dass es Mäßstäbe zur Trennung von Recht und Unrecht gibt - gerade bei der Frage von Krieg und Frieden.
Repo schrieb:
Solche weitgefassten Menschenbeglückende Vertragswerke sind, insbesondere wenn man sie aus politischen Gründen von Staaten mitunterzeichnen lässt, denen die beschworenen Grundsätze absolut fremd sind, (vordergründig mindestens) nutzlos.
Im Verhältnis zu Frankreich hatte der Vertrag durchaus zu Gunsten von Deutschland beglückende Wirkungen. Nur wussten die Franzosen bei der Unterzeichnung des Paktes im Jahr 1928 nun einmal nicht, dass sich Deutschland 5 Jahre später aus dem Kreis der Kulturnationen verabschieden und weitere 6 Jahre später unter Bruch des Paktes zum Zweiten WK schreiten wird.
Repo schrieb:
Vielleicht wird der moralische Standard der Menscheit dadurch mittel- bis langfristig positiv beeinflusst. Aber mehr nicht.
Der Pakt ist doch keine moralische Absichtserklärung. Er schränkt das Recht ein, Krieg zu führen.;) Angriffskriege sind Unrecht.
Repo schrieb:
Ein allgemeiner erneuerter Schwur auf die 10 Gebote und die entsprechenden Gegenstücke in den anderen Religionen würde es auch tun.
Das würde nur zu einem Streit der Theologen darüber führen, was da eigentlich beschworen wurde und ob bzw. unter welchen Voraussetzungen derartige Schwüre verbindlich wären. Die Quellen des modernen Rechts finden sich aus gutem Grund in von Menschen gemachten Rechtsvorschriften und nicht in den göttlichen Erkenntnisquellen (z.B. Altes und Neues Testament, Koran). Was in den göttlichen Quellen steht, kann nur mit theologischer Auslegung ermittelbar werden und ist somit eine Glaubensfrage. Die Rechtsfindung hingegen erfolgt auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Methode.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Religion ist Opium fürs Volk!"
Wenn dieser Satz stimmt, möchte ich ihm einen zweiten zur Seite stellen:

"Solche Verträge sind Schlafmittel fürs Volk"

Die Völker wollen Frieden. Zweifellos. Und dafür bekommen sie diese Verträge. Als Schlafmittel.

Und die jeweils Herrschenden? wollen die das auch???
oder wollen sie sich "einen Namen machen"? Wie der preussische Friedrich?
was wollte Mao, Stalin, Hitler, Napoleon???? Was sie gemacht haben wissen wir, aber was wollten sie?

Was wollte Bush Vater im Irak? Bush Sohn?

Der Ausburch des 1. WK ist doch das beste Beispiel, vorher "Beschlüsse der II. Internationale" usw. usf. im Ergebnis wurden fast allen per Propaganda die Hirne total vernebelt, soweit, dass sogar Liebknecht an die "Verteidigung des Vaterlands" glaubte.

Na ja, konsens werden wir keinen finden...

Grüße Repo
 
Repo schrieb:
Wenn ich mich an die KSZE-Vereinbarungen erinnere... Die durften Staaten unterzeichnen, die die Menschenrechte mit Füßen getreten, bespuckt und darüber uriniert haben.
Will mir jemand widersprechen?

Stimmt, Staaten wie Spanien, Portugal und Griechenland waren schließlich auch beteiligt ...
 
Repo schrieb:
"Religion ist Opium fürs Volk!"
Wenn dieser Satz stimmt, möchte ich ihm einen zweiten zur Seite stellen:

"Solche Verträge sind Schlafmittel fürs Volk"

Die Völker wollen Frieden. Zweifellos. Und dafür bekommen sie diese Verträge. Als Schlafmittel.

Und die jeweils Herrschenden? wollen die das auch???
oder wollen sie sich "einen Namen machen"? Wie der preussische Friedrich?
was wollte Mao, Stalin, Hitler, Napoleon???? Was sie gemacht haben wissen wir, aber was wollten sie?
Das steht doch im Eröffnungsbeitrag unter Ziff. 3:

Briand wollte ursprünglich die USA fest an Frankreich binden und musste dann das Gesicht seines Landes wahren. Kellogg wollte die von Briand angestrebte Sonderverbindung zwischen Frankreich und den USA vermeiden. Stresemann wollte den französischen Vorschlag für sein Land nutzen. Herausgekommen ist dann ein großer Erfolg für Stresemanns Außenpolitik.

Hitler und die Nazis hatten für den Kriegsächtungspakt von Anfang an nur Hohn und Spott übrig. 1939 haben sie ihn dann gebrochen. 1945 wurden manche von ihnen hierfür gehenkt.
St. Just schrieb:
Stimmt, Staaten wie Spanien, Portugal und Griechenland waren schließlich auch beteiligt ...
und haben sich zu Demokratien entwickelt...
 
Gandolf schrieb:
Das steht doch im Eröffnungsbeitrag unter Ziff. 3:

Briand wollte ursprünglich die USA fest an Frankreich binden und musste dann das Gesicht seines Landes wahren. Kellogg wollte die von Briand angestrebte Sonderverbindung zwischen Frankreich und den USA vermeiden. Stresemann wollte den französischen Vorschlag für sein Land nutzen. Herausgekommen ist dann ein großer Erfolg für Stresemanns Außenpolitik.

Hitler und die Nazis hatten für den Kriegsächtungspakt von Anfang an nur Hohn und Spott übrig. 1939 haben sie ihn dann gebrochen. 1945 wurden manche von ihnen hierfür gehenkt.

und haben sich zu Demokratien entwickelt...

Ne ganz naive Detailfrage:

Wer wurde für den 1956er Nahostkrieg gehenkt?

Ich bleibe bei meiner Einschätzung.
Für die Geschichte spielen solche allgemeinen Verträge
keine Rolle.

Für die Justizgeschichte mag das anders sein. Da halte ich mich mangels Wissen raus.

Grüße Repo
 
Repo schrieb:
Ne ganz naive Detailfrage:

Wer wurde für den 1956er Nahostkrieg gehenkt?

Ich bleibe bei meiner Einschätzung.
Für die Geschichte spielen solche allgemeinen Verträge
keine Rolle.

Für die Justizgeschichte mag das anders sein. Da halte ich mich mangels Wissen raus.
:confused:
Die Rechts- und Justizgeschichte gehört doch auch zur Geschichte.;)

Auch haben Verträge und das Völkerrecht im Bereich der Außenpolitik stets eine Rolle gespielt. Freilich muß ich zugeben, dass dies für Hitler wegen dessen Bereitschaft sich über das Recht hinwegzusetzen weniger gegolten hat. Doch wer wird für die Beurteilung der Frage, welche Rolle das Recht für die Internationale Politik spielt, schon die Hitlerische Position, Recht ist, was ihm nützt, zum allgemeinverbindlichen Maßstab erklären wollen?:autsch:

Für die Westmächte jedenfalls waren Hitlers Vertragsbrüche und Rechtsverletzungen ausschlaggebend dafür, die Appeasementpolitik zu beenden (nach dem Bruch des Münchener Abkommens) und in den Krieg zu Gunsten von Polen einzutreten (nach Hitlers Angriff auf Polen).So kam es dann auch zu der von Briand bei der Unterzeichnung des Paktes prophezeiten Großen Koaltion der Internationalen Staatengmeinschaft gegen den Herausforderer Hitler.

Ferner muß ich auch Deiner These widersprechen, dass der Kriegsächtungspakt ein allgemeiner Vertrag ist. Er bezieht sich auf die sehr konkrete Frage des Angriffskrieges. Er ist somit ein sehr spezieller Vertrag.

Zudem kommt ihm für die Bestimmung der Kriegsschuld eine entscheidende Bedeutung zu. Indem die Unterzeichnerstaaten sich verpflichtet haben, auf den Angriffskrieg zu verzichten, haben sie sich auch auf ein verbindliches Kriterium geeinigt, wer die Schuld für einen Krieg trägt: der Angreifer ist schuld und zwar völlig unabhängig davon, welche Schwierigkeiten es zuvor im Verhältnis zweier Staaten gegeben hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gandolf schrieb:
:confused:
Die Rechts- und Justizgeschichte gehört doch auch zur Geschichte.;)

Auch haben Verträge und das Völkerrecht im Bereich der Außenpolitik stets eine Rolle gespielt. Freilich muß ich zugeben, dass dies für Hitler wegen dessen Bereitschaft sich über das Recht hinwegzusetzen weniger gegolten hat. Doch wer wird für die Beurteilung der Frage, welche Rolle das Recht für die Internationale Politik spielt, schon die Hitlerische Position, Recht ist, was ihm nützt, zum allgemeinverbindlichen Maßstab erklären wollen?:autsch:

Für die Westmächte jedenfalls waren Hitlers Vertragsbrüche und Rechtsverletzungen ausschlaggebend dafür, die Appeasementpolitik zu beenden (nach dem Bruch des Münchener Abkommens) und in den Krieg zu Gunsten von Polen einzutreten (nach Hitlers Angriff auf Polen).So kam es dann auch zu der von Briand bei der Unterzeichnung des Paktes prophezeiten Großen Koaltion der Internationalen Staatengmeinschaft gegen den Herausforderer Hitler.

Ferner muß ich auch Deiner These widersprechen, dass der Kriegsächtungspakt ein allgemeiner Vertrag ist. Er bezieht sich auf die sehr konkrete Frage des Angriffskrieges. Er ist somit ein sehr spezieller Vertrag.

Zudem kommt ihm für die Bestimmung der Kriegsschuld eine entscheidende Bedeutung zu. Indem die Unterzeichnerstaaten sich verpflichtet haben, auf den Angriffskrieg zu verzichten, haben sie sich auch auf ein verbindliches Kriterium geeinigt, wer die Schuld für einen Krieg trägt: der Angreifer ist schuld und zwar völlig unabhängig davon, welche Schwierigkeiten es zuvor im Verhältnis zweier Staaten gegeben hat.


OK Gandolf,

für Hitler waren Verträge ein Stück Papier, wertlos da beschrieben. :D Schlechtes Beispiel.

Aber es gibt natürlich auch Demokratien, die...

ganz konkret was ist mit dem Suezkrieg 1956?

England, Frankreich, Israel gegen Ägypten.


Grüße Repo
 
Repo schrieb:
OK Gandolf,

für Hitler waren Verträge ein Stück Papier, wertlos da beschrieben. :D Schlechtes Beispiel.

Aber es gibt natürlich auch Demokratien, die...

ganz konkret was ist mit dem Suezkrieg 1956?

England, Frankreich, Israel gegen Ägypten.

Grüße Repo
Wenn ich mich richtig erinnere, mussten sich Engländer und Franzosen unter dem Druck der Weltöffentlichkeit dem Suez zurück ziehen. So einflusslos scheint das Gewaltverbot der UN-Charta nicht zu sein.;)

Was den Nahost-Konflikt angeht, möchte ich vorschlagen, diesen in einem anderen Strang zu diskutieren. Der ist ziemlich komplex und sprengt ansonsten das Thema dieses Stranges, fürchte ich.
 
Gandolf schrieb:
Wenn ich mich richtig erinnere, mussten sich Engländer und Franzosen unter dem Druck der Weltöffentlichkeit dem Suez zurück ziehen. So einflusslos scheint das Gewaltverbot der UN-Charta nicht zu sein.;)

Was den Nahost-Konflikt angeht, möchte ich vorschlagen, diesen in einem anderen Strang zu diskutieren. Der ist ziemlich komplex und sprengt ansonsten das Thema dieses Stranges, fürchte ich.

War es nicht so, dass die Engländer und Franzosen sich auf insbesondere amerikanischen Druck hin zurückzogen? Und dass dieser amerikanische Druck daher kam, da die UdSSR mit einem militärischen Eingreifen gedroht hatte? Bin mir zwar nicht ganz sicher, aber wenn es denn so war, hat dort ja die UN-Charta herzlich wenig Anteil an der Beendigung der Gewalt gehabt...
 
Rutger II. schrieb:
War es nicht so, dass die Engländer und Franzosen sich auf insbesondere amerikanischen Druck hin zurückzogen? Und dass dieser amerikanische Druck daher kam, da die UdSSR mit einem militärischen Eingreifen gedroht hatte? Bin mir zwar nicht ganz sicher, aber wenn es denn so war, hat dort ja die UN-Charta herzlich wenig Anteil an der Beendigung der Gewalt gehabt...

Genau so war es.
Die weltweite Aufregung um den Ungarn-Aufstand sollte geschickt ausgenutzt werden. Was zum Glück nicht funktioniert hat.

Etwas näher am Kellogg-Pakt:
Abessinien 1935, der Duce wollte einen Angriffskrieg starten. Anfrage in Paris, OK, aber nur wenn er in der "Einheitsfront" gegen Hitler bleibt.
Nach bekanntwerden gab es in Frankreich eine Regierungskrise und anschließend eine Volksfrontregierung. (DER Vorteil einer Demokratie, Schweinereien werden manchmal bekannt, und das hat meist Folgen)

"Repo:In den knapp 80 Jahren seit Abschluss des Kellogg-Paktes hat es vermutlich mehr kriegerische Auseinandersetzungen gegeben, als in den 80 Jahren zuvor.
Gandolf:
Das stimmt vermutlich sogar"

Damit ist doch alles gesagt.
Ein Kriegsächtungspakt mit vielen schönen Zielen und Ergebnis:
noch mehr Kriege.

Solche Verträge werden ähnlich gehalten wie die zehn Gebote.
Und wenn nur "schlecht Zeugnis geredet wird wider Deinen Nächsten".

Grüße Repo
 
Rutger II. schrieb:
War es nicht so, dass die Engländer und Franzosen sich auf insbesondere amerikanischen Druck hin zurückzogen? Und dass dieser amerikanische Druck daher kam, da die UdSSR mit einem militärischen Eingreifen gedroht hatte? Bin mir zwar nicht ganz sicher, aber wenn es denn so war, hat dort ja die UN-Charta herzlich wenig Anteil an der Beendigung der Gewalt gehabt...
Die UN-Charta ist nur ein Stück Papier und keine Person, die in einer Krise handelnd in Erscheinung tritt. Vielleicht erkennt man auch deshalb ihre Bedeutung bei der friedlichen Konfliktlösung nicht immer zutreffend.

Die Neuauflage der britischen und französischen Kanonenbootpolitik verstiess gegen eine Vielzahl von Bestimmungen der UN-Charta (Unverletztlichkeit der Souveränität, Gewaltverbot, etc.). Die USA konnten im Verhältnis zu ihren Verbündeten diese Rechtsverletzungen zum Anlaß nehmen, um - trotz Bündnis - Druck auf diese auszuüben und diesen klar zu machen, dass sie nicht mit Washingtons Unterstützung rechnen konnten und mit ernsthaften Konsequenzen rechnen müssen. Insofern hatten die Bestimmungen der UN-Charta durchaus ihren Anteil an der friedlichen Lösung dieses Konflikts.
Repo schrieb:
"Repo:In den knapp 80 Jahren seit Abschluss des Kellogg-Paktes hat es vermutlich mehr kriegerische Auseinandersetzungen gegeben, als in den 80 Jahren zuvor.
Gandolf:
Das stimmt vermutlich sogar"

Damit ist doch alles gesagt.
Ein Kriegsächtungspakt mit vielen schönen Zielen und Ergebnis:
noch mehr Kriege.

Solche Verträge werden ähnlich gehalten wie die zehn Gebote.
Und wenn nur "schlecht Zeugnis geredet wird wider Deinen Nächsten".
Leider werden die Ziele des Rechts nicht immer erreicht. Doch dies ist kein Grund, dass Recht an sich in Frage zu stellen. Man schafft ja auch nicht das Strafrecht ab, weil es Verbrechen gibt.:autsch:

Zudem vergisst man häufig, dass die Ebene des Völkerrechts für verfeindete Staaten und Blöcke häufig die einzige Chance darstellt, miteinander friedlich umzugehen und eine kriegerische Auseinandersetzung zu vermeiden. Das beginnt bei den Regeln über den diplomastischen Verkehr, führt über das Recht der völkerrechtlichen Verträge bis hin zum Sanktions- und Kriegsrecht. Gerade wenn man aus einer verfahrenen Krise herauskommen will, wird man seine Politik in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht gestalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gandolf schrieb:
Di

Leider werden die Ziele des Rechts nicht immer erreicht. Doch dies ist kein Grund, dass Recht an sich in Frage zu stellen. Man schafft ja auch nicht das Strafrecht ab, weil es Verbrechen gibt.:autsch:

Zudem vergisst man häufig, dass die Ebene des Völkerrechts für verfeindete Staaten und Blöcke häufig die einzige Chance darstellt, miteinander friedlich umzugehen und eine kriegerische Auseinandersetzung zu vermeiden. Das beginnt bei den Regeln über den diplomastischen Verkehr, führt über das Recht der völkerrechtlichen Verträge bis hin zum Sanktions- und Kriegsrecht. Gerade wenn man aus einer verfahrenen Krise herauskommen will, wird man seine Politik in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht gestalten.


alles richtig, wenn ich aber Homosexualität unter Strafe stelle, Die Kuppelei-§§, die einstmals das Zusammenleben arg vermiest haben. (wenns einer angezeigt hat) oder Alkoholgenuss, wird man ähnliche Dinge erleben. Keine "Sau" wird sich daran halten!

Die UN und ihre Organisationen bieten schon die Chancen die Du nennst, aber eben der Völkerbund in den 20-30ern auch schon.

aber was solls, Du hast ja längst geschnallt was ich meine, also was sollen wir uns da noch länger austauschen.

Grüße Repo
 
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