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| | #1 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Friedensvertrag nach dem 2. Weltkrieg Hallo, ich weiß zwar wann das Dt.Reich bedingungslos kapituliert hat, allerdings ist mir nicht bekannt das es einen Friedensvertrag gegeben hat. Ist der einzige Grund das ein neuer (bzw. damals 2 neue Staaten) auf dem Gebiet des ehemaligen Reiches gegründet worden und es damit untergegangen ist? Oder gab es für die beiden Deutschen Staaten einzelne Verträge mit den Siegermächten und Nachbarstaaten? Oder kann man erst beim Zwei-plus-Vier-Vertrag von einer Art Friedensvertrag sprechen. Wer hat zu diesem Thema noch mehr Informationen. Vielen Dank |
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| | #2 |
| Mitglied Registriert seit: 01.2005 Ort: bei Bonn
Beiträge: 2.868
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| | #3 |
| Mitglied Registriert seit: 09.2006 Ort: DEUTSCHLAND
Beiträge: 13
![]() | Hallo. Ich bin zwar selbst neu in diesem Forum, denke aber doch Deine Frage beantworten zu können. Einen Friedensvertrag als solchen gab es nach der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches nicht. Das hat nichts mit der Gründung der beiden "neuen" Staaten zu tun (wobei man im Grunde genommen nur die DDR als "neuen" Staat bezeichnen kann, da die BRD Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches war), sondern damit, dass es ab der Verhaftung der geschäftsführenden Reichsregierung unter Großadmiral Dönitz am 23.05.1945 keine deutsche Regierung mehr gab, mit der ein solcher Vertrag hätte abgeschlossen werden können. Vielmehr gaben die Siegermächte am 05.06.1945 in der "Berliner Deklaration" bekannt, dass ihre Regierungen sämtliche Regierungsgewalt in Deutschland "einschließlich aller Befugnisse der deutschen Regierung, des Oberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen oder Behörden der Länder, Städte und Gemeinden" übernehmen. Zwar erhielt Deutschland Stück für Stück seine Eigenständigkeit zurück, doch völlig unabhängig wurde es erst mit den Zwei-plus-Vier-Verträgen von 1990, der somit wirklich als Friedensvertrag zu sehen ist. Ich hoffe ich konnte Dir helfen, MfG
__________________ Suum cuique. |
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| | #4 |
| Mitglied Registriert seit: 07.2006
Beiträge: 515
![]() | Ich halte die Ansicht, wir hätten einen Friedensvertrag geschlossen für nicht überzeugend. Der 2+4 Vertrag regelt die Aufhebung des Besatzungsstatuts und insbesondere die Zusammenlegung der Besatzungszonen. Der HInweis , er gelte als Friedensvertrag ,ist darin nicht enthalten Ausserdem wird die Fortgeltung allierter Entscheidungen in der Besatzungszeit festgestellt. Er gilt für die Bundesrepublik und die DDR. Diese Staaten befanden sich nie im Krieg und müssen daher auch keinen Friedensvertrag schliessen ? Jetzt kommt die weiterhin sehr unklare völkerrechtliche Situation, welche von offizieller BRD - Seite nicht klargestellt ist : Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen sondern existiert als Rechtssubjekt fort. Es gibt Entscheidungen , des Bundesverfassungsgerichtes , das die BRD nicht identisch mit diesem ist, sondern nur teilidentisch. Es existiert fort , ist jedoch in Ermangelung legitimierter Vertreter handlungsunfähig Dieses befindet sich weiterhin im Zustand der bedingungslosen Kapitulation, bzw. im Kriegszustand mit 47 Staaten. Wie diese Situation aufgelöst werden kann , weiss ich nicht. Wahrscheinlich sind die Konsequenzen derart schwierig , dass alle wegsehen und geflissentlich darüber schweigen. Es ist jedenfalls ein spannendes Thema..... |
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| | #5 | |
| Mitglied Registriert seit: 01.2005 Ort: bei Bonn
Beiträge: 2.868
![]() | Zitat:
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| | #6 |
| Premiummitglied Registriert seit: 04.2005 Ort: 9 Grad östl. Greenwich
Beiträge: 10.870
![]() ![]() ![]() | Ob es hier wohl trollt? Grüße Repo
__________________ Deutscher durch Geburt. Schwabe durch die Gnade Gottes. |
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| | #7 | |
| Mitglied Registriert seit: 01.2005 Ort: bei Bonn
Beiträge: 2.868
![]() | zwar nur ein teilaspekt, aber er belegt, wie die bundesregierung den 2+4-vertrag auslegt: Zitat:
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| | #8 | |
| Mitglied Registriert seit: 07.2006 Ort: Dormagen
Beiträge: 405
![]() | Sicherlich für ein Juristenseminar. Ich halte die aktuelle Lage für geklärt. Durch den 2+4-Vertrag ist die Bundesrepublik Deutschland alleiniger und kompletter Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Mir ist kein Staat bekannt, der mit Deutschland nicht friedliche diplomatische Beziehungen unterhält. Außerdem hat Deutschland seit dem 2+4-Vertrag die volle Souveränität und alle völkerrechtlichen Fragen des 2. Weltkrieges sind geklärt. Dein Zitat des BVerfGE ist von 1973 und damit seit 1990 überholt. Solwac P.S. In der Wikipedia habe ich folgenden interessanten Absatz gefunden: Zitat:
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| | #9 |
| Premiummitglied Registriert seit: 04.2005 Ort: 9 Grad östl. Greenwich
Beiträge: 10.870
![]() ![]() ![]() | Leute vergesst das doch, da will Euch doch bloß einer ein bißchen veräppeln. (Er wird einen Zweiwohnsitz in Neuschwabenland haben) Grüße Repo NS: Um weitere "Unklarheiten" gleich mit auszulisten: Deutschland ist immer noch in der "Feindstatten-Klausel" des UN-Gründungsurkunde genannt. Also kann jedes UN-Mitglied jederzeit ungestraft Handlungen gegen Deutschland vornehmen Unsinn: Spätestens mit der Aufnahme beider deutscher Staaten ist der "Feind-Status" erledigt. Deutschland hat keine Verfassung. Das Grundgesetz ist nur eine vorläufige. Ebenfalls Unsinn. Der Bundestag hat das Grundgesetzt zur endgültigen Verfassung erklärt.
__________________ Deutscher durch Geburt. Schwabe durch die Gnade Gottes. Geändert von Repo (15.09.2006 um 09:23 Uhr). |
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| | #10 |
| Moderator Registriert seit: 04.2005 Ort: En un lugar de la Mancha de cuyo nombre no quiero acordarme...
Beiträge: 19.956
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Auch wenn der zitierte Absatz von Wikipedia mit Sicherheit inhaltlich richtig ist: es handelt sich um eine Wertung und wäre damit eigentlich fehl am Platz... ![]() Fragt sich soweiso mit welcher Legitimation sich die sogenannten Reichsregierungen bilden... ![]()
__________________ :urlaub: La uerdad de la historia a las uezes es dubdosa. 1ª Crón. Gen., c. 571. |
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| | #11 |
| Mitglied Registriert seit: 09.2006 Ort: DEUTSCHLAND
Beiträge: 13
![]() | Mit gar keiner. Ich habe mir mal die Internetpräsenz einer solchen "kommissarischen Reichsregierung" angeschaut, zudem stand vor etwas längerer Zeit ein recht interessanter Artikel über selbige im "SPIEGEL". Zumeist sind das alte Herren, die sich ihr Rentnerdasein mit dem Verfassen von Denkschriften ins Leere, "Kabinettssitzungen" und Ähnlichem vertreiben. Amüsant ist, dass man sich auf besagter Seite sogar Führerscheine und Personalausweise des Deutschen Reiches ausstellen lassen kann. Ich meine, diese "kommissarischen Vertreter" berufen sich darauf, dass die BRD als solche auch nicht legitim sei sondern sehr viel mehr ein von alliierter Hand geschaffenes Kunstgebilde. Meines Wissens nach wurde das Deutsche Reich als solches nie offiziell aufgelöst; dennoch ist es de facto nicht mehr existent (allein schon unter geographischem Aspekt betrachtet). Es wird sich nur einfach niemand die Mühe machen wollen, das bis ins kleinste Detail zu regeln (wozu auch?), da außer von einigen realitätsfernen Hobby-Regierungen wohl kaum jemand Interesse an einer solchen Sache haben wird. Man kann, denke ich, die 2+4-Verträge durchaus als eine Art Friedensvertrag betrachten, da hierin auch sämtliche Punkte, die bis dato "vorbehaltlich eines Friedensvertrages" geklärt werden sollten (z.B. die Grenzziehung im Osten) endgültig festgelegt wurden (das wiedervereinigte Deutschland erkannte in selbigen z.B. nochmals die Oder-Neiße-Linie an). Zur Verfassung: Als solches stimmt das schon, dass das GG mit der entsprechenden Erklärung des Deutschen Bundestages zur Verfassung wurde. Allerdings möchte ich hierzu anmerken, dass die im ursprünglichen GG verlangte Legitimation durch das gesamte deutsche Volk im Falle der Wiedervereinigung m.A. nur durch ein Plebiszit wirklich gegeben gewesen wäre. Dass nur der Bundestag darüber entschied finde ich etwas dünn (obwohl formal korrekt, da dieser ja die Vertretung des deutschen Volkes darstellt) - was nicht heißen soll, dass die Verfassung deshalb weniger gültig ist. Ich finde nur, man hätte das ruhig machen können - oder hatten die Politiker Angst, dass das deutsche Volk sein eigenes Grundgesetz ablehnt?
__________________ Suum cuique. |
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| | #12 | ||
| Mitglied Registriert seit: 01.2005 Ort: bei Bonn
Beiträge: 2.868
![]() | der offizielle titel des 2+4-vertrages lautet: "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" und in der präambel heisst es dann weiter: Zitat:
zur feindstaatenklausel, die betrifft ja auch japan, italien, ungarn etc.. dazu sagt die reformkommission in ihrem bericht zur vollversammlung der un 1995: Zitat:
das diese vorschläge immer noch nicht umgesetzt sind, liegt also daran, dass sich die mitglieder bislang nicht auf einen umbau der un einigen konnten. aber es ist davon auszugehen, dass diese artikel de facto ausser kraft gesetzt sind. Geändert von collo (15.09.2006 um 11:36 Uhr). | ||
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| | #13 | |
| Mitglied Registriert seit: 07.2006
Beiträge: 515
![]() | Zitat:
Die Position der Bundesregierung zu Reparationsfragen wollte ich nicht ansprechen. Nun ich erwarte eben , das über einem Friedensvertrag auch der Titel " Friedensvertrag" steht und nicht " 2+ 4 Vertrag ". Juristisch ist auch eine solche Interpretation , es wäre ein Friedensvertrag sicher streitwürdig, ich bin aber keiner und selbst da gibt es das Sprichwort : 4 Juristen = 6 Meinungen Falls es aber einer ist ,frage ich nur : Was ist mit den anderen 43 Staaten ? Müssen da nicht auch noch Friedensverträge her ? Und nochmal : Ist die Bundesrepublik Deutschland , welche kein Kriegsteil- nehmer war Addressat eines abschliessenden Friedensvertrages ? Ist sie in diesem Falle Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ? Zum anderen wäre es m.E. sehr klärend , wenn ein für alle Male festgestellt würde: 1. Das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 ist untergegangen. ( Datum legten die Allierten fest ) 2. Es gibt keinen Rechtsnachfolger oder die BRD ist es. 3. Verpflichtungen des früheren Deutschen Reiches bestehen nicht mehr. 4. Einziger Staat auf einem Teilgebiet des früheren Deutschen Reiches ist die Bundesrepublik Deutschland. Damit wäre einiges klarer und die sog. Reichsregierungen abgehakt. Nur am Rande - mit diesen Reichsregierungen habe ich nichts zu tun und als Troll abwerten darf mich jeder der Lust dazu hat. ![]() Es ist eine Frage an der der sich immer wieder Diskussionen entzünden und wenn mich etwas aufregt, dann das es nicht eindeutig und verbindlich geklärt wird. In einer Art , welche ein Nichtjurist versteht. Ich meine, das ist nicht zuviel verlangt von den politisch Verantwortlichen. Geändert von Treibsand (15.09.2006 um 13:28 Uhr). | |
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| | #14 |
| Mitglied Registriert seit: 07.2006 Ort: Dormagen
Beiträge: 405
![]() | @Treibsand: Wichtig ist doch wohl der Inhalt, oder? Ob unsere Verfassung nun Grundgesetz heißt oder nicht ist dabei doch egal. Und wegen der Fragen an die politisch Verantwortlichen: http://www.bundesregierung.de/Webs/B...html__nnn=true Solwac |
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| | #15 | ||||
| Mitglied Registriert seit: 01.2005 Ort: bei Bonn
Beiträge: 2.868
![]() | eigentlich habe ich keine lust, aber weil so viel unsinn auf einen haufen nicht unwidersprochen bleiben darf... 1. im "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" wird ein für alle mal abschliessend geregelt 1.1 zwischen den völkern der vertragsparteien herrscht seit 1945 frieden Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
2. 1989/90 gab es für einen kurzen moment die diskussion, ob jetzt ein förmlicher friedensvertrag abgeschlossen werden müsste, meines wissens gabs in polen überlegungen, die man aber durch die einbindung polens bei der grenzfrage schnell ad acta gelegt hat. von deutscher seite hat man mit absicht dieses "fass ohne boden" nicht aufgemacht, sondern sich auf verhandlungen mit den 4 siegermächten beschränkt, da andere ehemalige kriegsgegner sich auch schon 1945 an deren votum zu halten hatten (oder waren in jalta, potsdam oder im alliierten kontrollrat noch andere mächte vertreten???). und eben auch, um die reparationsfrage zu vermeiden, da im londoner abkommen von 1953 diese auf die zeit nach einem "friedensvertrag" verschoben wurde. 3. mir ist keine diskussion nennenswerter juristen über den 2+4-vertrag bekannt. was du von einem "friedensvertrag" erwartest und was staats- und völkerrechtlicher als äquivalent ansehen, sind, wie wir gesehen haben, zwei paar schuhe. 4. was die sog. reichsregierungen betrifft, so sind das einfach rechte spinner. mit der kapitulaition und der übernahme der verantwortung der 4 mächte ist das staatsgebilde deutsches reich untergegangen. es fehlt jeder der sog. reichsregierungen an staats- und völkerrechtlichen legitimation, deshalb ist es müssig, weitere worte darüber zu verlieren. 5. die bundesrepublik deutschland begreift sich durchaus als legitimer nachfolger des deutschen reiches, allein schon wegen vertraglicher verpflichtungen, die in der weimarer republik, aber auch vom 3. reich eingegangen wurden. dies gilt nicht nur in den internationalen beziehungen, sondern auch innerstaatlich, da ansonsten z.b. der grundbesitz herrenlos gewesen wäre. | ||||
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| | #16 | |
| Premiummitglied Registriert seit: 04.2005 Ort: 9 Grad östl. Greenwich
Beiträge: 10.870
![]() ![]() ![]() | Zitat:
Aber jetzt sag mir doch um alles in der Welt, warum hast Du Deine Frage als Gast gestellt?????????? Frage stellen und dann selbst für interessant erklären??????? Einer Antwort harrend Repo
__________________ Deutscher durch Geburt. Schwabe durch die Gnade Gottes. | |
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| | #17 | |
| Mitglied Registriert seit: 06.2006 Ort: Mark Brandenburg + geschichtsforum.de + Politik-Forum + Homepage: "Die Germanen" (schaut mal ins "Öffentliche Profil"! ;-)
Beiträge: 3.276
![]() ![]() | Zitat:
Seien wir froh, daß sich 1989/90 alles zum Besseren gewendet hat. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.
__________________ "Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluß vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr feststellen, daß man Geld nicht essen kann." | |
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| | #18 |
| Mitglied Registriert seit: 07.2006
Beiträge: 515
![]() | Ich meinte mich angesprochen , wegen meiner geäusserten Bedenken. Mit mir selber rede ich noch nicht !!![]() PS. Ich lag da auch nicht falsch - ein toitscher Oberlehrer und Meinungsbeherrscher hat mir einen reingedrückt dafür - muhahaa. Diese gibts auch in Foren.....Geändert von ursi (16.09.2006 um 10:19 Uhr). Grund: Es gibt Wörter die gehören nicht ins Forum |
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| | #19 | |
| Premiummitglied Registriert seit: 04.2005 Ort: 9 Grad östl. Greenwich
Beiträge: 10.870
![]() ![]() ![]() | Zitat:
Nichtsdestotrotz, solche Fragen, sich dummstellend, kommen immer aus Ecken der "nordischen Mytologie" behaupte ich einfach mal Der Frager weiß doch die Antwort (2+4 Verträge), was soll also die Frage? Grüße Repo
__________________ Deutscher durch Geburt. Schwabe durch die Gnade Gottes. | |
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| | #20 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
http://www.geschichtsforum.de/showthread.php?t=4117 (Und wer immer sich als Forenoberlehrer aufspielen will, kommt an mir nicht vorbei!) Geändert von hyokkose (19.09.2006 um 08:15 Uhr). | |
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