"Zwangsrekrutierungen"?

Dschutter

Neues Mitglied
Hallo,
für ein Schulprojekt muss ich wissen, Wie jene geheißen haben, die im 2. WK Zwangsrekrutiert wurden. Ich hab google schon glühen lassen, konnte aber leider nichts anständiges herausfinden. Ich hoffe ihr könnt mir Helfen

LG Dschutter
 
Hallo,
für ein Schulprojekt muss ich wissen, Wie jene geheißen haben, die im 2. WK Zwangsrekrutiert wurden. Ich hab google schon glühen lassen, konnte aber leider nichts anständiges herausfinden. Ich hoffe ihr könnt mir Helfen

LG Dschutter

Wehrpflichtige. Fertig.

Eine Armee kann Freiwillige rekrutieren, wie die Bundeswehr heute.

Oder der Staat holt sie per Gesetz zwangsweise in die Armee. Dann nennt man sie Wehrpflichtige, Kriegsdienstpflichtige, Wehrdienstleistende oder benutzt einen ähnlichen Euphemismus

Dann gibt es immer wieder mal die Situation, in der ein Staat sich Territorien einverleibt, die Bevölkerung zur eigenen erklärt und dann der Wehrpflicht unterzieht. Die Betroffenen fühlen sich dann noch zwangsverpflichteter als ein w15er. Offiziell heißen sie aber trotzdem Wehrpflichtige. Und von außen betrachtet sind es halt Zwangsrekrutierte.

Anders ist es im zivilen Bereich. Da wurde kein schöner Schein aufrechterhalten. Ein für Arbeitsdienste Zwangsrekrutierter war ein Fremdarbeiter.
 
Unter "Zwangsrekrutierte" kann man verstehen ....
  • Wehrpflichtige, deren Einberufung basiert allerdings auf einem Gesetz. Da ein Gesetz aber für alle die gleiche Geltung hat, ist der Begriff "Zwang" hier eher unangebracht.
  • Reichsarbeitsdienst, von 1935 (Männer, und ab Kriegsbeginn auch für junge Frauen) bis zum Kriegsende eine sechsmonatige Arbeitspflicht im Rahmen eines Arbeitsdienstes zur Vorbereitung auf den Wehrdienst (Männer). Für Frauen wurde die Frist später verlängert, erst auf 12 Monate, dann 18 Monate und zuletzt ganz entfristet.
  • Zivilisten und/oder Militärpersonen aus ins Reich integrierten Gebieten die nun ebenfalls der Wehrpflicht wie unter 1. unterliegen.
  • Zivilisten und/oder Militärpersonen aus besetzten (nicht ins Reich intergrierten) sowie aus verbündeten Gebieten/Ländern, die das jeweilige Land als unterstützendes militärisches Kontingent zu stellen hat.
  • Häftlinge in Bewährungseinheiten, das sind Personen aus Gefängnissen oder Lagern denen man die Strafe erläßt und die stattdessen Militärdienst in sogenannten Bewährungskompanien leisten. Meist wurden diese an vorderster Front, wo die Verlustrate am höchsten ist, eingesetzt.
  • Kriegsgefangene, (zumindest die Mannschaftsdienstgrade) diese dürfen nach dem Kriegsgesetzen zur Zwangsarbeit herangezogen werden.
  • Flakhelfer, nicht generell aber hierbei handelt es sich zum großen Teil um Oberschüler bzw. HJ, die direkt aus der Schule weg, als Hilfskräfte in Militäruniformen, Flakeinheiten zugeteilt wurden.
  • wie vor jedoch für Mädchen (siehe auch Reichsarbeitsdienst), sie wurden als Hilfskräfte Rot-Kreuz-Einrichtungen oder Telekommunikationseinrichtungen (z. B. als "Fräulein vom Amt" bei der Telefonvermittlung, mir fällt gerade der Spezielle Begriff nicht ein) zugeteilt.
  • Volkssturm, die Teile der Bevölkerung die aus unterschiedlichen Gründen nicht zum Militär einberufen werden, vorwiegend Alte, Frauen und auch Kinder (HJ). Eingesetzt werden sie zum Bau von Schanzanlagen und, nach einem Schnellkurs, zum Nahkampf in den Schanzen, beispielsweise zur Panzerabwehr.
  • Zwangsarbeiter oder Fremdarbeiter, Zivilpersonen die in den besetzten Gebieten zur Arbeit im Reich zwangsrekrutiert werden.
  • Häftlinge und KZ-Häftlinge, auch diese wurden zur Zwangsarbeit eingesetzt.

Wenn deine Frage auf Militärpersonen abzielt die sich von ihren Einheiten absetzen wollten und dafür, so sie geschnappt werden, zu Haft- oder Todesstrafen verurteilt wurden, so nennt man diese Fahnenflüchtige, Deserteure oder Überläufer.
 
Durch reverse suche nach "zwangsrekrutierung" bin ich hierauf gestoßen - es könnte passen - ist aber mmn nicht so geläufig das man einen schüler danach fragen könnte:
Malgré-nous ? Wikipedia

hier wird Zwangsrekrutiert auf quasi alle verwendet die als Volksdeutsche gezogen wurden.

Bei der Zwangsrekrutierung ist im Gegensatz zur Zwangsarbeit ein Gesetz vorhanden das die Bürgerpflicht zum Wehrdienst legitimiert.
das diese Pflicht (oder dieser zwang) nachträglich auf vorher nicht reichsdeutsche übertragen wurde - macht es schwierig.

Ansonsten wären ja alle nicht-freiwilligen Soldaten zwangsrekrutiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Begriff der Zwangsrekrutierungen wurde auch in Bezug auf die Einziehung von Fremdarbeitern benutzt, und tauchte im Verlauf der Nürnberger Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher auf (im Wesentlichen im Fall Sauckel).

Daneben gab es Zwangsrekrutierungen in Form der kriegsrechtswidrigen Wehrpflicht für "Volksdeutsche" gemäß NS-Anschauung. Hier wurden Zivilisten besetzter Länder auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit zwangsweise in die Wehrmacht inkl. Waffen-SS übernommen, was der Haager Landkriegsordnung widersprach. So wurde zB Elsaß-Lothringen nie annektiert, weswegen die Einziehung dort völkerrechtswidrig war. Ähnlich die Fälle in Luxemburg, Belgien, Jugoslawien etc. Selbst bei "Mitwirkung" waren die Fälle Ungarn und Rumänien (dort gab es später Abkommen über die Einziehungen) problematisch, und gegenüber den Betroffenen "Zwangsrekrutierungen".

Österreich war noch vor dem Krieg annektiert worden, weswegen die Rechtslage dort bzgl. Wehrpflicht anders gesehen wurde (teilweise aber auch von den Alliierten zB bei Gefangennahmen differenziert gesehen wurde).
 
Daneben gab es Zwangsrekrutierungen in Form der kriegsrechtswidrigen Wehrpflicht für "Volksdeutsche" gemäß NS-Anschauung. Hier wurden Zivilisten besetzter Länder auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit zwangsweise in die Wehrmacht inkl. Waffen-SS übernommen, was der Haager Landkriegsordnung widersprach. So wurde zB Elsaß-Lothringen nie annektiert, weswegen die Einziehung dort völkerrechtswidrig war. Ähnlich die Fälle in Luxemburg, Belgien, Jugoslawien etc. Selbst bei "Mitwirkung" waren die Fälle Ungarn und Rumänien (dort gab es später Abkommen über die Einziehungen) problematisch, und gegenüber den Betroffenen "Zwangsrekrutierungen".

Womit mein obiger Beitrag obsolet wäre. Beim zweiten Durchlesen war der eh nicht so schlau. Danke, wieder was gelernt.

Bleibt immer noch die Ausgangsfrage offen? Gab es für Zwangsrekrutierte noch einen weiteren Begriff? Nach jetzigem Diskussionsstand würd ich mal sagen: Nein

Oder halt viele Spitznamen wie das von Corto recherchierte Malgre Nous


Wie sah es eigentlich bei Kolonialtruppen aus? Kenianer, Marokkanern etc.? Wurden die alle als Freiwillige angeworben oder auch zwangsrekrutiert?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Wie sah es eigentlich bei Kolonialtruppen aus? Kenianer, Marokkanern etc.? Wurden die alle als Freiwillige angeworben oder auch zwangsrekrutiert?

Die Marokkaner waren Söldner. Man sie sogar im spanischen Marokko rekrutiert, was 1914-18 zu einer deutlichen Reduzierung der aufständischen Tätigkeiten führte, um nach 1918 eine deutliche Verstärkung zu erfahren, da die entlassenen Jungen Männer mit neuen Know-How nach Hause zurück kehrten. Die waren im Infanteriekampf den spanischen Truppen dann deutlich überlegen, die bei weiten nicht so viel Erfahrung mit modernen Taktiken hatten.

Bei den anderen Kolonialvölkern (Algerier, Senegalesen, Madagassen) bei den Franzosen, dürfte es im Prinzip das Gleiche gewesen sein, kann aber auch sein, dass zeitweilig ein gewisser Druck dahinter stand. Nur bei den Tonkinesen (Indochina) verzichtete man auf die Werbung, weil diese, laut den französischen Kolonialbehörden "untauglich für den Kriegsdienst"
seien.

So kann man sich täuschen!

Die Ostafrikanischen KAR (Kings Afrikan Rifles) im britischen Dienst waren ebenfalls Freiwillige, bzw. Söldner.

Im 2 WK ist es in etwa dasselbe gewesen. Es sind erneut Truppen auch jenseits der Grenze im spanischen Marokko geworben worden, was zu protesten der dortigen Kolonialbehörden führte.
 
@silesia

Selbst bei "Mitwirkung" waren die Fälle Ungarn und Rumänien (dort gab es später Abkommen über die Einziehungen) problematisch, und gegenüber den Betroffenen "Zwangsrekrutierungen".
In Fall Ungarn bin ich ein wenig unsicher, dass dort damals unter der Szalasi Regierung in juristische Sinn eine "Zwangsrekrutierung" stattgefunden hat. (Hoffe, drücke mich hier richtig aus, aber aus dem folgende Innhalt wird es von mir erläutert sein, was ich hier meine.)

Der Kabinett- Szalasi hat nach dem Putsch (16. Okt.1944) und seine L e g i t i m a t i o n durch das Parlament eine vollständige Mobilisierung a n g e o r d n e t e für den ungarische Bevölkerung zwischen den 10 und 70 Lebensjahr.

(-Kinder zwischen 10 und 15,99 Lebensjahr sollten in den Bunkern des Luftverteidigungs,
-mänliche Jugendliche zwischen 16 bis 17,99 Lebensjahr in den Gesundheitswesen-und im Kräfte der innere Sicherheit,
-Männer zwischen 18 und 45 Lebensjaht in den Armee/Militär,
-und der "Rest" sollten in der öffentliche Arbeiten Arbeit einzurichten-und im Polizeiarbeit tätig sein.
Dementsprechend des Kriegsrecht wurde verfügt, dass wenn jemand nicht entsprechend der Regelungen sich verhält, Beispiel weigert sich der Wehrpflicht-Befehl nachzukommen, oder weigert sich der Leeren des Heimat-Befehl auszuführen, vor Ort sollten diese Personen hingerichtet werden.
Diese Verordnung war gültig bis 28. März. 1945.)
 
@silesia

In Fall Ungarn bin ich ein wenig unsicher, dass dort damals unter der Szalasi Regierung in juristische Sinn eine "Zwangsrekrutierung" stattgefunden hat. (Hoffe, drücke mich hier richtig aus, aber aus dem folgende Innhalt wird es von mir erläutert sein, was ich hier meine.)

Das hast Du missverstanden.

Es ging nicht um die Frage, ob Ungarn Wehrpflichtige rekrutiert hat, sondern um die Frage der ungarischen Rekrutierungen für die Waffen-SS, die aus der "Volksdeutschen-"Bevölkerung durch staatliche Abkommen verfügbar gemacht wurden. Das erfolgte anfangs durch "Anwerbung", über den wachsenden Druck in der Überlassung kann man streiten, später durch Einziehung und Musterung, spätestens dann ohne jeden Anschein von Freiwilligkeit.

Deutsch-ungarischer Vertrag vom 14. April 1944 (3. Vertrag) über die Wehrdienstpflicht der Volksdeutschen aller Jahrgänge in der Waffen-SS.

Ähnliche Verträge gab es mit anderen Staaten wie Italien, Rumänien usw.
 
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