Magister Artium

excideuil

unvergessen
Vor ein paar Tagen ist mir ein Titel zum Wiener Kongress "in die Hände gefallen":

Michael Hundt: Lübeck auf dem Wiener Kongress, Schmidt-Römhild, Lübeck, 1991.

Diese Veröffentlichung ist eine Wissenschaftliche Hausarbeit zur Erlangung des akademischen Grades eines Magisters Artium der Universität Hamburg. Sie wurde für den Druck überarbeitet und erschien im Rahmen der Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck, Herausgegeben vom Archiv der Hansestadt Reihe B Band 19.

Wenn ich diesen Link:
Magister Artium
richtig verstanden habe, ist der Magister Artium ein Uni-Abschluss und bedingt eine schriftliche Arbeit.
Wenn ich die mir vorliegende 104 Seite starke Arbeit betrachte, ist sie, - viele ungedruckte und gedruckte Quellen wurden verwandt - ein tüchtig Stück Wissenschaft, was sie sicherlich geraume Zeit sogar zur Referenz zum Thema macht.

Mir ist nun erstmalig - zumindest wissentlich - eine solche Arbeit/Quelle untergekommen, daher meine Frage an die, die sich im Wissenschaftsbetrieb besser auskennen:

Ist es üblich, dass eine Magisterarbeit veröffentlicht wird/werden muss, oder geschieht dies nur, wenn ein besonderes Interesse - wie in diesem Beispiel der Stadt Lübeck - vorliegt?

Grüße
excideuil
 
Ich habe meine Magisterarbeit (100 Seiten) nicht veröffentlicht. Wenn ich das möchte kann ich dies tun, muss aber nicht.

Der Abschluss in Magister Artium ist ein Hochschulabschluss. Damit man diesen Abschluss bekommt, muss man neben der Magisterarbeit noch Prüfungen ablegen. In meinen Fall zwei vierstündige schriftliche Klausuren in meinen beiden Hauptfächern und zwei mündliche Prüfungen. Je nach Abschlussnote kann man dann den Dr. anhängen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin auch schon das ein oder oder andere mal auf Magisterarbeiten gestoßen, die entweder online oder auch in einer Printversion veröffentlicht worden sind. In meiner Universitätszeit war es so, dass die Abschlußarbeit (Diplom- bzw. Magisterarbeit) bei der Universität in zwei oder drei Ausfertigungen eingereicht werden mußte. Eine Veröffentlichung war dabei nicht vorgesehen (im Gegensatz zu Doktorarbeiten, die in einer gewissen Auflagenhöhe veröffentlicht werden mußten).
 
Magisterarbeiten und Examensarbeiten werden (bzw. wurden, heute schreibt man ja Bachelor- und Masterarbeiten) im Normalfall nicht veröffentlicht, aber es steht natürlich jedem, der meint, dass die Schöpfungshöhe seiner Arbeit hoch genug ist, frei das zu tun. Wenn eine Arbeit wirklich so gut ist, wie die Note, die drunter steht (ja, das war ein kleiner Seitenhieb auf die Noteninflation), dann könnte auch der abnehmendes Professor die Arbeit zur Veröffentlichung vorschlagen.

Bei Dissertationen (Doktorarbeiten) gehört die Veröffentlichung, zumindest aber die Zurverfügungstellung von Mindestexemplaren an der prüfenden Universität, zum Prüfungsprozess. Man kann also die Arbeit geschrieben und das Rigorosum bestanden haben, solange die Arbeit nicht veröffentlicht oder in der UB öffentlich einsehbar ist, darf man den Titel nicht führen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe meine Magisterarbeit überarbeitet und in einem Wissenschaftsverlag veröffentlicht. Wenn eine solche Arbeit in öffentlichen Bibliotheken ausleihbar ist, besteht die Möglichkeit, dass die/der Autor(in) von der VG Wort eine einmalige Tantieme bekommt. Die VG Wort vertritt die Rechte von Autoren, ähnlich wie die GEMA bei Musikern. Ich erinnere mich nicht mehr genau, wieviel es war, aber es dürften etwa knapp 400 Euro gewesen sein.

Mit dieser Tantieme lassen sich die Kosten für den Druck zum großen Teil wieder einholen, und ich würde durchaus empfehlen, die eigene Magisterarbeit zu veröffentlichen, zumal es bei Bewerbungen sicher kein Nachteil ist, wissenschaftliche Publikationen vorlegen zu können.
 
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