Ende der alliierten Besatzung

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Gast

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Wann wurde offiziell die Besatzung der Allierten für Deutschland aufgehoben?
 
das besatzungsstatut für die bundesrepublik galt bis zum inkrafttreten der pariser verträge am 5. mai 1955.
allerdings gab es danach noch "alliierte vorbehalte", das notstandsrecht betreffend (darauf verzichteten die alliierten nach der gg-änderung am 28. juni 68) und für "deutschland als ganzes", das ist erst mit der wiedervereinigung erledigt worden.

für ganz berlin galt besatzungsrecht ebenfalls bis zur wiedervereinigung.

für die ddr habe ich kein genaues datum gefunden, wiki erwähnt hier ebenfalls das jahr 1955, in dem der hohe kommissar bzw. die sowj. kontrollkommission aufgehoben wurde.
 
Nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag mussten die sowjetischen (später russischen?) Truppen bis '94 abziehen, was auch Folgekosten für Deutschland verursachte (zum sozialen Auffang der heimkehrenden Truppen). Ich weiß allerdings nicht, ob sie da noch juristisch als Besatzungsmacht galten; immerhin stehen auch nach wie vor britische, niederländische und amerikanische Truppen als Bündnispartner in Deutschland (französische weiß ich nicht).
 
Ende der alliierten Bessatzung

Mich interessiert primär das Ende der Besatzungszeit bezüglich der Wiedervereinigung. Hat es hier Verträge o. ä. gegeben? Wie lautet der offizielle Terminus für das Ende der Besatzungszeit? Kann man behaupten, dass Deutschland bis zur Wiedervereinigung offiziell besetzt war?
 
nein, weder die bundesrepublik noch die ddr galten nach 1955 als besetzte staaten. ihre souveränität war aber in teilen eingeschränkt, die notstandsgesetze hatte ich schon erwähnt, ausserdem galten bestimmte rüstungsvorbehlate für die brd. seit 1973 waren beide auch mitglieder der uno.

ausserdemn hatten die VIER alliierten bis 1990, bis zum abschluss des 2+4-vertrages, "rechte gegenüber deutschland als ganzes" (begriff der potsdamer konferenz). d.h. die beiden deutschen staaten konnten sich nicht alleine über eine wiedervereinigung verständigen, sondern brauchten hierfür das einverständnis aller 4 siegermächte.

am deutlichsten kamen diese rechte in berlin zum ausdruck, hier hatten alle 4 mächte zugang zum jeweils anderen sektor, trotz mauer. ausserdem gab es noch militärmissionen der drei westalliierten in potsdam und 3 militärmissionen der su in der brd (baden-baden, frankfurt und bünde).

das aufenthaltsrecht der ausländischen truppen in der bundesrepublik nach 1955 war in verträgen mit der nato geregelt. ich vermute, ähnliches galt für die rote armee auf dem gebiet der ddr auch.
 
Nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag mussten die sowjetischen (später russischen?) Truppen bis '94 abziehen, was auch Folgekosten für Deutschland verursachte (zum sozialen Auffang der heimkehrenden Truppen). Ich weiß allerdings nicht, ob sie da noch juristisch als Besatzungsmacht galten; immerhin stehen auch nach wie vor britische, niederländische und amerikanische Truppen als Bündnispartner in Deutschland (französische weiß ich nicht).

Französische hats auch noch ein paar, "deutsche/französische Brigade" in Donaueschingen, aber die Masse ist weg.

Grüße Repo
 
westalliierten in potsdam und 3 militärmissionen der su in der brd (baden-baden, frankfurt und bünde).
ch.

Die Russen sind immer wieder in der Nähe von militärischem Gelände, oder sogar in Sperrgebieten aufgetaucht. Die Deutschen durften nix unternehmen, hat die Bundeswehr, wenns ging, die Russen mit LKW´s eingekreist und auf die Franzosen gewartet. Nur die durften (in der ehem. franz. Zone) die russ. Offiziere kontrollieren.

Grüße Repo
 
aus einer seite des auswärtigen amtes:

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gründete sich der Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in Deutschland zunächst auf das Besatzungsrecht. Mit dem Inkrafttreten des sogenannten Deutschlandvertrags vom 26. Mai 1952 (Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten, Bundesgesetzblatt 1955 II S. 303) endete das Besatzungsregime am 5. Mai 1955. Am 23. Oktober 1954 wurde mit dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesgesetzblatt 1955 II S. 253) zwischen Deutschland und acht Vertragspartnern (Belgien, Dänemark, Frankreich, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika) eine vertragliche Grundlage für den Aufenthalt der Stationierungsstreitkräfte in Deutschland geschaffen. Der auf unbegrenzte Zeit abgeschlossene Aufenthaltsvertrag gilt auch nach Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrags (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990, Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1317) weiter, er kann nun aber mit einer zweijährigen Frist gekündigt werden (Notenwechsel vom 25. September 1990, Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1390 und vom 16. November 1990, Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1696). Er gilt auch weiterhin grundsätzlich nicht in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
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Das Recht zum Aufenthalt der ehemaligen sowjetischen Streitkräfte auf dem Territorium der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) war im Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der Sowjetunion vom 20. September 1955 geregelt. Für den Abzug der sowjetischen Streitkräfte wurden dann im Jahr 1990 zwei Verträge mit der ehemaligen Sowjetunion geschlossen (Truppenabzugsvertrag vom 12. Oktober 1990 (Bundesgesetzblatt 1991 II S. 256) sowie Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion über einige überleitende Maßnahmen vom 9. Oktober 1990 (Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1653, 1991 II S. 447)). Die ehemalige sowjetische Armee wurde bis 1994 vollständig aus Deutschland abgezogen.


zur besonderen lage berlins gibt es einen sehr interessanten artikel auf luise-berlin
 
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