Gysi: "Besatzungsstatut gilt noch immer"

Lord Byron

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Guten Tag,

Gregor Gysi hat gegen Ende letzten Jahres in verschiedenen Medien wiederholt dafür plädiert, das Besatzungsstatut aufzuheben.
Meine Frage ist daher, ob dieses Statut tatsächlich noch gültig ist, da ich glaubte, es sei im Zuge des 2+4-Vertrages aufgehoben worden.

Viele Grüße
 
Es wurde meines Wissens nach im Prinzip schon mit den Pariser Verträgen 1955 aufgehoben (Teil des Deutschlandvertrags, der ja schon einige Zeit ausgearbeitet war). Nur für Berlin behielten sich die Westalliierten bestimmte Rechte vor - und die erloschen dann 1990.
 
1. Gregor Gysi hat gegen Ende letzten Jahres in verschiedenen Medien wiederholt dafür plädiert, das Besatzungsstatut aufzuheben.

2. Meine Frage ist daher, ob dieses Statut tatsächlich noch gültig ist, da ich glaubte, es sei im Zuge des 2+4-Vertrages aufgehoben worden.

Zu 1. Die Diskussion, die Gysi angstoßen hatte, bezog sich auf die Frage von nachrichtendienstlichen Tätigkeiten und dem Ausspähen bzw. Überwachen von deutschen Staatsbürgern im Zuge der NSA-Affäre.

In der Sache ist die Kritik von Gysi zutreffend, wenngleich es nicht das "ursprüngliche Besatzungsstatut" ist, bzw. die "alliierten Vorbehaltsrechte" die betroffen sind.

Relevant für diesen Vorgang ist das Inkrafttreten der "Notstandsverfassung" (1968) und des "G 10-Gesetzes", mit dem die allierten Vorbehaltsrechte des Deutschland-Vertrages erloschen sind. (vgl. Foschepoth: Überwachtes Deutschland, S. 191). Wurde schon in diesem Thread diskutiert.

http://www.geschichtsforum.de/f46/telefongespr-che-aus-der-ddr-nach-westberlin-44391/

Allerdings waren diese bereits in der Fortschreibung im Deutschlandvertrag vom Mai 1955 in Artikel 5 Abs. 2 geregelt worden. Zusätzlich ergab sich durch das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut, in Artikel 3 Abs. 3 eine ähnliche Absicherung der alliierten Rechte.

Die Ablösung der Vorbehaltsrechte war lediglich ein formaler Vorgang, der die Möglichkeit der Allierten zur Überwachung, allerdings zunächst (soweit bekannt) durch deutsche Stellen, weiterhin sicher stellte.

Die konkrete Ausgestaltung erfolgte im Rahmen einer "Verwaltungsvereinbarung", die eine unbefristete Fortschreibung der allierten Vorbehaltsrechte sicher stellte.

Da das Nato-Truppenstatut weiterhin in Kraft ist, hat sich mit den 2+4 Verträgen nichts an dieser rechtlichen Situation geändert (ebd. S. 194/195).

Zu 2. In diesem Sinne ist es für mich durchaus nachvollziehbar, wenn Gysi diese "Relikte" aus der Besatzungszeit kritisiert, die die Grundlage für die Spionagetätigkeit der drei aliierten Spionagedienste bietet. Und diese die völkerrechtliche Begründung für die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit von NSA etc. bieten.

Zumal er damit im Kern keine andere Position vertritt, wie beispielsweise der "politisch unverdächtige" Freiburger Historiker Foschepoth.
 
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Gibt es denn einen Hinweis darauf, daß sich die USA für das Abhören in Deutschland auf ehemalige oder fortbestehende Besatzungsrechte berufen? Das wäre eigentlich wenig sinnreich, da es solche in anderen Ländern nicht gibt, dort aber die Kommunikation auch überwacht werden muß.
 
In den Pariser Verträgen von 1954, die 1955 in Kraft getreten sind, wurde das Besatzungsstatut aufgehoben. Die Bundesrepublik Deutschland erhielt die Souveränität. Die Alliierten behielten Vorbehaltsrechte in Berlin und für Deutschland als ganzes. In den 3 Westsektoren Berlins (West-Berlin) wurde die Bundeswehr nicht stationiert und die Wehrpflicht galt nicht für die Männer mit Hauptwohnsitz in West-Berlin. Außerdem durften nur us-amerikanische, britische und französische Fluggesellschaften nach und von West-Berlin fliegen. Erst im 2-Plus-4-Vertrag von 1990 erhielt Deutschland die volle Souveränität.
Jens
 
Die west-berliner Bundestagsabgeordneten wurden von 1949 bis 1990 nicht direkt von den west-berlinern Bürgerinnen und Bürgen gewählt, sondern vom west-berliner Abgeordnetenhaus entsandt.
 
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