Direkte Demokratie in der Schweiz

J

jenny_90

Gast
hallo, mein Name ist Jenny und ich bin neu hier.
Ich werde demnächst eine GFS in Geschichte mit dem Thema Direkte Demokratie in der Schweiz. Dazu muss ich eine schriftliche Ausarbeitung machen.
Ich wollte ein paar Vor- und Nachteile zu dieser Demokratie in der Schweiz nennen, leider finde ich nicht viel im Internet.
Kennt sich vielleicht jemand mit diesem Thema aus und kann mir jemand einige Tipps geben was alles so in der Ausarbeitung vorkommen soll?

Wäre echt nett

bis jetzt habe ich folgendes:

C Da man den Bürgern die Gründe für politische Entscheidungen vermitteln muss, führt dies zu einer höheren Beteiligung der Bürger

C Alle Bürger werden eingebunden. Es geschieht nur das, was wirklich von einer Mehrheit der Bevölkerung befürwortet wird

weiter bin ich leider nicht:-(
 
hallo, mein Name ist Jenny und ich bin neu hier.
Ich werde demnächst eine GFS in Geschichte mit dem Thema Direkte Demokratie in der Schweiz. Dazu muss ich eine schriftliche Ausarbeitung machen.
Ich wollte ein paar Vor- und Nachteile zu dieser Demokratie in der Schweiz nennen, leider finde ich nicht viel im Internet.
Kennt sich vielleicht jemand mit diesem Thema aus und kann mir jemand einige Tipps geben was alles so in der Ausarbeitung vorkommen soll?

Wäre echt nett


weiter bin ich leider nicht:-(
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Ich weiss zwar nicht wo du gesucht hast, aber hier mal ein paar Links dazu:

Direkte Demokratie in der Schweiz

Direkte Demokratie ? Wikipedia

Politisches System der Schweiz- swissinfo

Vor- und Nachteile der direkten Demokratie - Schweiz - Informationen

Bildungsserver D@dalos - Themenkomplex Demokratie

Schweizerische Bundeskanzlei - Der Bund kurz erklärt 2008

http://www.swissworld.org/dvd_rom/direct_democracy_2005/

bis jetzt habe ich folgendes:

C Da man den Bürgern die Gründe für politische Entscheidungen vermitteln muss, führt dies zu einer höheren Beteiligung der Bürger

Ist aber schon Wunschdenken.

C Alle Bürger werden eingebunden. Es geschieht nur das, was wirklich von einer Mehrheit der Bevölkerung befürwortet wird


Hier musst du berücksichtigen, das in der Schweiz Volk und Stände abstimmen. Siehe politisches System der Schweiz.

Ich stelle dir mal meine Zusammenfassung über die direkte Demokratie rein. Vielleicht hilft es ja:


Direkte Demokratie

Institutionelle Grundzüge und Entwicklung der Volksrechte

Volksrechte
Referendum
Volksinitiative

Die Volksrechte entwickelte sich auf Kantonsebene nach vor der Gründung des Bundesstaates
Einfluss von den französischen Ideen der Volkssouveränität.

Das Konzept der schweizerischen Volksrechte unterstellt wichtigste und wichtige Entscheide des Parlaments er Volksabstimmung durch das Referendum und gibt der Stimmbürgerschaft zudem Gelegenheit, eigene Vorschläge durch die Volksinitiative zur Abstimmung zu bringen.

Die heutige Formen direkter Demokratie entwickelte sich zunächst auf der Ebene der Kantone.

Idee: pouvoir constituant = Volkssouveränität
Vorstufe: Veto, Die absolute Mehrheit der Stimmberechtigten konnten Gesetze zu Fall bringen, Nichtstimmen galten als Ja-Stimmen.


Bundesverfassung von 1848 sah noch das obligatorische Verfassungsreferendum und die Volksinitiative auf Totalrevision vor. Repräsentatives System, das Parlament hatte die oberste Gewalt.

Änderung mit der Einführung des fakultativen Gesetzesreferendums 1874 und der Volksinitiative auf Partialrevision der Bundesverfassung 1891.


1848 BV obligatorisches Verfassungsreferendum und die Volksinitiative auf Totalrevision
1874 Einführung des fakultativen Gesetzreferendums
1891 Volksinitiative auf Partialrevision (Führte zum Entscheidungssystem der halbdirekten Demokratie)
1921 Staatsvertragsreferendum
1977 Erweiterung des Staatsvertragsreferendum
Mitsprache des Volkes in aussenpolitischen Entscheidungen
1977 Erhöhung der Zahl der erforderlichen Unterschriften für das fakultative Referendum von 30.000 auf 50.000 und für die Volksinitiative von 50.000 auf 100.000
1939/49 Einschränkung für die Bundesversammlung Dringlichkeitserklärung
2003 Erweiterung der Volksrechte
1. Allgemeine Volksinitiative (100 000 Unterschriften)
2. Fakultative Staatsvertragsreferendum

Grundkonzept der halbdirekten Demokratie

Direkte Demokratie = Volksrechte

Halbdirekte Demokratie = Gesamtheit des Entscheidungssystems in welchem Parlament und Volk zusammenwirken

Das System der halbdirekten Demokratie ist einzigartig.

Volk = Höchste Demokratische Legitimität
Parlament = Zweitgrösste Legitimität
Regierung = geringste Legitimität

Instrumente des Volkes

Obligatorisches Referendum und Volksinitiative = Verfassung
Fakultatives Referendum = Gesetz und Bundesbeschluss

Volksrechte beim Bund

Das obligatorische Referendum
Alle Änderungen der Verfassung
Genehmigungen von Staatsverträgen welche den Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder Gemeinschaften zum Gegenstand haben ( EU-Beitritt oder Nato, UNO)

Bis in die dreissiger Jahre selten. Seit den sechziger Jahren kam es häufiger zum Zug.

Der grösste Teil der oblig. Referenden betrifft die Erweiterung oder Veränderung von Bundesaufgaben.

Verfassungsvorlagen von Bundesrat und Parlament werden von Volk und Ständen relativ häufig abgelehnt (mehr als ¼)

Das obligatorische Staatsvertragsreferendum ist selten, kam aber bei wichtigen Gelegenheiten zum Zuge
UNO Beitritt 1986 und 2002
EWR 1992
Bilat. EU 2000 und 2005

Das obligatorische Referendum verlangt das Doppelte Mehr vom Volk und Kantonen. Für das Ständemehr zählt jeder Vollkanton eine Stimme und jeder Halbkanton eine halbe Stimme.
Bei Stimmenpatt des Ständemehr 11.5 von 23 stimmen gilt die Vorlage als abgelehnt.

Das fakultative Referendum

Alle Parlamentsentscheide zu Bundesgesetzen und ein erheblicher Teil der Bundesbeschlüsse unterstehen dem Referendumsvorbehalt  50 000 Unterschriften innert 90 Tagen = Volksabstimmung

Einfache Mehrheit

Ca. 7% der Vorlagen werden dem Referendum unterzogen

Zwischen 1874 – 1997 gab es 1889 Vorlagen
21 kamen nicht zustande (1%)
129 Referendum kam zustande (7%)
62 Parlamentsvorlagen erfolgreich (3%)
67 Referendum erfolgreich (4%)

Erfolgsrate ist hoch und macht das fakultative Referendum zu einer starken Waffe

Vorparlamentarisches Verfahren ist entscheidend; mögliche Opposition durch Kompromisse einzubinden.

Volksinitiative

Unterschriften von 100 000 Stimmbürgern ; Gesamt- oder Teilrevision der Verfassung ; Frist zum Sammeln 18. Monate

Volksinitiative (ein einziges Mal) auf Totalrevision 1935 von den Frontisten = ohne Erfolg

Allgemeine Anregung; Hier wird die Forderung meist vom Parlament verwässert, da diese nicht ausformuliert ist.

Konkrete Vorschläge, werden dem Volk zur Wahl vorgelegt
Bundesrat und Parlamente können einen Gegenvorschlag dem Volk unterbreiten.


Wahlen

Relatives Mehr

Bei diesem Verfahren wird der Kandidat gewählt, der im Vergleich zu den andern Kandidaten die meisten Stimmen erhält.

Absolutes Mehr
Der zu wählende Kandidat muss über mehr als die Hälfte der abgebenden Stimmen verfügen

Proporzwahl
Bei diesem Wahlverfahren gibt der Wähler nicht nur einem Kandidaten, sondern gleichzeitig auch einer Partei seine Stimme. Es werden jene Personen gewählt, die innerhalb der Partei am meisten Stimmen erhalten.

Majorzwahl
Bei diesem Verfahren sind jene Personen gewählt, die in einem Einerwahlkreis, die meisten Stimmen erhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Schweiz ist für Demokratie recht interessant. Sie wird natürlich - berechtigterweise - als Vorreiterin und Leuchtturm der direkten Demokratie genannt. Anders sieht es aber mit dem Frauenwahlrecht aus. Dieses wurde für den Bund erst 1971 (!) eingeführt. Der letzte Kanton, der es einführte, war Appenzell Innerrhoden. Das war aber bereits Ende 1990 (!) und durch einen Beschluss des Bundesgerichts (quasi Verfassungsgericht), da der Kanton gegen die schweizerische Bundesverfassung verstieß.
 
Die Schweiz ist für Demokratie recht interessant. Sie wird natürlich - berechtigterweise - als Vorreiterin und Leuchtturm der direkten Demokratie genannt. Anders sieht es aber mit dem Frauenwahlrecht aus. Dieses wurde für den Bund erst 1971 (!) eingeführt. Der letzte Kanton, der es einführte, war Appenzell Innerrhoden. Das war aber bereits Ende 1990 (!) und durch einen Beschluss des Bundesgerichts (quasi Verfassungsgericht), da der Kanton gegen die schweizerische Bundesverfassung verstieß.

Appenzell Innerrhoden hat 1990 auf kantonaler und Gemeinde Ebene das Frauenstimmrecht eingeführt. Auf Bundesebene hatten die Frauen das Stimm- und Wahlrecht auch seit 1971.

Hier die Chronologie zum Frauenstimmrecht:

Der lange Weg zum Frauenstimmrecht in der Schweiz: eine Chronologie
 
Grüezi

Ich möchte dir noch einige interessante Teilaspekte/Thesen der direkten Demokratie vorstellen.

-Diktatur der Mehrheit. Die Mehrheit/Abstimmungssieger bekommen bei manchmal knappen Resultaten (49/51%) alles, die Verlierer nichts. Das ist ein immer wieder gehörter Vorwurf.
Das ist im Schweizerischen System aber nicht so. Es hat sich eingebürgert, dass bereits am Abstimmungs-Abend bei der „Elefanten-Runde“ die Sieger den Verlierern beteuern, das knappe Resultat zu beachten und den Anliegen der Verlierer Rechnung zu tragen. Und da in unserem Konkordanz-System alle mit allen zusammenarbeiten müssen, funktioniert das in der Regel auch recht gut.

-geringe Stimmbeteiligung. Die niedrige Stimmbeteiligung von oft unter 50% zeige, dass bloss eine Minderheit am politischen Leben teilhabe. Eine schweigende Mehrheit beteilige sich nicht.
Forschungen zeigen aber, dass sich etwa 80% der Stimmberechtigten an den Abstimmungen und Wahlen beteiligen. Vielleicht nicht jedes mal, aber doch regelmässig.
Die in manchen Ländern wesentlich höhere Stimmbeteiligung hat teilweise auch mathematische Gründe. Zum Beispiel in Frankreich berechnet sich die Stimmbeteiligung auf Basis der im Wahlregister eingetragenen Stimmberechtigten. Aber im Wahlregister tragen sich bloss jene ein, die eigentlich Abstimmen gehen wollten. In der Schweiz wird die Stimmbeteiligten auf Basis aller stimmberechtigten Bürger berechnet, deshalb die manchmal tiefen Zahlen.

-Doppeltes-Ja. Früher war es so, dass man sich bei Abstimmungen für die Vorlage oder den Gegenvorschlag entscheiden musste. Das hatte dann zur Folge, dass sich die Ja-Stimmen aufteilten und deshalb beide Vorlagen abgelehnt wurden. Mit dem Doppelten-Ja wurde dies behoben, nun kann ich der Vorlage, wie auch dem Gegenvorschlag zustimmen. Und die Nein-Stimmen haben nicht mehr so ein Übergewicht.

Solche fein austarierten Methoden haben zum Erfolg der direkten Demokratie geführt. Bloss Abstimmen reicht nicht...


Gruss Pelzer

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:spam:Sehr interessantes Thema.
Die Reife einer Demokratie läßt sich unter anderem daran messen, ob tagespolitische Themen im GF zugelassen werden.
 
Bisher ist das Thema noch nicht tagespolitisch geworden, es wurden lediglich Begriffserklärungen gegeben und Spezifikationen gemacht. Sonst könnten wir auch nicht über die "Väter des GGs" reden, weil dass GG in der BRD ja noch gilt...
 
Die Reife einer Demokratie läßt sich unter anderem daran messen, ob tagespolitische Themen im GF zugelassen werden.
Ja da muss ich euch völlig Recht geben. Die direkte Demokratie ist natürlich ein tagespolitisches Thema. Die direkte Demokratie gibt es in meinem Kanton ja auch erst seit 1330. :devil:

(Und schon nach gut 660 Jahren musste sie reformiert werden – die Landsgemeinde wurde abgeschafft. Mal schauen, was uns die nächsten 600 Jahren für stürmische Veränderungen bringen... )

Gruss Pelzer

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