Ich habe mal ein paar Beiträge die ich im laufe der Zeit hier im Forum über die Schweizer Geschichte und vor allem über die Gründung der Schweiz geschrieben habe zusammengefasst und zusammengeführt.
Im 13. Jahrhundert existierten auf dem Gebiet der heutigen Schweiz drei voneinander unabhängige Bündnisregionen. Das sind die Bündnisse der burgundischen Eidgenossenschaft Berns, die Bündnisse der Städte um den Bodensee und das Bündnis um den Vierwaldstättersee.
In den Tälern am Vierwaldstätter See zeichnete sich eine starke ökonomisch-politische Aktivität ab. Dies hatte vor allem mit dem um 1200 eröffneten Gotthardweg zu tun. Die Bauern in den Ländern waren Selbstversorger, sie betrieben bis in die hohen Lagen Ackerbau und mit der Möglichkeit über den Gotthard zu kommen, stellten sie allmählich auf Viehzucht und Alpwirtschaft um, es wurde Käse, Butter und Schlachtvieh über den Gotthard exportiert. Da diese Art von Wirtschaft weniger Bauern benötigte wendeten sich viele der Kriegskunst zu. Das Säumerwesen und die Schifffahrt waren bereits genossenschaftlich organisiert. Im 12 und 13. Jahrhundert schliessen sich Allmend-, Alp- Bannwald und Dorfgemeinschaften zu Talschaften zusammen, sie bildeten Communitates oder Universitates unter der Führung der einheimischen Geschlechtern, das waren in Schwyz die Stauffacher, in Uri die Attinghauser und in Unterwalden die Wolfenschiessen.
1231 erhielt Uri den Freibrief von Hagenau durch König Heinrich, Schwyz erhielt 1240 einen Freibrief von Kaiser Friedrich II. In dieser Urkunde werden die Leute im Tates Schwyz als freie Leute unter dem Schutz des Reiches gestellt. Begründet ist dies dadurch, dass sich die Leute aus Schwyz treu zu den Staufern verhielten und dadurch auch kaiserlichen Sold erhalten haben.
Von 1257 ist eine päpstliche Urkunde bekannt, die den Innerschweizern mit dem Kirchenbann droht, falls sie nicht die Rechte Rudolfs II. anerkennen. Diese Urkunde geht auf den Konflikt zwischen den Staufern und dem Heiligen Römischen Reich zurück. Es ist hier nicht auszuschliessen, dass Rudolf IV. gegen die Interessen seines Onkels Rudolf III. auf den Seiten der Schwyzer stand. Rudolf IV. ist der spätere König Rudolf I. von Habsburg.
Dies ist bis dahin durch Quellen gesichert. Es gibt aber keine Belege darüber dass die Habsburger die Reichsvogtei über die Innerschweiz hatten. Die Präsenz der Habsburger in den Jahren 1240 bis 1259 ist sehr schwach.
Kurz zu den Bündnissen:
Die Bündnisse in dieser Zeit wurden in der Regel auf Zeit abgeschlossen und der jeweiligen politischen Lage angepasst.
Zwischen 1243 und 1245 entstehen ein Vierstädtebündnis zwischen Bern, Freiburg, Murten und Avenches. Dann das Bündnissystem rund um den Bodensee, dies war eine reine Städteeinigung zwischen Zürich, Schaffhausen, Überlingen, Konstanz, Lindau und St. Gallen.
In der Region um den Vierwaldstättersee gab es bereits während der staufischen Zeit ein Bündnissystem. Hier fehlen aber leider die genauen Quellen dazu. Bei diesen Bündnissen ging es vor allem um den Gottardweg, denn die Länder Schwyz, Uri und Unterwalden hatten wirtschaftliche Interessen daran. Der Bund der im August 1291 war eine Erneuerung eines älteren Bundes. Dieser neue Bund war nötig weil Rudolf I. 1291 gestorben war. Mit diesem Landfriedensbund wollten die drei Waldstätten ihre Interessen sichern. Die drei Länder erklärten, dass sie keine fremden Richter in ihrem Bereich anerkennen werden. Diese Aussage deutet auf einen bestimmten Abwehrwillen gegen äussere Eingriffe hin. Der Bund von 1291 hatte keinen antihabsburgischen Fokus. Das angesprochene Richteramt das von einem Einheimischen besetzt werden und nicht gekauft werden soll, ist unbestritten und entspricht einer Urkunde vom Februar 1291 die König Rudolf I. von Habsburg in Baden den freien Leuten von Schwyz ausgestellt hatte.
Das Bündnis von 1291 regelt das Richteramt und die innere Ordnung bei Streitfällen. Man kann sie als strafrechtliche Bestimmungen bezeichnen. Darin wird das Vorgehen bei Totschlag, Raub, Brandstiftung, Ungehorsam und Fehden geregelt. Der nächste Teil der Urkunde beruft sich auf ältere Abmachungen und am Schluss wird die ewige Gültigkeit angeführt. Dies zeugt davon, dass dieses Bündnis nicht wie sonst üblich beschränkt werden soll.
Im Bundesbrief steht nichts über Freiheit, Widerstand und Gründung einer Eidgenossenschaft. Es werden keine Personen oder Handlungsorte erwähnt. Die Urkunde ist nichts anderes als eine Gerichts- und Landfriedensordnung. Dieser Brief von 1291 steht nicht alleine da. Denn die Landfriedensbewegung, die vom Königtum und den Städten ausging, war zu dieser Zeit ein zunehmend bestimmtes politisches Element im Reichsverband.
1291 gab es keine heimliche Beschwörung auf dem Rütli. Ab dem 16. Jahrhundert kam diese heimliche Beschwörung auf. Auch wurden dann zum erstem mal die „Drei Eidgenossen“ namentlich erwähnt. Damit wurde aus einem normalen Landfriedensbund ein Freiheitskampf gemacht, der so nie stattfand.
In der älteren Geschichtsschreibung wird immer wieder von der Feindschaft zwischen den Habsburgern und den Eidgenossen in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts gesprochen. Dieses Geschichtsbild entstand im 19. Und 20. Jahrhundert und geht auf Aegidius Tschudis Überlieferung aus dem 16. Jahrhundert zurück. Tschudi hat die politische Situation des 16. Jahrhundert in dem er lebte einfach ins 13.Jahrhundert rückprojiziert. Seine Version der Schweizer Geschichte ist nicht belegbar, seine Quellen sind nicht vorhanden und rein spekulativ.
Literatur:
Maissen, Thomas: Geschichte der Schweiz. Hier und Jetzt Verlag. 2010
Niederhäuser, Peter: Die Habsburger zwischen Aare und Bodensee. Chronos Verlag. 2010
Kreis, Gerog: Mythos Rütli. Geschichte eines Erinnerungsortes. Orell Füssli Verlag. 2004
Krieger, Karl-Friedrich: Rudolf von Habsburg. Primus Verlag. 2003
Sablonier, Roger: Gründungszeit ohne Eidgenossen. Politik und Gesellschaft der Innerschweiz um 1300. Hier und Jetzt Verlag. 2008
Stercken, Martina: Städte der Herrschaft. Kleinstadtgenese im Habsburgischen Herrschaftsraum des 13. und 14. Jahrhundert. Böhlau. 2006
Sammelband: Geschichte der Schweiz und der Schweizer. Schwabe Verlag. 2004
Im 13. Jahrhundert existierten auf dem Gebiet der heutigen Schweiz drei voneinander unabhängige Bündnisregionen. Das sind die Bündnisse der burgundischen Eidgenossenschaft Berns, die Bündnisse der Städte um den Bodensee und das Bündnis um den Vierwaldstättersee.
In den Tälern am Vierwaldstätter See zeichnete sich eine starke ökonomisch-politische Aktivität ab. Dies hatte vor allem mit dem um 1200 eröffneten Gotthardweg zu tun. Die Bauern in den Ländern waren Selbstversorger, sie betrieben bis in die hohen Lagen Ackerbau und mit der Möglichkeit über den Gotthard zu kommen, stellten sie allmählich auf Viehzucht und Alpwirtschaft um, es wurde Käse, Butter und Schlachtvieh über den Gotthard exportiert. Da diese Art von Wirtschaft weniger Bauern benötigte wendeten sich viele der Kriegskunst zu. Das Säumerwesen und die Schifffahrt waren bereits genossenschaftlich organisiert. Im 12 und 13. Jahrhundert schliessen sich Allmend-, Alp- Bannwald und Dorfgemeinschaften zu Talschaften zusammen, sie bildeten Communitates oder Universitates unter der Führung der einheimischen Geschlechtern, das waren in Schwyz die Stauffacher, in Uri die Attinghauser und in Unterwalden die Wolfenschiessen.
1231 erhielt Uri den Freibrief von Hagenau durch König Heinrich, Schwyz erhielt 1240 einen Freibrief von Kaiser Friedrich II. In dieser Urkunde werden die Leute im Tates Schwyz als freie Leute unter dem Schutz des Reiches gestellt. Begründet ist dies dadurch, dass sich die Leute aus Schwyz treu zu den Staufern verhielten und dadurch auch kaiserlichen Sold erhalten haben.
Von 1257 ist eine päpstliche Urkunde bekannt, die den Innerschweizern mit dem Kirchenbann droht, falls sie nicht die Rechte Rudolfs II. anerkennen. Diese Urkunde geht auf den Konflikt zwischen den Staufern und dem Heiligen Römischen Reich zurück. Es ist hier nicht auszuschliessen, dass Rudolf IV. gegen die Interessen seines Onkels Rudolf III. auf den Seiten der Schwyzer stand. Rudolf IV. ist der spätere König Rudolf I. von Habsburg.
Dies ist bis dahin durch Quellen gesichert. Es gibt aber keine Belege darüber dass die Habsburger die Reichsvogtei über die Innerschweiz hatten. Die Präsenz der Habsburger in den Jahren 1240 bis 1259 ist sehr schwach.
Kurz zu den Bündnissen:
Die Bündnisse in dieser Zeit wurden in der Regel auf Zeit abgeschlossen und der jeweiligen politischen Lage angepasst.
Zwischen 1243 und 1245 entstehen ein Vierstädtebündnis zwischen Bern, Freiburg, Murten und Avenches. Dann das Bündnissystem rund um den Bodensee, dies war eine reine Städteeinigung zwischen Zürich, Schaffhausen, Überlingen, Konstanz, Lindau und St. Gallen.
In der Region um den Vierwaldstättersee gab es bereits während der staufischen Zeit ein Bündnissystem. Hier fehlen aber leider die genauen Quellen dazu. Bei diesen Bündnissen ging es vor allem um den Gottardweg, denn die Länder Schwyz, Uri und Unterwalden hatten wirtschaftliche Interessen daran. Der Bund der im August 1291 war eine Erneuerung eines älteren Bundes. Dieser neue Bund war nötig weil Rudolf I. 1291 gestorben war. Mit diesem Landfriedensbund wollten die drei Waldstätten ihre Interessen sichern. Die drei Länder erklärten, dass sie keine fremden Richter in ihrem Bereich anerkennen werden. Diese Aussage deutet auf einen bestimmten Abwehrwillen gegen äussere Eingriffe hin. Der Bund von 1291 hatte keinen antihabsburgischen Fokus. Das angesprochene Richteramt das von einem Einheimischen besetzt werden und nicht gekauft werden soll, ist unbestritten und entspricht einer Urkunde vom Februar 1291 die König Rudolf I. von Habsburg in Baden den freien Leuten von Schwyz ausgestellt hatte.
Das Bündnis von 1291 regelt das Richteramt und die innere Ordnung bei Streitfällen. Man kann sie als strafrechtliche Bestimmungen bezeichnen. Darin wird das Vorgehen bei Totschlag, Raub, Brandstiftung, Ungehorsam und Fehden geregelt. Der nächste Teil der Urkunde beruft sich auf ältere Abmachungen und am Schluss wird die ewige Gültigkeit angeführt. Dies zeugt davon, dass dieses Bündnis nicht wie sonst üblich beschränkt werden soll.
Im Bundesbrief steht nichts über Freiheit, Widerstand und Gründung einer Eidgenossenschaft. Es werden keine Personen oder Handlungsorte erwähnt. Die Urkunde ist nichts anderes als eine Gerichts- und Landfriedensordnung. Dieser Brief von 1291 steht nicht alleine da. Denn die Landfriedensbewegung, die vom Königtum und den Städten ausging, war zu dieser Zeit ein zunehmend bestimmtes politisches Element im Reichsverband.
1291 gab es keine heimliche Beschwörung auf dem Rütli. Ab dem 16. Jahrhundert kam diese heimliche Beschwörung auf. Auch wurden dann zum erstem mal die „Drei Eidgenossen“ namentlich erwähnt. Damit wurde aus einem normalen Landfriedensbund ein Freiheitskampf gemacht, der so nie stattfand.
In der älteren Geschichtsschreibung wird immer wieder von der Feindschaft zwischen den Habsburgern und den Eidgenossen in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts gesprochen. Dieses Geschichtsbild entstand im 19. Und 20. Jahrhundert und geht auf Aegidius Tschudis Überlieferung aus dem 16. Jahrhundert zurück. Tschudi hat die politische Situation des 16. Jahrhundert in dem er lebte einfach ins 13.Jahrhundert rückprojiziert. Seine Version der Schweizer Geschichte ist nicht belegbar, seine Quellen sind nicht vorhanden und rein spekulativ.
Literatur:
Maissen, Thomas: Geschichte der Schweiz. Hier und Jetzt Verlag. 2010
Niederhäuser, Peter: Die Habsburger zwischen Aare und Bodensee. Chronos Verlag. 2010
Kreis, Gerog: Mythos Rütli. Geschichte eines Erinnerungsortes. Orell Füssli Verlag. 2004
Krieger, Karl-Friedrich: Rudolf von Habsburg. Primus Verlag. 2003
Sablonier, Roger: Gründungszeit ohne Eidgenossen. Politik und Gesellschaft der Innerschweiz um 1300. Hier und Jetzt Verlag. 2008
Stercken, Martina: Städte der Herrschaft. Kleinstadtgenese im Habsburgischen Herrschaftsraum des 13. und 14. Jahrhundert. Böhlau. 2006
Sammelband: Geschichte der Schweiz und der Schweizer. Schwabe Verlag. 2004
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