Rütli Schwur

Ob es den Rütli-Schwur jemals gegeben hat, kann nicht mehr geklärt werden. In Schillers "Wilhelm Tell" kommt er jedenfalls vor. :rolleyes:
 
Die Schweizer Befreiungstradition behauptet, dass sich nach dem Tod König Rudolfs von Habsburg führende Männer aus den Waldstätten auf der einsamen Waldwiese des Rütli am Westufer des Vierwaldstätter Sees versammelt haben sollen. Hier berieten sie die Beseitigung der Gewaltherrschaft der österreichischen Vögte und sollen den ersten eidgenössischen Bund beschworen haben.

Die älteste Quelle für geheime Beratungen auf dem Rütli und für einen Bundesschwur in Uri ist das um 1474 in Obwalden entstandene so genannte "Weiße Buch von Sarnen". Erst der Chronist Johannes Stumpf (1500-77) verlegt auch den Schwur selbst auf den Rütli. Ein Ägidius Zschudi (im 16. Jh.) datiert ihn auf 1307.

Die moderne Geschichtsschreibung hält den Rütli-Schwur - abgesehen von der Datierung - wegen der in den Chroniken überlieferten Vorgänge im Kern für möglich.
 
Historisch verbürgt ist auf jedem Fall diese Version des Rütlischwurs:

"Wir wollen sein ein einig Volk von Brüdern, in keiner Not uns waschen und Gefahr."

:D
 
Dass das Niveau wieder so stark absinken muss!!!!

Heute Nacht wird euch Landvogt Gessler im Traum erscheinen!!!
 
Du must noch an deiner Fluchtechnik arbeiten.

Mir sind Nachbar Zorngiebel und Mac Moneysac erschienen.
 
Dieter schrieb:
Dass das Niveau wieder so stark absinken muss!!!!

Heute Nacht wird euch Landvogt Gessler im Traum erscheinen!!!

Es ist halt schwer über einen Schwur zu schreiben, von den niemand weiß, ob es ihn jw gegeben hat. :rolleyes:
 
Aus dem Historischen Lexikon der Schweiz.

"Die Historiografie der alten E. war zunächst geprägt von der in der Chronistik tradierten volkstüml. Form des Gründungsmythos mit den Elementen Rütlischwur, Tellsage, Burgenbruch und Tyrannenmord, wie er erstmals im Weissen Buch von Sarnen (1470er Jahre) fassbar ist und v.a. durch Aegidius Tschudi, spätere Chronisten und schliesslich Johannes von Müller und Friedrich Schiller stilisiert und popularisiert wurde ( Befreiungstradition ). Die Chronistik geriet bereits 1760 ins Zwielicht durch die Publikation des lange vergessenen lat. Bundesbriefes von 1291 und die Entdeckung der nord. Wurzeln der Tellsage. Doch erst die Geschichtswissenschaft des 19. Jh. ( Geschichte ) verwies -- gestützt auf Urkunden, u.a. die Bundesverträge -- die gängige Befreiungsgeschichte ins Reich des Mythos (Joseph Eutych Kopp), was im 20. Jh. durch die Mittelalterarchäologie bekräftigt wurde (Werner Meyer). Die Gesamtdarstellung der eidg. Geschichte auf krit. Basis erfolgte dann in der 2. Hälfte des 19. Jh. in fast immer protestantischer, freisinnig-liberaler und nationalstaatl. Optik als kontinuierl. Wachsen vom lockeren Staatenbund der Kantone zum liberalen Bundesstaat von 1848 (Charles Monnard, Louis Vuillemin, Karl Dändliker, Johannes Dierauer, Wilhelm Oechsli). Gegen diese allzu teleologische und im Zuge der Geistigen Landesverteidigung zusätzlich patriotisch-demokratisch eingefärbte Schweizergeschichte (Karl Meyer) richteten sich neue Entmythologisierungen (Marcel Beck) und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte (Hans Conrad Peyer), die sich erst seit den 1970er Jahren durchsetzte (Roger Sablonier). Diese Ansätze prägten auch die 1982-83 erschienene "Geschichte der Schweiz und der Schweizer", ohne aber ein neues, gleichermassen breitenwirksames Geschichtsbild anbieten zu können. Andere Historiker wandten sich der Historiografiegeschichte zu (Guy P. Marchal, Ulrich Im Hof, Bernhard Stettler, Matthias Weishaupt), Peter Blickle profilierte die E. vor dem europ. Hintergrund der kommunalen Landfriedensbewegung ( Landfrieden ). Die Diskussion, ob die alte E. Staat, Föderation, Staatenbund oder Bundesstaat sei, ist kaum über die Anfänge bei Jean Bodin und Josias Simler (1576) hinausgekommen, ausser man liest Jean-Jacques Rousseaus "Contrat social" (1762) als Theorie der coniuratio bzw. der E. (Blickle). Gegenwärtig sieht die Forschung die einzelnen Orte als Träger der Souveränität , während das "Bundesgeflecht" der E. mit staatsrechtl. Kriterien nicht befriedigend erfasst werden könne, denn der E. gingen die meisten Attribute eines modernen Staates ab: ein eigentl. Gewaltmonopol, zentrale Regierung, Verwaltung und institutionalisierte Gerichtsbarkeit. Ihr fehlten zudem die staatl. Hoheitszeichen wie Siegel, Wappen, Kasse usw. Vielmehr wurde sie auch symbolisch als Summe ihrer Glieder (Wappenkranz, dreizehn schwörende Eidgenossen) dargestellt, während die einheitl. Zeichen ( Helvetia , Schweizerkreuz ) erst im 19. Jh. dominant wurden. Trotzdem sah Europa die E. als Einheit. Die Kontroversen um die Jubiläen 1991 und 1998 verwiesen auf eine Diskrepanz zwischen wissenschaftl. Forschungsstand und populärem Geschichtsbild. Diese ist insofern brisant, als sich die gegen Ende des 20. Jh. aus verschiedenen Gründen prekär gewordene nationale Identität stark auf das während des 2. Weltkriegs revitalisierte Bild einer seit 1291 demokratischen und wehrhaften E. mit aussergewöhnl. Geschichte stützt."


Hier kann man den Bundesbrief von 1291 besichtigen:
http://www.museenschwyz.ch/deutsch/bundesbriefmuseum/index.html

und hier noch ein paar Links
http://www.admin.ch/ch/d/schweiz/bundesbrief/
http://www.oefre.unibe.ch/law/verfassungsgeschichte/1291_ruetlischwur.html
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Ursi

Du hast einen interessanten und überaus gehaltvollen Beitrag geliefert. Aus diesem Text ist mir dennoch nicht ganz klar geworden: Hält man den Rütli-Schwur denn nun im Kern für möglich - wie ich es weiter oben postuliert habe - oder aber nicht?
 
Der Rütli-Schwur wie er im Tell vom Schiller dargestellt wird, ist wohl eher eine Erfindung des Schriftstellers als das es tatsächlich so geschehen ist.

Dann hohle ich mal die Schweizergeschichte hervor.

Dazu zur allg. Erklärung: Länder heisst nach schweizerischem Begriff Gebiete, meist geschlossene Talschaften, die von freien Bauern bewohnt wurden und zur vollständigen Selbstherrschaft (Reichsfreiheit) gelangt sind.

In den Tälern am Vierwaldstäter See zeichnete sich eine starke ökonomischen-politische Aktivität ab. Dies hat vor allem mit dem um 1200 eröffneten Gotthardweges zu tun. Die Bauern der Länder waren Selbstversorger bis in hohe Lagen betrieben sie Ackerbau, mit der Möglichkeit über den Gotthard zu kommen stellten sie allmählich auf Viehzucht und Alpwirtschaft um, es wurden Käse, Butter und Schlachtvieh exportiert. Weil diese Art von Wirtschaft weniger Bauern benötigte wandten sich viele der Kriegskunst zu und wurden Söldner. Das Säumerwesen und die Schifffahrt waren bereist genossenschaftlich organisiert. Im 12. und 13. Jahrhundert schliessen sich Allmend-, Alp-, Bannwald- und Dorfgemeinschaften zu Talschaften zusammen, sie bilden Communitates oder Universitates unter den einheimischen Geschlechtern, in Schwyz waren das die Stauffacher, in Uri die Attinghauser und in Unterwalden die Wolfenschiessen.

1231 erhielt Uri den Freibrief von Hagenau durch König Heinrich, Schwyz erhielt einen um 1240 von Kaiser Friedrich II. Fortan führten die reichsfreien Länder eigenes Siegel, eigenes Banner und verfügten über ihr eigenes Militäraufgebot und ein eigenes Blutgericht.

Nachdem König Rudolf das Haus Habsburg zu einem mächtigen Reich zu machen, mussten sich die Städte und Länder zwischen Bodensee, Saane und Gotthard entweder mit einer Territorialmacht abfinden oder sich dem jeweiligen Gegenkönig zur Verfügung stellen. Die Frage stellte sich ob städtische bzw. ländliche Territorialpolitik mit oder gegen diese Macht betrieben werden konnte. Vor allem die Städte hatten unter diesen Umständen zu leiden, da Handel und Wandel unsicher wurden, damit drängte sich ein Bündnis mit andern Städten auf. Diese Bündnisse wurden in der Regel auf Zeit abgeschlossen und der jeweiligen politischen Lage angepasst. Drei Bündnisse sind für die spätere Gründung der Eidgenossenschaft von Bedeutung:
die burgundische Eidgenossenschaft Berns, die Bündnisse der Städte um den Bodensee und die gebirgsbäuerliche Eidgenossenschaft um den Vierwaldstätersee. Das Bündnis Berns geht wahrscheinlich auf die Zähringer zurück, wo sich vor 1218 ein Zusammengehen von Bern und Freiburg abzeichnete. Zwischen 1243 und 1245 entstehet ein Vierstädtebündis zwischen Bern, Freiburg, Murten und Avenches, dies wird nach fünfzig Jahren vergrössert. Das Bündnissystem rund um den Bodensee war eine reine Städteeinigung. Hier ging es vor allem um die Territorialpolitik Habsburgs. Die Bündnisstädte waren Zürich, Schaffhausen, Überlingen, Konstanz, Lindau und St.Gallen.

Das Bündnissystem bei den Waldstätten geht in die Anfänge der Staufischen Zeit zurück. Es ist unklar, wann Uri, Schwyz und Unterwalden, alle drei Länder waren wirtschaftlicher und sozialer Struktur am Gotthardweg interessiert, einen ersten Landfriedensbund geschlossen haben. Jedenfalls wurde ein älterer Bund anfangs August 1291 nach dem Tode König Rudolfs erneuert. Dieser Landfriedensbund war zur Sicherung gemeinsamer Interessen nach dem ausscheiden des obersten Rechtswahrers im Reich gedacht. Dass die drei Länder damals erklärten, sie wollten keine fremden Richter in ihrem Bereich anerkennen, deutet auf einen bestimmten Abwehrwillen gegen äussere Eingriffe hin. Uri und Schwyz haben sich im Oktober des gleichen Jahres mit Zürich verbündet, somit schlossen sie sich indirekt an den grossen Bund aller Reichsstädte und Dynasten von Bern bis Konstanz an.


Über den Mythos Tell kannst Du hier nachlesen:

http://212.227.62.226/geschichtsforum/showpost.php?p=28918&postcount=1
 
Ursi, bitte entschuldige mein Insistieren!

Wenn es, wu du oben schreibst, eine Eidgenossenschaft um den Vierwaldstättersee gegeben hat, muss diese Eidgenossenschaft auch etwas beeidet haben - sonst hieße sie nicht so! Das muss dann doch wohl ein Schwur gewesen sein, den einige Chronisten später "Rütli-"Schwur genannt haben.

Dass er nicht so wie bei Schiller abgelaufen ist, dürfte schon klar sein. Aber - einen Schwur müssen die Vierwaldstätter schon geleistet haben. (Ich hoffe nur, dass keiner einen Meineid geschworen hat!)
 
Dieter schrieb:
Ursi, bitte entschuldige mein Insistieren!

Wenn es, wu du oben schreibst, eine Eidgenossenschaft um den Vierwaldstättersee gegeben hat, muss diese Eidgenossenschaft auch etwas beeidet haben - sonst hieße sie nicht so! Das muss dann doch wohl ein Schwur gewesen sein, den einige Chronisten später "Rütli-"Schwur genannt haben.

Dass er nicht so wie bei Schiller abgelaufen ist, dürfte schon klar sein. Aber - einen Schwur müssen die Vierwaldstätter schon geleistet haben. (Ich hoffe nur, dass keiner einen Meineid geschworen hat!)

Hallo Dieter

Sie haben wirklich einen Schwur geschworen. Der von 1291 ist eine Erneuerung eines älteren, dessen schriftlich gefasste Form uns nicht überliefert wurde (Prof. Dr.Meyer vermutete ihn 1273, Dr. Durrer etwa 1242).
Auch nach dem Sieg bei der Schlacht am Morgarten am 9.11.1315 schworen sich die drei Waldstätte in Brunnen SZ wiederum die ewige Treue untereinander.
Der Schwur war in der alten Eidgenossenschaft in vielen Anlässen üblich.
Als Luzern etwa 1332 dem Bund beitrat mussten sie regelmässig, ich glaube alle zwei oder fünf Jahre, auf dem Platz zusammenkommen und den "ewigen" Schwur wieder erneuern.
Viele Grüsse
Mike
 
Bei dieser Geschichte vermischt sich Mythos und Realität sehr stark.

Ich versuche dies Mal einwenig aufzuklären.

Zum Wort Eidgenossenschaft:

Eidgenossenschaft bezeichnet seit ca. 1350 eines der zahlreichen beschworenen Bündnisnetzte im Gebiet der heutigen Schweiz. Das Wort Eidgenossen findet sich in verschiedenen beschworenen Bündnissen des 13. Jahrhunderts das Abstraktum eidgenössi oder eidgenoschaft als Rechtsbegriff vereinzelt in der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts mit klarem räumlichen Bezug erstmals 1351. Eidgenosschenschaft wurde später parallel und konkurrierend verwendet mit verschiedenen Kombinationen des offiziellen Ehrentitels (Liga vetus et magna Amaniae superioris 15. bis 17. Jahrhundert alter grosser Pund obertütscher Landen 15. bis 17. Jahrhundert. Die Wortkombination Schweizerische Eidgenossenschaft findet sich vereinzelt im 16. und 17. Jahrhundert. In den romanischen Sprachen fehlt die Bezeichnung hier gibt es folgende Varianten: Ligues , Treize Cantons, République Suisse, Corps Helvétique als Übersetzung von Corpus helveticum oder die italinische Bezeichnungen: Lega; Helvezia, Corpo Elvetico, Svizzera.

Zum Wort Eid

1.1- Gerichtliche Eide

Im spätrömischen Reich gehörte der Eid. im zivilen und kirchlichen Prozesswesen zu den zentralen Instituten. Nachdem die christliche. Kirche um 400 ihre ursprüngliche kritische Haltung gegenüber dem Eid. aufgegeben hatte, erhielt er einen sakramentähnlicher. Charakter. Er findet sich vom 6. bis zum 8. Jh. als Reinigungseid in allen Germanischen Stammesrechten die sich auf das Gebiet der heutigen Schweiz erstreckten. Er erlaubte dem Beklagten, der seine Schuld bestritt, sich durch eidliche Wahrheitsversicherung dem weiteren Verfahren zu entziehen. Meistens war der Reinigungseid zusammen mit einer je nach Schwere des Vorwurfs und der sozialen Stellung des Beklagten unterschiedlich hohen Anzahl von sog. Eideshelfern zu leisten. Der Reinigungseid blieb das ganze MA hindurch bestehen, wurde aber durch das Vordringen von Urkunden- und Zeugenbeweis zunehmend verdrängt.
1
.2- Rechtsgeschäftliche und politische Eide
Der allg. Untertaneneid, der sich besonders bei den Langobarden, im Merowingerreich und wieder unter Karl dem Grossen. fand, war dem Grundmodell des germanischen Gefolgschaftseides nachgebildet. Der Eid war von konstitutiver Bedeutung für die Begründung der Herrschaft ; ab dem SpätMA diente seine periodische Erneuerung der Konsolidierung der Territorialherrschaft.
Für die alte Eidgenossenschaft waren die tendenziell auf parität.-horizontalen Eiden basierenden Bindungen von grösster Bedeutung. Sie traten vorab in der Form der städtischen Schwureinungen (lat. coniuratio, conspiratio) hervor. Der am sog. Schwörtag periodisch erneuerte Bürgereid bildete die Grundlage des städtischen Gemeinwesens und beinhaltete die gegenseitige Friedens- und Hilfspflicht sowie die Unterwerfung unter Stadtrecht und -obrigkeit. Weitere Eide waren der Einzeleid für Neubürger, der Steuereid als Rechtsgrundlage der Steuerentrichtung und die unzähligen Amts- und Gewerbeeide. Die Beamteneide gaben Auskunft über die Kompetenzen der einzelnen Behörden und wurden ab dem 14. Jh. in sog. Eidbüchern aufgelistet.

Zum Rütli
Das Rütli ist ein Wieslandkomplex im Wald über dem Urnersee, am Ostabhang des Seelisbergs. Gemäss der Befreiungstradition , wie sie am frühesten im Weissen Buch von Sarnen überliefert ist, war das Rütli der Ort der heimlichen Zusammenkünfte der Urschweizer Eidgenossen bei ihrer Verschwörung gegen die Landvögte. Aegidius Tschudi setzte Mitte 16. Jh. den Rütlischwur auf Mittwoch vor Martini 1307 fest. Die Wiederentdeckung des Bundesbriefes von Anfang August 1291 und die kritische . Geschichtsschreibung führten ab 1845 zu einer Neubeurteilung der Befreiungsgeschichte und zu einer lange dauernden Debatte der Verfechter des Jahres 1307 bzw. 1291 als Ausgangspunkt der Eidgenossenschaft.
 
Vielen Dank, liebe Ursi für Deine Erläuterung. Sie ist wirklich umfassend und bringt uns sicherlich ein Stück weiter. :) Eine Debatte über den Ursprung der Eidgenessonschaft wird es wohl immer geben.
 
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