Schweizer Adel

askan

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Gibt es eigentlich in der Schweiz so eine Art Adelsstand? oder sind alles Genossen?
 
Einen Adestand gibt es bei uns nicht, wir haben alle rotes Blut. Genossen haben wir auch nicht, ausser wenn man der Sozialdemokratischen Partei beitritt, dann ist man ein Genosse.
Was es gibt ist die Hochfinanz, die Millionäre, aber auch die gehören keinem Adel an. ;)
 
Ich glaube askan meinte Bundesgenossen.....ich glaub wenn es Adel gibt/ gab, dann eher mittelalterlich und ohne jegliche Bedeutung für die letzten 200 Jahre....
 
Also wenn schon denn schon Eidgenossen.

Im Mittelalter gab es schon so eine Art Adel. Das bekannteste Geschlecht waren die Habsburger die ihr Stammburg in der Nähe von Brugg aufgebaut haben. Sonst gab es schon ein paar Adlige die sind aber dann während der Reformation schnell verschwunden. Um jetzt hier genauer zu werden, müsste ich doch mal die Schweizer Geschichte hervor nehmen. Man kann es auf jeden Fall nicht vergleichen mit den Adelshäusern in England, Russland, Österreich und Deutschland.
 
Ach du Sch.....welch übler Lapsus....lo siento mucho. Jetzt trau ich mich die nächsten Jahre nimmer in die Schweiz (sonst wird Schinis Prophezeiung doch noch wahr):confused: . So als Wiedergutmachung biete ich an, täglich eine Tafel feinsten Lindtschoki zu futtern (die weiße Vanille oder Madagaskar):yes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Na wir sind ja nicht nachtragend, sondern ein ganz friedliches Volk. Es sei dir verziehen. Und ich wünsch Dir en guete, aber zuviel ist ungesund :bussi:
 
Anton von Tillier gab 1839 eine fünfbändige Geschichte des Freistaates Bern heraus, von J. L. von Wurstemberger erschien 1862 die «Geschichte der alten Landschaft Bern», von den Pfahlbauern bis zu den Zähringern, und von Ed. von Wattenwyl-von Diessbach 1867/1872 die «Geschichte der Stadt und Landschaft Bern», die leider nur das 13. und 14. Jahrhundert umfasst.
So ganz ohne von und zu scheints doch nicht zu gehen. :motz:
 
Adelsprädikate dürfen in der Schweiz seit 1499 lediglich als Bestandteil des bürgerlichen Familiennamens geführt werden. Die Schweiz schied in diesem Jahr aus dem Reichsverband aus und der Adel büsste endgültig seine Standesvorrechte ein.
 
Ich dachte immer, daß die letzten Adelsprivilegien mit der Bundesverfassung (Moment... ja, richtig: "Bundes" stimmt) von 1848 abgeschafft worden seien.
 
Während die frühe Neuzeit in den meisten Ländern Europas ein Zeitalter der Refeudalisierung war und der A. dort in Politik, Gesellschaft und Kultur eine dominierende Rolle spielte, blieb sein Gewicht in der Schweiz marginal. Gleichwohl verschwand der A. nach 1500 nicht ganz. In den Städteorten ging er allerdings meist im Patriziat auf, aus den Länderorten wanderte er oft aus. Er konnte sich v.a. bei den Zugewandten (Fürstbistum Basel, Fürstabtei St. Gallen, Drei Bünde), weniger auch in einigen Untertanengebieten (Aargau, Thurgau, Waadt) halten. Im Wallis gab es nach 1634 jurist. gesehen keinen A. mehr. Im Fürstentum Neuenburg war der alte A. ausgestorben, doch hatte sich als Ersatz ein oligarch. Beamtenadel nach franz. Muster ausgebildet. Einige schweiz. Adelsfam. erwarben Grundbesitz im angrenzenden Ausland und verlegten dann ihren Schwerpunkt dorthin (z.B. von Beroldingen, von Hallwyl, von Roll zu Bernau, von Wessenberg); innerhalb des Reichs wurden sie vielfach bei der Reichsritterschaft immatrikuliert. Der umgekehrte Fall, dass ausländ. Adelsfam. sich in der Schweiz niederliessen, blieb weit seltener (etwa die aus Norditalien zugewanderten von Thurn-Valsassina). Die Heiratskreise waren eng, daher schloss das Konnubium auch Adelsfam. im angrenzenden Ausland (Schwaben, Elsass, Tirol) mit ein. Grundbesitz gehörte konstitutiv zum A., doch reichte das Einkommen aus den vergleichsweise kleinen Herrschaften selten zur standesgemässen Lebensführung und Versorgung aller Kinder aus. Im Wesentlichen bestanden drei Möglichkeiten zu Zusatzeinkommen: 1) fremde Dienste als Offizier, entsprechend dem adligen Lebensideal, 2) geistl. Pfründen in den Domkapiteln von Basel, Konstanz, Chur und Sitten, vereinzelt auch in Nebenstiften, 3) Ämter in der Zentral- (in den geistl. Fürstentümern) und Lokalverwaltung (z.B. in der Waadt).

Die für die frühe Neuzeit typ. Rangerhöhungen finden sich auch bei schweiz. Adelsfam. Sie beschränkten sich aber auf einfache Adelstitel oder blosse Wappenbriefe, häufig auch auf die Erhebung in den Freiherrenrang, wogegen ein Aufstieg zum landsässigen oder gar Reichsgrafen (z.B. von Salis-Zizers 1694, von Beroldingen 1800) selten war. Solche Standeserhöhungen kamen v.a. vom dt. Ks., aber auch von anderen Monarchen (v.a. franz. Kg., Haus Savoyen, preuss. Kg. für Neuenburg). Der Zudrang zu diesen Statussymbolen hielt sich gleichwohl in Grenzen, da sie in den alten Orten oft den Zugang zu wichtigen Ämtern verschlossen. Überhaupt waren diese fortlebenden Reste des schweiz. A.s im Gegensatz zum Ausland alles andere als privilegiert, weder polit., noch sozial, rechtl. oder fiskal. Die Helvetische Republik nivellierte den A. radikal, und im 19. Jh. teilte er das Schicksal der entmachteten Patrizier und Häupter. Nach einer teilweisen fakt. Wiederherstellung ständ. Vorrechte in der Restaurationszeit hoben zuerst die Verfassungen der Regenerationskantone und schliessl. die Bundesverfassung von 1848 in Art. 4 alle früheren Vorrechte der Geburtsstände auf.

(Quelle: Historisches Lexikon der Schweiz)

1499 sah die Schweiz noch ganz anders aus. Das Standesrecht wurde in den Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern, Zürich. Glarus, Zug, Bern, Freiburg und Solothurn abgeschafft. Die Bundesverfassung enstand ja erst 1848 und die hat es dann noch auf die Andren Kantone übertragen.
 
Danke für die Informationen, jetzt bin ich wirklich schlauer!
 
Es ist sogar noch komplexer. In dem 1950er Jahren entdeckte man, dass im Grunde jeder Schweizer aus den alten Geschlechtern (in vielen Kantonen vor 1798) im grunde genommen Adlig ist. In den 13 alten Orten gibt es das Recht, dass jeder hinter seinem Nachnamen ein von... (Bürgerort) angeben kann. In Obwalden sind es alle Familien vor 1570.
Im 16.Jhr wurde es v.a. in der Inerschweizer wieder Mode, einen Adels- oder Rittertitel zu bekommen, wie z.b. Marquard Imfeld aus Sarnen, der in Jerusalem zum Ritter geschlagen wurde.
Die meisen Familien aber, welche so um 1550 einen Rittertitel bekamen, waren die gleichen, welche 1380 einen Putsch an der Landsgemeinde machten und dadurch alle Adlige vertrieben oder ihnen (offiziell) die Vorrechte nahmen.
 
Obwalden schrieb:
Es ist sogar noch komplexer. In dem 1950er Jahren entdeckte man, dass im Grunde jeder Schweizer aus den alten Geschlechtern (in vielen Kantonen vor 1798) im grunde genommen Adlig ist. In den 13 alten Orten gibt es das Recht, dass jeder hinter seinem Nachnamen ein von... (Bürgerort) angeben kann. In Obwalden sind es alle Familien vor 1570.
Im 16.Jhr wurde es v.a. in der Inerschweizer wieder Mode, einen Adels- oder Rittertitel zu bekommen, wie z.b. Marquard Imfeld aus Sarnen, der in Jerusalem zum Ritter geschlagen wurde.
Die meisen Familien aber, welche so um 1550 einen Rittertitel bekamen, waren die gleichen, welche 1380 einen Putsch an der Landsgemeinde machten und dadurch alle Adlige vertrieben oder ihnen (offiziell) die Vorrechte nahmen.

Kannst Du bitte Deine Quelle angeben. Das wäre sehr interessant dem nachzugehen. Danke
 
Typisch Schweizer!! Erst werden sie von praktisch jedem Mafiaboss und Warlord mit Geld beworfen und jetzt werden sie auch noch automatisch geadelt! ts ts ts
 
ursi schrieb:
Der Obwaldner Putsch sagt mir nichts.
:

Geschichtlich war er für die Schweiz unbedeutend. Bei der Landsgemeinde 1380
ergriffen die Seiler, Wirz etc. das Wort und brachten die Leute gegen die Ritter von Hunwil und anderen Adelsgeschlechter auf.
Die von Hunwil, von Waltensberg und eine weitere Familie wurden augenblicklich des Landes verwiesen. Sie mussten all ihr Land in Ob- und Nidwalden zu Spottpreisen an die Gemeinden verkaufen.
Andere Adelsgeshlechter wurden in ihren Privilegien stark beschnitten.
 
Habe mir das Buch mal bestellt. Bin ja mal gespannt ob ein Theaterkritiker auch gute historische Bücher schreibt.
 
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