Carl von Rotteck: Demokratisches Prinzip

crazygirl

Neues Mitglied
Kann mir jemand sagen, welche Probleme sich aus Rottecks Unterscheidungen beim Begriff der Gleichheit ergeben?
Wäre sehr dankbar :)
Liebe Grüße
 
Vielleicht hast du die Frage einfach nur falsch gestellt :grübel:

Wie wäre es mit, "Ich suche eine Ausarbeitung (hier bitte Wunschklasse angeben) über Rottecks Unterscheidungen beim Begriff der Gleichheit"
 
Aber Leute,
deshalb gleich auf Rot schießen..........

Hat da Jemand einen Knick in der Optik?
 
Aber Leute,
deshalb gleich auf Rot schießen..........

Hat da Jemand einen Knick in der Optik?

Ja mal im Ernst... ich weiß gar nicht mehr, wie viele Neulinge ich in den letzten Tagen wieder auf Blau gebracht hab. Eine Unart ist das. Nicht nur, weil sich die meisten Neulinge wohl kaum mit den Gepflogenheiten hier auskennen dürften, sondern auch, weil dieses Forum (und damit auch die Beiträge der Nutzer) einen allgemeinen, aufklärerischen Nutzen haben sollte. Nicht ganz so hochtrabend: Schreibt ihr hier, weil´s eurem Ego schmeichelt, oder schreibt ihr hier, weil´s um die Sache - den Austausch über die Geschichte - geht?

Back to topic:

Rotteck geht hier auf die Freiheit des Menschen ein: "Die Menschen alle werden frei (oder zur Freiheit geboren): aber sie können ihre Freiheit in größerem oder kleinerem Maße verlieren..." - was er im Folgenden näher erläutert:

Rotteck, Carl von 151

Rotteck, Carl von: Lehrbuch des natürlichen Privatrechts , 2., verb. u. verm. Aufl. , Stuttgart 1840 . Seite: 151

Vielleicht kann das helfen.
 
Hm? Welche Probleme ergeben sich denn nun? (Also die Anfangsfrage)
Muss sagen, ich stehe ein bisschen auf dem Schlauch. Mal ganz allgemein, ergibt sich eine Ungleichheit im Verhältnis der Personen (im Bezug auf Freiheit). Was folgt daraus?
 
Nur so zur Sicherheit :D
Ich habe zwar ein wenig frech geantwortet, aber auf keinen Fall Rot vergeben. Dies mach ich bei Newbies so gut wie gar nicht - es sei denn es handelt sich um absolute Knaller ;)
Nachdem direkt die erste Antwort, auf eine doch diffizile Frage schon frech war, kann ich a) die nochmalige Nachfrage von crazygirl nachvollziehen b) nicht nachvollziehen warum sie dafür rot bekam. Aber sei es drum, die Diskussion, wie gehen wir hier mit Newbies um haben wir ja schon des öfteren geführt, den "Erfolg" sieht man gerade in letzter Zeit wieder öfter.

Aber jetzt mal zurück zur Ausgangsfrage:
Zunächst definiert Rotteck die Gleichheit folgendermaßen:
Carl von Rotteck - Lehrbuch des Vernunftrechts und der Staatswissenschaften schrieb:
Die bisherige Darstellung zeigte, dass der Rechtsbegriff und die Idee einer vernünftig regulierten, d.h. auf die Bedingungen der Vernunftmäßigkeit zurückgeführten äußeren Freiheit eines und dasselbe seien, dass auch folgende Regulierung das Anerkenntnis der Gleichheit der in Wechselwirkung Stehenden, demnach die Möglichkeit einer allseitigen Anwendung der Regeln zum obersten Prinzip habe. Es ist hiernach unnötig, das Recht der Freiheit und jenes der Gleichheit noch eigens zu deduzieren, beide sind gegeben schon mit dem Begriff des Rechts, ja sie sind identisch mit ihm. Recht, äußere Freiheit in der Wechselwirkung und Gleichheit sind durchaus gleichbedeutende Ideen und Begriffe und die gesamte Rechtslehre ist nur die Analyse derselben.
Das bedeutet - etwas einfacher zusammengefasst - Recht = äußere Freiheit = Gleichheit. Um nun zu verstehen, was Rotteck unter Gleichheit und äußerer Freiheit versteht, ist es also erforderlich sein Verständnis des Begriffs "Recht" näher zu betrachten. Rotteck ist Liberalist und ein Verfechter des Vernuftrechts im kantschen Sinne. Im oben bereits zitierten Werk schreibt er zum Begriff des Naturrechts:
Carl von Rotteck - Lehrbuch des Vernunftrechts und der Staatswissenschaften schrieb:
Anderen dagegen erscheint ohne Voraussetzung eines Naturrechts, als unentbehrlicher Grundlage und Prüfsteins, daher fortwährenden Korrekturpunktes des positiven, dieses letzte wie ein in freier Luft schwebendes Gebäude, oder wie ein Wort ohne Sinn, kein eigentliches Recht, sondern ein dem recht durchaus gleichgültiger, rein faktischer Zustand, oder eine wirkliche Aufhebung des Rechts, d.h. ein absolutes Unrecht, daher ohne wahre Gültigkeit, ob auch durch Zwang behauptet und also geltend.
Das Vernunftrecht besteht nach dieser letzten Ansicht, welcher auch wir aus voller Seele beipflichten, nicht nur vor allem positiven, sondern es ist auch die Urquelle und Bedingung der Gültigkeit alles positiven, das erste und Hauptkriterium von dessen Güte oder Verwerflichkeit und daher auch nach Einführung desselben fortwährend thronend in gesetzgebender und richterlicher Hoheit.
Entgegen dieser grundlegenden Aussagen spricht er aber in seiner Veröffentlichung zum demokratischen Prinzip im Staatslexikon - welches immerhin auch "das" Handbuch der Paulskirchenabgeordneten war - zum Thema Gleichheit zwar einerseits von der Abschaffung der rechtlichen Privilegierung des Adels, andererseits nimmt er aber die unteren Klassen durch ein Zensuswahlrecht von einer wahren Gleichstellung doch wieder aus.
 
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