Heiratseinschränkungen im Handwerk?

Saint-Simone

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In @Brissotins Thread über Vegetarismus im 18. Jahrhundert wurde der Verdienst eines Maurergesellen in Linz erwähnt, und das der Geselle davon auch Frau, Kinder etc ernähren musste.

Da ich den Thread nicht auf Abwege führen möchte, stelle ich meine Frage hier. :) Ich erinnere mich vage irgendwo gelesen zu haben, daß es für Lehrlinge und Gesellen da bestimmte Einschränkungen gab, beziehungsweise, daß man in Teilen der Schweiz (im 19. Jahrhundert) nachweisen musste, daß man über eine gewisse Summe an Erspartmen vefügte, bevor man heiraten durfte. Kann jemand vielleicht etwas mehr dazu sagen, wie es mit Einschränkungen im Handwerk, bzw mit finanziellem Nachweis (nicht nur in der Schweiz und in der gesamten Neuzeit) aussah?
 
In @Brissotins Thread über Vegetarismus im 18. Jahrhundert wurde der Verdienst eines Maurergesellen in Linz erwähnt, und das der Geselle davon auch Frau, Kinder etc ernähren musste.

Da ich den Thread nicht auf Abwege führen möchte, stelle ich meine Frage hier. :) Ich erinnere mich vage irgendwo gelesen zu haben, daß es für Lehrlinge und Gesellen da bestimmte Einschränkungen gab, beziehungsweise, daß man in Teilen der Schweiz (im 19. Jahrhundert) nachweisen musste, daß man über eine gewisse Summe an Erspartmen vefügte, bevor man heiraten durfte. Kann jemand vielleicht etwas mehr dazu sagen, wie es mit Einschränkungen im Handwerk, bzw mit finanziellem Nachweis (nicht nur in der Schweiz und in der gesamten Neuzeit) aussah?


Heiratsbeschränkungen kenne ich weniger aus Zunft- und handwerksordnungen, als aus obrigkeitlichen Mandaten, die die Peuplierungspolitik der absolutistischen Staaten betreffen, besonders Soldaten, aber auch offizieren, die noch im wilhelminischen Deutschland eine Einverständniserklärung des Souveräns benötigten. Das geschah allerdings meist aus militärischen Erwägungen, während arme leute, Handwerker, tagelöhner und andere üblicherweise ein Mindestvermögen von in der regel etwa 200 fl nachweisen mussten, um eine Heiratserlaubnis zu erhalten. Schwache Steuerzahler sollten sich nicht ungebremst vermehren, was sie natürlich dennoch taten, nur allerdings mit dem Makel und schönheitsfehler von unehelichen geburten, wobei die restriktiven sittengesetze auch zu einer hohen Zahl von Kindstötungen kam.
 
Das geschah allerdings meist aus militärischen Erwägungen, während arme leute, Handwerker, tagelöhner und andere üblicherweise ein Mindestvermögen von in der regel etwa 200 fl nachweisen mussten, um eine Heiratserlaubnis zu erhalten.
200 Gulden waren Mitte des 18.Jh. jedenfalls sehr viel Geld. Für gewöhnlich wurde, jedenfalls mein Eindruck, ohnehin vor der Hochzeit mächtig gespart, wenn man zu den Aufsteigern (z.B. aus dem Dienstbotenstand) gehörte.
 
1. Heiratsbeschränkungen kenne ich weniger aus Zunft- und handwerksordnungen, als aus obrigkeitlichen Mandaten, die die Peuplierungspolitik der absolutistischen Staaten betreffen, besonders Soldaten, aber auch offizieren, die noch im wilhelminischen Deutschland eine Einverständniserklärung des Souveräns benötigten. Das geschah allerdings meist aus militärischen Erwägungen, während arme leute, Handwerker, tagelöhner und andere üblicherweise ein Mindestvermögen von in der regel etwa 200 fl nachweisen mussten, um eine Heiratserlaubnis zu erhalten.

2. Schwache Steuerzahler sollten sich nicht ungebremst vermehren, was sie natürlich dennoch taten, nur allerdings mit dem Makel und schönheitsfehler von unehelichen geburten, wobei die restriktiven sittengesetze auch zu einer hohen Zahl von Kindstötungen kam.

1. Dank' dir! Militärisch kenne ich das auch eher, unter anderem aus dem britischen Militär der Neuzeit, beziehungsweise von Seiten Frankreichs, wo ich mich zu erinnern scheine, daß Ludwig XIV finanzielle Belohnungen für Familien mit zehn (?) Kindern ausgeschrieben hatte, in der Absicht mehr potentielle Soldaten zu haben. Gab es auch in Frankreich "Heiratserlaubnis" die an finanzielle Mittel gebunden war? Sittengesetze sind mir aus dem angelsächsischen Raum auch bekannt, aber keine "Heiratserlaubnis" für "Nicht-Militär".

2. Dank der Erwähnungen von Kindstötungen, weiß ich wieder woher ich die Angaben über die Schweiz hatte. Leider habe ich auf das Buch im Moment keinen Zugriff (es ist in Deutschland, ich nicht), sonst würde ich gerne an dieser Stelle ein paar der passenden Gesetze zitieren. :cry: In meiner Quelle ging es in der Tat um Kindstötung, und vor Allem um Prozesse die darüber geführt wurden.



200 Gulden waren Mitte des 18.Jh. jedenfalls sehr viel Geld. Für gewöhnlich wurde, jedenfalls mein Eindruck, ohnehin vor der Hochzeit mächtig gespart, wenn man zu den Aufsteigern (z.B. aus dem Dienstbotenstand) gehörte.

Aus dem angelsächsischen Raum sind mir solche Einschränkungen nicht bekannt, aber dein Einwurf hat mich an ein Sprichwort aus dem 18. Jahrhundert erinnert: "Who marries for love, without money, will have merry nights and sorry mornings" (Übersetzung: Wer aus Liebe und ohne Geld heiratet, wird lustige Nächte und traurige Morgen haben). Aber, weißt du ob es in Frankreich solche Einschränkungen gab, oder waren diese auch eher sozialer Natur?
 
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