S
survivor
Gast
Meine Damen und Herren,
ich setze dieses Thema einfach mal ganz dreist an diese Stelle.
Seit geraumer Zeit beschäftige ich mich auf theoretischer Ebene mit
der Räumung von Kampfmitteln. Ich hatte erst überlegt es in den Faden
zum II. WK einzuarbeiten, doch ist diese Angelegenheit ja nicht nur bezogen
auf die Räumung von etwa Fliegerbomben aus der Zeit zwischen
1939 und 1945.
Meinen Ansatz fand ich dabei, dass mir auffiel, dass die Kampfmittelräumung
in Deutschland vor Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt ist.
In NRW z.B. hat die Bezirksregierung in der Landeshauptstadt Düsseldorf
im dortigen Regierungspräsidium ihren eigenen Räumdienst, der bei Bedarf ausrücken kann.
Die Evakuierungsmaßnahmen werden dann in Düsseldorf selbst vom Ordnungsamt vorgenommen.
In Berlin wird die Kampfmittelräumung von der Polizei durchgeführt, ebenso die Evakuierungsmaßnahmen.
Diese wiederum werden in dem "bomben-gespickten" Oranienburg
von der Feuerwehr vorgenommen, die dann angeblich an jeder Haustür
im Gefahrenbereich A klingeln und somit sicherstellen dass auch alle Bürger in Sicherheit sind.
Ich habe mich auch intensiv mit der rechtlichen Seite beschäftigt:
Während das Büro des Berliner Bürgermeisters aussagt, dass man sich
einer Zwangsevakuierung widersetzen könne, wenn man schriftlich bestätigt, dass man eventuell anfallende Rettungskosten selbst übernimmt,
besteht diese Möglichkeit nach Aussage der Rechtsabteilung der Berliner
Polizei nicht.
Auch das Ordnungsamt Düsseldorf hält eine gewaltsame Zwangsevakuierung für rechtens, allerdings, so schreiben diese Leute,
müsse man bei gewaltsamem Vorgehen die Verhältnismäßigkeit
prüfen.
Es würde mich nun mal interessieren, ob es überhaupt sinnvoll ist,
Evakuierungsmaßnahmen durchzuführen, denn ich frage mich ob
es jemals bei einer Fliegerbombenentschärfung überhaupt jemals einen
Unglücksfall gegeben hat.
Und was die freiwillige Übernahme der Rettungskosten angeht, da liegen mir auch widersprüchliche Informationen vor.
Außerdem versuche ich jetzt mal herauszufinden, ob es Richtwerte
für Gefahrenbereich A und B gibt, je nach Bombenart und Größe.
Richtwerte die für das gesamte Bundesgebiet gelten.
Ich habe nämlich das Gefühl, dass in manchen Bundesländern ganze Städte
zwangsgeräumt werden und woanders nur wenige Häuser "gewarnt".
Um dieses Thema jetzt zu "vergeschichtlichen" (es ist ja ein Geschichtsforum), so wäre eine "Chronik der Bombenentschärfungen"
für mich persönlich interessant, und inwiefern sich die Bevölkerung
den Evakuierungsaufforderungen widersetzte.
Daraus möchte ich dann Rückschlüsse auf den "zivilen Gehorsam"
der entsprechenden Menschen ziehen. Wer gehorcht wann, wo und wie
und wer eben nicht (?).
Es fallen mir noch viele andere Aspekte ein, die die Geschichte der
Kampfmittelräumung interessant erscheinen lassen, aber das würde hier
nun den Rahmen sprengen.
ich setze dieses Thema einfach mal ganz dreist an diese Stelle.
Seit geraumer Zeit beschäftige ich mich auf theoretischer Ebene mit
der Räumung von Kampfmitteln. Ich hatte erst überlegt es in den Faden
zum II. WK einzuarbeiten, doch ist diese Angelegenheit ja nicht nur bezogen
auf die Räumung von etwa Fliegerbomben aus der Zeit zwischen
1939 und 1945.
Meinen Ansatz fand ich dabei, dass mir auffiel, dass die Kampfmittelräumung
in Deutschland vor Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt ist.
In NRW z.B. hat die Bezirksregierung in der Landeshauptstadt Düsseldorf
im dortigen Regierungspräsidium ihren eigenen Räumdienst, der bei Bedarf ausrücken kann.
Die Evakuierungsmaßnahmen werden dann in Düsseldorf selbst vom Ordnungsamt vorgenommen.
In Berlin wird die Kampfmittelräumung von der Polizei durchgeführt, ebenso die Evakuierungsmaßnahmen.
Diese wiederum werden in dem "bomben-gespickten" Oranienburg
von der Feuerwehr vorgenommen, die dann angeblich an jeder Haustür
im Gefahrenbereich A klingeln und somit sicherstellen dass auch alle Bürger in Sicherheit sind.
Ich habe mich auch intensiv mit der rechtlichen Seite beschäftigt:
Während das Büro des Berliner Bürgermeisters aussagt, dass man sich
einer Zwangsevakuierung widersetzen könne, wenn man schriftlich bestätigt, dass man eventuell anfallende Rettungskosten selbst übernimmt,
besteht diese Möglichkeit nach Aussage der Rechtsabteilung der Berliner
Polizei nicht.
Auch das Ordnungsamt Düsseldorf hält eine gewaltsame Zwangsevakuierung für rechtens, allerdings, so schreiben diese Leute,
müsse man bei gewaltsamem Vorgehen die Verhältnismäßigkeit
prüfen.
Es würde mich nun mal interessieren, ob es überhaupt sinnvoll ist,
Evakuierungsmaßnahmen durchzuführen, denn ich frage mich ob
es jemals bei einer Fliegerbombenentschärfung überhaupt jemals einen
Unglücksfall gegeben hat.
Und was die freiwillige Übernahme der Rettungskosten angeht, da liegen mir auch widersprüchliche Informationen vor.
Außerdem versuche ich jetzt mal herauszufinden, ob es Richtwerte
für Gefahrenbereich A und B gibt, je nach Bombenart und Größe.
Richtwerte die für das gesamte Bundesgebiet gelten.
Ich habe nämlich das Gefühl, dass in manchen Bundesländern ganze Städte
zwangsgeräumt werden und woanders nur wenige Häuser "gewarnt".
Um dieses Thema jetzt zu "vergeschichtlichen" (es ist ja ein Geschichtsforum), so wäre eine "Chronik der Bombenentschärfungen"
für mich persönlich interessant, und inwiefern sich die Bevölkerung
den Evakuierungsaufforderungen widersetzte.
Daraus möchte ich dann Rückschlüsse auf den "zivilen Gehorsam"
der entsprechenden Menschen ziehen. Wer gehorcht wann, wo und wie
und wer eben nicht (?).
Es fallen mir noch viele andere Aspekte ein, die die Geschichte der
Kampfmittelräumung interessant erscheinen lassen, aber das würde hier
nun den Rahmen sprengen.