Allerdings blieben Erbfolgekriege durch unakzeptierte Testamentsregelungen hiervor unberührt.
Erbfolgekriege - das naheliegende Beispiel für das Mittelalter wäre bspw. der
Hundertjährige Krieg - entstanden nicht einfach nur aufgrund unakzeptierter Erbregelung o. dgl., sondern ebenso stark durch andere Faktoren wie z.B. durch verschiedene Rechtspraxen, wegen der von verschiedener Seite Ansprüche erhoben werden konnten.
Um das von mir genannte Beispiel aufzugreifen:
Eduard III. von England hätte keinen Anspruch auf die Krone Frankreichs erheben können (und sich "nur" darauf konzentrieren können,
Ponthieu und
Aquitanien zu beanspruchen bzw. zurückzugewinnen), wenn für England das traditionelle Geblütsrecht mit der Erbfolge im Mannesstamm strikt gegolten hätte.
In solchen Fällen konnte es Familienbande und Familienverbindungen geben oder gegeben haben, wie es wollte; derartige Kontexte stehen auf einem anderen Blatt...
Das zeigt, dass hier ein allgemeiner Rechtskodex noch lange nicht überall anerkannt wurde...
Es gab i.d.S. keinen allgemeinen Rechtskodex, wie das oben angesprochene Beispiel des Geblütsrechts mit der Erbfolge im Mannesstamm zeigt; auf dessen Grundlage wurde die Thronfolge des Königs bei den Franken sowie später im Königreich Frankreich geregelt, und in gewisser Weise fand es noch bis zu den Saliern Berücksichtigung auch im HRR (und dort setzte sich im Laufe der Zeit ehedem das Wahlkönigtum als eigentliche Grundlage durch).
In England bspw. wurde hingegen die königliche Blutlinie als solche für die Thronfolge als grundlegend betrachtet, weswegen eben
Eduard III. (über seine Mutter
Isabelle) aus englischer Sicht rechtmäßig Anspruch auf den französischen Thron erheben konnte.
... auch nach dem Vorbild durch die "Magna Karta" nicht.
Hierzu nur die Anmerkung, daß die
Magna Charta eine Besonderheit des mittelalterlichen England darstellt und im Übrigen vordergründig weniger mit Erbfolge und Heiratspolitik zu tun hatte, sondern mit dem feudalen Widerstandsrecht der Barone gegenüber dem König, den Sonderrechten der Kirche etc.
Der ausschlaggebende Faktor für die Stabilität von Fürstentümern waren wahrscheinlich Familienbündnisse, die immer wieder erneuert werden mussten.
Nicht nur für Fürstentümer, sondern für Territorien überhaupt und allgemein, wie ich auch bereits in meinem vorigen Beitrag geschrieben hatte.