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Alt 01.01.2005, 15:57   #1
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Frage Was ist der Unterschied zwischen Graf, Herzog und Fürst ?

Ich hatte in der kneipe eine Diskussion, was ist ein graf herzog fürst und vogt, wussten wir alle nicht . wer kann helfen ??

Danke
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Alt 01.01.2005, 16:56   #2
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Lili ist ein sehr geschätzer MenschLili ist ein sehr geschätzer Mensch
Zunächst gibt es einen hierarchischen Unterschied:
1. Herzog
2. Graf

"Fürst" ist eine Art Sammelbegriff, den sowohl Herzöge als auch Grafen tragen können, sofern sie Landesherren sind. Das zugehörige Prädikat ist "Durchlaucht".

Der Begriff Herzog leitet sich vom althochdeutschen "herizogo" (der vor dem Heer zieht) ab. Das zugehörige Prädikat wäre "Hoheit" bei nichtregierenden Häusern ist es "Durchlaucht".

"Graf" ist der niedrigste Titel im Hochadel. Ein Graf war der Vertreter des Königs für eine Verwaltungseinheit. Das zugehörige Prädikat ist "Erlaucht" aus nichtregierendem Haus "Graf"

"Vogt" ist kein Adelstitel, sondern bezeichnet einen i.d.R. adeligen Beamten.
__________________
Des is wia bei jeda Wissenschaft, am Schluss stellt sich dann heraus, dass alles ganz anders war.
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Alt 01.01.2005, 16:58   #3
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Sheik sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
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Alt 01.01.2005, 17:04   #4
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Wenn es um das Mittelalter geht, würde ich dir das Buch Rex, Dux, Gens von Matthias Becher empfehlen...
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Alt 01.01.2005, 17:05   #5
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ursi ist einfach richtig nettursi ist einfach richtig nettursi ist einfach richtig nettursi ist einfach richtig nett
Graf

Steht an der Spitze eines Verwaltungsbezirkes. Zuerst war er Vollstreckungsbeamter mit militärischer Gewalt, seit der karolinger Zeit war er auch Richter. Ausserhalb des karolingischen Reichs ist Graf ein reiner Adelstitel der seit dem späteren Mittelalter verliehen wurde.

Herzog

im altgermanischen ist es für die Zeit des Kriegsfalls gewählter Anführer der Völkerschaft. In merovingischer Zeit wurde er über mehrere Grafen gesetzt, war aber nur ein im Range übergeordneter Beamter.
Im allgemeinen bildet der Herzog die höchste Stufe des Adels, im Deutschen Reich steht der Grossherzog über ihm.


Fürst

Eine allgemeine Bezeichnung für ein monarchisches Staatsoberhaupt. Als Titel erscheint der Fürst im Deutschen Reich erst nachdem Dreissigjährigen Krieg. Er stand im Rang zwischen Herzog und Graf.

Vogt

Während des Mittelalters Beamte, die mit der Aufgabe des Schutzes sowie der Vertretung von Personen, Institutionen und Interessen betraut waren.
__________________
Die Ehrfurcht vor der Vergangenheit und die Verantwortung gegenüber der Zukunft geben fürs Leben die richtige Haltung.
Dietrich Bonhoeffer
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Alt 01.01.2005, 22:32   #6
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Ich schließe mich Ursi an.

Als Fürst wurde jemand genannt, der selbstständig war, aber noch kein König (z.B. in neuer Zeit: Monaco, Luxemburg, Liechtenstein).

Grafen und Herzöge waren Abhängig von einem König. Sie besassen z.B. Lehen. Graf war weniger als ein Herzog. Ein Herzog konnte sehr mächtig sein und auch mächtiger als ein Fürst, aber im Gegensatz zum Fürsten war er eben abhängig...
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Alt 01.01.2005, 23:54   #7
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Zitat:
Lungos
Als Fürst wurde jemand genannt, der selbstständig war, aber noch kein König (z.B. in neuer Zeit: Monaco, Luxemburg, Liechtenstein).
Henri I. von Nassau-Weilburg ist Großherzog von Luxemburg. :teach:

Wenn ich mich nicht täusche, existiert der über einem Herzog rangierende Titel eines Großherzogs erst seit Napoleon. Im Mittelalter gabe es solch einen Titel noch nicht.

Ansonsten wurde alles wichtige schon genannt.

Geändert von Andronikos (02.01.2005 um 00:02 Uhr).
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Alt 02.01.2005, 00:08   #8
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Zitat:
Andronikos
Henri I. von Nassau-Weilburg ist Großherzog von Luxemburg. :teach:

Wenn ich mich nicht täusche, existiert der über einem Herzog rangierende Titel eines Großherzogs erst seit Napoleon. Im Mittelalter gabe es solch einen Titel noch nicht.

Ansonsten wurde alles wichtige schon genannt.
Richtig, da habe ich mir einen Schnitzer erlaubt.

Das "Groß"-Herzogtum wurde unter Napoleon erfunden. Es war ein Mittelmaß zwischen Fürst (was ein zu kleiner Titel war) und dem Königtum. Wer weder Fürst noch König war, wurde daher als Großherzog benannt, also als unabhängiger großer Herzog (wobei der Großherzog von Luxemburg auf einem Teil seines Territoriums selbstherrlich regieren durfte, ein Teil seines Reiches aber auch Lehensabhängig von anderen Königen war).

Nachtrag:
Zu napoleonischen Zeiten gab es z.B. auch das Großherzogtum Baden, welches vollständig Lehensabhängig vom deutschen Kaiser war... Allerdings war der damalige/ehemalige deutsche Kaiser auch Großherzog von Baden).

Geändert von Lungos (02.01.2005 um 00:17 Uhr).
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Alt 02.01.2005, 13:58   #9
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Zitat:
Lungos
Richtig, da habe ich mir einen Schnitzer erlaubt.
Das macht doch nichts. Es sind ja jetzt noch ein paar dazugekommen.



Zitat:
Lungos
Das "Groß"-Herzogtum wurde unter Napoleon erfunden. Es war ein Mittelmaß zwischen Fürst (was ein zu kleiner Titel war) und dem Königtum. Wer weder Fürst noch König war, wurde daher als Großherzog benannt, also als unabhängiger großer Herzog (wobei der Großherzog von Luxemburg auf einem Teil seines Territoriums selbstherrlich regieren durfte, ein Teil seines Reiches aber auch Lehensabhängig von anderen Königen war).
Die Sache mit dem Großherzog von Luxemburg hast du aber etwas arg frei formuliert. 1815 wurde dieser Staat Großherzogtum, stand jedoch seitdem bis 1890 in Personalunion mit den Niederlanden. Gleichzeitig war es bis 1866 deutscher Bundesstaat. Natürlich könnte es unter diesen Umständen etwas schwierig gewesen sein zu entscheiden, wann der Großherzog niederländischer König, dt. Bundesgenosse oder eben Großherzog in Luxemburg war. :p



Zitat:
Lungos
Nachtrag:
Zu napoleonischen Zeiten gab es z.B. auch das Großherzogtum Baden, welches vollständig Lehensabhängig vom deutschen Kaiser war... Allerdings war der damalige/ehemalige deutsche Kaiser auch Großherzog von Baden).
Hm... insbesondere das mit der Lehensabhängigkeit zu Zeiten Napoleons ist eine ziemlich verzwickte Geschichte... :p
Dass aber Karl Friedrich von Baden damaliger/ehemaliger deutscher Kaiser gewesen sei, würde diesen selbst wohl überraschen. Und seinen Kollegen Franz Habsburg vermutlich noch mehr. :p
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Alt 02.01.2005, 14:19   #10
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Zitat:
Lungos
Als Fürst wurde jemand genannt, der selbstständig war, aber noch kein König.
Auch Könige und Kaiser waren Fürsten und bezeichneten sich selbst so. Es ist streng genommen kein richtiger Adelstitel, sondern ein Oberbegriff für souveräne Herrscher.

Es gibt da aber durchaus landesbedingte und sprachbedingte Unterschiede. So wird das frz. prince mit Prinz oder Fürst übersetzt.
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Alt 02.01.2005, 14:22   #11
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Kirlon befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Louis le Grand
Es gibt da aber durchaus landesbedingte und sprachbedingte Unterschiede. So wird das frz. prince mit Prinz oder Fürst übersetzt.
Weswegen man Euren Sohn ja auch als Grand Dauphin bezeichnete, Majestät!
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Alt 02.01.2005, 14:43   #12
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Zitat:
Louis le Grand
Auch Könige und Kaiser waren Fürsten und bezeichneten sich selbst so. Es ist streng genommen kein richtiger Adelstitel, sondern ein Oberbegriff für souveräne Herrscher.
Klar konnte ein Kaiser oder König auch ein Fürst sein. Ein Kaiser oder König konnte auch ein Herzog oder Graf sein.
Titel addierten sich: DerName, Kaiser von ..., König von ..., Fürst von ..., Herzog von ..., Grafen von ... ... ... .

Wenn man vom Hunnenfürsten Attila spricht, so ist mit Fürst nicht gerade dessen Titel mit "Fürst" gemeint...

Nachtrag:
Übrigens gab es auch Kurfürsten, die nicht voll Souverän waren...
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Alt 02.01.2005, 19:41   #13
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@Lungos
So meinte ich das nicht. Ein Fürst ist ein Souverän, oder besonders hochrangiger Adeliger (Prinz), oder einer der das gern sein möchte. Der Kaisertitel, der Königstitel, etc. sind Fürstentitel, keine Titeladdition eines Potentaten. :king:
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Alt 02.01.2005, 19:50   #14
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ein paar Fragen von mir:

Sind ein Großherzog und ein Erzherzog ranggleich?

Wo ordnet sich ein Großfürst in die Hierarchie ein?

Gab es den Titel eines Baron im HRR oder kommt dieser Titel aus dem Ausland?
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Alt 02.01.2005, 19:56   #15
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Zitat:
Lungos
Zu napoleonischen Zeiten gab es z.B. auch das Großherzogtum Baden, welches vollständig Lehensabhängig vom deutschen Kaiser war... Allerdings war der damalige/ehemalige deutsche Kaiser auch Großherzog von Baden).
Da hast Du mich aber richtig schockiert!

Zur Info:
Ich bin ein Badner und daher weiß ich auch genauer, wie es hier damals war.
Großherzogtum Baden (es ist genauso wie Königreich) war ein selbstständiges und unabhängiges Land, genauso wie Königreich Württemberg. Jedoch gehörten die Königreiche und Großherzogtümer zum Deutschen Kaiserreich.
Damals gab es nur Markgrafschaft Baden (ein Teil gehörte zu Vorderösterreich) und der Napoleon hat ganz Baden zum Großherzogtum gemacht.
Während Kaiser Wilhelm II. regierte, war er niemals unser Großherzog. Sondern Friedrich I. und sein Sohn Friedrich II. von Baden waren unsere Großherzöge und sie haben bei uns regiert wie die Könige.

Nachtrag:
In Baden gab vor dem Großherzogtum sogar 2 Markgrafschaften -> Baden-Baden und Baden-Durlach.

Geändert von Andanchamun (02.01.2005 um 20:04 Uhr).
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Alt 02.01.2005, 20:00   #16
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Zitat:
Andronikos
Gab es den Titel eines Baron im HRR oder kommt dieser Titel aus dem Ausland?
baron ist meines wissens die österreichische variante von ´freiherr´.
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Alt 02.01.2005, 20:01   #17
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Sind ein Großherzog und ein Erzherzog ranggleich?

Theoretisch nicht. Das Erzherzog soll sinngemäß "über allen anderen Herzögen stehend" bedeuten. Da aber ein Großherzog ein ausländ. Statsoberhaupt war stand er folglich über den Erzherzögen - also nicht regierenden Mitgliedern des Hauses Habsburg. Der Kaiser war dann das adäquate Gegenstück.


Gab es den Titel eines Baron im HRR oder kommt dieser Titel aus dem Ausland?

Baron ist Französisch für Freiherr. Offizell hat die Bezeichnung "Baron" im Reich nie existiert. nur Freiherr. Aber es war chic sich auf Franz. Baron zu nennen.


Wo ordnet sich ein Großfürst in die Hierarchie ein?

Diese Rangfragen sind nur sehr schwer zu beantworten, denn die Fürsten Europas stritten sich darum wie die Kesselflicker. Das war eine wichtigsten Sachen für sie. In einem Land wurde ihnen dieser Rang zuerkannt, im nächsten ein höherer oder niedrigerer. Je nach dem wie die Beziehungen zu dessen Land war. Eine sehr komplexe Materie. Theoretisch sollte sich der Großherzog zwischen einem Normalo-Herzog und König einordnen.
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Alt 02.01.2005, 20:05   #18
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Ach du meintest ja Großfürst.

Ein Großfürst wie in Rußland ist wie ein Erzherzog sowas wie ein Prinz. Hat also in der Hierarchie den Prinzenrang inne. Meines Wissens nur die russ. Variante.
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Alt 02.01.2005, 20:27   #19
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Zitat:
Andronikos
Sind ein Großherzog und ein Erzherzog ranggleich?
Nein, "Erzherzog" ist der Titel der Nachkommen des österreichischen Kaiserhauses, die Anrede ist "Majestät". Ein Großherzog steht hierarchisch unter den Erzherzögen, hier lautet die Anrede "königliche Hoheit".
Der Titel Großherzog ist im übrigen keine napoleonische Erfindung. Papst Pius V. erhob bereits Ende des 16. Jahrhunderts den Herzog Cosimo von Taskana zum Großherzog. Napoleon und der Wiener Kongress verhalfen dem Titel nur zur weiteren Ausbreitung.

Zitat:
Andronikos
Wo ordnet sich ein Großfürst in die Hierarchie ein?
Großfürst war der Titel der Nachkommen des russischen Zarenhauses. Sie sind auf einer Ebene mit den österreichischen Erzherzögen anzuordnen.

Zitat:
Andronikos
Gab es den Titel eines Baron im HRR oder kommt dieser Titel aus dem Ausland?
Gibts, ein Baron ist das gleiche wie ein Freiherr und wird meist synonym verwendet.
__________________
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Alt 02.01.2005, 20:28   #20
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Louis le Grand
Ach du meintest ja Großfürst.

Ein Großfürst wie in Rußland ist wie ein Erzherzog sowas wie ein Prinz. Hat also in der Hierarchie den Prinzenrang inne. Meines Wissens nur die russ. Variante.
Gab aber auch in anderen Ländern Großfürsten als regierende Herrscher, z.B. Litauen und Siebenbürgen.
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