Auflösung des Reichstages gem. Art. 25 WRV ?!

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proliferation

Gast
Liebes Forum!

Ich habe das Internet schon durchforstet, aber ich weiß immer noch nicht wie oft der Reichspräsident den Reichstag gem. Art 25 der WRV aufgelöst hat. Ich weiß, dass es zu 8 (Neu-) wahlen des Reichstages kam in der WR... aber wie viele davon kamen durch Art. 25 zustande? ? ? ?

LG und vielen Dank im Voraus.
 
Vielleicht sollte ich meinen Blick nicht zu sehr auf die anti-palamentarische Gesetzgebung der Zeit 30-32 richten ("Notverodnungen" Art 48 WV, usw.). Laut dieser Quelle wurden alle Reichstage der Weimarer Republik (außer der Nationalversammlung 1919) vom Reichspräsidenten nach Art 25 aufgelöst. Stimmt das denn wirklich?
 
Artikel 25. Der Reichspräsident kann den Reichstag auflösen, jedoch nur einmal aus dem gleichen Anlaß.
Die Neuwahl findet spätestens am sechzigsten Tage nach der Auflösung statt.
der Reichstag wurde aufgelöst durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 13. März 1924, vom 20. Oktober 1924, vom 31. März 1928, vom 18. Juli 1930, vom 4. Juni 1932, vom 12. September 1932 und vom 1. Februar 1933.
Verfassung des Deutschen Reiches (Weimarer Reichsverfassung, 1919)
 
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