Besitztitel Mittelalter

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Ahnungsloser101

Gast
Hallo allerseits

Ich lese gerade etwas über die Kolonisation des Schweizer Alpenraums durch die Walser im 11. bis 14. Jahrhundert. Im Text ist dabei die Rede von Besitztiteln, die sie entweder in Anspruch nahmen oder vom König erhielten.
"Diese [Hochadel] erwarben (vom König) oder beanspruchten Besitztitel auf die Wälder und Alpen und liessen dann Kleinadlige, Ministeriale oder bäuerliche Unternehmer die Rodung und Besiedlung durchführen." (Helmut Meyer, Die Schweiz und ihre Geschichte, Zürich (2)2007, S. 62)
Da der juristische Hintergrund für mich nicht ganz klar ist, stellt sich für mich folgende Frage: Wie funktionierte damals die Inanspruchnahme von neuem Land rechtlich betrachtet? Wer durfte alles neues Land für sich in Anspruch nehmen und welche Bedingungen mussten erfüllt sein, damit andere diesen Besitz anerkannten? Musste der König diesen Besitz bestätigen?
Danke schon im Voraus für die Antwort.

LG, Ahnungsloser
 
Hallo allerseits

Ich lese gerade etwas über die Kolonisation des Schweizer Alpenraums durch die Walser im 11. bis 14. Jahrhundert. Im Text ist dabei die Rede von Besitztiteln, die sie entweder in Anspruch nahmen oder vom König erhielten.
"Diese [Hochadel] erwarben (vom König) oder beanspruchten Besitztitel auf die Wälder und Alpen und liessen dann Kleinadlige, Ministeriale oder bäuerliche Unternehmer die Rodung und Besiedlung durchführen." (Helmut Meyer, Die Schweiz und ihre Geschichte, Zürich (2)2007, S. 62)
Da der juristische Hintergrund für mich nicht ganz klar ist, stellt sich für mich folgende Frage: Wie funktionierte damals die Inanspruchnahme von neuem Land rechtlich betrachtet? Wer durfte alles neues Land für sich in Anspruch nehmen und welche Bedingungen mussten erfüllt sein, damit andere diesen Besitz anerkannten? Musste der König diesen Besitz bestätigen?
Danke schon im Voraus für die Antwort.

LG, Ahnungsloser

Du stellst hier eine Frage, die ich selbst auch gern beantwortet bekommen würde. Ich befürchte aber, dass sie sich gar nicht allgemein gültig beantworten lässt, da sie sich im Graubereich von lokalen Rechtsverhälntissen und nicht schriftlich fixierten Rechten bewegt.
Und mit dem Begriff "Besitztitel" kann ich eigentlich in dem von Dir geschilderten Zusammenhang nichts anfangen.

Soweit mein Kenntnisstand:
Abgelegene Landschaften wie ungenutztes Waldland, Sumpfgebiete, hochgelegene Regionen im alpinen Gelände und sonstiges, sogenanntes Ödland auf welches (noch) niemand Anspruch erhoben hatte, galt als "Reichsland" und "gehörte" - zum Mindesten im Heiligen Römischen Reich und in Frankreich - dem König. Wenn jetzt jemand kam und dieses Land kolonialisierte, den Wald rodete und es wirtschaftlich nutzbar machte, so gehörte es mehr oder weniger ihm. Dabei scheint es aber regionale Abstufungen gegegen zu haben; jedenfalls ist mir auch nicht restlos klar, wie in solchen Fällen die neuen Besitzverhälntisse zu beurteilen sind. In einigen Fällen scheint das neugewonne Land als Eigen in den Besitz des Koloniesators gegangen zu sein womit dann weder Abgaben, Dienstleistungen noch Gefolgschaftsverpflichtungen verbunden waren. In anderen Fällen scheint der Koloniesator das urbar gemachte Land als Lehen vom König erhalten zu haben, wodurch er also zum Mindesten dem Reich direkt Abgaben zu leisten hatte und dem König nach Bedarf Waffenhilfe zu leisten hatte.

Auch in dem kleinräumigen Gebiet der Schweiz können solche unterschiedlichen Besitzverhältnisse, welche meistens mit dem spätmittelalterlichen Landesausbau zusammenhängen, zum Teil allerdings nur ansatzweise, belegt werden.

Im Jura beispielsweise haben sich zahrleiche Kleinadlige durch Rodungsunternehmen eigenen Besitz verschafft. Auf der grodeten Fläche entstand eine Burg (eine sogenannte Rodungsburg) mit ein oder zwei Bauernhöfen zur Eigenversorgung. Dieser Besitz war Eigenbesitz und damit völlig abgabenfrei, was auch daraus hervorgeht, dass diese kleinadligen Koloniesatoren des Juras meist als "Freiherren" in Erscheinung treten Beispiele: Freiherren von Pleujouse in der Ajoie, Herren von Schauenburg bei Pratteln, Freiherren von Hasenburg (Asuel) etc.

In Einzelfällen haben sogar Nicht-Adlige wie Bauern solche Rodungen unternommen, mit dem Ergebnis, dass sie dadurch "frei" wurden, da das gerodete Land ihr "Eigen" wurde. So wurden sie, obwohl nicht adlig, autom. zu Landbesitzern ohne Verpflichtungen. Allerdings unterstanden sie damit auch keinem Schutzherrn, sondern mussten selbst für ihren Schutz sorgen, was wiederum bedeutete, dass sie waffenfähig sein mussten - ein Umstand, der widerum mit ihrem Stand kollidierte.
Als Beispiel hierfür und gleichzeitig als Beispiel für die unklaren Eigentumsverhälntisse bezüglich Landgewinnung ist der sogenannten "Marchenstreit" im Rahmen der Morgarten-Fehde. Schwyzer Bauern hatten brachliegendes Waldland des Klosters Einsiedeln gerodet und in Alpweiden umgewandelt. Die Schwyzer nahmen dabei den Standpunkt ein, dass es sich dabei um herrenloses "Reichsland" handeln würde, welches in den Eigensbesitz desjenigen zu gehen habe, der es urbar gemacht hat. Tatsächlich befand sich aber dieses Waldland im Besitz des Klosters und war kein Reichsland mehr, obwohl das Kloster diesen Besitz nicht bewirtschaftet hatte.

Der von Dir geschilderte Fall beschreibt offensichtlich die dritte mögliche Variante. Mittlere und grössere Adlige betätigen sich als Rodungsunternehmen indem sie Ministerialadlige und oder Bauern Reichsland urbar machen liessen. Damit ging das neugewonnene Land in den Besitz - als Eigen oder als Reichslehen - des Koloniesators über, welches er dann wiederum als Lehen seinen Ministerialen oder Bauern, die das Land tatsächlich urbar gemacht hatten, weitergab. In der Regel war damit (vor allem wenn dass Land den Bauern überlassen wurde) die Vergabe von Privilegien und "Freiheiten" verbunden: erste 10 Jahren abgabenfrei, eigene Gerichtsbarkeit, unabhängigeren Status, o.ä. Beispiele für diese Variante sind nicht selten. Der von dir geschilderte Fall (ich kenne das Buch von Helmut Meyer nicht) dürfte sich auf die Freiherren von Vaz beziehen. Die Freiherren Vaz, als permanente Konkurrenten der Bischöfe von Chur, haben in den dünn oder überhaupt nicht besiedleten Gebiete von Davos und im Landwassertal ausgewanderte Walser angesiedelt und ihnen Privilegien gewährt (Abgabenfreiheit, regionale Selbstverwaltung). Die Siedler hatten den Vazern dafür militärische Hilfe zu leisten. Im oberen Rheinwald hingegen (am San Bernardiono) hatten sich Walser mit der Unterstützung der Feiherren von Sax-Mesocco niedergelassen. Die Saxer erhoben damit Anspruch auf jenes Land in Konkurrenz zu den Vazern, die auch in dieser Richtung expandierten.

Zu bemerken ist vielleicht noch, dass sich die Walser nicht überall mit Hilfe von lokalen adligen Machthabern niederliessen sondern durchwegs auch in Eigenregie konolialisierten und nicht nur in Schweiz. Walsersiedlungen gibt oder gab es in Savoyen, in Italien (Seitentäler des Aostatales, Valsesia, Seitentäler von Domodossola, Val Antigorio), im Tessin (Bosco-Gurin), in Graubünden (Davos, Landwassertal, Rheinwald, Avers, Valsertal, Safiental, Arosa und hinteres Schanfigg), im Berner Oberland (Mürren) und im Voralberg (Grosses Walsertal, kleines Walsertal, Lech am Arlberg).
 
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