Durfte der deutsche Kaiser wählen

A

Anaina

Gast
Liebe Forumsmitglieder,

mein Sohn (9 Jahre) und ich unterhielten uns gerade über Bismarck, da er sah, dass ich gerade etwas über ihn gelesen hatte und fragte wer er denn gewesen wäre. Daraufhin erklärte ich ihm etwas über Bismarck und das Deutsche Kaiserreich und er stellte mir daraufhin die Frage:

Durfte der Kaiser eigentlich auch bei den Wahlen für den Reichstag wählen?

Leider bin ich bei dieser Frage überfragt und auch eine kurze Recherche im Internet half mir nicht weiter, so dass ich hoffe, dass die Teilnehmer dieses Forums mir vielleicht weiterhelfen könnten.

Viele Grüße und Danke
 
Interesting! Soweit ich weiß, darf der Hochadel in England nicht wählen, geschweige denn die Königin. Weil ja das Parlament eine Vertretung des einfachen Volkes (commons) ist. Es würde mich wundern, wenn der Deutsche Kaiser wirklich hätte wählen dürfen. Das Parlament war doch eine Volksvertretung, die die Regierung seiner Majestät kontrollierte oder na ja, ein bisschen darüber mitreden durfte.
 
Das britische Parlament besteht aus dem Oberhaus (House of Lords), in dem vornehmlich die Adligen verteten sind, und dem Unterhaus (House of Commons).
 
Allerdings geht es nicht um die Britische Verfassung. Wenn es nicht irgendwo steht, dass er nicht wählen durfte, durfte er es. Eine andere Frage ist, ob es ihm (und den anderen Königen/Fürsten) in den Sinn kam, zu wählen.
 
Wenn er wählen durfte, frage ich mich, wo? War in Berlin oder in Potsdam der Hauptwohnsitz von Kaisers? War sein Wohnsitz überhaupt Teil einer Gemeinde, um einem Wahlbezirk zugeordnet werden zu können?
Könnte man seine persönlichen Bezüge aus dem Staatsetat nach dem preußischen Dreiklassenwahlrecht als "Armenfürsorge" ansehen, hätte er zumindest kein Wahlrecht für den preußischen Landtag gehabt.
 
Liebe Forumsmitglieder,

mein Sohn (9 Jahre) und ich unterhielten uns gerade über Bismarck, da er sah, dass ich gerade etwas über ihn gelesen hatte und fragte wer er denn gewesen wäre. Daraufhin erklärte ich ihm etwas über Bismarck und das Deutsche Kaiserreich und er stellte mir daraufhin die Frage:

Durfte der Kaiser eigentlich auch bei den Wahlen für den Reichstag wählen?

Leider bin ich bei dieser Frage überfragt und auch eine kurze Recherche im Internet half mir nicht weiter, so dass ich hoffe, dass die Teilnehmer dieses Forums mir vielleicht weiterhelfen könnten.

Viele Grüße und Danke

Kinder sind immer wieder für erfrischend unkonventionelle Fragen gut! :yes::yes:

Eigentlich aber eine sehr interessante Frage. Aktive Militärs durften laut Verfassung ebenfalls nicht wählen. Der Kaiser hatte auch in Friedenszeiten den Oberbefehl - macht ihn das juristisch auch zu einem aktiven Militärdienstler? Keine Ahnung, wäre aber plausibel... :grübel:

Mal ab davon glaube ich aber nicht, dass der Kaiser sich die Blöße gegeben hätte, von seinem mittelalterlich-pathetischen, fast schon sakralen Thron herabzusteigen und sich an so etwas schnödem und bürgerlichem wie Parlamentswahlen zu beteiligen. Das kann ich mir bei dem damaligen Standesdünkel der Aristokratie im Allgemeinen und den Kaisern im Besonderen kaum vorstellen. :S
Wäre ja auch etwas schwachsinnig. Eine einzelne Stimme ist auch damals schon nicht einmal ein Fliegenschiss gewesen. :still:

Könnte man seine persönlichen Bezüge aus dem Staatsetat nach dem preußischen Dreiklassenwahlrecht als "Armenfürsorge" ansehen, hätte er zumindest kein Wahlrecht für den preußischen Landtag gehabt.

Ich schmeiß' mich weg! =)
 
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