Tschuldigung - es fehlte tatsächlich was- der Teil in dem ich aussagen wollte, das ich nicht für einen Kriegseintritt der USA auf Seiten Deutschlands war.
Aber dieses Doppelspiel: Wir sind nicht im Krieg aber eskortieren trotzdem Geleite war eben nicht das wahre. Da hätte man besser gleich Deutschland den Krieg erklärt und gut wärs gewesen. Genug Kriegsgründe hätte man ja gehabt.
Du solltest dich mal mit der Neutralität genauer befassen.
Die Neutralität gibt es nicht, sondern es gibt in der politischen Landschaft verschiedene Formen von Neutralität.
Nun muss man herausfinden welche Neutralitätspolitik die USA 1939 betrieb?
Betrieben sie innerhalb ihrer Neutralität eine integrale, differnzielle oder eine wohlwollende Neutralität?
Wobei die USA 1939 in der Aussenpolitik den Isolationismus betrieben.
Für den Fall, dass du die Begriffe nicht kennst hier die Erklärung.
Gewöhnliche Neutralität
Ein Staat kann sich für einen konkreten internationalen Konflikt neutral erklären. Diese Neutralität hat keine Wirkungen in die Zukunft, sondern gilt nur für diesen einen Konflikt.
Dauerende Neutralität
Der dauernd neutrale Staat verpflichtet sich in jedem Fall von allen, auch zukünftigen Konflikten fernzuhalten. Dies kann er durch einen Vertrag oder eine einseitigen Willensbekundung tun. Diese muss dann mindestens von einem andern Staat anerkannt werden. Der dauernd Neutrale muss sich von aktuellen und zukünftigen Konflikten fernhalten. Daneben ist er verpflichtet, seine Neutralität und seine Unabhängigkeit zu verteidigen. Dies bedeutet, dass der Neutrale sich in Friedenszeiten so verhalten muss, dass er nicht in einen Krieg verwickelt werden kann. Der dauernd Neutrale ist laut Gewohnheitsrecht dazu verpflichtet, eine entsprechende Landesverteidigung aufzubauen. Deshalb spricht man auch von einer dauernd bewaffneten Neutralität.
Integrale oder absolute Neutralität
Vollumfängliche Anwendung des Neutralitätsrechts wie es sich im 19. und frühen 20. Jahrhundert herausgebildet hat.
Differentielle Neutralität
Die Beteiligung eines neutralen Staates an wirtschaftlichen, jedoch nicht militärischen Sanktionen einer kollektiven Sicherheitsgemeinschaft (Völkerbund, Vereinte Nationen) gegen einen Aggressor.
Wohlwollende Neutralität
Bis 19. Jahrhundert zulässige Begünstigung einer Kriegspartei durch staatliche Kriegsmateriallieferungen, die Gewährung des militärischen Durchzugs oder das zur Verfügungsstellen von Söldnern.