Rechtsfragen um eine Ortschronik

Ashigaru

Premiummitglied
Derzeit helfe ich bei der Erstellung der Ortschronik eines kleinen Dorfs mit.
Wie es derzeit Mode ist, ist ein wesentlicher Bestandteil dabei die Schilderung von Geschichten der Häuser und ihrer Familie.
Die Autoren haben dabei vor allem kurze Steckbriefe der Familien mit, die im wesentlichen die Stammbäume, Geburtsdaten, Berufsbezeichnungen, Wohnorte von Nachkommen außerhalb des Dorfes und hier und da mal eine Anekdote betreffen. Dann soll noch jeweils ein heutiges Foto des Hauses dazu.
Ich weiß, dass die Rechtsauffassungen dazu divergierend und neu sind, für mich werden dort aber unstrittig personenbezogene Daten verwendet und ich habe den Bearbeitern geraten, sich für jede der einzelnen Hausgeschichten eine Genehmigung der Betroffenen einzuholen. Schon allein, um abgesehen von der juristischen Ebene, hinterher Ärger zu vermeiden.
Soweit so klar, aber jetzt haben mich die Verfasser gefragt nach einem Formular zur Einwilligung der Veröffentlichung personenbezogener Daten. Ich kenne leider kein Pendant, sehe aber auch ein paar grundsätzliche Probleme.

1.Die Herausgabe des Buches erfolgt leider nicht durch eine feste rechtliche Körperschaft wie ein Verein, sondern etwa ein Dutzend interessierter Bürger, die am ehesten noch lose mit der Kirchengemeinde verbunden sind. Inoffiziell geschah durch die Gemeinde der Auftrag, zum Kirchenjubiläum ein Buch zu verfassen, ohne dass dies meines Wissens vertraglich jemals verschriftlicht wurde. Also, es besteht schon die Schwierigkeit, wem gegenüber die Hausbewohner ihre Erklärung abgeben. Ich würde aber sagen, im Zweifel muss hier einfach der Kirchenvorstand in die Bresche springen. Oder wären es die Autoren der Beiträge selbst?

2. Die Masse der Daten sehe ich als grundsätzlich unproblematisch an, schwieriger nur da, wo persönlich Schicksalsschläge in die Geschichten aufgenommen worden (Adoption als Waise, Tod aller Kinder und dessen Ursachen usw.). Im Grunde scheint es mir aber so zu sein, dass personenbezogene Daten rechtlich noch schwach definiert sind und die so genannten "schutzwürdigen Belange" im Einzelfall geprüft werden müssen.
Daher würde ich die Einwilligung möglichst formlos verfassen, mit folgenden Inhalten: 1. Sicherstellung, dass Daten nicht weitergegeben werden, 2. Zustimmung der Personen nach Ansicht der fertigen Beiträge und die Möglichkeit, über eine Streichung nicht erwünschter Daten zu verfügen.

Vielleicht hat hier jemand Erfahrung mit solchen Rechtsfragen oder schon mal in ähnlichem Zusammenhang gearbeitet, darüber würde ich mich sehr freuen.
 
Hm, das Thema Hausbesitzergeschichten ist ja schon ziemlich oftmals anzutreffen. Deine eigenen Fotos der Gebäude dürften kein Problem sein. Du wirst ja nun keine rasend neuen Häuser fotographieren und dass Menschen in Häusern wohnen, würde ja sonst überhaupt immer jede Publikation egal zu welchem Thema, wo Originalschauplätze wichtig sind, torpedieren. Zu Bildrechten und ähnlichem habe ich mir nie den Hut aufgesetzt. Ich würde auch die Gemeinde bitten so eine Einverständniserklärung aufzusetzen. Die haben doch normalerweise auch nen Rechtsbeistand, der notfalls beraten kann (auch wenn das unnötige Kosten verursachen könnte).
 
Ich würde mich an deiner Stelle einfach an das Landesarchivrecht halten, bzw. wo es nicht greift, Analogien dazu zu bilden. Sprich: Keine Informationen über Personen, die nicht seit mindestens 30 Jahren tot sind oder, falls Verbleib unbekannt, älter als 100 Jahre, es sei denn, die Familien/Hausbewohner/Hausbesitzer erklären sich einverstanden, dass anderweitige personenbezogene Daten freigegeben werden. edit: bzw: stellen sie am besten selber bereit, eine deutlichere Einverständniserklärung gibt es nicht.
 
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Hm, das Thema Hausbesitzergeschichten ist ja schon ziemlich oftmals anzutreffen. Deine eigenen Fotos der Gebäude dürften kein Problem sein. Du wirst ja nun keine rasend neuen Häuser fotographieren und dass Menschen in Häusern wohnen, würde ja sonst überhaupt immer jede Publikation egal zu welchem Thema, wo Originalschauplätze wichtig sind, torpedieren. Zu Bildrechten und ähnlichem habe ich mir nie den Hut aufgesetzt. Ich würde auch die Gemeinde bitten so eine Einverständniserklärung aufzusetzen. Die haben doch normalerweise auch nen Rechtsbeistand, der notfalls beraten kann (auch wenn das unnötige Kosten verursachen könnte).

Die Bildrechte sehe ich auch nicht als großes Problem an, wobei seit der causa "google street view" auch da wieder alles im Schwange ist. Aber die Leserschaft weiß sowieso, wer wo wohnt (400 Einwohner). Eher schon eben die ganzen Daten zu den Bewohnern. Einen Juristen haben die Leute nicht zur Hand, was auch erschwert ist dadurch, dass die Pfarrstelle in der Gemeinde vakant ist. Das wäre ja der erste zuständige "Verwaltungsmann".
 
Ich würde mich an deiner Stelle einfach an das Landesarchivrecht halten, bzw. wo es nicht greift, Analogien dazu zu bilden. Sprich: Keine Informationen über Personen, die nicht seit mindestens 30 Jahren tot sind oder, falls Verbleib unbekannt, älter als 100 Jahre, es sei denn, die Familien/Hausbewohner/Hausbesitzer erklären sich einverstanden, dass anderweitige personenbezogene Datenn freigegeben werden.

Das wäre rechtlich genau meine Linie.
Probleme habe ich damit, wie die Einwilligung aussehen müsste. Leider können sie, wenn sie diese Hausgeschichten drin haben wollen, auch nicht auf die aktuelleren Daten verzichten. Dort wurde nie besonders viel geforscht, und so gibt es einen breiteren Überblick über die Verhältnisse erst ab den 1930er Jahren.
 
Hallo,

bei Bildrechten bin ich mir da nicht immer so sicher, haben jetzt wieder eine Ausstellung alter Fotos vom Dorf gehabt. War lang im Dorf unterwegs bis ich genügend Gute zusammen hatte. Den Besitzer der Bilder habe ich dann gesagt das wir sie für eine Fotosausstellung verwenden werden und es gab keine Einwende. Wir arbeiten selbst an einer Chronik und hier werde ich mir das Einverständis der Besitzer schriftlich einholen und im Bildindex auch ihre Namen nennen.
Bei Personendaten ist eine Rücksprache immer mit der entsprechenden Familie besser. Die Einen haben nichts dagegen wenn Geburts- und Todesdaten genannt oder geschreiben werden. Manche neigen dazu das es ausreicht wenn nur die Namen von ihren Eltern (auch wenn sie schon über 30 Jahre verstorben sind) und von Ihnen genannt werden. Deshalb ist hier, finde ich, immer eine schriftliche Vereinbarung besser. Haben auch Bildrechte käuflich erworben, Bilder aus den 20er und 30er vom Dorf, hier muss immer der Urheber der Fotos genannt werden.

Viele Grüße :winke:
noch keine Pilze vorhanden!!!!:still:
 
Die großen Konfessionen haben in Deutschland eigene Richtlinien zum Datenschutz, die meines Wissens meist denen der staatlichen Archive entsprechen. Wenn Ihr von der Gemeinde den Auftrag habt, müsst Ihr Euch an die entsprechende Stelle wenden. Bei der Katholischen Kirche wäre der beste Ansprechpartner das jeweilige Diözesanarchiv, wo oft auch recht interessante Akten zugänglich sind, mitunter schon nach Orten geordnet. Andere Konfessionen haben ähnliche Strukturen.

Im Hochstift Paderborn wurde in den letzten Jahren aufgrund einer privaten Initiative das Plattdeutsche erfasst. Hierzu wurde eine entsprechende Erklärung verfasst. Wenn weiterhin Bedarf besteht, kann ich sie Dir per PN zukommen lassen. Die wurde meines Wissens vom Kreis Paderborn verfasst. Ihr müsstet also da nachfragen, ob Ihr sie auf Eure Verhältnisse abwandeln dürft.

Aber, falls Euch die kirchlichen Strukturen nicht weiterhelfen dürfte es sowieso einfacher sein, die politische Gemeinde ins Boot zu holen. Wenn die in irgendeiner Form beteiligt sind, dürfen sie Euch wahrscheinlich mit der Erklärung helfen. Es kostet sie kaum etwas und bringt positive Publicity, also wird es keine Probleme geben. Das ist jedenfalls meine Erfahrung bei solchen Dingen. Und Städte haben oft eigene Schriftenreihen. Das nähme dann auch der Kirchengemeinde ein Problem ab.
 
Ganz wichtig: Erst die Leute befragen und die Fotos angucken, dann erst die Formalien erledigen. Es ist ein Erfahrungswert, dass es mehr Unterschriften gibt, wenn man etwas mit den Leuten gearbeitet hat. Zum Einen schafft es Vertrauen, zum Anderen, wissen die Befragten dann besser, worum es geht.
 
Bilder von Gebäuden - abgesehen von öffentlichen Gebäuden und ausgewiesenen Denkmälern - in ihrem aktuellen Zustand mit dem Gebäuden als Zweck der Aufnahme (also mehr als nur Hintergrund) dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Eigentümer (also nicht Mieter, sondern die tatsächlichen Inhaber) veröffentlicht werden (anfertigen darfst du sie, aber eben nicht veröffentlichen, auch nicht, wenn es eh jeder weiß). Zu den personenbezogenen Daten äußert sich ElQ ja bereits entsprechend. Zur Einverständniserklärung: PN. :winke:
 
Die großen Konfessionen haben in Deutschland eigene Richtlinien zum Datenschutz, die meines Wissens meist denen der staatlichen Archive entsprechen. Wenn Ihr von der Gemeinde den Auftrag habt, müsst Ihr Euch an die entsprechende Stelle wenden. Bei der Katholischen Kirche wäre der beste Ansprechpartner das jeweilige Diözesanarchiv, wo oft auch recht interessante Akten zugänglich sind, mitunter schon nach Orten geordnet. Andere Konfessionen haben ähnliche Strukturen.

Im Hochstift Paderborn wurde in den letzten Jahren aufgrund einer privaten Initiative das Plattdeutsche erfasst. Hierzu wurde eine entsprechende Erklärung verfasst. Wenn weiterhin Bedarf besteht, kann ich sie Dir per PN zukommen lassen. Die wurde meines Wissens vom Kreis Paderborn verfasst. Ihr müsstet also da nachfragen, ob Ihr sie auf Eure Verhältnisse abwandeln dürft.

Aber, falls Euch die kirchlichen Strukturen nicht weiterhelfen dürfte es sowieso einfacher sein, die politische Gemeinde ins Boot zu holen. Wenn die in irgendeiner Form beteiligt sind, dürfen sie Euch wahrscheinlich mit der Erklärung helfen. Es kostet sie kaum etwas und bringt positive Publicity, also wird es keine Probleme geben. Das ist jedenfalls meine Erfahrung bei solchen Dingen. Und Städte haben oft eigene Schriftenreihen. Das nähme dann auch der Kirchengemeinde ein Problem ab.

Hallo Riothamus, schick mir das gerne mal zu. Dann kann ich sehen, ob das praktisch zur Verwendung ist.
 
Ganz wichtig: Erst die Leute befragen und die Fotos angucken, dann erst die Formalien erledigen. Es ist ein Erfahrungswert, dass es mehr Unterschriften gibt, wenn man etwas mit den Leuten gearbeitet hat. Zum Einen schafft es Vertrauen, zum Anderen, wissen die Befragten dann besser, worum es geht.

Das ist bereits so passiert, Texte und Bilder sind im Prinzip fertig und die haben auch noch etwas Zeit, die Einwilligungen einzuholen.
 
Bilder von Gebäuden - abgesehen von öffentlichen Gebäuden und ausgewiesenen Denkmälern - in ihrem aktuellen Zustand mit dem Gebäuden als Zweck der Aufnahme (also mehr als nur Hintergrund) dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Eigentümer (also nicht Mieter, sondern die tatsächlichen Inhaber) veröffentlicht werden (anfertigen darfst du sie, aber eben nicht veröffentlichen, auch nicht, wenn es eh jeder weiß). Zu den personenbezogenen Daten äußert sich ElQ ja bereits entsprechend. Zur Einverständniserklärung: PN. :winke:

Danke noch mal für den Hinweis mit den Bildern, da werde ich mich doch wohl auch noch mal in die aktuelle Rechtslage einlesen müssen.
 
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