Ashigaru
Premiummitglied
Derzeit helfe ich bei der Erstellung der Ortschronik eines kleinen Dorfs mit.
Wie es derzeit Mode ist, ist ein wesentlicher Bestandteil dabei die Schilderung von Geschichten der Häuser und ihrer Familie.
Die Autoren haben dabei vor allem kurze Steckbriefe der Familien mit, die im wesentlichen die Stammbäume, Geburtsdaten, Berufsbezeichnungen, Wohnorte von Nachkommen außerhalb des Dorfes und hier und da mal eine Anekdote betreffen. Dann soll noch jeweils ein heutiges Foto des Hauses dazu.
Ich weiß, dass die Rechtsauffassungen dazu divergierend und neu sind, für mich werden dort aber unstrittig personenbezogene Daten verwendet und ich habe den Bearbeitern geraten, sich für jede der einzelnen Hausgeschichten eine Genehmigung der Betroffenen einzuholen. Schon allein, um abgesehen von der juristischen Ebene, hinterher Ärger zu vermeiden.
Soweit so klar, aber jetzt haben mich die Verfasser gefragt nach einem Formular zur Einwilligung der Veröffentlichung personenbezogener Daten. Ich kenne leider kein Pendant, sehe aber auch ein paar grundsätzliche Probleme.
1.Die Herausgabe des Buches erfolgt leider nicht durch eine feste rechtliche Körperschaft wie ein Verein, sondern etwa ein Dutzend interessierter Bürger, die am ehesten noch lose mit der Kirchengemeinde verbunden sind. Inoffiziell geschah durch die Gemeinde der Auftrag, zum Kirchenjubiläum ein Buch zu verfassen, ohne dass dies meines Wissens vertraglich jemals verschriftlicht wurde. Also, es besteht schon die Schwierigkeit, wem gegenüber die Hausbewohner ihre Erklärung abgeben. Ich würde aber sagen, im Zweifel muss hier einfach der Kirchenvorstand in die Bresche springen. Oder wären es die Autoren der Beiträge selbst?
2. Die Masse der Daten sehe ich als grundsätzlich unproblematisch an, schwieriger nur da, wo persönlich Schicksalsschläge in die Geschichten aufgenommen worden (Adoption als Waise, Tod aller Kinder und dessen Ursachen usw.). Im Grunde scheint es mir aber so zu sein, dass personenbezogene Daten rechtlich noch schwach definiert sind und die so genannten "schutzwürdigen Belange" im Einzelfall geprüft werden müssen.
Daher würde ich die Einwilligung möglichst formlos verfassen, mit folgenden Inhalten: 1. Sicherstellung, dass Daten nicht weitergegeben werden, 2. Zustimmung der Personen nach Ansicht der fertigen Beiträge und die Möglichkeit, über eine Streichung nicht erwünschter Daten zu verfügen.
Vielleicht hat hier jemand Erfahrung mit solchen Rechtsfragen oder schon mal in ähnlichem Zusammenhang gearbeitet, darüber würde ich mich sehr freuen.
Wie es derzeit Mode ist, ist ein wesentlicher Bestandteil dabei die Schilderung von Geschichten der Häuser und ihrer Familie.
Die Autoren haben dabei vor allem kurze Steckbriefe der Familien mit, die im wesentlichen die Stammbäume, Geburtsdaten, Berufsbezeichnungen, Wohnorte von Nachkommen außerhalb des Dorfes und hier und da mal eine Anekdote betreffen. Dann soll noch jeweils ein heutiges Foto des Hauses dazu.
Ich weiß, dass die Rechtsauffassungen dazu divergierend und neu sind, für mich werden dort aber unstrittig personenbezogene Daten verwendet und ich habe den Bearbeitern geraten, sich für jede der einzelnen Hausgeschichten eine Genehmigung der Betroffenen einzuholen. Schon allein, um abgesehen von der juristischen Ebene, hinterher Ärger zu vermeiden.
Soweit so klar, aber jetzt haben mich die Verfasser gefragt nach einem Formular zur Einwilligung der Veröffentlichung personenbezogener Daten. Ich kenne leider kein Pendant, sehe aber auch ein paar grundsätzliche Probleme.
1.Die Herausgabe des Buches erfolgt leider nicht durch eine feste rechtliche Körperschaft wie ein Verein, sondern etwa ein Dutzend interessierter Bürger, die am ehesten noch lose mit der Kirchengemeinde verbunden sind. Inoffiziell geschah durch die Gemeinde der Auftrag, zum Kirchenjubiläum ein Buch zu verfassen, ohne dass dies meines Wissens vertraglich jemals verschriftlicht wurde. Also, es besteht schon die Schwierigkeit, wem gegenüber die Hausbewohner ihre Erklärung abgeben. Ich würde aber sagen, im Zweifel muss hier einfach der Kirchenvorstand in die Bresche springen. Oder wären es die Autoren der Beiträge selbst?
2. Die Masse der Daten sehe ich als grundsätzlich unproblematisch an, schwieriger nur da, wo persönlich Schicksalsschläge in die Geschichten aufgenommen worden (Adoption als Waise, Tod aller Kinder und dessen Ursachen usw.). Im Grunde scheint es mir aber so zu sein, dass personenbezogene Daten rechtlich noch schwach definiert sind und die so genannten "schutzwürdigen Belange" im Einzelfall geprüft werden müssen.
Daher würde ich die Einwilligung möglichst formlos verfassen, mit folgenden Inhalten: 1. Sicherstellung, dass Daten nicht weitergegeben werden, 2. Zustimmung der Personen nach Ansicht der fertigen Beiträge und die Möglichkeit, über eine Streichung nicht erwünschter Daten zu verfügen.
Vielleicht hat hier jemand Erfahrung mit solchen Rechtsfragen oder schon mal in ähnlichem Zusammenhang gearbeitet, darüber würde ich mich sehr freuen.