Schreibweise v. Familiennamen der Ehepartner

Mashenka

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Ein kleines Problem, deren Lösung mir immer wieder Schwierigkeiten bereitet, während Euch die saubere Lösung vmtl. sofort einfällt :cool: : Wie schreibt man die Namen von verheirateten Personen, sagen wir, aus dem 18. Jh.?

Fiktives Bsp.: die steinreiche Frau Kunigunde von Binz war mit dem unwichtigen Herrn Gerhard Ochsenstark verheiratet.

Schreibt man ihren Namen am besten:

A – Kunigunde von Binz-Ochsenstark,
B – Kunigunde Ochsenstark-von Binz,
C – Kunigunde Ochsenstark
D – Kunigunde Ochsenstark, geborene von Binz?

Korrekt wäre m.M.n. D und damals üblich sicherlich C, doch will man die Familienverhältnisse klar machen, ist A zwar logisch (da der angeheiratete Name später hinzukam, und deshalb, wie beim Mann, an zweiter Stelle folgt), während B die traditionelle Übernahme des Namens des Ehemannes berücksichtigt.

Es sind immer wieder alle vier Versionen anzutreffen (A auch bei der Erwähnung der Ehemänner, in diesem Fall Gerhard Ochsenstark-von Binz, obwohl heute, soviel ich weiß, einer der Partner nur einen Namen führen darf). Bei Version D, die ich eigentlich favorisiere, kommt die Schwierigkeit erst bei den Wiederholungen des Namens, der dann auf Kunigunde Ochsenstark heruntergekürzt wird (zumal ich ungern nur die Vornamen nenne). Da aber diese Kunigunde Ochsenstark eine viel wichtigere Person war als ihr Mann, erscheint mir dieser alleinstehende Familienname Ochsenstark als irreführend, sodass ich am liebsten Kunigunde von Binz verwenden würde (was man in solchen Fällen tatsächlich auch antrifft), obwohl die Gute nicht mehr ihren Mädchennamen trug…

Wie würdet Ihr das Problem lösen? (z.B. in der trockenen, aber gezwungenermaßen längeren Beschreibung von komplexen Familienzwisten, bei denen, sagen wir, Kunigunde Ochsenstark, geborene von Binz, ihren Bruder, Felix von Binz-Lavater zu enterben sucht, während ihr Mann, Gerhard Ochsenstark-von Binz, mit ihrer Schwester, Gretchen Mogelberg, geborene von Binz, das Weite sucht, etc., etc.)
 
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Es gäbe noch die Möglichkeit Kunigunde von Binz, verheiratete Ochsenstark.
Danke, beorna!! Hab ich zwar noch nie gehört, klingt aber gut. Der Haken dabei: die Version auch noch in den Text zu mixen, wäre wahrscheinlich noch verwirrender.

Andererseits aber halte ich die Schreibweise mit Doppelnamen und Bindestrich für zwiespältig, da modern. Zudem haben Doppelnamen mit Bindestrich manchmal den subtilen Beigeschmack von feministischen Ansätzen, oder gar von political correctness, was den Eindruck einer engen heutigen Sichtweise noch verstärken könnte… :grübel:


Für das 18. Jahrhundert ist das natürlich eine gute Frage, weil zu der Zeit das Namensrecht noch nicht zivilrechtlich reguliert war.
Vermutlich deshalb auch das Durcheinander… Die Frage ist aber auch, was ist am verständlichsten, am saubersten und am elegantesten (letzteres kann man vtml. streichen… :S )
 
Ich würde im Text eine durchgehende Bezeichnung verwenden und bei der Kunigunde Ersterwähnung die ganzen anderen Namen in Form einer Fußnote (oder Klammer) einmalig anführen. Wenn es nur eine Kunigunde im Text gibt, halte ich es für zulässig überhaupt nur von Kunigunde zu schreiben.

Falls es sich allerdings um eine Romanstelle handelt, könntest du verschiedene Schreibweisen auch mit Blick auf den Text nützen, z. B. Kunigunde behält ihren Mädchennamen, womit sie demonstriert, dass sie aus einer besseren Familie als ihr Mann ist. Oder sie nimmt seinen Namen an, weil sie so zeigen will, dass sie zu ihm gehört, während ihr Umfeld, das ihn ablehnt, weiterhin auf der Verwendung des Mädchennamens besteht etc.
 
Ich würde im Text eine durchgehende Bezeichnung verwenden und bei der Kunigunde Ersterwähnung die ganzen anderen Namen in Form einer Fußnote (oder Klammer) einmalig anführen. Wenn es nur eine Kunigunde im Text gibt, halte ich es für zulässig überhaupt nur von Kunigunde zu schreiben.
Nein, leider handelt es sich nicht um eine fiktive Story (obwohl man ihre Geschichte zumindest zu einer Art »Besuch der alten Dame« ausschmücken könnte). Das Problem hatte ich schon öfters, diesmal aber handelt es sich in Wirklichkeit um eine gewisse Anna Oeri (1718–1800), die Tochter des reichsten Zürchers weit und breit. Ihr Vorname, diese »Anna«, ist derart niedlich für eine »Guldenmillionärin«, dass ihre Nennung damit jeden Text beinahe zum Schüleraufsatz werden lässt.


Kunigunde behält ihren Mädchennamen, womit sie demonstriert, dass sie aus einer besseren Familie als ihr Mann ist.
Das ist allerdings ein gutes Argument! Das erklärt, warum diese Anna, um sie hier ausnahmsweise zu verniedlichen, in den meisten Texten aus dem 19. Jh. durchwegs »Anna Oeri« und nicht mit ihrem verheirateten Namen »Anna Werdmüller« erwähnt wird (in moderneren Artikeln meist mit Bindestrich-Doppelnamen). Dabei werde ich’s wahrscheinlich belassen, während sie ihre Fehden nach dem Tod des Vaters mit ihrem Bruder ausfechtet, auch wenn’s nicht allzu korrekt ist.

Vielen Dank, Teresa! :winke:


Nachtrag: »bessere Familie« bezieht sich in ihrem Fall allerdings nur auf das Geld, während auch ihr Ehemann ein angesehener Patrizier war (wenn auch mit dem Geld der Ehefrau agierend).
 
Zuletzt bearbeitet:
Anna Oeri war natürlich auch schon 40, als sie Werdmüller heiratete und nach seinem Tod 1773 noch weitere 27 Jahre Witwe. Von daher wäre es zu fragen, in welchem Lebensabschnitt sie als Anna Oeri erwähnt wird. Anders als Kunigunde von Binz, war ihr Mann sozial durchaus ebenbürtig, wenn nicht mehr, auch wenn die Oeris zu den ältesten Patrizierfamilien Zürichs gehören. Allerdings erscheinen die Werdmüllers auch nur 40 Jahre später. Er war Hauptmann. Er war Richter, Zunftmeister der Zimmerleute und Obervogt von Wettschweil und Bonstetten und zuletzt auch Geheimer Rat.
 
In der Zeit konnte es auch sein, dass der Mann den Namen der Frau übernimmt.

Wenn aus den Quellen hervorgeht, wie sie sich genannt hat, kannst Du das übernehmen. Der Bindestrich würde nur dann sinnvoll sein, wenn der Gebrauch des Namens wechselt oder es eine zweite Anna Oeri oder Anna Werdmüller gab.

Wenn sich ein Name in der Literatur durchgesetzt hätte, würde ich den verwenden. Wenn der Doppelname nicht zeitgenössische ist, ist der Bindestrich anachronistisch. Da gibt es aber noch den Querstrich: Anna Oeri/Werdmüller.

Wie gesagt, ganz korrekt wäre es die nach der Heirat benutzten Namen abzuklären, was aber schwierig sein kann. Einer meiner Vorfahren führte 3 verschiedene Namen. Auch in amtlichen Schreiben nutzt er den Namen seiner Frau und der Dritte war der Mädchenname seiner Mutter und wurde von (einigen) Dritten für ihn benutzt. Seinen Familiennamen nutzte er nicht. Seine Söhne teilten sich dann sozusagen die drei Namen auf, wobei es dann blieb.

Man kann nicht, wie in späteren Zeiten, einfach von der Übernahme des Namens des Mannes ausgehen.
 
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Grundsätzlich richtig, Riothamus, wobei mir jetzt in der Schweiz kein einziger Fall bekannt ist, wo ein Mann den Namen seiner Frau annahm, jedenfalls nicht in meinen Familien und die sind recht weit verzweigt.
 
Anna Oeri war natürlich auch schon 40, als sie Werdmüller heiratete und nach seinem Tod 1773 noch weitere 27 Jahre Witwe. Von daher wäre es zu fragen, in welchem Lebensabschnitt sie als Anna Oeri erwähnt wird. Anders als Kunigunde von Binz, war ihr Mann sozial durchaus ebenbürtig, wenn nicht mehr, auch wenn die Oeris zu den ältesten Patrizierfamilien Zürichs gehören. Allerdings erscheinen die Werdmüllers auch nur 40 Jahre später. Er war Hauptmann. Er war Richter, Zunftmeister der Zimmerleute und Obervogt von Wettschweil und Bonstetten und zuletzt auch Geheimer Rat.
Hervorragend informiert!! (Ich hab dazu den Gang zur ZB benötigt :huh: )


Wenn aus den Quellen hervorgeht, wie sie sich genannt hat, kannst Du das übernehmen. Der Bindestrich würde nur dann sinnvoll sein, wenn der Gebrauch des Namens wechselt oder es eine zweite Anna Oeri oder Anna Werdmüller gab.

Wenn sich ein Name in der Literatur durchgesetzt hätte, würde ich den verwenden. Wenn der Doppelname nicht zeitgenössische ist, ist der Bindestrich anachronistisch. Da gibt es aber noch den Querstrich: Anna Oeri/Werdmüller.
Genau! ›Annachronistisch‹ zu werden, wäre gar nicht gut! Eine super Idee ist die Schrägstrichvariante, die quasi auf die beiden Arten der Nennung hinweist. Danke, Riothamus!

Anna Oeri/Werdmüller ließ sich bei Behördengängen und Verhandlungen anscheinend stets vertreten, sodass ihre Eigennennung schwierig zu evaluieren sein wird. Sie wird sogar nach dem Tod ihres Vaters, der im Jahr ihrer Hochzeit verschied, d.h. als über 40-Jährige (wie von beorna erwähnt) die »reiche Waise« genannt, d.h. meist ohne Bezug zum Ehemann. Für mich geht es in erster Linie um die unmittelbare Zeitspanne nach dem Tod des Vaters und auch um die damaligen Aktivitäten des Bruders.
 
Hi,

ich gehe davon aus, das damals eine Frau mit der Ehe auch den Namen ihres Mannes annahm, zumindest auf dem Papier (das war noch 1977 so) . Das eine steinreiche Frau X vielleicht doch noch als Frau X akzeptiert wurde (und auch angesprochen) obwohl sie den armen Herrn Y geheiratet hatte kann ich mir vorstellen, wertet aber den Namen ihres Mannes ab, was solls . Das würde aber nur unter den bürgerlichen gelten, beim Adel war es anders.
 
Habe mich mal schlau gemacht. Je nach Region war es in der Schweiz bis ins 19. Jahrhundert hinein selbstverständlich, dass Frauen ihren Familiennamen auch nach der Heirat behielten. Dies würde dann um so mehr auch für die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts gelten, so wie im Fall der Anna Oeri. In der Ostschweiz war die weibliche Namensautonomie sogar noch länger in Kraft als in der westlichen Schweiz. Leider habe ich keine Information über Zürich. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts hat sich die Regel durchgesetzt, dass Frauen nach der Heirat den Namen des Mannes annehmen.

PS: Deine Vorfahren, Riothamus, hatten bis zu drei Familiennamen? Westfalen?
 
Habe mich mal schlau gemacht. Je nach Region war es in der Schweiz bis ins 19. Jahrhundert hinein selbstverständlich, dass Frauen ihren Familiennamen auch nach der Heirat behielten. Dies würde dann um so mehr auch für die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts gelten, so wie im Fall der Anna Oeri. In der Ostschweiz war die weibliche Namensautonomie sogar noch länger in Kraft als in der westlichen Schweiz. Leider habe ich keine Information über Zürich. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts hat sich die Regel durchgesetzt, dass Frauen nach der Heirat den Namen des Mannes annehmen.

PS: Deine Vorfahren, Riothamus, hatten bis zu drei Familiennamen? Westfalen?
Tausend Dank, beorna, für die Bemühungen!! Sehr hilfreich! :) Hab mir zwar mittlerweile auch noch ein Buch bestellt, bezweifle aber, dass dies dort erörtert wird.
 
Hi,

ich gehe davon aus, das damals eine Frau mit der Ehe auch den Namen ihres Mannes annahm, zumindest auf dem Papier (das war noch 1977 so) . Das eine steinreiche Frau X vielleicht doch noch als Frau X akzeptiert wurde (und auch angesprochen) obwohl sie den armen Herrn Y geheiratet hatte kann ich mir vorstellen, wertet aber den Namen ihres Mannes ab, was solls . Das würde aber nur unter den bürgerlichen gelten, beim Adel war es anders.

Dass eine Frau mit der Ehe den Namen des Mannes annimmt ist keineswegs so selbstverständlich. Bis ins 17. Jahrhundert gibt es genug Fälle, dass eine Frau bei der Eheschließung ihren Namen behielt.

Der Namenswechsel bei der Eheschließung als selbstverständlich dürfte sich vermutlich erst im 18. Jahrhundert durchgesetzt haben.
 
PS: Deine Vorfahren, Riothamus, hatten bis zu drei Familiennamen? Westfalen?
Nicht gleichzeitig geführt, obwohl mir auch solche Fälle bekannt sind.

Im Fürstbistum Paderborn gab es keine festen Regelungen, bei Zweifeln wurde vor Gericht gefragt, wie sich jemand nannte und wie jemand genannt wurde. Ich kenne eine Familie, die schon im Mittelalter 2 Namen führte. Als die Preußen um 1900 ein 'modernes' Namensrecht einführen, müssten sie sich entscheiden. Auch bei Paderbornr Bürgermeistern kam so etwas vor.

Es kam dabei wohl darauf an, ob und in wie weit die Obrigkeit tätig wurde. Und hier konnte nicht mal die Steuer durchgesetzt werden, weil alle paar Jahre die Steuerschuld erlassen wurde.

Auch hier mussten Mann und Frau nicht denselben Namen führen. Es kam allerdings nicht so oft vor. Dabei gab es hier auch örtlich unterschiedliche Traditionen.
 
Nicht gleichzeitig geführt, obwohl mir auch solche Fälle bekannt sind.

Im Fürstbistum Paderborn gab es keine festen Regelungen, bei Zweifeln wurde vor Gericht gefragt, wie sich jemand nannte und wie jemand genannt wurde. Ich kenne eine Familie, die schon im Mittelalter 2 Namen führte. Als die Preußen um 1900 ein 'modernes' Namensrecht einführen, müssten sie sich entscheiden. Auch bei Paderbornr Bürgermeistern kam so etwas vor.

Es kam dabei wohl darauf an, ob und in wie weit die Obrigkeit tätig wurde. Und hier konnte nicht mal die Steuer durchgesetzt werden, weil alle paar Jahre die Steuerschuld erlassen wurde.

Auch hier mussten Mann und Frau nicht denselben Namen führen. Es kam allerdings nicht so oft vor. Dabei gab es hier auch örtlich unterschiedliche Traditionen.
Wußte ich es doch :D Ich habe eine ganze Reihe Vorfahren im Lipperland. Da ist es ähnlich, sowohl mit der Fülle der Namen, als auch mit der Sitte Frauennamen nicht zwangsläufig abzulegen, zB. Catharina Corvey, selig Magister Johannes von Exter nachgelassene Witwe oder auch entgegengesetzt Anna Ilsabein Krops, des alten Kropsmeiers Tochter heiratete einen Lesemann und tritt dann bei der zweiten Ehe als Anna Ilsabein Lesemann auf oder auch aus als Johann Botterbrodts Frau. Oder dann halt die ganzen "genannt-Namen", zB Heinrich Höver geb. Stromberg gnt. Betzenmeier, was dann auch schön zeigt, daß auch Männer den Namen der Frau annehmen konnten oder auch den Namen des verstorbenen vorhergehenden Ehemanns der Frau, weil man halt als zweiter Mann die Hofstelle des Vorgängers antrat. Ganz spannend.
 
Nun muss man aber dazu sagen das der Brauch den Mädchennamen beizubehalten ein neuer ist. Wenn es in früheren Zeiten hieß die Frau Müller des Schmiedes Tochter, dann hieß sie immer noch Frau Müller war aber die Tochter vom Schmied.
Oder ganz real an meinem Familiennamen, mein Vater heißt xyz meine Mutter ABC, der Hausname meiner Mutter war Hinterbauer, weil meine Mutter den Hof übernommen hat bin ich der Hinterbauer und heiße mit Nachnamen xyz. Was aber keine Sau in dem Dorf interessiert, weil da heiße ich Hinterbauer.
 
Nein, das ist kein neuer Brauch.

In Westfalen war es üblich, dass der Name des Hofes beibehalten wurde. Doch der alte Name, egal ob es Frau oder Mann war, wurde durchaus beibehalten, um Verwechslungen zu vermeiden.

Aber das waren auch keine festen Regeln. Mitunter konnte sich ein neuer Name durchsetzen, wenn z.B. ein Mann schon unter seinem Namen bekannt war und dann auf einem Hof einheiratete. Oder eine Frau verwittwete schnell und ihr Mädchenname war bekannter, so dass auch ihr neuer Mann so benannt wurde.

Ich kenne ein Beispiel, dass ein kleiner Hof in den letzten 400 Jahren 5 Namen hatte. Von den 4 neuen Namen wurde nur einer durch einen Mann auf den Hof gebracht, der hier aufgrund seines Militärdienstes schon einen gewissen Status hatte.

Als die Namen schließlich um 1900 festgeschrieben wurden, hat der Staat sogar Namensänderungen verfügt, wobei 'rationale' Gründe wie Verwechslungsgefahr im Hintergrund standen. Das kam dann auch auf die jeweiligen Beamten an. Im Münsterland wurden Doppelnamen festgeschrieben, während hier im Paderborner Land (und wahrscheinlich generell im Regierungsbezirk Minden) ein Name übrig bleiben sollte und meist das hier regelmäßig den Namen anhaftende -meyer gestrichen wurde. Mitunter wurde einem Teil der Verwandtschaft das -meyer gelassen, um so eine Unterscheidungsmöglichkeit zu lassen. Und natürlich gab es Namen, bei denen das Streichen des zweiten Bestandteils unliebsame Folgen gehabt hätte, z.B. Orkmeyer. Wo keine administrativen Bedenken entgegenstanden konnte der Betroffene mitunter selbst entscheiden.

Wann eine Regelung eingeführt wurde, hing von dem jeweiligen Territorium ab, in Preußen war es später sogar noch von den einzelnen Provinzen abhängig, bevor es geregelt wurde. Das Deutsche Reich brauchte dafür immerhin ca. 30 Jahre bis es überall geregelt war.

Dass der Name ein Leben lang gleichbleibt und vom Vater geerbt wird ist jedenfalls eine sehr moderne und nur scheinbar rationale Erscheinung. Hier in der Gegend sind wandeln sich die Namen immer noch und es entstehen auch noch neue - Westfalen sich da durch Gesetze nicht aufhalten, wenn der Name im Pass ein anderer als der bekannte Name ist, haben es die Beamten eben schwieriger.
 
Also ich würde gefühlt immer nur den Nachnamen des Mannes verwenden. Ausnahmen wie Vigée-Lebrun haben mit beiden Namen ohne Bindestrich unterschrieben, aber da mag eine Rolle spielen, dass ihr Vater Vigée bereits Maler war. Sie unterschrieb mit "V.E. Vigee Le Brun" siehe: Élisabeth Vigée-Lebrun – Wikipedia
Um das Ganze noch authentischer wirken zu lassen, könntest Du auch Frau Ochsenstarkin verwenden. Das "in" hinten habe ich verschiedentlich gelesen. Die Erwähnung des Geburtsnamens taucht angelegentlich in Strafprozessakten auf, im Totenbuch oder in Inventaren eigentlich immer. Aber dann eben mit "geborene von Binz, des .... von Binz eheliche Tochter". Ein gutes Beispiel für die Übernahme des Nachnamens ist Charlotte von Lengefeld, die unter dem schlichten Frau Schiller wohl gelitten haben soll, da sie damit der Privilegien des Zuganges zur Hofgesellschaft verlustig ging. Sie soll sich auch gefreut haben, als er nobletiert wurde, was ihm eher egal war (zumal er eh nicht standesgemäß leben konnte, mangels Kohle).

Ich habe mal nur für mich und meine Freunde Romane aus der Perspektive des 18.Jh. geschrieben und da einfach so geschrieben, wie ich meinte, dass es aus Sicht der Zeit korrekt wäre. Ich glaube, wenn man viel Zeitkolorit rein tun möchte, dann hält man die Namen möglichst kurz. Man kann ja einmalig erwähnen, dass die Figur ehemals sosundso hieß, nun aber nur noch auf den und den Namen gehört.

Bei Adligen untereinander ist es noch mal anders. Da kann es vorkommen, dass die adligen Damen ihre frühere Titulatur retten konnten, wenn sie es halt der Gesellschaft um sie herum scheinbar aufzwingen konnten. Als Beispiel fiele mir eine, ich glaube, Oettinger Prinzessin ein, die einen Hohenlohe-Weikersheimer Grafen heiratete, sich aber dessen ungeachtet als Fürstin anreden ließ. Das haben wir ja auch bei den Hohenzoller Prinzessinnen, die auch bei der Vermählung mit Markgrafen und anderen Vertretern niederen Adels ihr "königl. Hoheit" behaupteten und somit protokollarisch evtl. (?) vor ihren Gatten rangiert haben müssten. Wie das dann bei Empfängen aussah, wo meinetwegen königl. Hoheiten an Tischen und Geringere an anderen saßen und man da eine Trennung offensichtlich erkannt hätte, wäre wohl spannend, ist aber sicher nicht zu eruieren.
 
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