Straßenzwang und mittelalterliches Handelsrecht

rrttdd

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Hi,
beim Stöbern in verschiedenen Wikipedia-Artikeln bin ich plötzlich auf den Straßenzwang der östlichen Via Regia gestoßen. Vor allem im Schlesischen Teil.

Demnach mussten für bestimmte Güter bestimmte Straßen verwendet werden und es durfte nicht vom Weg abgewichen werden.

Jedoch sorgte ein System von Geleitstellen für eine Einhaltung des Straßenzwanges. Das Umgehen der Geleitstellen war mit hohen Strafen bis hin zur Beschlagnahme der Waren verbunden.

Langsam frage ich mich, ob das mittelalterliche Staatswesen nicht im Vergleich zu unserem Superkomplex und bürokratisch gewesen sein muss....

Interessant finde ich hier, dass vom Straßenzwang ja hauptsächlich die großen Handelsstädte profitierten, welche die Straße miteinander verband. Eigentlich könnte die dazwischenliegende Provinz ja auch davon profitieren, wenn sie eine Handelsroute auf einen eigenen Handelsplatz umleiten würde. Stadtdessen muss sie für die ferne Großstadt den Straßenzwang durchsetzen. Also liegt dieses Konstrukt doch überhaupt nicht im Interesse der Region, die eine Zwangsstraße durchquert.

Wer legte den Straßenzwang verbindlich fest und wurden Ausgleichszahlungen der großen Städte an die Provinz für das Durchsetzen des Straßenzwanges mit Geleitstellen etc. geleistet?

Gab es Vereinbarungen zwischen den Großstädten und der Provinz, oder ging die Initiative vom Kaiser aus?

Wie konnte ein Händler, der durch halb Europa reiste, wissen, dass an der Straße die vor Ihm lag nun Straßenzwang für das Gut xy zu beachten ist?

Wenn ein Gut per Zwang auf eine bestimmte Straße festgelegt wird, gibt es dann entlang der Straße bestimmte Infrastruktur- und Serviceeinrichtungen, welche solche Transporte unterstützen? Gibt es da heute Beispiele von Überresten?

Heisst der Straßenzwang, dass bestimmte Güter in den Dörfern im Umfeld einer Zwangsstraße nicht zu kaufen oder auch zu besitzen waren? Wenn ich jetzt 5 km von einer Zwangsstraße entfernt wohne, und mir nach einer Tagesreise das seltene Zwangsgut in der Großstadt kaufe--- und dann werde ich auf dem Rückweg in Sichtweite meines Dorfes mit dem Zwangsgut erwischt, 4 km von der Straße weg... Wie weise ich dann nach, dass ich nicht die Zwangsstraße umgehen wollte sondern das Zwangsgut für meinen Bedarf gekauft habe?

Interessant finde ich auf jeden Fall, was so alles "mittelalterliches Recht" ist, z.B. auch Zunftrecht. War jeder Handwerksmeister umfassend im Zunftsrecht geschult und kannte jeder Händler sämtliche europäischen Handlesstraßen mitsamt der Zwangsregelungen und Strafen bei vergehen? Die Gesetzeswerke des Mittelalters muss demnach ja ähnlich umfangreich gewesen sein wie bei uns heute...
 
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