Obwalden schrieb:
Aber durfte sich ein normaler Ritter Graf nennen, oder musste dies ausdrücklich zugestanden werden, ansonsten er einfach "Freiherr von ..." war?
Äh, nein, 'tschuldigung, falls ich mich da missverständlich ausgedrückt haben sollte.
Wir haben hier zwei unterschiedliche Ebenen:
a) Den Ritter: eine Bezeichnung für jeden Adeligen, der einen Ritterschlag erhalten hat und ganz generell einen entsprechenden Lebensstil mit den dazugehörigen Idealen und Verhaltensmaßregeln führt (oder auch führen sollte). Ganz allgemein bekamen die meisten Adeligen diese Auszeichnung bzw. Kennzeichnung.
b) Den Adeligen: Jeder Adelige hatte kraft seiner Geburt eine bestimmte feste Position in der ständischen hierarchischen Gesellschaft. Von ganz unten (der genannte Freiherr) bis ganz oben (etwa Kurfürst; König/Kaiser lasse ich mal außen vor, da nicht einfach so geburtsmäßig bestimmt) und diese Position verschaffte ihm eine bestimmte Titulatur. Mit der Existenz als Ritter hat das nichts zu tun, Ritter waren diese hohen Herren ohenhin alle (zumindest im Mittelalter, später war das nicht mehr so wichtig).
Wurde ein Adeliger angesprochen, folgte diese Anrede natürlich seiner Position in der Ständehierarchie (einen Freiherrn hat man anders anzureden als einen Kurfürsten) - da sie ohnehin alle Ritter waren und sich den entsprechenden Verhaltenskodex angeeignet hatten, wäre eine Anrede als Ritter zur Unterscheidung höchst sinnlos gewesen (das Rittertum sollte ja auch gerade gewisse Unterschiede in der adeligen Hierarchie einebnen).
Also: Die Titulatur eines Adeligen hing immer mit seinem Rang zusammen, aber nicht mit seinem Status als Ritter.