Was geschah mit Frauen, die der Hexerei bezichtigt wurden, die schwanger waren?

Kassia

Aktives Mitglied
Was mir so durch den Kopf geht: Was geschah mit Frauen, die der Hexerei bezichtigt wurden, die schwanger waren? Wurden die auch peinlich befragt? Hat man Rücksicht auf das ungeborene Kind genommen und den Prozeß aufgeschoben?
Und was passierte mit dem Kind, falls es im Laufe des Prozesses zur Welt kam?

Für Hinweise, auch auf Literatur und Links wäre ich sehr dankbar.

LG Kassia
 
Kassia schrieb:
Was mir so durch den Kopf geht: Was geschah mit Frauen, die der Hexerei bezichtigt wurden, die schwanger waren? Wurden die auch peinlich befragt? Hat man Rücksicht auf das ungeborene Kind genommen und den Prozeß aufgeschoben?
Und was passierte mit dem Kind, falls es im Laufe des Prozesses zur Welt kam?

Soweit mir aus Miltenberger und Wertheimer Akten bekannt ist, wurde der Prozeß bis nach der Geburt vertagt.
Ein konkretes Beispiel aus einer anderen Region:

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/1012/lokales/0014/
 
Hmmm, Danke für den Tip, ich werde weiterwühlen, gelegentlich liest man, daß die Kinder von Hexen automatisch auch als Hexen /Hexer galten. Aber nichts genaues weiß ich (noch) nicht.

LG Kassia
 
Ich habe in der Schule in meinem Geschichtsbuch gelesen das wenn Hexen schwanger waren ( jedenfalls in Hildesheim ) ; dass sie dann bis zur Geburt eingesperrt wurden und danach wurde der Prozess gemacht.
 
Das mit mit dem Prozess bis nach der Geburt wartete kann ich mir theoretisch und offiziel auch vorstellen. Aber ihr kennt doch sicher den intoleranten und teilweise kranken Aberglauben alter Zeiten.... Ich denke schon, dass Kinder von sog. Hexen ebenfalls als "Kinder des Teufels" (oder wie auch immer) bezichtigt wurden und eben so auch behandelt... Genauso hat niemand genaue Zahlen über Folter und Hinrichtingen, ich schätze die Dunkelziffer sehr hoch ein. Meiner Meiung nach ist die Grausamkeit und Willkür der Menschen unberechenbar und grenzenlos! Ich würde einem Inqisator wirklich alles zutrauen, auch die Tötung eines Ungeborenen....
 
Zumindest gab es viele Hexenprozesse an Kindern. Ich muss noch einmal im Internet suchen, ich hab vor längerer Zeit einmal gelesen, dass man davon ausging, dass eine Hexe ihr Kind ohnehin dem Teufel verschrieben habe, dass es vermutlich sogar mit ihm gezeugt sei. Mag aber sein, dass das nur die Einstellung spezieller "Gutachter" war.

Interessant zum Thema sicher dieses Buch Im Zeichen der Krise: Religiosität ... - Google Buchsuche

und ein weiterer Link zu Anton Pratorius http://www.anton-praetorius.de/

und hier ein Fall, da wurde die schwangere Frau nach einer Geldgabe des Gatten aus der Folterhaft vorerst entlassen. http://www.rinderbuegen.de/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=60
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die neuen Hinweise. Allerdings würden mich dann auch mal die Prozeßakten im Falle eines Neugeborenen interessieren. Die peinliche Befragung dürfte ja kaum stattgefunden haben.
In den Kinderprozessen muß man unterscheiden zwischen kindenr als ANkläger, Zeugen und Opfern. Wenn Kinder ihre eigenen Eltern anklagten, was durchaus vorkam, diese vielleicht auch für schuldig befunden wurden, Kinder von Hexen aber automatisch auch als Hexen galten (?) dann hätten die sich damit doch selbst ausgeliefert. Ganz so einfach kann ich mir das nicht vorstellen (also daß die Kinder von Hexen automatisch auch als Hexen galten).
Welchen Wert hätte dann noch die Taufe gehabt?
Zu weniger später Stunde werde ich dem weiter nachgehen...

Gute N8
Kassia
 
Im Falle des Balthasar Nuss, der 1603 bis 1606 Hexenrichter in Fulda war und der über 200 Hexen hinrichten lässt, soll es zur Folter und Hinrichtung Schwangerer gekommen sein. Als man dem ehemaligen Hexenrichter wegen Unterschlagung den Prozess macht, heißt es in einer Klageschrift gegen ihn: "Daß er nicht einmal schwangere Weiber schone und die Leute mit selbst erfundenen Instrumenten peinigen lasse, wie beispielsweise mit einem, wie einem Messer zugespitzten Holz; dann auch mit brennenden Fackeln über den Rücken zu streifen oder mit anderen Methoden...
Daß er Klaus Lauterbach's Hausfrau so lange torquieren ließ, bis sie endlich seinem Willen habe nachreden müssen, worauf er dann die Mutter samt der unschuldigen Leibesfrucht habe hinrichten und verbrennen lassen.
Daß er auf solche Weise mehrere Frauen und Kinder mißhandelt habe..."
Am 18. Dezember 1618 wird Balthasar Nuß nach 13jähriger Haft wegen Unterschlagung von 2400 Gulden Prozesskosten öffentlich enthauptet.

aus "Hexenwahn" von Hans-Jürgen Wolf, Historia Verlag, Dornstadt
 
Um es einfach wieder einmal zu sagen: Die Inquisation und die Hexenverfolgung sind zwei komplett verschiedene Dinge. Sie haben nichts miteinander zu tun!

Wirklich? Ich zitierte den sehr verständnisvollen Gerd Schwerhoff (Die Inquisition, S. 110 ff.: Inquisition und Hexenverfolgung):

- Die weit überwiegende Masse der Hexenprozesse wurde vor weltlichen Gerichten verhandelt. [Bleiben "nur" die, welche die Inquisition selbst durchgeführt hat; belastbare Zahlen fehlen.]
- Hexerei war ein Delikt, das erst im 15. Jh. erfunden wurde. "Die Inquisition war daran nicht unbeteiligt."
- Um 1440 "initiiert der Dominikanerinquisitor Uldry de Torrenté rund um den Genfer See einen großangelegten Inquisitionsprozeß. der alle später so typischen Züge eines Hexenprozesses trägt."
- "Festzuhalten bleibt [...], daß kirchliche Inquisitoren ebenso wie weltliche Gerichtsherren in den Städten und Territorien an der der ersten Welle von Hexenverfolgungen beteiligt waren."
- An der Ausweitung der Verfolgungen "waren verschiedene dominikanische Inquisitoren beteiligt. Der bekannteste und berüchtigste unter ihnen ist der Dominikaner Heinrich Kramer..."
- Kramer erlangte für seine "Verfolgungskampagnen gegen die Hexen im Elsaß, am Oberrhein und im Bodenseeraum [...] in Gestalt der Bulle Summis desiderantes affectibus vom Dezember 1484 die Unterstützung des Papstes..."
- In der Graftschaft Como "brachten in den ersten Jahrzehnten des 16. Jh. Dominikarinquisitoren Hunderte von Hexen auf den Scheiterhaufen."
- Usw. usw. (Bei anderen Autoren steht noch sehr viel mehr dazu.)
 
Wirklich? Ich zitierte den sehr verständnisvollen Gerd Schwerhoff (Die Inquisition, S. 110 ff.: Inquisition und Hexenverfolgung...
Das müsste man dann aber zu den Anfangsjahren der Hexenverfolgung zählen.
Ich sehe die Inquisition da eher als Geburtshelfer. Die Hexenprozesse verselbständigten sich dann im Laufe des 16. Jahrhunderts und waren oft regionale Ereignisse und nicht selten von einzelnen Personen, den jeweiligen Hexenrichtern, abhängig. Es waren geradezu Feldzüge einzelner, die sich an der Macht, die ihnen die Jagd nach Hexen brachte, berauschten und es immer toller trieben. Die Hexenprozesse waren auch immer eine einträgliche Geldquelle. Die Angehörigen der Opfer mussten alles zahlen. In Lemgo war es sogar der Fall, dass man vom Verbrennen absah und zum Köpfen mit dem Schwert überging, weil dazu kein teures Holz benötigt wurde und so die Gewinnspanne höher war.
Die Heilige Inquisition versuchte Hexenprozesse eher zu unterdrücken. Sie wollte Ketzer, Feinde der Kirche, jagen und weniger Hebammen und alte Weibspersonen. Allerdings hat sie sich da auch "Ausrutscher" erlaubt.
 
Wirklich? Ich zitierte den sehr verständnisvollen Gerd Schwerhoff (Die Inquisition, S. 110 ff.: Inquisition und Hexenverfolgung):

- Die weit überwiegende Masse der Hexenprozesse wurde vor weltlichen Gerichten verhandelt. [Bleiben "nur" die, welche die Inquisition selbst durchgeführt hat; belastbare Zahlen fehlen.]
- Hexerei war ein Delikt, das erst im 15. Jh. erfunden wurde. "Die Inquisition war daran nicht unbeteiligt."
- Um 1440 "initiiert der Dominikanerinquisitor Uldry de Torrenté rund um den Genfer See einen großangelegten Inquisitionsprozeß. der alle später so typischen Züge eines Hexenprozesses trägt."
- "Festzuhalten bleibt [...], daß kirchliche Inquisitoren ebenso wie weltliche Gerichtsherren in den Städten und Territorien an der der ersten Welle von Hexenverfolgungen beteiligt waren."
- An der Ausweitung der Verfolgungen "waren verschiedene dominikanische Inquisitoren beteiligt. Der bekannteste und berüchtigste unter ihnen ist der Dominikaner Heinrich Kramer..."
- Kramer erlangte für seine "Verfolgungskampagnen gegen die Hexen im Elsaß, am Oberrhein und im Bodenseeraum [...] in Gestalt der Bulle Summis desiderantes affectibus vom Dezember 1484 die Unterstützung des Papstes..."
- In der Graftschaft Como "brachten in den ersten Jahrzehnten des 16. Jh. Dominikarinquisitoren Hunderte von Hexen auf den Scheiterhaufen."
- Usw. usw. (Bei anderen Autoren steht noch sehr viel mehr dazu.)

Wir diskutieren da wohl aneinander vorbei, denn wir sprechen vom selben Kontext:
Rita Vollmer schrieb:
...
Zweite Fehlsicht: "Die Kirche, besonders die Inquisition hat die Hexenverfolgungen betrieben".

Mit besonderer Hartnäckigkeit hält sich das Vorurteil, Hexenprozesse hätten in ihrer großen Masse vor geistlichen Inquisitionsgerichten stattgefunden.
Diese Behauptung kann nicht einmal für die Frühzeit der Hexenprozesse zwischen 1430 und 1500 als korrekt gelten; denn bereits hier waren neben Inquisitoren auch weltliche Gerichte an der Verfolgung angeblicher Hexen und Hexenmeister beteiligt. Gerade der schärfste kirchliche Propagandist von Hexenverfolgungen, Heinrich Institoris, Autor des berühmt-berüchtigten 'Hexenhammer' (Malleus maleficarum) erkannte, dass mit der geistlichen Gerichtsbarkeit keine Erfolge bei der Ausrottung der vermeintlich so gefährlichen Hexensekte zu erreichen waren, und er verlangte ausdrücklich, dass sich die weltlichen Gerichte der Städte und Territorien viel intensiver als bisher mit diesem Extremverbrechen beschäftigen müssten. In jenen Ländern, in denen die Verfolgung des Hexereidelikts weitgehend oder ganz in den Händen kirchlicher Inquisitionsbehörden lag, kann man sowohl bei der Spanischen (eingerichtet 1478) wie bei der Römischen Inquisition (eingerichtet 1542/1578) einen gemäßigten, ja vorsichtigen Umgang mit dem Hexereidelikt feststellen...
Auf besondere Vorsicht zielte die um das Jahr 1620 entstandene "Instructio", eine Anweisung zur Praxis in Zauberei- und Hexereiverfahren im Bereich der Römischen Inquisition. Nach ihr musste ein konkreter Schadensfall - Tod oder Krankheit - vorliegen, um ein Verfahren wegen Hexerei einleiten zu können...
Zwar glaubten die Mitglieder der römischen Inquisition an die Realität magischer Verbrechen, aber insgesamt wurden nur sehr wenige Todesurteile von ihren Gerichten verhängt. Vermeintliche 'Hexen' sollten nicht verbrannt, sondern reumütig in den Schoß der Kirche zurückgeführt werden; denn die Rettung ihrer Seelen hatte deutlichen Vorrang.
In Spanien erließ der Hohe Rat der Inquisition (supremà) 1536 eine Direktive, nach welcher der "Hexenhammer" mit seinen gerichtspraktischen Empfehlungen für eine Enttarnung und Ausrottung der Hexensekte nicht als maßgebliche Richtschnur zu gelten habe. Auf Empfehlung des spanischen Inquisitors Don Alonso Salazar Frias beendete die Suprema außerdem Anfang des 17. Jahrhunderts die baskischen Hexenjagden, die im französischen Teil des Baskenlandes schon so viele Opfer in weltlichen Hexereiverfahren gefunden hatten...
...
Von http://fowid.de/fileadmin/textarchiv/Hexenverfolgungen__Rita_Voltmer___TA-2006-12.pdf

Mir ging es mit meiner Anmerkung darum, daß man beides eben nicht gleichsetzen kann - und so hatte ich auch Pelzer verstanden.



... aus "Hexenwahn" von Hans-Jürgen Wolf, Historia Verlag, Dornstadt
Das ist ja nicht gerade seriöse Fachliteratur...
Was soll bitteschön an meiner Quelle unseriös sein?

Hans-Jürgen Wolf unterliegt in seinem Werk einigen Irrtümern (d.h. inzwischen überholten Sichtweisen) - vgl. dazu Hexenverfolgung in Bayern ... - Google Buchsuche
 
Mir ging es mit meiner Anmerkung darum, daß man beides eben nicht gleichsetzen kann - und so hatte ich auch Pelzer verstanden.
Tut mir leid, dass ich den Satz so mißverstanden habe. :winke:

Hans-Jürgen Wolf unterliegt in seinem Werk einigen Irrtümern (d.h. inzwischen überholten Sichtweisen) - vgl. dazu Hexenverfolgung in Bayern ... - Google Buchsuche
Ich habe den 1266-Seiten-Wälzer selbst und finde, dass "einige Irrtümer" das Werk noch nicht zu einer "unseriösen" Quelle machen. (Siehe auch den letzten Satz in Behringers Fußnote.)
 
Hans-Jürgen Wolf unterliegt in seinem Werk einigen Irrtümern (d.h. inzwischen überholten Sichtweisen) - vgl. dazu Hexenverfolgung in Bayern ... - Google Buchsuche
Das ändert aber doch nichts an den originalen Auszügen aus der Klageschrift von Melchior von Jossa. Ich habe doch keine Sichtweisen vertreten. Anders wäre es natürlich, wenn in dem von mir erwähnten Buch die Klageschrift gefälscht oder aus der Luft gegriffen wäre. Das kann ich jetzt so nicht nachprüfen.
Ich will keineswegs das Panier des Autors ergreifen, aber wenn er Irrtümern unterliegt, weshalb soll dann alles in und an dem Buch verwerflich sein, so dass es als unseriös abgestempelt wird?
 
Was geschah mit Frauen, die der Hexerei bezichtigt wurden, die schwanger waren?

Um noch einmal auf die eigentliche Thematik zurückzukommen hier ein Auszug eines Artikels von Kurt Tucholsky 1920:
...
Denn nicht das war das Furchtbare, daß es dergleichen gab, sondern daß keiner — Richter nicht und Zuschauer nicht — das Entsetzliche empfanden, wenn ein zerfolterter Stumpf im dicken Turm in Schweiß, Blut und Dreck sich die letzten Schreie abpreßte. Es ist ja nicht wahr, wenn heute der liberale Geschichtsschreiber entschuldigend hinzufügt, die Richter dieser Zeit seien eben im Wahn ihrer Epoche befangen gewesen. Menschenleid ist zu allen Zeiten dasselbe gewesen, und wer es nicht gefühlt hat, wenn es ihm ans Herz klopfte, hatte das schlimmste Laster, das Weise, Religionsstifter und Ethiker kennen: die Trägheit des Herzens. Blinde wurden gefoltert, lallende Greise und kleine Kinder, mehr als einmal ist es vorgekommen, daß schwan­geren Hexen auf dem Holzstoß das Kind aus dem Leibe sprang: und irgendein schwarztalariger Schuft saß dabei und blätterte gleichmütig
in seinem <Hexenhammer>, wie das widerwärtigste und hinterhältigste Prozeßbuch aller Zeiten hieß. Das Urteil der Geschichte über die Hexenprozesse, die übrigens vorwiegend die katholische Kirche be&shy;lasten, ist fertig. Aber die Knochen der Geschundenen, verscharrt oder verbrannt, sind dahin, und keine Sekunde Qual und kein Tropfen Todesschweiß kann durch dieses Urteil der Geschichte ausgelöscht werden. Die Peiniger hören es nicht mehr, zu ihren Lebzeiten waren es große Herren, und das Ganze wäre vergraben und vergessen...

Dazu möchte ich nichts weiter sagen!

Gruß Ri
 
In einem Text, den ich heute in einem Stadtarchiv (Zufallsfund) entdeckt habe, wird das 1770 erschiene Buch des Nachrichters Johannes Deigendesch erwähnt, das auch einen interessanten Einblick seiner Einstellung gegenüber den Hexen zeigt. In einem Auszug aus einer Episode in diesem Buch erzählt er, dass aus einer Massenverbrennung "hingerichteter Hexenleute" 2 Kinder, ein Bub und ein Mädchen von ungefähr 10 Jahren "hinterlassen worden waren, welche das Hexenwerk auch schön gekönnt haben (!!)". Wie er weiter berichtet, habe man die Kinder nun ständig in "einem besonderen Haus" mit Gottesdiensten und danach "mit Vermahnungen" zu bekehren versucht. Der Bub hatte sich "zu einem besseren Leben einsmals resolviret", aber das Mädchen habe nach einem Gottesdienst nach der üblichen Vermahnung diese verlacht. Es wurde dann u. a. auch gefragt, (unter welchen Umständen zeigt die Antwort) was es lache, erzählt es die abenteuerliche Geschichte, dass in der Nacht der Teufel auf den Schelmen-Wasen zu ihnen gekommen sei, als Jäger verkleidet. Er habe sie dann aus silbernen Schüsseln trinken lassen, die aber nach seinem Verschwinden "lauter Roß-Huef und Roß-Köpf" gewesen seien.

Der Bericht des Nachrichters schließt mit den Worten: "Weilen also bei ihnen nichts Gutes hat fruchten wollen, seynd sie hernach nach einem besseren Leben geschicket worden."
 
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